Wir haben ein elementares Interesse daran, dass das Vereinigte Königreich nach dem Brexit eng an Europa angebunden bleibt – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfallens.
Deshalb ist wichtig, was in den kommenden Monaten passiert. Mit dem 1. Februar 2020 beginnt eine Übergangsphase, die nach heutigem Stand bis zum 31. Dezember 2020 dauern wird. In dieser Zeit verhandeln die EU und das Vereinigte Königreich das zukünftige Verhältnis. Ziel ist ein umfassendes Abkommen für die Zeit nach der Übergangsphase. In diesen elf Monaten müssen sich die beiden Seiten bei so umstrittenen Themen wie „Handel“, „Sicherheit“, „Forschung“ und „Fischerei“ einigen.
Kommissionspräsidentin von der Leyen hat in ihrer Rede in London vor zwei Wochen betont, dass dieses Zeitfenster äußerst eng ist. Boris Johnson hat mittlerweile gesetzlich ausgeschlossen, die Übergangsphase zu verlängern.
Natürlich hat auch die Landesregierung ein Interesse daran, dass ein solches Abkommen zügig verhandelt wird. Die Unsicherheit der vergangenen Jahre muss ein Ende haben.
Zugleich muss das Abkommen für beide Seiten akzeptabel, fair und sinnvoll sein. Insofern liegt in sehr kurzer Zeit sehr viel Arbeit vor uns.
Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren auf den Brexit vorbereitet. Wenn das Vereinigte Königreich nächste Woche mit einem Abkommen aus der EU ausscheidet, wird das Brexit-Übergangsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen greifen. Damit ist sichergestellt, dass das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase wie ein EUMitgliedsstaat behandelt wird. Für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen wird es daher erst einmal zu nur kaum spürbaren Änderungen kommen.
Weil auch der No-Deal-Brexit lange Zeit eine sehr wahrscheinliche Option war, hat die Landesregierung für dieses Szenario ebenfalls Vorbereitungen
getroffen. Dazu gehört eine enge Abstimmung mit dem Bund genauso wie der Austausch mit Wirtschaft und Unternehmen. Klar ist, dass der No-Deal-Brexit weitaus drastischere und unabsehbarere Folgen für unser Land haben würde. Für den Fall, dass es bis Ende des Jahres zu keiner Einigung kommt, ist die Landesregierung darauf vorbereitet und nicht stehen geblieben.
Sehr schnell und noch in diesen Tagen haben wir den Blick darauf gerichtet, wie wir die zukünftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich pflegen, stärken und ausbauen können. Dazu gehören insbesondere unsere wirtschaftlichen Beziehungen. Nordrhein-westfälische Unternehmen sind eng mit der britischen Wirtschaft verflochten. Wir setzen uns dafür ein, dass diese unternehmerischen Beziehungen weiter bestehen bleiben und ausgebaut werden.
Das Wirtschaftsministerium hat dazu mit dem britischen Minister für Außenhandel einen regelmäßigen Austausch im Rahmen eines Technologiezusammenarbeitsdialoges verabredet. Wir wollen in den Bereichen „Digitalisierung“ und „sauberes Wachstum“ zusammenarbeiten, um zukünftige Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Natürlich ist auch ein möglichst barrierefreier Zugang zum Markt von großer Bedeutung.
Städtepartnerschaften werden bei der Frage unserer künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich weiter eine große Rolle spielen. Sie sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument für den Austausch und die Verständigung auf zivilgesellschaftlicher Ebene. Weil diese Städtepartnerschaften unabhängig von der EU-Mitgliedschaft bestehen, sind sie eine ideale Verbindung, die wir weiter nutzen wollen.
