Protocol of the Session on October 9, 2019

Enthaltungen? – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/5057 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.

Ich rufe auf:

10 Unsere Kinder vor den Fehlern der Vergangen

heit schützen – einen neuen Conterganskandal verhindern!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7537

Die Aussprache ist eröffnet. Für die AfD-Fraktion hat Herr Dr. Vincentz jetzt das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, jedem ist der Conterganskandal noch ein Begriff. Contergan wurde vom 1. Oktober 1957 bis zum 1. August 1961 rezeptfrei insbesondere eben auch an Schwangere mit Nausea im ersten Schwangerschaftstrimenon vertrieben. Durch eine fatale Kette an Ereignissen kam es in der Folge weltweit zu etwa 5.000 bis 10.000 geschädigten Kindern. In meiner eigenen Heimatstadt Krefeld waren es in diesem Zeitraum alleine 13. Viele weitere Föten wurden durch die Nebenwirkungen schwer geschädigt, sodass es schon vorzeitig zum Fruchttod kam. Die Zahl kann nicht einmal genau benannt werden.

Aber wie konnte es damals dazu kommen? – Contergan wurde – so wie es heute auch üblich ist – in ersten Testreihen im Tierversuch getestet. Hier zeigten sich keine konkreten Nebenwirkungen. Auch bei viel höheren Dosierungen als beim Menschen üblich und selbst bei Menschenaffen, die – der Name sagt es schon – uns sehr ähnlich sind, zeigten sich keine eindeutigen Nebenwirkungsmuster. Das Medikament wurde danach an gesunden Erwachsenen getestet. Auch hier zeigten sich zunächst keine Nebenwirkungen.

Erst in der Praxis, erst beim Einsatz in der Bevölkerung, erst als die positive Wirkung bei Schwangerschaftsübelkeit beobachtet wurde und man das bis dato vergleichsweise nebenwirkungsarme Medikament schwangeren Frauen in der kritischen embryonalen Phase der Organe und Genese verabreichte, kam es zur Katastrophe.

Dann dauerte es noch einmal ein volles Jahr, bis damals erste Gynäkologen und Kinderärzte Alarm schlugen. Eine Systematik wurde durch die fehlende Vernetzung sowohl der Kliniken als auch der Wissenschaft öffentlich erst viel zu spät erkannt. So wurden zunächst Atomtests für die Zunahme an Fehlbildungen verantwortlich gemacht.

Erst viel zu spät wurde damals erkannt, dass die besondere Chemie des Contergans – ein Racemat, also ein Medikament, das es quasi in zwei spiegelverkehrten Formen zueinander gibt – schwere Fehlbildungen beim Embryo auslöst.

Und heute? Könnte so etwas heute wieder entstehen? Die Antwort ist so unbefriedigend wie aufrüttelnd: leider ja.

Natürlich hat es infolge des Skandals einige wichtige Schritte bei der Medikamentensicherheit gegeben. Doch auch heute finden die Medikamententests logischerweise im Versuch an Tieren und an gesunden Erwachsenen statt und oft nur in relativ kleinen Testgrößen. Der eigentliche Test auf Nebenwirkungen ist damals wie heute erst die Praxis. Auch heute könnte dies potenziell immer wieder zur Katastrophe führen, wenn nicht schnell genug das ganze Bild erfasst wird, wenn nicht schnell genug erkannt wird, ob es eben die Wirkung von etwas draußen ist oder die Nebenwirkung eines Medikamentes.

So wundert es nicht, dass vor einigen Wochen die Meldungen von Handfehlbildungen bei Kindern in mehreren Kliniken die Alarmglocken schrillen ließen. Mittlerweile hat sich zum Glück herausgestellt, dass es sich dabei nur um eine rein statistische Häufung handelte. Und dennoch: Ein schlechtes Gefühl bleibt.

Denn NRW bleibt bei der Erkennung einer Systematik hinter Fehlbildungen relativ schlecht aufgestellt. Andere Länder sind dort viel weiter.

