Herr Minister, ich muss noch mal nachfragen, weil ich, ehrlich gesagt, etwas erstaunt bin. Sie wissen, dass die Daten Ihrer Rechnungen und mutmaßlich auch der Einzelverbindungnachweise online bei Ihrem Anbieter hinterlegt sind. Haben Sie geprüft oder werden Sie jetzt prüfen lassen, ob die fraglichen Daten, um die es hier geht,
für den entsprechenden Zeitraum, dienstliche Gespräche betreffend, dort immer noch verfügbar sind? Kollege Jäger hat mir gerade mitgeteilt, dass er innerhalb von 30 Sekunden auf seine Rechnungen mit Einzelverbindungsnachweisen bei seinem Anbieter zugreifen konnte. Das scheint mir kein großes technisches Problem zu sein.
Herr Jäger, ich bin davon ausgegangen, dass mein Anbieter nach 90 Tagen die Daten löscht, die ich nicht abrufe. Warum …
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollten keine Zwiegespräche geführt werden. Der Abgeordnete Watermeier hat eine Frage gestellt. Herr Minister Biesenbach, sind Sie mit der Beantwortung dieser Frage fertig?
Herr Minister, dazu würde ich gerne nachfragen. Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Dienstgespräche und die Daten Ihrer Dienstgespräche offenzulegen, wäre es dann nicht selbstverständlich gewesen, das bei Ihrem Anbieter zu recherchieren und zu prüfen, ob Sie die Onlinedaten bekommen können? Wäre das nicht eine Selbstverständlichkeit?
Jetzt machen Sie auch dasselbe: Sie versuchen, in den Untersuchungsausschuss reinzukommen. Diese Frage steht mit den Fragen, die Herr Wolf gestellt hat, nun wirklich in keinem Zusammenhang.
Herr Minister, es steht Ihnen selbstverständlich frei, das zu antworten. Ich will nur darauf hinweisen, dass es selbstverständlich hier in der Fragestunde auch das Recht von Kolleginnen und Kollegen ist, zum betreffenden und hier in der Frage 58 gestellten Sachverhalt Nachfragen zu stellen. Aber Sie haben das auf Ihre Art und Weise beantwortet.
Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Schmeltzer das Wort, wenn er es zu einer Frage nutzen möchte. Bitte sehr.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nach mehrmaligen Hinweisen durch den Kollegen Jäger und durch den Kollegen Watermeier jetzt bereit sind, bei Ihrem privaten Anbieter die Einzelnachweise für den benannten Zeitraum abzurufen und sie entgegen Ihrer ursprünglichen Aussage – Sie immer haben gesagt, Sie hätten keine Ausdrucke – dann auch dem Parlament bzw. dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Remmel das Wort für seine zweite Nachfrage. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, aus Ihrer Zeit – Sie sind ja noch Abgeordneter – in der Opposition ist Ihnen ja bekannt, dass nach den Hinweisen für Abgeordnete für die steuerliche Geltendmachung von Dienstgesprächen die Einreichung von Einzelnachweisen sozusagen Pflicht ist. Haben Sie während Ihrer Zeit diese Einzelnachweise jeweils steuerlich genutzt?
Herr Remmel, dazu müssten Sie – das klingt wieder flapsig, ist aber so – meine Steuerberaterin fragen. Ich habe mich darum nie gekümmert. Ich gebe die Daten ab, und fertig.
Als es sie noch gab, danach fragt er doch. Es gab ja mal eine Zeit, als es noch Ausdrucke gab, die zugeschickt wurden.
Also, Herr Remmel, da muss ich meine Steuerberaterin fragen. Darum kümmere ich mich doch nicht selbst.
Ich weise noch einmal auf den Gegenstand der Mündlichen Anfrage 58 hin. – Da es keine weiteren Nachfragen mehr zur Mündlichen Anfrage 58 des Abgeordneten Wolf gibt und Herr Minister alle gestellten Fragen und Nachfragen beantwortet hat, sind wir am Schluss der Fragestunde angekommen.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8097
möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/8097 in erster Lesung mit dem gerade festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen angenommen wurde.
Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich eröffne die Aussprache dazu und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Kerkhoff das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Änderungen des Versorgungswerksgesetzes und des Abgeordnetengesetzes vollziehen wir den Beitritt des Landtags von Baden-Württemberg nach und begegnen der durch die Vertreterversammlung beschlossenen Absenkung des Rechenzinsfußes und den durch die Versicherungsaufsicht gestellten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung unseres Versorgungswerks.
Weiterhin tragen wir der Situation von Hinterbliebenen Rechnung, indem wir die Anrechenbarkeit analog zur gesetzlichen Rentenversicherung regeln.
Wir tun dies im Interesse aller Abgeordneten des Landtags von Nordrhein-Westfalen, im Interesse derjenigen, die es einmal waren, und im Interesse aller künftigen Abgeordneten. Wir tun dies auch im Interesse dieses Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger, die auf die Unabhängigkeit ihre Abgeordneten vertrauen und die wissen, dass die Entschädigung und die Versorgung dieser Abgeordneten zu deren Unabhängigkeit und damit zum Funktionieren der Demokratie in diesem Land beitragen.
Das Handeln in eigener Sache kann uns niemand abnehmen. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, dies zu tun. Als selbstbewusstes Parlament und als selbstbewusste Abgeordnete stellen wir uns dieser Aufgabe.
Als zu Beginn des Jahrtausends der Weg von der staatlichen Versorgung hinein in ein Versorgungswerk gewählt wurde, ging es um Akzeptanz und um Stabilität. Unsere Aufgabe heute ist es, unter völlig anderen Bedingungen beides zu sichern.
Als Versorgungswerk mit nach wie vor wenigen Mitgliedern im Vergleich zu anderen Versorgungswerken und als Versorgungswerk im Aufbau stehen wir in Zeiten einer Niedrigzinspolitik und erhöhter Anforderungen der Versicherungsaufsicht vor besonderen Herausforderungen.
Diesen Sonderlasten, die zu einer Reduzierung der Anwartschaften in einer Größenordnung von 10 bis 30 % führen, setzen wir einen Zuschuss des Landtags ins Versorgungswerk und eine feste Erhöhung des Anteils der Abgeordnetenbezüge, die direkt in das Versorgungswerk abgeführt werden, entgegen. Diese Maßnahmen sind bei Weitem nicht ausreichend, um die geschilderte Absenkung der Anwartschaften auszugleichen, sondern sie dienen lediglich der dauerhaften Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtung.
Ich bin dem Vorstand unseres Versorgungswerks, dem alle Fraktionen dieses Landtags angehören, sehr dankbar, dass er sich einstimmig für den von mir skizzierten Weg ausgesprochen hat. Irritiert bin ich nur darüber, dass die Fraktion der AfD, die ebenfalls Mitglied des Vorstands im Versorgungswerk ist, diesem Gesetzentwurf in der ersten Lesung nicht zugestimmt hat. Aber vielleicht hören wir dazu in dieser Debatte ja auch noch Gründe. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Philipp das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Dezember 2019 sind die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg dem gemeinsamen Versorgungswerk von NRW und Brandenburg beigetreten.
Dies haben wir hier in diesem Hause vor gut einem Monat, am 13. November 2019, so beschlossen. Das Versorgungswerk soll ab diesem Zeitpunkt als gemeinsames Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und BadenWürttemberg bestehen. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt, dem ein langer Vorlauf vorausgeht, nun auch vollzogen haben.
Um den beschlossenen Beitritt nun auch gesetzlich umsetzen zu können, bedarf es einiger Anpassungen am Versorgungswerksgesetz sowie am Abgeordnetengesetz. Dies betrifft unter anderem die Vorschriften zur Aufnahme der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg, zur Rechtsaufsicht, zum Verfahren und zur Datenübermittlung sowie zu den Gremien des Versorgungswerks.