Wissenschaftler, die sich das Recht herausnehmen, als Forschungsergebnis zu präsentieren, dass Windkraft unsere Energieversorgung nicht sichern kann, haben keine Chance, eine Folgeförderung für ihre Forschungsprojekte zu erhalten. Es ist zu vermuten, dass es neben dem medial erzeugten Druck genau diese Form der Finanzierung ist, die etwa dazu führt, dass Klimakinder scheinbar zu Recht behaupten können, dass alle Klimawissenschaftler ja das Gleiche sagen.
Die Folgen reichen weit. Wenn es heute salonfähig wird, die Wissenschaft als Kronzeugin für eine politische Agenda zu missbrauchen, und die Wissenschaft sich auf diese Weise missbrauchen lässt oder missbrauchen lassen muss, wird die grundgesetzlich gesicherte Freiheit der Wissenschaft völlig unterminiert.
Der Zweifel ist die Grundlage jeder Wissenschaft. Wir kennen das von Descartes: Dubito, ergo cogito; cogito, ergo sum. Ich zweifle, also denke ich; ich denke, also bin ich. – Wenn jemand aus finanziellen Opportunitätsgründen dazu gezwungen ist, von dem wissenschaftlichen Grundsatz abzuweichen, die Falsifikation einer Theorie zu betreiben, anstatt sie ständig zu beweisen, wenn er das also nicht mehr darf, betreibt er keine Wissenschaft mehr, sondern allerhöchstens so etwas wie Lohnforschung.
Damit ist der Agendawissenschaftler geschaffen – diesen Begriff hat wohl die „FAZ“ geprägt; zumindest habe ich ihn dort zum ersten Mal gelesen –, also der Wissenschaftler, der sich prostituieren muss, um an der Universität als Untertan der Herrschenden tätig zu sein.
Diese Situation müssen wir unbedingt ändern. Dazu dient dieser Antrag. Ich freue mich schon auf eine rege Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Forschungsfreiheit mit Leben erfüllen“ – so lautet die Überschrift des Antrags, den wir heute diskutieren. Mit der Begrifflichkeit der Überschrift ist die AfD allerdings mal wieder etwas spät dran; denn seit Regierungsantritt der NRW-Koalition unter CDU und FDP kümmern wir uns darum, die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen im Land optimal zu gestalten und das aufzuarbeiten, was jahrelang liegen geblieben ist.
Erst im letzten Jahr haben wir das Hochschulgesetz novelliert und unseren Hochschulen mehr Selbstverantwortung und Gestaltungsspielraum zurückgegeben.
Aktuell wird der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Land ausgestaltet. Das Ministerium befindet sich dazu in einem intensiven und vertrauensvollen Austausch mit den Hochschulen, wie uns auch im Ausschuss immer wieder berichtet wurde.
Selbstverständlich kommt der Grundfinanzierung von Hochschulen im Hinblick auf eine auskömmliche und verlässliche Gesamtfinanzierung eine herausragende Stellung zu. Sie bildet nach wie vor die Basis für langfristige Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Die Bedeutung, die die Landesregierung dem Wissenschaftsressort beimisst, wird auch durch den aktuellen Haushalt für das Jahr 2020 belegt: Den Hochschulen stehen insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 161 Millionen Euro mehr als noch im Vorjahr.
Neben der Grundfinanzierung spielen auch die Drittmittel in der heutigen Hochschulfinanzierung eine wichtige Rolle. Diese Entwicklung ist unbestritten und auch nicht per se schlecht, wie Sie von der AfD es in Ihrem Antrag suggerieren. Unsere Hochschulen stehen schließlich im internationalen Wettbewerb. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Studium, Forschung und Lehre attraktiv bleiben.
Im Bereich der Drittmitteleinwerbung haben sie sich in den letzten Jahren ständig weiter professionalisiert: Es gibt in den Rektoraten Beratungs- und Antragstellen, welche die Antragstellung sowie die Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln begleiten und koordinieren.
