Herr Minister, der Glanz des Neuen ist nicht nur verblasst; vielmehr sind Sie eine Belastung für die Justiz geworden. Ein Haushalt ohne politischen Gestaltungswillen und ein Minister, der leider mehr Probleme macht, als er löst – wir werden den Haushalt ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage für die konsequente Durchsetzung von Recht und Gesetz ist eine gute Personalplanung im Justizwesen.
Dringend notwendige Personalverstärkungen, die sich mittlerweile in sämtlichen Bereichen der Justiz wie ein roter oder, besser gesagt, wie ein schwarzgelber Faden durch die verabschiedeten Haushalte der NRW-Koalition ziehen, sind eine Voraussetzung für den funktionierenden Rechtsstaat.
So verhält es sich auch im Etatentwurf für das Jahr 2020. Nur beispielhaft nenne ich die wieder einmal 10 neuen Planstellen für Staatsanwälte.
Nicht zuletzt reagieren wir auch auf eine steigende Aufgabenbelastung. Um etwa der hohen Anzahl an Asylverfahren Rechnung zu tragen, verlängern wir
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn dieser Legislaturperiode habe ich den Justizminister Peter Biesenbach, damals noch frisch im Amt, zu einer Veranstaltung der CDU Düsseldorf eingeladen.
Herr Minister, dort haben Sie über die politischen Gestaltungsmöglichkeiten eines Justizministers referiert. Sie wollten sich nicht, so sagten Sie damals sinngemäß, auf die bloße Verwaltung des Justizapparates beschränken.
Vielmehr war und ist es Ihr politischer Anspruch und auch der Anspruch der gesamten NRW-Koalition, eigene Akzente zu setzen, eine gestalterische Rechtspolitik zu etablieren und vor allem, den Rechtsstaat hinsichtlich Zukunftsfragen zu rüsten.
So entspricht in der Tat jede Faser dieses Justizetats diesem Willen zur Zukunftsgestaltung. Ich erläutere das anhand einiger Beispiele:
Erstens. Wir investieren in die Stärkung der Ausbildung für die Justiz, denn nur so können wir die Justiz als attraktiven Arbeitgeber konkurrenzfähig machen und geeigneten Nachwuchs gewinnen.
Zweitens. Eine wichtige Rolle für die zukünftige Leistungsfähigkeit des Rechtsstaates spielt natürlich auch die Digitalisierung, in die wir erneut große Summen investieren. Nennenswert sind aus meiner Sicht vor allem zwei Projekte:
Gemeinsam mit Partnern aus der privaten Wirtschaft wollen wir eine Anwendung erproben, die durch künstliche Intelligenz frühzeitig suizidgefährdete Strafgefangene erkennen kann. Dieses Projekt ist ein Meilenstein innovativer Rechtspolitik, denn immerhin sprechen wir über Menschenleben.
Unter dem Eindruck der erschreckenden Kindesmissbrauchsfälle von Lügde und Bergisch Gladbach setzen wir große Hoffnung in ein KI-Modul, das den Strafverfolgungsbehörden die Auswertung digitaler Daten erleichtern soll.
Die Ermittler müssen Unmengen an kinderpornografischen Materialien auswerten; das wissen wir alle. Das bringt nicht nur die Personalkapazitäten an ihre Grenzen, sondern ist auch für die Menschen, für die Strafverfolger eine unvorstellbare psychische Belastung.
Die Auswertung des Materials mittels KI wäre daher ein erheblicher Gewinn für den Rechtsstaat und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie.
Drittens. Reformpolitik sehen wir auch im Justizvollzug. Nach dem Zellenbrand in der JVA Kleve haben wir eine Expertenkommission eingesetzt, die Optimierungsvorschläge für den Justizvollzug macht.
Zwar ist die Koordinierung der Vorschläge noch nicht endgültig abgeschlossen und läuft noch, aber indem wir vorsorglich 14 Millionen Euro in den Haushalt einstellen, senden wir das klare Signal, dass wir es mit unseren Reformbestrebungen ernst meinen und so schnell wie möglich mit der Umsetzung der Maßnahmen starten wollen.
Der Justizetat 2020 bringt unseren Gestaltungswillen klar zum Ausdruck: bessere Ausbildungsvoraussetzungen für den Nachwuchs, Digitalisierung zentraler Prozesse und Personalverstärkungen in allen Bereichen. Der Justizhaushalt ist ein Zukunftshaushalt.
Dies wollen wir als CDU-Fraktion auch im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen flankieren und die Errichtung eines sogenannten Childhood-Hauses unterstützen. Bei diesem Projekt, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, handelt es sich um ein interdisziplinäres Zentrum für Kinder, die Opfer und Zeugen von Gewalt und Missbrauch geworden sind.
