Nun ist die Situation folgende: Wir haben uns darauf verständigt, dass die Fragestunde eine Stunde dauern soll. Wir hätten jetzt in dieser Fragestunde noch 4:33 Minuten für diese Anfrage zum Thema „Wie wirken sich die datenschutzrechtlichen Bedenken von Minister der Justiz Peter Biesenbach auf die praktische Arbeit der Landesregierung aus?“
Ich erkundige mich beim Fragesteller, ob er diese Frage jetzt aufgerufen haben möchte oder ob wir eine andere Vorgehensweise finden sollen.
Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank. – Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung sich auf diese Frage vorbereitet hat und eine Ministerin oder ein Minister bereitstünde, Fragen zu beantworten. Deswegen würde ich vorschlagen, zumindest die begrenzte Zeit, die wir noch haben, zu nutzen.
Gut. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann weise ich noch einmal darauf hin, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reul die Mündliche Anfrage 61 beantworten wird. Er hat nun Gelegenheit zur Beantwortung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 3289 und 3290 verweisen, die die Landesregierung dem Präsidenten des Landtags heute zugeleitet hat. Diese betreffen gleichfalls die hier in Rede stehende Problematik.
Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen zulässiger bzw. gebotener Öffentlichkeitsarbeit und datenschutzrechtlichen Aspekten in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien, die Minister Biesenbach in der Fragestunde am 18. Dezember 2019 angesprochen hat. Diese Problematik ist durchaus bekannt; es gibt sie.
Dieses Spannungsverhältnis möchte ich näher erläutern. Es ist auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar notwendig ist.
In den Rahmen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit fällt, dass die Regierung der Öffentlichkeit ihre Politik, Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegt und erläutert. Eine verantwortliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt nämlich voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen und von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge genügend weiß, um sie zu beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Auch dazu vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Maßstäbe in unterschiedlichen Urteilen aufgestellt. Das kann man nachlesen; ich will darauf nicht eingehen.
Diese gebotene Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung wie auch der Mitglieder der Landesregierung vollzieht sich nicht mehr nur in tradierten Formen wie etwa der Presseerklärung oder der Pressekonferenz, sondern selbstverständlich auch unter Inanspruchnahme digitaler sozialer Medien.
Auf der anderen Seite sind datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, die beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht jüngst in einem Urteil vom 11. September des letzten Jahres sowie der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 5. Juni 2018 beleuchtet haben.
Die hiermit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragen werden gegenwärtig durch die Landesregierung auch unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie im Austausch innerhalb des Länderkreises geprüft. Unter anderem wurde in der Staatskanzlei in Konsequenz eines im Oktober 2019 geführten Gesprächs mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Taskforce eingerichtet, um die relevanten Fragen zu klären.
Die abschließenden Ergebnisse liegen noch nicht vor. Dies hängt auch damit zusammen, dass es eine sehr komplizierte juristische Fragestellung ist. Neben unserer Landesregierung arbeiten daran nämlich noch ganz andere Gremien. Es wird also sowohl im Bund als auch woanders, in anderen Ländern daran gearbeitet.
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine abschließende rechtliche Würdigung noch nicht vornehmen, zumal auch das Bundesverwaltungsgericht in dem angesprochenen Urteil die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen hat. Wir haben also einerseits eine noch ausstehende rechtliche Entscheidung und andererseits objektiv ein rechtliches Problem.
Die rechtliche Problematik ist also bekannt, die Rechtsfragen werden geklärt. Die beteiligten Stellen stehen in einem sehr intensiven Kontakt zueinander,
und praktische Konsequenzen können erst dann gezogen werden, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen. – So weit die Auskunft, die ich heute geben kann. Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, in der letzten Fragestunde kam Herr Minister Biesenbach bereits zu einem Fazit. Sie haben gerade gesagt, die Abwägung läuft noch. Können Sie mir dann sagen, warum die Facebook-Seite „Justiz.NRW-Karriere“ noch nicht abgeschaltet ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Mich würde interessieren, wie Minister Biesenbach, obwohl der Prüfungsprozess und die Bewertung noch nicht abgeschlossen waren, gleichwohl hier im Plenum schon zu einer Bewertung gekommen ist.