Eigentlich müssten wir, wenn wir ehrlich sind, an dieser Stelle noch einmal die Begrifflichkeiten besprechen. Was meinen Sie in Ihrem Antrag eigentlich genau? Meinen Sie die Gelder aus rein privaten Quellen – von Personen, Stiftungen und Firmen? Oder meinen Sie tatsächlich die Gelder von staatlichen Institutionen?
Erstmittel sind „die institutionelle Sockelfinanzierung des Staates“, womit der Regelbetrieb letztendlich sichergestellt wird.
„Mit Zweitmitteln sind die finanziellen Mittel gemeint, die eine Universität oder Forschungseinrichtung aus Zuwendungen … von staatlichen Mittlerorganisationen wie z. B. der DFG erhält. Diese für eine ausgewiesene Forschungstätigkeit notwendigen Mittel werden auf Antrag der Universität oder des Instituts in der Regel in kompetitiven Verfahren für ergänzende Arbeiten in der Forschung bereitgestellt. Auch Forschungsmittel der Europäischen Gemeinschaft … fallen nach dieser Definition unter den Begriff Zweitmittel.“
„,Drittmittel sind Einnahmen aus Verträgen, durch die sich die Universität … Dritten gegenüber verpflichtet, Forschungs-, Lehr- oder universitäre Dienstleistungen zu erbringen.‘ Drittmittel sind damit öffentliche oder private Mittel, deren inhaltliche Ausrichtung maßgeblich außerhalb der Einrichtung definiert wird, … z. B. in Kooperationen mit Firmen.“
Es gibt allerdings auch Studien, die die Mittel der DFG oder aus der EU ebenfalls zu Drittmitteln zählen. Das will ich gar nicht verhehlen. Beispielhaft ist hier die Studie des Centrums für Hochschulentwicklung aus dem Jahr 2018. Da heißt es beispielsweise in Bezug auf Drittmittel:
„Die wichtigste und prestigeträchtigste Finanzquelle für universitäre Forschung ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).“
Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren: Unabhängig davon, wie wir das definieren, dürfen wir diese Mittelherkünfte nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen sie ganzheitlich denken. Während die Grundfinanzierung die langfristige Planungssicherheit herstellen muss, sind Drittmittel insbesondere für die Forschungsprojekte, die zeitlich befristet sind, vorgesehen und damit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Hochschulfinanzierung. Sie sind aber nicht per se durch Interessen von Privaten negativ belastet, wie Sie das in Ihrem Antrag suggerieren.
Ihr Antrag, Herr Seifen, stellt ganz klar Wissenschaftlerinnen, aber auch die Unternehmen, die da engagiert sind, unter einen Generalverdacht. Das zeigt sich darin, dass Sie in Ihrem Antrag Negativbeispiele aufführen, die aber sicherlich nicht der flächendeckende Maßstab dafür sind.
Ich möchte an dieser Stelle dafür werben, dass wir uns von diesen Dingen und von diesen Gedanken freimachen und nicht pauschal vorverurteilen; denn
eine enge Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft nützt zunächst einmal allen Seiten. Vor allem profitieren die Studierenden,
die durch Forschungsaufträge aus der Praxis eine enge Bindung an die Unternehmen erhalten, aber auch an zukünftige berufliche Chancen und Aufgabenfelder herangeführt werden, davon ganz maßgeblich. Außerdem generiert sich Forschung zumeist auch aus Erfordernissen und Anforderungen der Wirtschaft oder der Gesellschaft und eben nicht nur aus wissenschaftlicher Motivation der Lehrenden, wie Sie es gerade in Ihrer Rede dargestellt haben.
Herr Seifen, ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie noch einmal deutlich machen, was Sie denn mit Ihrem Antrag eigentlich wollen. Sie widersprechen sich in der Antragstellung selbst.
