Protocol of the Session on November 14, 2019

Wir wissen doch, dass es sieben Jahre dauert, bis die neuen Studierenden, die viel zu wenig sind, an die Schulen als ausgebildete Lehrkräfte kommen.

Wir brauchen jetzt eine berufsbegleitende Qualifizierung. Wir brauchen jetzt eine Idee, wie wir mit multiprofessionellen Teams dort entlasten können, wo die Lehrer schlicht ihre Arbeitszeit und Kompetenz nutzen müssen, um Kindern etwas beizubringen.

Das müssen wir jetzt angehen. Da fehlt von Ihnen jeder Impuls. Das reicht einfach nicht. Das ist einfach zu wenig.

Weil wir wissen, dass das eine große Herausforderung ist, sage ich Ihnen hier zum Schluss noch eines. Sie werden auch noch ein Jahr sagen können: Es gab mal sieben schlechte Jahre. – Aber irgendwann wird die Frage kommen: Was habt ihr denn getan? – Sich dann immer noch auf die Vorgängerregierung zu konzentrieren, das löst die Probleme nicht. Die Menschen sind das satt.

Deshalb lassen Sie uns an diesen Stellen, die wirklich eine Katastrophe sind, wie wir sehen, wenn wir weiterdenken, nämlich an das, was da in drei, vier Jahren auf uns zukommt, …

Die Redezeit.

… zum Wohl der Menschen und vor allen Dingen der Kinder in diesem Land zusammenarbeiten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die

Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1, der Aktuellen Stunde.

Ich rufe auf:

2 Gesetz zur Änderung des Landeswahlgeset

zes in Nordrhein-Westfalen – Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7753

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin für eine der beiden antragstellenden Fraktionen ist Frau Kollegin Kopp-Herr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zurzeit findet anlässlich des 100. Geburtstags der Arbeiterwohlfahrt eine Ausstellung in der Bürgerhalle des Landtags statt, die einen Rückblick in die Geschichte der AWO in den vergangenen 100 Jahren zeigt. Viele von uns sind ja gestern Abend auch auf Einladung der AWO NRW beim Parlamentarischen Abend gewesen.

Diese Ausstellung wäre unvollständig ohne Marie Juchacz, die AWO-Gründerin, und Frieda Nadig, die sich Zeit ihres Lebens in der AWO engagiert und für sie gearbeitet hat.

Beide Frauen sind darüber hinaus untrennbar mit der Geschichte der Gleichberechtigung und der Sozialdemokratie verbunden.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Marie Juchacz hat gemeinsam mit vielen anderen Frauen aus unterschiedlichen Verbänden für das Frauenwahlrecht gekämpft.

1919 wurde sie mit weiteren 36 Frauen in die Weimarer Nationalversammlung gewählt. Dort sprach sie als erste gewählte Frau am 19. Februar. Sie sagte sinngemäß, dass die deutschen Frauen der Regierung im althergebrachten Sinne nicht Dank schuldig sind, sondern dass das, was die Regierung getan habe, eine Selbstverständlichkeit gewesen sei.

Sie hat den Frauen das gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden war: das Frauenwahlrecht.

(Beifall von der SPD)

Frieda Nadig war 30 Jahre später Mitglied des Parlamentarischen Rates, der aus 61 stimmberechtigten

Männern und vier stimmberechtigten Frauen bestand. Gemeinsam haben sich diese vier Frauen für den Art. 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes starkgemacht und einen großen parlamentarischen Widerstand organisiert, als die Männer den Artikel wachsweicher formulieren wollten. Die Frauen waren erfolgreich, wie wir heute wissen.

Doch trotz der Errungenschaft des Frauenwahlrechts und des Grundrechts der Gleichberechtigung, das 1994 im Zuge der Wiedervereinigung um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ erweitert wurde, ist der Frauenanteil in unserem Parlament, dem Landtag Nordrhein-Westfalen, nie über 31 % hinausgekommen. Diese 31 % bedeuteten in der Legislaturperiode von 2000 bis 2005 in absoluten Zahlen 72 weibliche und 159 männliche Abgeordnete. Das spiegelt den Frauenanteil in der Bevölkerung nicht wider. Ganz im Gegenteil! Der Anteil von Frauen im Landtag Nordrhein-Westfalen hat 2005 die 30 % nicht mehr überschritten – und das mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und 70 Jahre nach Erlass des Grundgesetzes.

Blicken wir in die Fraktionen dieses Hohen Hauses, ist der Frauenanteil sehr unterschiedlich. Auch in meiner Fraktion ist da noch Luft nach oben. Das will ich selbstkritisch anmerken.

