Protocol of the Session on September 14, 2017

Es sollte daher unser aller Ziel sein, die Errungenschaften unserer dualen Rundfunkordnung zu sichern. Die Rahmenbedingungen der dualen Rundfunkordnung sind maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Wesentliche Strukturprinzipien sind dabei die Staatsfreiheit, das Pluralismusgebot und die Programmfreiheit.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Dieser heute schon mehrfach zitierte Grundversorgungsauftrag stellt gerade keine Mindestversorgung dar und ist nicht auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, beschränkt. Vielmehr soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein umfassendes Programm anbieten, das nach dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch den Unterhaltungsbereich umfasst.

Aus dem Grundversorgungsauftrag ergibt sich zugleich eine Finanzierungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Er hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung.

Aufgrund dieser Vorgaben ist die von den Antragstellern angestrebte Reform, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Mindestmaß beschränken würde und seine Finanzierung nicht mehr garantieren könnte, verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Aus diesen Gründen ist auch eine Kündigung der in dem Antrag genannten Staatsverträge nicht möglich und entspricht im Übrigen auch nicht unserer Überzeugung.

Eine Neufassung des WDR-Gesetzes im Hinblick auf die geforderten Maßnahmen wird aus den gleichen Gründen abgelehnt.

Die Landesregierung lehnt daher den vorliegenden Antrag der Fraktion der AfD ab.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Da der Antrag bereits aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen ist, braucht auf einzelne Details des Antrags gar nicht erst eingegangen zu werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das sehe ich auch so!)

Lassen Sie mich zum Schluss erneut betonen. Die Landesregierung betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbaren Bestandteil der Medienvielfalt und des demokratischen Diskurses in unserem Land. Wer ihn als Bedrohung der Medienvielfalt qualifiziert, der verdreht die Wirklichkeit und verkennt die immensen Herausforderungen, die der digitale Wandel für die Sicherung der Medien und Meinungsvielfalt mit sich bringt. Wir brauchen keinen schwachen, sondern einen starken WDR als Teil einer vitalen, möglichst breit aufgestellten Medienbranche.

Gleichzeitig ist der Landesregierung das Problem der steigenden Kosten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr wohl bewusst. Daher erinnert auch der Koalitionsvertrag daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund seiner staatlich garantierten Beitragsfinanzierung besonderen Ansprüchen an Transparenz, Effizienz und Qualität verpflichtet ist.

Auf die Einhaltung dieser Grundsätze werden wir daher insbesondere im Rahmen der aktuellen Debatte zu Auftrag- und Strukturoptimierung im öffentlichen Rundfunk hinwirken mit dem Ziel, Beitragsstabilität zu erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Weitere

Wortmeldungen liegen mir auch beim Blick in die Runde nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Ich lasse nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/521 abstimmen. Wer dem Inhalt zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/521 mit dem gerade festgestellten Ergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

6 Studienplätze und Hochschulfinanzierung si

cherstellen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/528

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Bolte-Richter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Interesse an einem Studium in Nordrhein-Westfalen ist ungebrochen hoch. Wir als grüne Fraktion finden das sehr gut, gerade auch, wenn die Menschen von weither zu uns kommen, aus der ganzen Welt. Die Internationalisierung der Hochschulen ist ein guter Weg, und wir hoffen – darüber werden wir im weiteren Verlauf dieser Debatte sicherlich noch sprechen –, dass den internationalen Studierenden keine Steine in den Weg gelegt werden.

Aktuelle Prognosen zu den Schülerzahlen lassen erwarten, dass die Nachfrage nach Studienplätzen noch länger groß bleiben wird. Wir Grüne wollen, dass die Menschen, die studieren möchten und das Talent dafür mitbringen, in unserem Land studieren können. Dafür brauchen wir genug Studienplätze und eine auskömmliche Hochschulfinanzierung. Dafür stellen wir heute diesen Antrag.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Hochschulpakt endet am 31. Dezember 2020, sodass es ab 2021 einer neuen Vereinbarung von Bund und Ländern für zusätzliche Studienplätze bedarf. Wir fordern einen dauerhaften Hochschulpakt, der die Hochschulfinanzierung auf eine verlässliche Basis stellt. Das ist zugleich die nächste Stufe der Ausbauherausforderung, die Masterstudienplätze zu

finanzieren. Um eine ausreichende Qualität zu gewährleisten, müssen die Mittel pro Studienplatz endlich auf OECD-Niveau angehoben werden.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf: Frau Ministerin, setzen Sie sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass es so kommt. Eine Bundesregierung, die eine echte Bildungsrepublik schaffen und die richtigen Weichen für die Zukunft stellen will, muss ausreichend in unsere Kindertagesstätten, Schulen, berufliche Ausbildung und Hochschulen investieren. All diese Bausteine in der Bildungskette sind kein Gegensatz.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sehen wir uns an, wer bei dieser Forderung auf unserer Seite ist. Professor Hippler, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, erklärte kürzlich – Zitat –:

„Parlament und Regierung müssen … dringend den Knoten zerschlagen und das Ungleichgewicht der Entwicklungen von Hochschulmitteln und Studienanfängerzahlen, von Grund- und Drittmitteln beseitigen. Ohne eine Mitwirkung des Bundes geht es nicht.“

Das ist eine gute, eine richtige Position. Die Antworten von CDU und CSU auf die Wahlprüfsteine der Hochschulrektorenkonferenz zeigen aber, dass es für Sie nur ein „Weiter-so“ gibt und beim Hochschulpakt sogar einen Rückschritt; denn was soll es denn heißen, wenn da geschrieben wird: „Qualität geht vor Quantität“? Das bedeutet doch, dass Sie planen, im Zweifelsfall weniger Studienplätze als bisher zu finanzieren, obwohl wir dringend mehr benötigen. Wir Grüne fordern eine ausreichende Zahl an Studienplätzen und eine gute Qualität.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch auf Landesebene müssen Sie aktiver werden. Mit dem Hochschulzukunftsgesetz wurde die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode beauftragt, ein neues Finanzierungssystem für die Hochschulen auf den Weg zu bringen. Es dürfen nicht länger Hochschulen vernachlässigt werden, weil es irgendwelche historisch gewachsenen Gründe gibt oder sie irgendwann einmal „Gesamthochschule“ hießen. Lassen Sie auch von den falschen Anreizen ab. Die leistungsorientierte Mittelvergabe gehört endgültig begraben; sie hat zu Fehlanreizen und Ungleichgewichten geführt.

Sie müssen dafür sorgen, dass es an den Hochschulen nicht nur gute Studienbedingungen, sondern auch gute Beschäftigungsbedingungen für das gesamte Hochschulpersonal gibt. Helfen Sie den Hochschulen, verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs auch abseits einer Professur zu schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend zu einem Punkt kommen, den ich Ihnen – ich hatte es angekündigt – nicht ersparen kann und möchte.

Der Senat der Universität zu Köln hat sich vor wenigen Tagen klar gegen die Pläne von CDU und FDP zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EUBürgerinnen und -Bürger ausgesprochen. Die Einnahmen, die sich das Land durch die Gebühren erhoffe, stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den befürchteten Schäden für die Universität.

Das gilt auch an vielen anderen Hochschulen; da haben wir sehr viele Hochschulen, viele Hochschulleitungen auf unserer Seite.

Wir fordern Sie deshalb auf: Lassen Sie von diesen Plänen ab. Machen Sie das Richtige und Gerechte. Dynamisieren Sie die Qualitätsverbesserungsmittel. Nehmen Sie zusätzliche Landesmittel in die Hand, um die Studiengebühren weiter zu verbessern, und setzen Sie nicht die Internationalität des Studienlandes Nordrhein-Westfalens aufs Spiel.

Wenn Sie diesen Rat oder diese Aufforderung nicht von mir entgegennehmen möchten, dann hören Sie auf die Kritiker in Ihren eigenen Reihen. Kollege Nacke ist in der Sommerpause durch die Presse gegangen, aber auch der Innovationsminister Pinkwart hat sich deutlich für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ausgesprochen. Warum sagt er das? Er hat die Erfahrung gemacht, dass er als Studiengebührenminister gescheitert ist. Deshalb fordert er jetzt auch Sie auf, den Weg der Studiengebühren zu verlassen und über eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern zu einer gerechten und auskömmlichen Finanzierung zu gelangen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte-Richter. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Dr. Berger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bolte, nur in aller Kürze zu Ihrem Antrag, den ich mit Interesse gelesen habe.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich habe dabei ganz klar festgestellt, dass Sie noch nicht in der Opposition angekommen sind.

(Beifall von der CDU)

Sie wissen noch nicht, wie Sie mit dem Erbe der sieben Jahre umgehen sollen. Den Klärungsprozess, ob Sie diese Zeit jetzt gut oder schlecht finden sollen, haben Sie noch vor sich.

(Zurufe von den GRÜNEN – Sven Wolf [SPD]: Das steht schon im Alten Testament: Erst kommen die guten und dann die schlechten sieben Jahre!)

Ich erinnere daran: Bei der Finanzierung der Hochschulen sind Sie mit einem Haushalt geendet, der eine Höhe von etwa 8 Milliarden € aufwies. Das war übrigens – das sage ich gern – der historisch höchste Haushalt, und Sie alle – und das zeigt das ganze Problem –, von Rot und Grün haben sich hingestellt und gesagt: Alles super in NRW.

Es war der höchste Haushalt in Wissenschaft und Forschung, den das Land jemals hatte. Heute kommt Herr Bolte-Richter hierhin und sagt, es sei doch nicht alles super und wir müssten doch noch mehr Geld in die Hand nehmen und bräuchten doch noch mehr Geld aus Berlin. Das zeigt, dass Sie innerlich über Ihre eigenen Ergebnisse zerrissen sind.

(Marc Herter [SPD]: Gut, dass Sie sich dar- über Gedanken machen, ob wir innerlich zer- rissen sind!)