Auch wenn wir wissen, dass es in diesem Bereich ein hohes Dunkelfeld gibt, so haben die betroffenen Frauen durch die Einführung dieses Gesetzes die Möglichkeit, sich gegen ihre Peiniger strafrechtlich zur Wehr zu setzen. Damit wird Stalking zu einer Straftat und bleibt keine Bagatelle.
Auch wenn es wichtig und richtig ist, sich mit dem Thema „Stalking und Gewalt gegen Frauen“ auseinanderzusetzen, so hat der vorliegende Antrag der AfD bei uns jedoch nur Kopfschütteln verursacht. Er geht überhaupt nicht, an keiner Stelle, auf die bereits bestehende Frauenhilfeinfrastruktur ein. So setzen sich spezialisierte Gewaltschutzzentren, aber auch Frauenberatungsstellen für genau diese Frauen, die Opfer von Stalking werden, ein. Genau diese Frauenhilfeinfrastruktur gilt es zu stärken, sie zu unterstützen und weiter auszubauen.
Mit dieser Thematik befassen wir uns sehr ausführlich im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung. Hier sind unter anderem die Förderung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern, die anonyme Spurensicherung und Upskirting immer wieder Thema.
Mich wundert, dass Sie das Thema „Stalking“ nicht in die aktuelle Haushaltsdebatte eingebracht haben, wenn es Ihnen doch so wichtig ist. Wenn Sie mehr Prävention und Beratungsangebote wollen, brauchen Sie doch auch Geld dafür.
Ihren Antrag könnte ich sogar noch ernst nehmen, wenn ich im Gleichstellungsausschuss das Gefühl hätte, dass Sie an dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ oder anderen gleichstellungspolitischen Themen irgendein Interesse hätten. Aber Sie beteiligen sich dort an keiner Diskussion, von konstruktiven Ideen ganz zu schweigen. Der Einsatz für die Rechte von Frauen scheint für Sie doch überflüssig zu sein. Mehr Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen bedeutet viel mehr als nur die Zurschaustellung der Frau in einer Opferrolle. Von Gleichberechtigung und Gleichstellung erkenne ich bei Ihnen wenig.
Im Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – hat die rot-grüne Landesregierung in der letzten Legislaturperiode zudem den Grundstock zu dem Thema gelegt und dort auch das Thema „Stalking“ berücksichtigt. Vielleicht sollten Sie in diesen Landesaktionsplan doch einfach mal hineinschauen.
Das ist erstens das Thema „Cyberstalking“. Dieses benennen Sie zwar kurz, leiten aber keine Maßnahmen ab. Aber auch hierzu hat Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode mit einem Antrag im Plenum bereits eine Grundlage gebildet.
Der zweite Aspekt, den Sie vergessen haben, ist die Täterarbeit. Wenn wir nachhaltig die Situation der Betroffenen verbessern wollen, dann muss genau hier angesetzt werden.
Über die psychosoziale Prozessbegleitung, die auch ein wichtiger Aspekt ist, werden wir am Freitag noch diskutieren. Ich bin gespannt, ob die AfD in dieser Debatte politisch besser aufgestellt ist.
Dem vorliegenden Antrag können wir inhaltlich nicht zustimmen, stimmen aber der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu und freuen uns auf eine lebendige Diskussion dort. – Herzlichen Dank und Glückauf.
Vielen Dank, Frau Butschkau. – Die AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention angemeldet. Herr Dr. Vincentz, bitte schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Butschkau, das, was Sie gerade ausgeführt haben, kann einfach nicht unwidersprochen bleiben. Denn Sie haben entweder aus Unwissen oder aber aus Böswilligkeit eine Unterstellung unterbreitet, die schlichtweg falsch ist. In der Tat sind die Zahlen des obsessiven Nachstellens bis 2017 zurückgegangen. Das ist genau der Grund, warum man sich für den neuen Straftatbestand des Stalkings eingesetzt hat. Genau das war der Grund, weil der bisherige Paragraf des obsessiven Nachstellens derart fluffig gefasst war, dass eben extrem viele Opfer dadurch nicht abgedeckt waren.