Unter II.2 sagen Sie, die Einwerbung von Drittmitteln stelle eine wichtige Finanzierungsgrundlage dar und sie dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Unter II.5 sagen Sie, der kontinuierliche finanzielle Zwang, Drittmittel einzuwerben, stehe der wissenschaftlichen Freiheit im Weg. Unter III.1 fordern Sie dann, dass die dauerhaften finanziellen Rahmenbedingungen – und ich denke, Sie meinen damit wieder die Erstmittel – so ausgestaltet sein sollen, dass die wissenschaftliche Freiheit vollumfänglich gegeben sein muss.
Ja, was denn jetzt? Sind Drittmittel jetzt erforderlich oder nicht? Sind sie gut oder schlecht? Das kann ich aus Ihrem Antrag tatsächlich nicht herauslesen.
Wenn wir uns schon mit einem Antrag der AfD zu diesem Thema auseinandersetzen müssen, hätte ich mir auch erhofft, dass Sie dann auch die Wahrheit benennen, denn der Großteil dieser Drittmittel, wie Sie es definieren, kommt eben von öffentlichen Trägern, von forschungsnahen Institutionen wie der DFG, wie auch Sie es gerade dargestellt haben, aber eben nicht nur aus Wirtschaft oder Industrie. Die DFG ist tatsächlich der größte Geldgeber im Bereich der Drittmittel, wenn wir uns an die Definition des CHE halten. Laut dem Statistischen Bundesamt haben Mittel der DFG im Jahr 2017 gut 34 % der gesamten Drittmittel in NRW ausgemacht. Weitere rund 15 % kamen aus Programmen der Europäischen Union, aus Hochschulfördergesellschaften oder auch Stiftungen.
Drittmittel aus der Industrie und der gewerblichen Wirtschaft dagegen haben 2017 20 % ausgemacht. Das mag erst einmal viel klingen – betrachtet man jedoch die Entwicklung, kann man erkennen, dass der Anteil insgesamt konstant rückläufig ist, denn seit 2014 ist er um gut 3 % gesunken.
Sie fordern außerdem flächendeckend die Einrichtung und die Ausstattung von hochschulinternen Gremien, die bei der Annahme von Drittmitteln als Kontrollinstanz fungieren sollen. Ich verstehe es so, dass die AfD die Forschungsarbeit von Wissenschaftlerinnen an unseren Hochschulen in NRW durch die Einrichtung solcher Gremien stärker kontrollieren und zusätzlich bürokratische Hürden aufbauen möchte, wo wir doch gerade dabei sind, diese bürokratischen Hürden für Hochschulen abzubauen. Sie bringen den Hochschulen tiefes Misstrauen entgegen und versuchen durch solche Anträge ganz klar, Hochschulautonomie am anderen Ende wieder zu beschränken.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Hochschulen Drittmittelprojekte durchführen und sich selbstständig organisieren können. Sie nennen selbst in Ihrem Antrag die gesetzlichen Grundlagen dafür. Sie nehmen Bezug auf die §§ 71 und 71a, und aus meiner Sicht sind diese eindeutig: Dort sind alle schutzbedürftigen Belange geregelt, der Datenschutz ist angesprochen, die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist geregelt, aber auch, dass Forschungsvorhaben dem Rektorat, der Dekanin oder dem Dekan anzuzeigen sind. Aus unserer Sicht sind da alle Kontrollinstanzen geschaffen und die Verantwortlichkeiten klar definiert.
Fester Bestandteil bei der Vergabe von Drittmitteln durch die DFG sind im Übrigen auch deren Verwendungsrichtlinien. Da wird klar festgehalten, dass die Leitung und Durchführung des jeweiligen Projekts allein in der Verantwortung des Wissenschaftlers liegt. Aber die Hochschule erhält auch ganz klar Kenntnis über die Finanzierungsplanung, und aus unserer Sicht wird dabei hinreichend konsequent für Transparenz gesorgt.