Wie also gehen wir damit um? – Die Medikamente vorher hinreichend testen. Gut. Aber auch hier möchte doch wohl keiner das Risiko eingehen, neue Medikamente an schwangeren Frauen zu testen. Die Lösung kann nur sein, schnell, frühzeitig und zielgenau über mögliche Nebenwirkungen informiert zu werden. Dies erfolgt Stand heute in NRW nicht systematisch und nicht flächendeckend.

Ärzte sind dazu angehalten, Nebenwirkungen zu melden. Ja, aber im täglichen Betrieb geht das oft unter. In Krankenhäusern werden die Fehlbildungen kodiert erfasst, aber die Daten liegen dann lediglich bei jedem einzelnen Krankenhaus vor. Ein Überblick über Muster, Verbreitung und Zusammenhänge existiert heute wie damals, 1961, als sich die städtischen Krankenhäuser in Krefeld fragten, warum und wodurch es zu diesen Fehlbildungen gekommen ist, nicht.

Lediglich die Ärztekammern erfassen die Daten, allerdings aus einem völlig anderen Grund, nämlich zur Qualitätssicherung.

Es ist an der Zeit, endlich tätig zu werden, wie es Fachleute schon lange fordern.

Regionale Daten werden aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lediglich für das

Fehlbildungsregister Sachsen-Anhalt und das Geburtenregister Mainzer Modell erhoben. Daten aus beiden regionalen Registern würden an das europäische Register EUROCAT gemeldet, das seit 1979 besteht und derzeit Daten aus 23 europäischen Ländern erhält.

Ebenso spricht sich die sächsische Gesundheitsministerin Klepsch für ein sogenanntes Fehlbildungsregister aus. Ob ein solches Register tatsächlich der richtige Weg ist, sei dahingestellt, insbesondere vor dem Hintergrund von Deutschlands düsterer Vergangenheit in diesem Bereich. So kann ein Thema nur besonders sensibel diskutiert werden.

Was aber heute schon auf der Hand liegt und was wir den Müttern und Kindern eindeutig schuldig sind, ist, dass wir zumindest prüfen, inwieweit wir uns als Land an dem europäischen Register EUROCAT beteiligen können, Daten zuführen und so zu einem starken europäischen Frühwarnsystem bei Nebenwirkungen beitragen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Preuß.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Vincentz, ich hatte schon Probleme, zusammenzubekommen, welche Anhaltspunkte Sie eigentlich haben, aus diesen statistischen Häufungen, wie Sie sie zu Recht genannt haben, nun zum Conterganfall zu kommen. Da gibt es sicherlich keinen Zusammenhang, jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür.

Welche Bedeutung soll dann eine Datenbank haben? – Das vorausgeschickt.

Meine Damen und Herren, wird ein Kind geboren, ist es für die Eltern, die Großeltern und die Geschwister ein großes Glück und Anlass zu großer Freude. Dass es diesem kleinen Menschen gut geht, steht mit Beginn der Schwangerschaft an erster Stelle. „Hauptsache gesund“ ist eine gängige Formulierung und ein gebräuchlicher Satz.

Schon während der Schwangerschaft, während der Geburt und danach tun wir alles medizintechnisch und menschlich Mögliche, damit es Mutter und Kind gut geht. Alle diagnostischen Möglichkeiten und die Vorsorge können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Schwangerschaft und Geburt immer noch natürliche Vorgänge sind.

Kommt ein Kind krank, mit einer Fehlbildung oder einer Behinderung auf die Welt, ist dies für die ganze Familie zunächst eine emotional schwierige Situation, der man sich aber auch stellt und die die Liebe zum Kind nicht trübt.

Aber natürlich fragt man sich: Warum ist das geschehen? Viele Einflüsse spielen eine Rolle: genetische Disposition, unbewusstes Verhalten zu Beginn oder während der Schwangerschaft – insbesondere, wenn diese vielleicht noch nicht bekannt ist; zum Beispiel können beim Konsum von Nikotin oder Alkohol oder der Einnahme von Medikamenten, je nach Schwangerschaftsphase, wohl nur kleine Mengen ausreichen, um dem Kind zu schaden –, aber auch Mangelerscheinungen, Umwelteinflüsse und vieles, vieles mehr.

