Protocol of the Session on November 14, 2019

stelle ich fest, dass mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Ziffer 1 des Feststellungsteils in Abschnitt II keine Mehrheit gefunden hat.

Ich lasse zweitens abstimmen über Ziffer 2 des Feststellungsteils in Abschnitt II. Ich darf fragen, wer hier zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell, fraktionslos. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Dann ist die Ziffer 2 des Feststellungsteils in Abschnitt II mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich lasse drittens abstimmen über Ziffer 3 des Feststellungsteils in Abschnitt II und darf fragen, wer hier zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth spricht kurz mit einem Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung.)

Wir sind jetzt bei der Abstimmung zu Ziffer 3 des Feststellungsteils in Abschnitt II. Gemäß der Bestimmungen unserer Geschäftsordnung wurde gerade von der Fraktion der AfD beantragt, dass wir zur Klarheit die Textpassagen vorlesen. Das werde ich selbstverständlich dann auch tun. Ich frage die antragstellende Fraktion: Das gilt aber jetzt für die zukünftigen Abstimmungen? – Gut. Für Wiederholungen wäre der Antrag auch zu spät bei uns eingegangen.

Ziffer 3 des Feststellungsteils in Abschnitt II lautet:

„Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland führt aufgrund des EU-weiten CO2Zertifikate-Handels zu keinen CO2-Minderungen in der EU.“

Ich frage, wer diesem Abschnitt zustimmen

möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Ich hatte gerade schon mal darüber abstimmen lassen, aber das Ergebnis noch nicht verkündet. Deswegen jetzt hier die Feststellung des Ergebnisses: Ziffer 3 des Feststellungsteils in Abschnitt II hat keine Mehrheit gefunden.

Ich lasse viertens abstimmen über Ziffer 4 des Feststellungsteils in Abschnitt II, die lautet:

„Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung führt zu weiteren Preissteigerungen beim Strompreis.“

Ich frage, wer Ziffer 4 zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung beim Abgeordneten Langguth. Dann stelle ich auch hier fest, dass Ziffer 4 des Feststellungsteils in Abschnitt II keine Mehrheit gefunden hat.

Wir kommen fünftens zur Abstimmung über Ziffer 5 des Feststellungsteils in Abschnitt II, die lautet:

„Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung führt zu weiteren Versorgungsengpässen und weiter steigenden Redispatch-Kosten.“

Ich darf fragen, wer dieser Ziffer zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung bei den Abgeordneten Langguth und Pretzell. Dann stelle ich fest, dass auch Ziffer 5 des Feststellungsteils keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.

Wir kommen sechstens zur Abstimmung über Ziffer 6 des Feststellungsteils in Abschnitt II, die lautet:

„Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung gefährdet 120.000 qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze in der stromintensiven und in der kohleabhängigen Industrie.“

Ich darf fragen, wie das Hohe Haus darüber zu votieren wünscht. Wer dem zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung bei den fraktionslosen Abgeordneten Pretzell und Langguth. Damit hat auch die Ziffer 6 des Feststellungsteils II keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden.

Ich komme zu Ziffer 7 des Feststellungsteils in Abschnitt II, die wie folgt lautet:

„Der staatlich erzwungene Abbau von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung führt zu sozialen Verwerfungen im Rheinischen Revier.“

Ich darf fragen, wer sich dieser Feststellung anschließen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bünd

nis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung der

fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell. Damit stelle ich fest, dass auch Ziffer 7 in Abschnitt II keine Mehrheit gefunden hat.

Ich lasse nun über Ziffer 8 des Feststellungsteils in Abschnitt II abstimmen, die wie folgt lautet:

„Die Kosten für die Stromrabatte für die Industrie, für die Entschädigungszahlungen an die Energiekonzerne und für die Abfindungen der entlassenden Mitarbeiter tragen die hart arbeitenden Steuerzahler, die bereits jetzt die höchsten Steuerlasten aller Zeiten tragen müssen.“

Ich darf fragen, wer sich dieser Feststellung anschließen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der guten Ordnung halber frage ich auch hier, wer sich der Stimme enthalten möchte. – Keiner. Dann stelle ich fest, dass auch Ziffer 8 des Feststellungsteils in Abschnitts II keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.

Jetzt sind wir bei Abschnitt III, dem Forderungskatalog, und zwar hier bei Ziffer 1, die lautet:

„sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat für einen Ausstieg aus dem staatlich erzwungenen ‚Kohleausstieg‘ einzusetzen“.

Ich darf fragen, wer sich dieser Forderung anschließen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bünd

nis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell. Ich stelle fest, dass auch Ziffer 1 des Forderungskataloges in Abschnitt III keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.

Jetzt lasse ich über Ziffer 2 des Forderungskataloges in Abschnitt III abstimmen, die lautet:

„die Erforschung von CO2-freien modernen und inhärent sicheren Reaktortypen wie beispielsweise Dual-Fluidreaktoren zu unterstützen.“

Ich darf fragen, wer hier zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Ich stelle auch hier fest, dass Ziffer 2 des Forderungskataloges keine Mehrheit gefunden hat.

Jetzt haben wir die Situation, dass alle Teile in Einzelabstimmung abgelehnt wurden. Damit ist eine Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 17/7745 nicht mehr erforderlich. – Dem wird nicht widersprochen. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/7745 insgesamt abgelehnt wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Anpassung und Bereinigung schul

rechtlicher Vorschriften (15. Schulrechtsände- rungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7770

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Ministerin Gebauer für die Landesregierung das Wort erteilen. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute ihren Entwurf zum 15. Schulrechtsänderungsgesetz ein. Diesen Gesetzentwurf prägen drei wesentliche Elemente:

Erstens. Er legt weitere rechtliche Grundlagen, um wesentliche Punkte aus dem zweiten Maßnahmenpaket gegen den Lehrermangel umzusetzen. Das heißt, wir halten Wort und lassen nichts unversucht, um die Schulen dabei zu unterstützen, freie Lehrerstellen so schnell wie möglich zu besetzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden im Lehrerausbildungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, dass Oberstufenlehrkräfte, die an einer Grundschule tätig sind, dort auch berufsbegleitend ein Lehramt für die Schulform Grundschule erwerben können. Damit unterstützen wir ganz gezielt die Schulform Grundschule.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir werden auch die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg erweitern. Künftig werden für den berufsbegleitenden zweijährigen Seiteneinstieg Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen zugelassen. Bisher stand dieser Weg nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten offen.

Darüber hinaus wollen wir die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen von Staaten außerhalb der EU erleichtern.

Der zweite Punkt beschäftigt sich mit der Änderung von § 82 des Schulgesetzes. Damit setzen wir den Beschluss des Landtags vom 27. November 2017 um. Es geht darum, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen in Zukunft zu ermöglichen. Damit sorgen wir für mehr Flexibilität, aber auch für mehr Sicherheit und Stabilität in unserer Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Drittens. Ein weiterer Gegenstand sind die notwendigen Anpassungen des schulischen Datenschutzes. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Umsetzung einzelner Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung.

In diesem Zusammenhang nutzen wir die Gelegenheit zu einigen weiteren Änderungen. So ist nun auf Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten klarstellend aufgenommen worden, dass datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen freiwillig erfolgen müssen und den betroffenen Personen keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie diese Einwilligung nicht erteilen.

Dies folgt zwar bereits aus der Datenschutz-Grundverordnung; die Notwendigkeit der Freiwilligkeit soll aber auch im Schulverhältnis ausdrücklich noch einmal betont werden.