Seit dem Entscheid 2016 gab es mehr als 3.000 Einbürgerungen britischer Bürger nach Nordrhein-Westfalen. Uns ist daran gelegen, dass die engen familiären, freundschaftlichen und sozialen Bindungen mit unseren britischen Freunden hierzulande gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Nach meinen Ausführungen ist es zwingend, dass dem vorliegenden Antrag inhaltlich nicht gefolgt werden kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Bevor wir zur Abstimmung kommen: Es wurde eine persönliche Bemerkung nach § 30 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Hierzu hat der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz von der AfD-Fraktion das Wort gewünscht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – In aller Kürze: Herr Remmel, Sie haben eben in Ihrem Redebeitrag behauptet, die AfD würde in der
Wie in jedem anderen Ausschuss tragen wir auch dort natürlich unseren Teil der Arbeit. Ich habe Sie Ihrerseits dort noch nie gesehen. Meine Wenigkeit hat, soweit ich mich erinnere, ein einziges Mal nicht teilgenommen; damals musste ich krankheitsbedingt eine Vertretung schicken. Sonst war ich immer anwesend. Genau wie ich tragen auch meine Mitarbeiter einen Teil der Arbeit.
Vielleicht überlegen Sie sich noch einmal, ob das, was Sie hier behauptet haben, nicht irgendwie die Unwahrheit war.
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Das war die persönliche Bemerkung nach § 30 unserer Geschäftsordnung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8416 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt für diese Überweisung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Werbeslogan der Deutschen Bahn lautet „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“, ein weiterer „Freie Fahrt der Bahn“.
Wir alle profitieren in Nordrhein-Westfalen von einem dicht ausgebauten Schienennetz. Die NRW-Koalition hat sich das Ziel gesetzt, den immer wichtiger werdenden Verkehrsträger Schiene attraktiver zu machen und auch weiterhin zu stärken.
Unsere Straßen sind überlastet und die Wohnungsmärkte in den Städten überlaufen. Wir müssen daher dringend unsere Straßen in den Ballungszentren entlasten und den ländlichen Raum verstärkt vernetzen.
Dafür brauchen wir eine schnellere und umweltfreundlichere Mobilität sowohl für die Menschen als auch für den Transport von Gütern.
Gerade die Deutsche Bahn steht sinnbildlich für diese umweltfreundliche Mobilität, kann sie doch Menschen und Güter über weite Strecken klimafreundlich transportieren. Der Deutschen Bahn bietet sich daher ein hohes Potenzial, durch Verbesserungen bei Infrastruktur, Innovation und Qualität mehr Kunden zu gewinnen sowie in Verbindung damit eine echte Alternative zum Individualverkehr zu werden und so den Ausstoß von CO2 zu minimieren.
Meine Damen und Herren, der Preis ist nicht der Hauptattraktivitätsfaktor, sondern vielmehr die Zuverlässigkeit von ÖPNV oder SPNV. Denn „Wer zügig fahren will, fährt mit dem Zug“ – ein weiterer Slogan der Deutschen Bahn. Können Güter nicht oder mit nur großer zeitlicher Verzögerung transportiert werden, entstehen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden.
Gründe für Verspätungen, die absolut vermeidbar wären, gerade in den Herbst- und Wintermonaten, sind die erheblichen Einschränkungen des Bahnverkehrs oder Streckensperrungen durch Gehölzabbrüche oder umgestürzte Bäume sowie Laubabwurf. Durch das sich wandelnde Klima und zunehmend extremere Wetterlagen sind in den vergangenen Jahren auch noch Störungen aufgrund von Sturmschäden hinzugekommen. Dies wird in Zukunft leider weiter zunehmen.
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Zahl der Streckensperrungen infolge umgestürzter Bäume allein in den Jahren 2016 und 2017 von 2.328 um rund 1.300 auf 3.629 gestiegen. Vor allem nach Stürmen fallen Bäume auf Gleise. Bei täglich 40.000 Zugfahrten haben zum Beispiel die beiden Sturmtiefs „Friederike“ im Januar 2018 und „Xavier“ im Oktober 2017 rund 3.200 bzw. 4.000 ausgefallene Züge zur Konsequenz gehabt.
Die Sturmwahrscheinlichkeit bzw. die Baumschäden erhöhen das Risiko von sturmbedingten Ausfällen von Zügen und/oder Streckensperrungen. Der Waldzustandsbericht 2019 hat festgestellt, dass nur etwa jeder fünfte Baum in Nordrhein-Westfalen keine Schäden aufweist. Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein trauriger Höhepunkt erwartet.