Wenn Sie das jetzt tatsächlich als vernünftige Präventionsarbeit darstellen, dass Sie einfach Opfer im Stich lassen und eben nicht mehr erfassen, und auch noch in Abrede stellen, dass es absolut sinnvoll war, genau diesen Straftatbestand Stalking eben einzuführen, wo seit seiner Einführung die Zahlen steigen,
Vielleicht habe ich das auch wieder nicht verstanden. Alles gut. Sie erklären mir das ja. Das ist ja wunderbar.
Ich kann nur auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 21.10. verweisen. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir das noch einmal durchzulesen. Damit ist, glaube ich, Ihre Kurzintervention auch beantwortet. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht kennt der eine oder andere von Ihnen den Film „Fatal Attraction“ oder – wie er auf Deutsch hieß – „Eine verhängnisvolle Affäre“. Der Film ist, glaube ich, so um die 30 Jahre alt und ist vielleicht vielen in Erinnerung geblieben durch grandiose Hauptdarsteller wie Michael Douglas oder Glenn Close. In dem Fall war der Mann das Stalkingopfer. Das soll auch mal vorkommen. Dieser Film hat damals eine gesellschaftliche Debatte in Gang gebracht über das Thema „Stalking“.
Dieses Stalking kann auch ganz nah sein. Eine Freundin von mir hat das erlebt: andauernde Versuche von Kontaktaufnahme über Telefon, per E-Mail trotz eindeutiger Ansage, dass kein weiterer Kontakt erwünscht sei, Aufsuchen von Arbeitsplatz oder Wohnort trotz angeordneten Kontaktverbots, nächtliche Drohanrufe und die Gefahr körperlicher Übergriffe. So ein Verhalten kann, wenn es nicht durch polizeiliche Maßnahmen gestoppt wird, bis hin zu Gewalttaten führen.
Aus wissenschaftlichen Erhebungen wissen wir, dass rund 11 % der Menschen einmal im Leben Opfer von Stalkinghandlungen werden. Über 80 % der Stalker sind Männer im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, die Opfer meistens Frauen. Stalking bedeutet für die Opfer eine tiefgreifende Verletzung ihrer Privat- und Intimsphäre und kann zu gravierenden psychischen Schädigungen wie Angstsymptomen, Schlafstörungen und Depressionen führen.
Im Hohen Haus wurde über einen Straftatbestand für Stalking debattiert, wie er dann 2007 mit dem § 238 zur Nachstellung eingeführt und 2017 nochmals erweitert wurde. Stalking als Komplex ist ein durch viele unterschiedliche Handlungen gekennzeichnetes Verhalten und lässt sich nur schwer vom deutschen Strafrecht mit seinem Bestimmtheitsgebot und der Ahndung von Einzelhandlungen erfassen. Mit der Neufassung des § 238 von 2017 muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers nicht mehr tatsächlich erfolgt sein, vielmehr reicht es aus, dass Handlungen zu einer solchen Beeinträchtigung geeignet waren.
Die Zahlen der in NRW erfassten Straftaten waren nach der 2007 erfolgten Einführung des Straftatbestandes erst rückläufig und lagen in den letzten Jahren dann bei etwas über 5.000. Auch der Anteil der Verurteilungen war rückläufig und pendelte zuletzt auf einem niedrigen Niveau. Insofern bleibt abzuwarten, ob der erweiterte Straftatbestand tatsächlich Wirkung entfaltet.
Für die Opfer von Stalking gibt es Ansprechpartner, einerseits bei unserer Polizei in den Kreispolizeibehörden, die mithilfe von Gefährderansprachen, der Androhung von Strafe und der Anordnung von Kontaktverboten dem Verhalten des Stalkers entgegentreten können. Andererseits stehen die Frauenberatungsstellen als Anlaufstellen für die Beratung zum Gewaltschutz zur Verfügung.
Es gibt also in unserem Land bereits viele geeignete Strukturen zur Prävention und zur Beratung von Stalkingopfern. Auch einen runden Tisch zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen, dessen Ausweitung Sie gefordert haben, gibt es. Dort wird seit Jahren an dem Thema gearbeitet. Wir initiieren jetzt auch noch einen runden Tisch zur Gewalt gegen Jungen und Männer und LSBTI.