Ich muss mal schauen, ob ich die Daten zusammenkriege. Ich habe sie nicht präsent. Die Fragestunde hier war im Dezember?
Die Arbeit in der Taskforce ist, wenn ich es recht erinnere, im Oktober begonnen worden. – Ich kann Ihnen die Frage, warum er das hier so vorgetragen hat, nicht beantworten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben gerade erläutert, welche Aspekte der gebotenen Öffentlichkeitsarbeit und welche datenschutzrechtlichen Aspekte abgewogen
werden müssen. Können Sie mir sagen, welche Bedeutung, welches Gewicht bei dieser Abwägung die Landesdatenschutzbeauftragte hat?
Eine große Bedeutung. Das ist doch klar. Sie ist eine Fachfrau und zuständig dafür, also ist sie dabei, und ihr Sachverstand wird dringend benötigt. Und wie ich vorhin schon vorgetragen habe, gab es ja auch schon einen ersten Termin, der Anlass dazu war, diesen Prozess überhaupt in Gang zu setzen. Dabei war die Frau Datenschutzbeauftragte wesentlich beteiligt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, ich wäre noch neugierig, wann die Abwägung aus Ihrer Sicht bzw. nach Meinung der Landesregierung abgeschlossen ist. Können Sie uns da einen Zeitpunkt nennen?
Wenn seit Oktober bereits diese Prüfungen laufen und Minister Biesenbach, wie gesagt, anscheinend schon eine gefestigte Meinung hat, weil er ja bereits im Dezember von einem Fazit sprach, und wenn Sie uns nun berichten, dass Sie seit Oktober beraten und abwägen, wann ist diese Abwägung dann abgeschlossen?
Ich habe es eben nur angedeutet: Erstens sind es komplexe Rechtsfragen, die Sie vermutlich viel besser kennen als ich, weil im Zusammenhang mit umfangreichen und auch technischen Systemen zu Bewertungen zu kommen ist.
Übrigens: Neben der Taskforce bei uns und der Taskforce auf Bundesebene, die ich eben schon genannt habe, gibt es seit geraumer Zeit auch eine Prüfung der Datenschutzreferenten aller Länder. Auch diese Prüfung ist nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus – darauf habe ich eben hingewiesen – gibt es eine ausstehende Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein. Die ist nicht ganz ohne Bedeutung für diese Frage.
Insofern ist es, glaube ich, klug, sich nicht auf ein Datum festzulegen. Es ist kompliziert, und ich vermute, dass es nicht so einfach zu lösen sein wird. Und es ist besser, ehrlich damit umzugehen, als jetzt den Eindruck zu erwecken, dass man es mal eben lösen könnte.
Rechtsprechung entstanden ist. Außerdem ist auch die Grundlage der Datenschutzverordnung eine europäische Rechtslage. Auf europäischer Ebene habe ich aber überhaupt noch keine Initiative gesehen, dass man es prüft. Vielleicht gibt es sie, und ich kenne sie nicht.
Über das, was ich vorgetragen habe, hinaus ist auch noch zu bedenken, dass es vermutlich nicht klug, nicht richtig und nicht vernünftig ist – das alles stimmt –, dass ein Land oder irgendjemand für sich alleine eine Entscheidung trifft und dann in ganz Europa jeder etwas anderes macht. Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – denkt man das bis zum Ende durch, müsste es, im Konjunktiv gesprochen, eine Regelung geben, die mehr ist als nur eine nordrhein-westfälische oder deutsche.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Also kritisieren Sie Minister Biesenbach dafür, dass er persönlich vorgeprescht ist und eben nicht versucht hat, eine gemeinsame Lösung zu finden?
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt keine weitere Frage vor. Damit können wir die Fragestunde beenden.