Der Teilaspekt, der die Justiz berührt, ist die Vernehmung der Kinder, die eine strafrechtliche Verfolgung der Täter gewährleisten soll. Maßgeblich dafür ist eine glaubhafte Aussage. Dank spezieller Videotechnik können diese Vernehmungen im Childhood-Haus in einem entsprechenden Strafprozess eingespielt werden und so gegebenenfalls eine erneute Vernehmung des Kindes im Prozess entbehrlich machen.
Gerade vor dem Hintergrund von Lügde und Bergisch Gladbach halten wir die Unterstützung dieses Projektes durch einen finanziellen Beitrag für die Vernehmungstechnik für ein wichtiges Signal und werden uns dafür einsetzen.
All diese Maßnahmen setzen wichtige Akzente für die zukünftige Ausrichtung der Rechtspolitik in unserem Land. Sie machen uns fit für das Jahr 2020. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Einzelplan 04. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Haushalt im Bereich der Justiz wird den Anforderungen der Justiz nur teilweise gerecht.
Es werden zwar immer weiter Stellen geschaffen; die Stellen können aber nicht besetzt werden – sowohl bei den Gerichten als auch in den Justizvollzugsanstalten und in allen anderen Bereichen der Justiz.
Vor allen Dingen sind derzeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlastet. Es fehlt immer noch an geeignetem Personal. Die Entlastung der Justiz muss aber jetzt geschehen. Der Justizminister kann nicht immer weiter darauf warten, irgendwann doch noch genügend Personal für all die unbesetzten Stellen zu finden.
Entlastung muss ganz konkret zum Beispiel auch durch eine veränderte Prioritätensetzung geschehen. Die arbeitsüberlasteten Justizvollzugsanstalten, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte können beispielsweise deutlich durch Entkriminalisierung entlastet werden.
Wir sollten nicht nur über Stellenpläne diskutieren, sondern wir sollten einmal darüber diskutieren, ob diese Entlastung nicht über Entkriminalisierung des Schwarzfahrens möglich ist und ob wir nicht endlich einmal die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die weggeschmissene Lebensmittel aus Mülltonnen retten, einstellen sollten.
Wie sieht es denn mit der Entkriminalisierung von Cannabis aus? – Wenn man diese Bereiche angeht, würde man die Gerichte, die Justiz und auch die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten erheblich entlasten.
Es wird viel über Opferschutz geredet, aber in diesem Haushalt – das muss ich konstatieren – lässt man die freie Straffälligenhilfe und die Projekte im Bereich der Täterarbeit mit ihrem Finanzierungsproblem immer noch allein; ein großes Manko in diesem Haushalt.
Neben den großen Herausforderungen für die Justiz gilt es auch, die Justiz personell bedarfsgerecht so auszustatten und angemessen zu finanzieren, dass es auch eine positive Wahrnehmung für die Justiz in der Öffentlichkeit gibt.
Da, Herr Justizminister, gibt es auch vonseiten der Landesregierung vielleicht die Möglichkeit, sich noch mehr zu engagieren, noch mehr Mittel bereitzustellen und sich persönlich noch einmal einzubringen, sodass das Ansehen unserer Justiz hier im Land Nordrhein-Westfalen verbessert wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsstaat findet sich in der Justiz widergespiegelt. Ziel und Zweck der NRW-Koalition ist es, diesen besonders zu stärken, und die Justiz ist davon der wesentliche Teil.
Laut der letzten Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr fühlen sich 87 % der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Raum sicher. Die NRW-Koalition ist mit dem Versprechen angetreten, das Sicherheitsempfinden zu steigern und das Land sicherer zu machen. Ich denke, wir sind da auf einem sehr guten Wege.
Mit insgesamt über 1.600 neuen Stellen für die Justiz und den Justizvollzug – es wurde gerade schon gesagt – haben wir sowohl die Gerichte als auch die Staatsanwaltschaften gestärkt und die Justizvollzugsanstalten sicherer gemacht.
Ferner haben wir mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit den ersten von fünf Gerichtszweigen vollständig digitalisiert.
Des Weiteren haben wir eine Beauftragte für den Opferschutz als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten eingesetzt, und die neue Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW hat im April erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen.
Außerdem haben wir das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ etabliert und die Bekämpfung der Clankriminalität deutlich verbessert. Die NRW-Koalition wird in diesem Bereich die Nulltoleranzstrategie konsequenter und weiter verfolgen.
Herr Kollege Engstfeld, es ist richtig, dass wir über Entkriminalisierung nachdenken können. Das müssen wir allerdings mit Bedacht und lediglich in Einzelfällen tun und nicht mit dem Rasenmäher über alle Straftatbestände hinweg. Die Zeit der weichen Welle, die es früher zu Ihrer Zeit gegeben hat, ist vorbei.