Die Meldungen vom September dieses Jahres über Fehlbildungen von Händen haben uns sicher alle alarmiert. Das Gesundheitsministerium hat aber umgehend richtig reagiert und eine landesweite Abfrage bei Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen gestartet. Der Bericht zeigt, dass keine offensichtlichen Trends oder regionalen Häufungen festgestellt wurden. Ich denke, dass das erst einmal eine beruhigende Nachricht ist.

Es gibt keinen Hinweis darauf – ich darf das noch einmal sagen –, dass die Unterstellung aus dem Antrag, für die Fehlbildungen könnten Einflüsse wie im Conterganfall verantwortlich sein, zutrifft.

Ob angesichts der unterschiedlichsten Einflüsse auf die Schwangerschaft eine Datenbank weiterhilft, lasse ich einmal dahingestellt. Die Erfassung von Daten an sich ist lediglich Bürokratie.

Aber es geht hier um die Frage, welche Daten sinnvollerweise erfasst, verknüpft und ausgewertet werden. Welche Daten sind eigentlich relevant? Das sind die entscheidenden Fragen, die im Zusammenhang mit einer Datenbank zu stellen sind. Und: Ist die Teilnahme an einer internationalen Datenbank …

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD von Herrn Dr. Vincentz.

Ja, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Preuß, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Wie stehen Sie dazu, dass die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch, CDU, diesen Zusammenhang ähnlich sah wie ich und in ihrem Bundesland forderte, dass man sich Gedanken darüber machen solle, ob ein Fehlbildungsregister sinnvoll sei?

Mir ist jetzt nicht bekannt, welchen Zusammenhang Sie meinen. Wenn Sie den Zusammenhang mit dem Conterganfall meinen, dann glaube ich nicht, dass diese Äußerungen gefallen

sind. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür. Ich würde uns auch dringend raten, hier keinen Zusammenhang herzustellen.

Gleichwohl müssen wir natürlich die Meldungen, die wir im September bekommen haben, durchaus ernst nehmen und fragen, wie wir damit umgehen.

Ich stelle zunächst einmal fest, dass die Landesregierung richtig gehandelt hat und eine Abfrage gestartet hat, die ein bestimmtes Ergebnis hatte. Davon müssen wir ausgehen.

Ich habe dann ausgeführt – ich wiederhole das kurz –, dass wir, wenn wir über eine Datenbank bzw. ein Register sprechen, zunächst festlegen müssen, welche Daten überhaupt relevant sind. Welche Daten müssen erfasst werden?

Dann stellt sich im Übrigen die Frage – Sie sprachen es auch in Ihrer Rede an –, ob es, wenn man eine solche Lösung präferiert, nicht zielführender wäre, diese auf Landes- und Bundesebene anzustreben, anstatt eine internationale Datenbank anzudenken, auf die man zwar zugreifen könnte, die aber die regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigt.

Es stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit eine Analyse überhaupt möglich ist, wenn man diese Daten hat, und welche Aussagen und Schlussfolgerungen daraus eigentlich gezogen werden können.

Ganz grundsätzlich und ethisch nicht einfach zu beantworten ist die Frage, was eine Fehlbildung ist. Sollen Kinder in Zukunft auf Abweichungen von der Norm untersucht werden?

Wir nehmen die Kinder so, wie sie sind. Ob gesund oder krank oder mit einer Behinderung: Sie alle gehören gleichwertig zu unserer Gesellschaft.

Wir wollen uns aber gerne – was wir ja ohnehin tun – im Ausschuss mit dem Thema befassen. Die AfD kann allerdings nicht damit rechnen, dass wir dem Antrag mit dieser Überschrift zustimmen, solange es für diese Unterstellung keine Anhaltspunkte gibt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Frau Gebhard.