Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hat heute deutlich erklärt, dass das Land Niedersachsen sein Forstpersonal deutlich aufstocken wird.
Ich wüsste gern, ob die Landesregierung das auch konkret für Nordrhein-Westfalen plant; schließlich brauchen wir einfach wieder mehr Förster in der Fläche, um diese Aufgabe zu bewältigen.
Lieber Herr Rüße, ich war gerade dabei zu sagen, was geschehen ist, wo wir uns befinden und wohin wir gehen. Teile dessen, wohin wir in Zukunft gehen werden, finden Sie in der Schmallenberger Erklärung.
Forstpersonal ist bei uns auch ein Thema. Wir haben schon sehr früh 20 zusätzliche Förster eingestellt, als andere Bundesländer noch überhaupt nicht darüber nachgedacht haben, Personal einzustellen.
Diese 20 zusätzlichen Förster sollen dabei helfen, in der Krise zurechtzukommen. In den Haushaltsberatungen werden wir das Parlament noch um weiteres Personal bitten, damit wir in dieser Hinsicht gut aufgestellt sind.
Gestatten Sie mir jetzt aber auch den Ausblick auf die Zukunft. Herr Rüße, Sie haben gerade die Schmallenberger Erklärung angesprochen. Die Wiederaufforstung ist natürlich ein zentrales Thema, auch wenn wir uns noch in der Soforthilfe befinden. 100 Millionen Euro wollen wir in zehn Jahren zur Verfügung stellen, zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert.
Die Förderung muss sich am Waldbaukonzept orientieren, denn wir müssen es schaffen, von monostrukturierten Wäldern wegzukommen, hin zu Mischwäldern, die klimaresilient sind und mit den veränderten Bedingungen, die hier auch schon angesprochen wurden, tatsächlich zurechtkommen werden.
Wir finden es gut, dass die Bundesregierung in einem großen Waldgipfel vor 14 Tagen das Thema mit allen Akteuren besprochen hat. Beide Ministerien – das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium – waren daran beteiligt. Der Bund stellt auch Gelder zur Verfügung, und zwar um die 500 Millionen Euro, sodass es an Geld eigentlich nicht fehlen dürfte. In den nächsten Schritten muss es dann darum gehen, wie wir das Geld in den Wald hineinbekommen.
Klar ist aber auch – auch das ist unsere Philosophie –: Es liegt ein Stück weit auch in der Entscheidungsfreiheit der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, wie sie ihre Wälder wiederaufforsten wollen. Geht es jedoch um die Förderung, gilt unser Waldbaukonzept.
Wir setzen uns bei der Bundesregierung auch dafür ein – dieses Thema möchte ich auch noch einmal ansprechen, nachdem wir heute schon über das Klima gesprochen haben –, dass die Klimaschutzleistungen des Waldes künftig honoriert und anerkannt werden sollen.
Die Wälder haben einen erheblichen Anteil an der CO2-Senke. Wenn wir das nicht auch anerkennen, machen wir einen Fehler, wenn wir über Klimapakete und Ähnliches sprechen. Wir setzen uns auch auf Initiative unseres Ministerpräsidenten dafür ein.
Zur Jagd ist schon einiges gesagt worden. Der SPDAntrag fordert einen NRW-Pakt für den Wald. Auch daran, Frau Watermann-Krass, arbeiten wir zusammen mit den Waldbesitzerverbänden, die uns eine entsprechende Erklärung vorgelegt haben.
Ich lade Sie alle herzlich zum Waldgipfel am 11. November ein; dort können wir das alles diskutieren.
Zum Abschluss, Herr Präsident, möchte ich noch allen Försterinnen und Förstern danken, die draußen den Wald erweitern und im Moment wirklich eine Wahnsinnsarbeit leisten. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. Am Applaus des gesamten Hauses sehen Sie, dass sich das Hohe Haus diesem Dank ausdrücklich anschließt, und das ist auch richtig und gut so.
Vor uns liegen drei Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7534. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgen dort in öffentlicher Sitzung. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall, was zu erwarten war. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/7542. Hier hat die antragstellende Fraktion der SPD direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags ab. Wer sagt Ja zu dem Antrag? – SPD und Grüne. – Wer sagt Nein zu diesem Antrag? – CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe sagen Nein. Das ist eindeutig die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Das ändert auch nichts mehr an der Mehrheit. Damit ist der Antrag Drucksache 17/7542 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus gegen die Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.
Drittens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/7610. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/7610 bei Enthaltungen der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Neppe mit den Stimmen der Mehrheit angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/7555
Die Aussprache ist eröffnet. Da der Antrag zu uns zurückkommt, spricht nun für die CDU-Fraktion Herr Kollege Klenner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Menschen, die sofort vorsichtig, gewarnt und abwehrend sind, wenn auf einem Antrag das Wort „Krankenversicherung“ und das Logo der Grünen gleichzeitig auftauchen.
Nun haben Sie aber im Fachausschuss betont, Ihnen gehe es um das konkrete Thema und eben nicht um die Grundsatzfrage des dualen Krankensystems. – Ich hoffe, Sie stellen gleich keine Fragen, weil Sie gar nicht zuhören.
Sie haben, wie gesagt, im Fachausschuss betont, Ihnen gehe es um das konkrete Thema und nicht um die Grundsatzfrage des dualen Krankensystems.
Also nehme ich Sie beim Wort und nehme nicht die einfachste Antwort auf den Antrag. Die wäre nämlich eigentlich, dass die Forderung nach mehr Wahlfreiheit bei der Krankenkassenauswahl und die grüne Forderung nach einer Einheitsversicherung wohl kaum miteinander vereinbar sind. Das war ja auch die Befürchtung in so mancher Stellungnahme in der Anhörung.
Ich gehe auf die inhaltlichen Punkte ein, und deshalb habe ich Ihnen geraten, zuzuhören. Ich habe eingangs gesagt, dass ich keine einfache Antwort wähle. In der Anhörung wurden nämlich genügend Bedenken geäußert: verfassungsrechtlich, zum Thema „Gerechtigkeit“ und auch zu finanziellen Folgen.
Uns eint vermutlich alle das Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber sein zu wollen. Das Land steht im Wettbewerb um gute Fachkräfte. Weil das so ist, wollen wir
für unsere Beschäftigten da sein, fair und angemessen bezahlen, sie und ihre Familien absichern. Das gilt natürlich auch im Krankheitsfall.
Das Ganze ist nicht nur eine reine Absichtserklärung, sondern verfassungsrechtlich klar festgelegt. Wesentlich ist dabei das Alimentationsprinzip: die Verpflichtung des Staats, den angemessenen Lebensunterhalt der Beamten auch im Krankheitsfall sicherzustellen. Dazu hat Professor Thüsing eindeutig festgestellt: Verfassungsrechtlich gibt es keinen Grund, dies zu ändern.
Der Verpflichtung, für Beamte zu sorgen, müssen wir auch selbst nachkommen und dürfen diese nicht auf Dritte übertragen. Das ist ein Teil der juristischen Bedenken, die ebenfalls zu Ihrem Antrag geäußert wurden.
Vor einem Flickenteppich in Deutschland warnten in der Anhörung selbst die gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkrankenkassen. Eine uneinheitliche Situation würde den Wechsel zwischen Arbeitgebern in unterschiedlichen Bundesländern erschweren oder sogar ganz und gar unmöglich machen.
Lassen Sie mich noch auf das Stichwort „Gerechtigkeit“ eingehen. Sie greifen in Ihrem Antrag nur einen Teil der Beamtenversorgung auf. Hauptzielgruppe sind offenbar Beamte mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern. Zur Wahrheit gehört aber, dass Beamte mit Familien und Kindern schon heute gefördert werden, nämlich durch bestehende Familienzuschläge im Beamtenrecht.
Deshalb ist es falsch, jetzt einzelne Punkte herauszugreifen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Beihilfe nicht ausreichend ist, können Sie auch im System für Abhilfe sorgen und brauchen keinen kompletten Systemwechsel zu vollziehen.
Finanzielle Vorteile für eine Teilgruppe, zum Beispiel durch kostenlose Mitversicherung der Kinder, haben in unserem Solidarsystem ganz sicher nicht die oberste Priorität. Außerdem würde das auch nicht zu einer Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung für alle unsere Beamten. Dafür ist gesorgt. Wie wir die Attraktivität als Arbeitgeber stärken, sollten wir selbstverständlich immer überlegen. Da kann ich Ihnen aber sagen, dass junge Familien offenbar moderner sind, als Sie es ihnen unterstellen. Es geht sicherlich nicht nur ums Geld. Ich denke, allein an der Frage der Krankenversicherung wird wohl keine Bewerbung scheitern oder zurückgezogen.
Unter dem Strich bleibt ein System, das sich bewährt hat, das gut ist und das für eine gute Gesundheitsversorgung sorgt. Ihre Anregungen werfen viel mehr Fragen, als sie Antworten geben. Deshalb können wir dem Antrag heute nicht zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU und der FDP – Stefan Zimkeit [SPD]: Alle, die jetzt geklatscht haben, sind bei einer privaten Krankenversicherung, wetten wir?)