Entscheidend bei diesem Vorkommnis sind aus unserer Sicht zwei Worte: Glück und Zufall. Ich glaube, wir haben insofern Glück gehabt, dass keine Betriebe in Nordrhein-Westfalen betroffen waren. Es war gleichzeitig ein Zufall, dass der Stoff Fipronil überhaupt in den Eiern entdeckt worden ist; denn niemand hat gezielt danach gesucht, weil der Stoff Fipronil in der Produktion ja gar nicht erlaubt ist. Das heißt, an der Stelle gibt es sehr wohl Verbesserungsbedarf.
Natürlich müssen wir uns überlegen: Wie können wir die Nahrungskette sicherer machen? Wo müssen wir genau kontrollieren? Reicht es aus, dass wir in den letzten 30 Jahren die Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe immer weiter intensiviert haben?
Gleichzeitig scheinen die Dienstleister, die in der ganzen Kette auch immer mehr geworden sind, immer wieder Schlupflöcher zu finden, um solche kriminellen Dinge machen zu können. Eine große Aufgabe ist es, dass wir das angehen und diese Betriebe stärker kontrollieren.
Gleichzeitig möchte ich sagen: Das, was da zwischen den EU-Ländern abgelaufen ist, also was sich Belgien und die Niederlande erlaubt haben, finde ich schon ein starkes Stück. Wir haben ein Instrument, das „Schnellwarnsystem“ heißt. Diese Länder – Frau Ministerin, Sie haben es ja im Ausschuss berichtet – leisten es sich, acht Monate erst mal gar nichts preiszugeben, null, nichts. Wir wissen nichts, und das kann nicht sein. Ein Schnellwarnsystem muss auch schnell mit Informationen angefüllt werden.
Ich will aber auch einen Satz zu der Größe von Systemen sagen. Man kann feststellen, dass in den Hennenhaltungsbetrieben – gerade die Geflügelhaltung ist agrarindustriell aufgestellt – in den Niederlanden, in Belgien 200.000, 300.000 Tiere leben. Das sind große Bestände. Der Infektionsdruck in diesen Betrieben ist mit Sicherheit größer als in kleineren Einheiten.
Ich habe dann auch von kleineren Betrieben gelesen. Das werden Sie vielleicht auch in Ihren Lokalzeitungen gefunden haben. Die Journalisten sind ja losgegangen und haben kleinere lokale Betriebe gefragt: Wie macht ihr das denn? – Bei uns in der Presse war ein Bericht darüber.
Drei Betriebe, die Bestände von ungefähr 1.000 bis 6.000 Legehennen haben, wurden gefragt: Setzt ihr auch Reinigungs- und Desinfektionsmittel ein? Die haben gesagt: Nein, wir machen unseren Stall selber sauber; wir wissen also selbst, was wir tun. Ein Betrieb hat erklärt: Wir machen das grundsätzlich nur mit dem Hochdruckreiniger, also nur mit Wasser. Ein anderer hat erklärt: Wir machen das mit Silikatstäuben.
Es ist schon ein großer Unterschied, ob ein Betriebsinhaber das selbst verantwortet oder einen Subunternehmer beauftragt. Das ist das Risiko an der Stelle. Da müssen wir zukünftig, glaube ich, deutlich stärker hingucken.
Denn die Betriebe haben immer mehr Dienstleister, die Vorleistungen erbringen. Das müssen wir angehen.
Ich glaube im Gegensatz zu Ihnen, dass der SPDAntrag richtig ist, dass wir uns sehr wohl über diese Dinge unterhalten müssen. Die Kennzeichnung an sich halte ich für richtig, sie hätte uns aber in diesem Fall in der Tat – die Kritik teile ich durchaus – nicht geholfen. Trotzdem sollten wir den Weg der Kennzeichnung weitergehen. Die Menschen wollen einfach wissen, woher ihre Nahrungsmittel kommen. Diesen Anspruch der Menschen sollten wir erfüllen.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir den Antrag gemeinsam und zielführend miteinander beraten könnten. Darauf bin ich gespannt.
Heute habe ich schon einiges aus der CDU-Fraktion zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik gehört. Ich habe das bislang so wahrgenommen, dass es dazu eher kritische Anmerkungen gab. Jetzt äußeren Sie sich durchaus positiv dazu, dass das doch ein Ansatz ist. Das sagen wir seit Langem. Ich finde es gut, wenn wir uns dann auf den Weg begeben, hier voranzukommen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rüße. – Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Schulze Föcking das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fipronil gehört nicht in Lebensmittel, nicht ins Ei und auch sonst nirgendwohin. Die Landesregierung hat am 31. August 2017 einen umfassenden Bericht zu den mit Fipronil belasteten Eiern vorgelegt. Dieser Bericht wurde in der letzten Woche im Ausschuss vorgestellt und beraten.
Ich möchte an dieser Stelle erst einmal den Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, im Haus ein herzliches Dankeschön für die hervorragende Arbeit rund um das Geschehen aussprechen.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist das Fipronilgeschehen durch kriminelles Handeln einer niederländischen Firma ausgelöst worden. Wichtig ist jedoch, noch einmal festzuhalten: In Nordrhein-Westfalen hat es auch nach jetzigem Kenntnisstand kein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben.
Die von der SPD-Fraktion gestellten Forderungen an die Landesregierung sind aus meiner Sicht zur Bearbeitung des aktuellen Geschehens und zur Vorbeugung möglicher weiterer Geschehen vergleichbarer Art nicht zielführend.