Für die Schiene gibt es aber in den meisten Fällen keine Ausweichrouten. Wenn wir die Attraktivität der Schiene für den Menschen und den Transport von Gütern erhöhen wollen, ist ein Baustein – neben Ausbau und Sanierung, die aber bekanntlich lange dauern – die Verlässlichkeit und hier insbesondere ein vorausschauender Umgang mit der Vegetation.
Der Verband Allianz pro Schiene, der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen haben Mitte 2019
ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Laut diesem Papier seien vor allem Änderungen im Eisenbahnrecht nötig. Das Eisenbahnbundesamt müsse die Möglichkeit bekommen, schnell etwas zu unternehmen, wenn Eigentümer gefährdete Bäume an Gleisen nicht beseitigen.
In einem Aktionsplan Vegetation hat die Deutsche Bahn bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen für eine Verbesserung angekündigt. Mit den 125 Millionen Euro, die 2018 für das Programm bereitstanden, wurden Bäume von Oktober bis Februar auf 6 m Abstand von den Gleisen zurückgeschnitten. An Gefahrstellen geschieht das auch über diesen Abstand hinaus. Instabile Bäume werden durch widerstandsfähige Arten ersetzt.
Die Länder haben sich ebenfalls konstruktiv dafür eingesetzt, dass sich diese Situation verbessert. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im April 2019 wurden auch die Stärkung der Vegetationskontrollen diskutiert und eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG – durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befürwortet.
Das Eisenbahnrecht sieht derzeit anders als das Bundesfernstraßenrecht keine Eingriffsbefugnisse bei Vegetationsrückschnitten vor, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sind. Analog zum Straßenrecht sollen an allen Grundstücken entlang des Schienennetzes effektive und in der Praxis durchführbare Vegetationsrückschnitte rechtssicher
Die NRW-Koalition sieht hier die Deutsche Bahn als Eigentümer und Betreiber des Netzes sowie den Bund als Eigentümer der DB AG in der Pflicht. Es muss eine angemessene Kontrolle sowie vorausschauende Vegetationsrückschnitte geben, die Verbindungen sichern und damit Voraussetzungen für eine bessere Qualität schaffen. Nur so wird die Attraktivität der Schiene dauernd gesteigert und gesichert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Jahre 2018 war das Leitmotiv der Deutschen Bahn: Die Bahn soll verlässlicher werden. – Nun soll dies auch Realität werden. Die Deutsche Bahn muss ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden. Bisher galt: Die Deutsche Bahn ist besser als ihr Ruf. – Jetzt hat es die Deutsche Bahn selbst in der Hand, mehr Fahrgäste in die Züge zu holen. Die Verlässlichkeit ist die Achillesferse der Deutschen Bahn. Nun ist es an diesem Konzern, die eigens gesteckten Ziele auch zu realisieren, damit ein weiterer Slogan der Deutschen Bahn Realität wird: „Besser mit der Bahn“. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Voussem, der Slogan „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“ kam mir auch gleich in den Sinn. Diese Kampagne der Bundesbahn verdeutlichte den Anspruch, dass die Bahn bei allen Widrigkeiten fährt. Das ist leider lange her.
Danach kam die Bahnreform, und es scheint, als sei die Maxime „das Rad muss rollen“ zugunsten anderer Unternehmensziele etwas ins Hintertreffen geraten. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es gibt kein Zurück hinter die Bahnreform. Das ist keine Frage. Sie hat gerade im Personennahverkehr zu mehr Wettbewerb, mehr Leistung und – bei aller notwendigen Kritik im Einzelnen – auch zu mehr Qualität geführt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist aber der, um den es zentral in unserem Antrag geht: die sogenannte Vegetationskontrolle. Für die DB AG und ihre Unternehmensteile Fernverkehr, Nahverkehr und Netz scheinen jedes Jahr Herbst und Winter völlig überraschend zukommen.
Gerade die sturmreichen Jahreszeiten führen regelmäßig aufgrund umgestürzter Bäume zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs. Bäume im Gleis oder auf der Oberleitung führen zu Streckensperrungen und Zugausfällen. Aber auch das Herbstlaub führte in der Vergangenheit immer wieder zu Störungen. Das ist für alle Betroffenen misslich und widerspricht dem Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.
Das zugrunde liegende Problem ist aber mit einer passenden Vorsorge beherrschbar. Genau auf diese Vorsorge zielt der Antrag ab.