Um das deutlich zu verändern, legen wir gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer paritätischen Aufstellung von Wahllisten vor. Denn ohne eine Gesetzesinitiative wird eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Landespolitik nicht erreicht werden. Schließlich zählt an dieser Stelle nicht nur der Wählerinnenwille, sondern auch die Kandidierendenaufstellung der Landeslisten der Parteien.

Frankreich hat übrigens so den Frauenanteil von unter 25 % in nur wenigen Jahren auf über 40 % anheben können. Das ist ein gutes Beispiel. Wir sollten es Frankreich hier in NRW nachtun.

Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir das politische Engagement und den Blick von Frauen und Männern brauchen. Das bereichert die politische Arbeit, fördert darüber hinaus auch die Identifikation und zeigt gute Auswirkungen auf die Landespolitik.

Unser Gesetzesvorhaben verpflichtet uns darüber hinaus, in unseren Parteien dafür Sorge zu tragen, Frauen für Politik und Mandat zu gewinnen, damit Landeslisten in allen Parteien paritätisch besetzt werden können.

Wir sollten uns gemeinsam anstrengen, das mehrere Jahrzehnte alte Zitat von Elisabeth Selbert zu widerlegen. Sie hatte nämlich festgestellt:

„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

Wir sollten auf die Erfahrungen von Frieda Nadig setzen, die feststellte:

„Im Parlamentarischen Rat ist die deutsche Frau zahlenmäßig viel zu gering vertreten. Das Grundgesetz muss aber den Willen der Staatsbürger, die überwiegend Frauen sind, widerspiegeln.“

Sehr geehrte Damen und Herren, was Frauen erreichen können, wenn sie sich zusammentun, um für ein gemeinsames Ziel zu kämpfen, habe ich am Beispiel der Formulierung des Art. 3 Grundgesetz benannt. Wir wissen um eine breite Unterstützung für unser Vorhaben bei Gewerkschaften und unterschiedlichsten Frauenverbänden. Das sollten wir wertschätzen und annehmen.

Ich will hinzufügen: Solche Gesetzesvorhaben lassen sich immer nur gemeinsam von Männern und Frauen umsetzen. Auch wenn Frauen vielleicht den Anstoß zu solchen Initiativen geben, ist es immer eine gemeinsame Umsetzung. Das war bei 100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz so und ist jetzt bei der paritätischen Besetzung von Landeslisten nicht anders.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine gemeinsame weitere Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor mehr als 100 Jahren haben mutige Frauen das Wahlrecht endlich erstritten, endlich durchgesetzt.

Die schon erwähnte Marie Juchacz kommentierte das in ihrer ersten Rede im Reichstag wie folgt:

„Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Leider fasst das die Situation 100 Jahre später auch noch ziemlich gut zusammen. Blicken wir jetzt, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, denn auf eine absolute Gleichstellung politischer Erfolgsgeschichte zurück? Ich glaube, davon kann auch im Jahr 2019 leider keine Rede sein.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

In den ersten Wahlen unter Beteiligung von Frauen am 19. Januar 1919 gaben rund 82 % der Frauen ihre Stimme ab. 37 Frauen – das waren ungefähr 8 % – wurden dann auch in den Reichstag gewählt.

Die Frage nach der gleichstellungspolitischen Erfolgsgeschichte beantwortet sich relativ gut, wenn man sich anschaut, wie sich der Anteil der Frauen in Parlamenten entwickelt hat. Bis in die 80er-Jahre hinein waren es nämlich immer nur ungefähr diese 8 % oder 9 % – mit dem negativen Highlight, dass im 7. Deutschen Bundestag die Frauen quasi fast die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hätten; denn ihr Anteil betrug nur 5,8 %.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Geschichte der Gleichberechtigung – das wurde auch in der Vorrede von Frau Kopp-Herr deutlich – ist kein Selbstläufer. Selbst längst sicher geglaubte Erfolge müssen immer wieder verteidigt und immer wieder neu erstritten werden.

Nicht zuletzt die vier Mütter des Grundgesetzes mussten die Erfahrung machen, dass einmal in der Weimarer Republik Erkämpftes bei der Aufsetzung des Grundgesetzes bei Weitem keine Selbstverständlichkeit war. Es kostete sie sehr viel Kraft und sehr viel Durchsetzungsstärke, um überhaupt und ohne Wenn und Aber die Gleichberechtigung im Grundgesetz zu verankern.

Vor 25 Jahren wurde der Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz dann durch einen weiteren wegweisenden Satz ergänzt: