lung? – Enthaltungen? – Damit stelle ich die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Stalking ist den meisten mittlerweile wahrscheinlich ein Begriff. Der Straftatbestand an sich ist allerdings nicht sonderlich alt: Erst 2017 wurde er im Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form aufgenommen. Das ist, wie ich finde, ein mehr als überfälliger Schritt, denn vorher galt das sogenannte obsessive Nachstellen eher als eine Art besonderen Bemühens um die Angebetete.
Zum Glück ändert sich diese Ansicht, denn spätestens seit die niederländischen Forscher Kamphuis und Emmelkamp herausfanden, dass Stalkingopfer demselben psychischen Stress ausgesetzt sind wie die Überlebenden eines Flugzeugabsturzes, sollte eigentlich jedem bewusst sein, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.
Psychische sowie physische Beschwerden wie Schlafstörungen, Panikattacken, Depressionen, Gereiztheit, Essstörungen, Misstrauen gegenüber anderen Menschen und sogar Beziehungsunfähigkeit und Suizidgedanken können die Folgen von exzessivem Stalking sein.
Auch die schiere Größe des Problems verdeutlicht, was es dort noch zu tun gibt: Allein im Jahr 2018 gab es 5.159 registrierte Fälle in NRW. Das ist ein erneuter Anstieg um 5,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Übrigens ist das fünfmal so viel wie im gesamten Bereich der sexuellen Nötigung.
Das Dunkelfeld dürfte derweil noch erheblich größer sein: Laut einer Studie des Justizministeriums der Vereinigten Staaten wurden 8 % der amerikanischen Frauen bereits Opfer von Stalking. Auf NRW heruntergerechnet wären das 700.000 Frauen.
Sowohl die Schwere als auch die Größe des Problems, das nach wie vor viel zu sehr im Schatten liegt,
verdeutlichen, wie groß auch weiterhin der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist – trotz runden Tisches und bestehender Präventionsangebote.
Der WEISSE RING warnt seit Langem, hat häufig aber nur insuffiziente Mittel zur Hand. Auch die Plätze in der Psychotraumatologie sind – wenn die Opfer den Weg dorthin erst einmal finden – viel zu rar.
Wenn wir uns über das vermeintliche Fehlverhalten männlicher Kollegen unterhalten, über blöde Sprüche oder über angestaubte Rollenverhältnisse, kann man das von mir aus absolut tun. Das mag wichtig sein. Aber dann blenden wir doch bitte nicht die Problemfelder aus, bei denen Menschen schwer zu Schaden kommen – psychisch und leider allzu oft auch physisch.
Lassen Sie uns die Opfer mehr ermutigen, sich zu wehren. Lassen Sie uns den Opferschutz ausbauen und verbessern. Lassen Sie uns die Vernetzung aus Strafverfolgung und Hilfsangeboten dichter weben. Es geht hier nicht um ein Kavaliersdelikt oder um eine Gender-Kolumne aus dem „SPIEGEL“. Hier geht es darum, die Opfer zu schützen und ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen.
Lassen Sie uns an dieser Stelle geschlossen als Landtag den Tätern entgegenrufen: Bis hierhin und nicht weiter! – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Wendland das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Bundestag laufen gerade die Beratungen über ein neues soziales Entschädigungsrecht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass erstmals auch Stalkingopfer Anrecht auf Entschädigung haben.
Wenn man den hier vorliegenden Antrag der AfD liest, könnte man meinen, dass die AfD ein solches Gesetz begrüßen würde. Tatsächlich aber hat der AfD-Abgeordnete Sichert das geplante Gesetz „Blutgeldgesetz“ genannt und damit für einen Eklat gesorgt.
Auch sonst erstaunt mich Ihr Antrag. Sie haben erst vor drei Wochen auf Ihre Anfrage hin erfahren, dass es das, was Sie heute für Stalkingopfer fordern, schon längst gibt. Folgerichtig fordern Sie eigentlich auch nur mehr davon, wenn Sie von Ausweiten und Erweitern sprechen.
Ich denke aber, tatsächlich brauchen wir weniger. Wir brauchen keine persönlichen, verbalen Angriffe
im Netz oder anderswo. Wir brauchen keine Aggressionen, und ganz sicher brauchen wir auch keinen Hass und keine Hassreden, oder, um es anders auszudrücken: Wir brauchen weniger von alledem, was Respekt vor anderen Menschen vermissen lässt.
Da haben wir als Politiker eine Vorbildfunktion. Natürlich gibt es nicht mehr Stalker, weil die Politiker in Parlamenten sich häufig im Ton vergreifen. Leider erleben wir das viel zu oft, leider auch in diesem Parlament. Aber wenn wir als Politiker mangelnden Respekt vor anderen Menschen vorleben, dürfen wir uns nicht wundern, wenn der Respekt auch anderswo verloren geht. Denn letztlich ist Stalking eine Form mangelnden Respekts vor der Privatsphäre eines anderen Menschen, letztlich auch vor seinem Selbstbestimmungsrecht.
Wie wichtig dieser Respekt ist, zeigen ja die Folgen des Stalkings, die Sie richtigerweise beschreiben. Es muss nicht immer zu körperlichen Übergriffen kommen, damit das Leben eines Stalkingopfers zerstört wird. Deshalb ist es wegen der Signalwirkung zwar richtig, dass der ermittelte und gefasste Täter zügig verurteilt wird und dass dies in öffentlicher Hauptverhandlung geschieht; aber noch wichtiger ist die Prävention.