Sie sehen also: Diese Landesregierung und die NRW-Koalition handeln. Ich bin gespannt, in welchem Ausschuss wir diesen Antrag letztendlich beraten, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stalking ist ein Gewaltdelikt, 80 % der Opfer sind Frauen. Somit lässt sich sagen, dass auch Stalking eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Es geht hier zumeist um die Ausübung von Macht. Oftmals sind es Ex-Partner, es können auch Kollegen oder Freunde sein, aber ganz häufig handelt es sich um Täter – möglicherweise Täterinnen – aus dem sozialen Nahfeld.
Es ist schon angesprochen worden: Die Umwandlung des Straftatbestands der Nachstellung von einem Erfolgsdelikt, bei dem das Leben tatsächlich beeinträchtigt wurde oder ist, zu einem Eignungsdelikt ist deswegen so wichtig, weil es noch einmal deutlich macht, dass das Selbstbestimmungsrecht insbesondere auch von Frauen keine Verhandlungsmasse ist. Es gibt nicht ein bisschen Verletzung des Selbstbestimmungsrechts, sondern das gilt absolut.
Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren nicht nur an diesem Punkt, sondern auch beispielsweise im Bereich des Sexualstrafrechts das Selbstbestimmungsrecht insbesondere von Frauen
noch einmal massiv gestärkt hat, auch durch die gesetzliche Festschreibung des Prinzips „Nein heißt Nein“.
Ein weiterer gesetzlicher Punkt kann dabei helfen, Opfer zu stärken. Es ist eben auch möglich, nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes eine Schutzanordnung zu erwirken, also ein Kontakt- oder Näherungsverbot zu erwirken.
Aber all diese Dinge stehen und fallen damit, ob die Frauen – oder die Opfer, die aber in den meisten Fällen Frauen sind – auch wirklich für sich das Gefühl haben, ein Recht darauf zu haben. Es geht darum, Opfer bzw. potenzielle Opfer zu stärken, ihre Anzeigebereitschaft zu erhöhen, denn – das ist schon angeklungen – es gibt ein hohes Dunkelfeld.
Aber nicht alle steigenden Zahlen deuten auch wirklich darauf hin, dass es mehr Fälle gibt. Unter Umständen steht auch dahinter – und das wäre ja erfreulich –, dass mehr Opfer sich ermutigt fühlen, Anzeige zu erstatten und von ihrem Recht Gebrauch zu machen und sich deswegen möglicherweise höhere Zahlen ergeben.
Wir müssen also weiterhin auf eine Sensibilisierung von Opfern hinwirken, damit sie nicht mehr das Gefühl haben, sie seien möglicherweise selbst schuld daran, damit sie keine Scham empfinden oder Angst haben, es handele sich ohnehin nur um eine Bagatelle, und es für sich selbst nur als Bagatelle abtun. Nein, das ist keine Bagatelle. Nachstellung, Stalking ist eine Gewalttat, ein Gewaltdelikt, und dementsprechend haben Frauen und alle Opfer von Stalking ein Recht auf Schutz durch die Gesellschaft.
Ich will auch noch darauf hinweisen, dass Opferschutz und Prävention nur im Netzwerk funktionieren. Einerseits spielt dabei die Polizei eine wichtige Rolle, andererseits natürlich auch die Justiz. Auch hier geht es darum, dass diejenigen sensibel dafür sind, die Besonderheiten solcher Delikte gegen die Selbstbestimmung von Menschen auch so einzuordnen. Es geht aber auch ganz stark darum, dass wir eine Hilfeinfrastruktur brauchen, die Menschen begleitet, unterstützt, aber auch Präventionsarbeit leistet.
In Ihrem Antrag vermisse ich einen dezidierten Hinweis auf die Frauenhilfeinfrastruktur, denn diese ist sehr gut ausgebaut und stellt eine ganz entscheidende Säule im Bereich der Prävention, der Beratung und der Unterstützung dar. Ich hätte mir in der Tat einen direkten Hinweis darauf gewünscht.
Auch wenn Sie darauf hinweisen, dass der runde Tisch weiterarbeiten müsste, sei auch mir der Hinweis erlaubt, dass im bereits existierenden Landesaktionsplan zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt bereits an mehreren Stellen Stalking, Prävention, Schutz und Begleitung explizit benannt sind,