Sie möchten, dass sich künftig hochschulübergreifend Wissenschaftlerinnen gegenseitig kontrollieren – so deute ich das –, welche Forschungsaufträge angenommen werden sollen und welche nicht. Das konterkariert aus unserer Sicht den Wettbewerb unter den Hochschulen, konterkariert den Datenschutz und schreckt mögliche Finanzgeber eher ab, als dass welche gewonnen werden. Insbesondere wenn nach Ihren Vorstellungen der Ablauf der Forschung, das Studiendesign und die Nennung der Mittelgeber inhaltlich ohne Einschränkung erfolgen soll, dann, denke ich, läuft das dem zuwider, was wir uns eigentlich darunter vorstellen.
Schaut man sich im Übrigen einmal bei den Hochschulen um, finden sich genügend Beispiele dafür, dass Wissenschaftlerinnen sich hinsichtlich der Drittmitteleinwerbung sehr umfassend informieren, verantwortungsvoll damit umgehen und sich beraten lassen. Beispielsweise verfügt die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster wie viele andere Universitäten über ein eigenes Drittmittelmanagement
und bietet Seminare an, um Forschende bei der Akquise und Qualitätssicherung zu unterstützen. Auf der Homepage der Universität finden sich dezidierte Auflistungen der Drittmittel, die eingeworben werden, und Informationen darüber, wofür sie denn eingeworben werden. Das gilt auch beispielsweise für die Uni Bielefeld. So viel zum Thema Transparenz bei der Drittmittelvergabe und Einwerbung.
Bei der Drittmitteleinwerbung aus medizinischen Einrichtungen wird dabei aufgrund vieler problematischer Forschungsfelder sicherlich die Vergleichbarkeit aus diesen Statistiken herausgefiltert, aber im Bereich der WWU in Münster zeigt sich, dass die DFG auch in diesem Forschungsbereich mit mehr als 41 % der Hauptgeldgeber war. Und im Übrigen: Bei den medizinischen Forschungsvorhaben, Herr Seifen, sind Ethikkommissionen parallel beschäftigt, die noch einmal zusätzlich auf bestimmte Projekte ein besonderes Augenmerk haben.
Die CDU wird sich zukünftig dafür einsetzen, dass sowohl Hochschulautonomie als auch Wissenschaftsfreiheit geschützt werden. Wir treten dafür ein, dass die grundständige Hochschulfinanzierung langfristig gesichert bleibt, und dafür arbeiten wir. Wir überweisen Ihren Antrag in den Ausschuss, und dort können wir uns gerne noch einmal darüber unterhalten. Wir benötigen ihn aber eigentlich nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es kurz zu machen, weil man bei solchen Anträgen immer überlegt – jedenfalls geht es mir so –, mit wie viel Aufmerksamkeit man der ganzen Sache eigentlich entgegentritt. Als ich gelesen habe, was Sie uns auf den Tisch gelegt haben, fand ich dies – das muss ich ehrlich sagen – so bemerkenswert, dass man eigentlich so gut wie nichts dazu sagen kann. Ich tue es trotzdem.
Es fängt mit der Überschrift an. Da heißt es: „Forschungsfreiheit mit Leben erfüllen – Die Annahme von Drittmitteln durch private Geldgeber braucht versierte fachliche Überprüfung“.
Die erste Unterstellung lautet, unsere Forschungsfreiheit sei tot und nicht mit Leben erfüllt. Die zweite Unterstellung ist, es gebe überhaupt keine versierte fachliche Überprüfung bei der Annahme von Drittmitteln. Das möchte ich – ich denke, auch im Namen aller Hochschulen – entschieden zurückweisen.
Erstens. Wir sind glücklicherweise in einem Land mit einer Demokratie. Wir verteidigen die Freiheit von Forschung und Lehre und füllen sie mit Leben.