Vom Fipronilgeschehen waren sämtliche Haltungsformen der Legehennen betroffen: ökologisch wirtschaftende Betriebe genauso wie Freilandhaltung und Bodenhaltung. Daher hätte die Kennzeichnung von eihaltigen Lebensmitteln mit der Haltungsform der Hennen für die Verbraucher keinerlei Erkenntnisgewinn gebracht.
Entscheidend ist vielmehr die Rückverfolgbarkeit der eihaltigen Lebensmittel. Diese Rückverfolgbarkeit ist durch EU-Recht für alle Lebensmittel vorgeschrieben, und sie hat auch im Fipronilgeschehen gut funktioniert. So konnten Lebensmittelunternehmer, Packstellenbetreiber oder der Einzelhandel betroffene Eier und auch eihaltige Lebensmittel zügig und gezielt vom Markt nehmen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist die zentrale Einrichtung, die den Überwachungsbehörden und der Bevölkerung in Deutschland Hinweise zur Bewertung möglicher Risiken in Lebensmitteln gibt. Der Kollege Diekhoff erwähnte es bereits: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat gesetzlich nicht nur die Aufgabe der Risikobewertung, sondern auch der Risikokommunikation. – Diese Aufgabe nimmt das Bundesinstitut auch umfassend wahr.
Die Fragen zu etwaigen Verhaltensweisen oder Verzehrempfehlungen in konkreten Fällen unterfallen jedoch nach internationalem Übereinkommen und nach EU-Recht dem Risikomanagement. Dafür sind nach dem Grundgesetz vor allem die Länder zuständig. Bund und Länder stimmen sich in diesen Fragen eng ab.
in Krisenfällen. Nach dieser Vereinbarung wurde im Fipronilgeschehen auch von Beginn an gearbeitet. So fanden schon am ersten Wochenende, an dem sich eine Betroffenheit für Nordrhein-Westfalen und Deutschland abzeichnete, Gespräche zwischen den Bundes- und Landesbehörden statt. In regelmäßigen Telefonkonferenzen wurden die Inhalte weiter beraten, und es wurden amtliche Erkenntnisse veröffentlicht.
Nordrhein Westfalen hat es in diesem Zusammenhang übernommen, für alle Länder auf der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de mit einer jeweils aktuellen Aufstellung über die Stempelnummern betroffener Eier zu informieren. Auf diese Seite gelangen Sie auch über die Homepage des Ministeriums. Auf www.lebensmittelwarnung.de sind außerdem ein direkter Link zur Risikobewertung des BfR sowie ein weiterer Link zu den entsprechenden niederländischen Behörden hinterlegt. Wir informieren also ständig und aktuell, Herr Stinka.
Das Fipronilgeschehen zum Anlass zu nehmen, ein Konzept für eine Nutztierstrategie einzufordern, ist nicht schlüssig; denn bei diesem Geschehen waren sämtliche Haltungsformen und sämtliche Haltungsgrößen von sehr kleinen Beständen bis zu großen Beständen betroffen. Daher hätte die Konzentrierung auf eine Haltungsrichtung oder -größe in die Irre geführt. Und das wollen wir nicht. Wir wollen nicht in die Irre führen, sondern wir arbeiten fachlich und sachlich.
Selbstverständlich – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen; das haben wir auch schon in den vergangenen Wochen gesagt – arbeiten wir unabhängig vom aktuellen Vorfall daran, die Nutztierstrategie des Bundes in ein NRW-Konzept umzuwandeln.
Der sogenannte Fipronilskandal hat aber auch deutlich gemacht, dass wir vermehrt Anstrengungen für ein umfassendes System zur Bekämpfung des Schädlings Rote Vogelmilbe unternehmen müssen. Nach Schätzungen der EU-Kommission verursacht die Rote Vogelmilbe europaweit etwa 130 Millionen € Verluste pro Jahr aufgrund verringerter Leistungsfähigkeit. In Deutschland wie in anderen Mitgliedsstaaten liegt die Betroffenheit der Betriebe bei über 90 %. Neun von zehn Betrieben sind also betroffen.
In diesem Zusammenhang besteht die Herausforderung darin, für die unterschiedlichen Haltungsformen Konzepten zu entwickeln und genau zu prüfen, wel
che Verfahren zur Bekämpfung des Schädlings effektiv und legal zur Anwendung gelangen können. Die Reinigung und Desinfektion der Ställe steht hier natürlich im Vordergrund.
Im konkreten Fipronilgeschehen bestand das Problem – das wurde gerade auch schon erwähnt –, dass niederländische Behörden über Monate keinen anderen Mitgliedsstaat informiert haben. Selbst während des laufenden Geschehens kam es noch zu
Hier ist es die Aufgabe der EU-Kommission, den Informationsfluss zu optimieren. Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass unsere Behörden über das europäische Schnellwarnsystem künftig schneller informiert werden, damit unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Das werden wir auch bei der Agrarministerkonferenz Ende September dieses Jahres ansprechen.
Wir werden dies alles im Ausschuss noch näher erläutern. Dementsprechend freue ich mich auf die Beratungen dort.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um eine Minute überschritten. Gibt es aus dem Plenum den Wunsch einer Nachmeldung? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Es gibt keine weitere Wortmeldung. Damit haben wir den Schluss der Aussprache erreicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/509 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Beschlussvorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.