Es gibt – das hat die Landesregierung in ihrer Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht – zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, wie man sich vor Stalking schützen kann und wie man reagieren sollte, wenn man Opfer ist, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Es gibt Informationsangebote im Internet. Es gibt Flyer, und es gibt Opferschutzbeauftragte und auch Einrichtungen bei den Kreispolizeibehörden.
Doch die Informationen müssen die Opfer natürlich auch erreichen, und zwar möglichst schon, bevor sie überhaupt zum Opfer werden. Das hört sich jetzt ein bisschen merkwürdig oder seltsam an, aber tatsächlich ist es so, dass die meisten Opfer die Täter kennen und dass Stalking häufig nach einer Trennung oder nach einer gescheiterten Beziehung begangen wird.
Ich habe zum Beispiel meine Zweifel, ob jeder Anwalt, der Mandanten in einem Scheidungsverfahren vertritt, auch im Blick hat, dass er seinen Mandanten oder seine Mandantin als mögliches Stalkingopfer beraten wird und entsprechende Informationen parat hat.
Daher glaube ich, dass wir besser beraten sind, uns zu bemühen, Informationen so zu transportieren, dass Stalkingfälle vermieden oder frühzeitig unterbunden werden, statt, wie die AfD es hier fordert, sie noch akribischer zu zählen, als es ohnehin schon getan wird.
Auch das vom Bundestag vor etwas mehr als zwei Jahren geschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein Instrument im Kampf gegen Stalking, auch wenn es noch besser gewesen wäre, wenn der § 238 StGB ausdrücklich aufgenommen worden wäre. Aber einige andere Möglichkeiten zum Schutz von Stalkingopfern sind enthalten. Allerdings war die AfD auch hier dagegen und hat die Meinungsfreiheit bedroht gesehen.
Wenn wir das alles zusammennehmen, den Antrag der AfD hier im Landtag zum Thema Stalking und die Haltung der AfD zu Bundesgesetzen, die Opfern helfen und Stalking verhindern sollen, sowie die erheblichen Bemühungen des Landes NRW zu diesem Themenbereich, dann drängt sich mir eine Empfehlung an die AfD-Fraktion auf: Stellen Sie Ihren Antrag doch einfach in einem anderen Parlament!
Vielen Dank, Frau Wendland. – Jetzt gibt es eine Kurzintervention, angemeldet von der AfD-Fraktion. Herr Dr. Vincentz hat sich schon eingeloggt. Jetzt hat er 1:30 Minuten zum Intervenieren. Bitte schön, Herr Dr. Vincentz.
Vielen Dank. – Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass Ihre Ausführungen, die Fälle würden jetzt schon absolut akribisch erfasst, für viele Betroffene draußen, die sich bisher nicht getraut haben, in die Polizeidienststelle zu gehen – denen zu raten ist, dies zu tun –, wie ein Schlag ins Gesicht sein müssen. Für all diejenigen, die sich aktuell nicht trauen, sich der Polizei anzuvertrauen, bzw. mit ihren Problemen im Stich gelassen werden, muss das wirklich ein Schlag ins Gesicht sein, was Sie hier gerade vorgetragen haben.
Zum Zweiten: Wenn Sie sagen, es gebe schon genügend Angebote, es gebe schon genügend Präventionsangebote, es gebe schon genügend Opferberatungsstellen, dann kann ich Ihnen als regierungstragende Partei nur dazu gratulieren, dass Ihre gute Arbeit in der Regierung dazu geführt hat, dass die Fälle
Zwei Anmerkungen dazu, Herr Dr. Vincentz. In Ihrer Anfrage zitieren Sie den § 238 StGB falsch. Sie haben noch nicht mitbekommen, dass die Änderung 2017 so erfolgt ist, dass die Handlungen lediglich eine Beeinträchtigung ermöglichen müssen. Sie müssen lediglich zu einer Beeinträchtigung geeignet sein. Und es muss keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Opfers erfolgt sein.
Das heißt, die Schwelle ist vom Gesetzgeber so herabgesenkt worden, dass sich wirklich jeder mit einer solchen Bedrohung an Behörden oder andere Institutionen, Beratungsstellen wenden kann.
Zweites Argument: Ich glaube, wir haben hier ein Déjà-vu. Wir hatten das schon bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Es geht Ihnen immer nur um Zahlen, um Zahlen und Statistik. Uns in der NRWKoalition geht es um die Menschen. Und das machen wir auch weiter so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Stalking ist eine Straftat, die in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden darf. Das Nachstellen schränkt die betroffenen Opfer in ihrer Lebensweise massiv ein, und die psychischen Folgen sind immens.
Insofern war es wichtig und richtig, dass der Bundestag 2007 und 2017 den § 238 des Strafgesetzbuchs verschärft hat. Frauenverbände und Gleichstellungspolitikerinnen aller demokratischen Fraktionen haben hart dafür gekämpft.
Die Verschärfung des Strafrechts hat in diesem Fall Wirkung gezeigt. In Nordrhein-Westfalen sind die Fälle des Nachstellens nach § 238 von 2008 bis 2018 von 7.657 auf 5.159 Fälle gesunken. Herr Dr. Vincentz, ich empfehle einen Blick in die Antwort auf die Kleine Anfrage, die ja auch von Ihrer Fraktion gestellt wurde.