Protocol of the Session on September 19, 2019

Das stimmt zwar für den Machtbereich Ihrer rechtspopulistischen Freunde in Europa, aber in NRW funktioniert das mit der Staatsferne ganz gut.

So sehr ich auch gerne über die aufgeblähte Größe der Gremien meckere, so werden zum Beispiel beim WDR die Vorgaben des ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Anteil der staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien auf ein Drittel beschränkt, nicht nur eingehalten, sondern sogar unterboten. Von 60 sind es 14, die qua Amt sozusagen eine Staatsnähe haben – darunter einer von ihnen. Es sind eben Vertreter der Landtagsbank.

Der Gesetzentwurf ist, wenn man ihn sich genau anguckt, im Grunde aber auch gar nicht umsetzbar,

denn er ist handwerklich ziemlich schlecht gemacht und weicht deutlich von dem als Aufhänger kenntlich gemachten hessischen Pressegesetz ab.

Sie wollen – kurz gesagt – die Erweiterung der Impressumspflicht, und ein neuer Ordnungswidrigkeitstatbestand soll ins Landesmediengesetz aufgenommen werden.

(Zuruf von der AfD: Bingo!)

Zunächst ein kleiner Hinweis: In dem von Ihnen neu eingefügten § 8 Abs. 4 sprechen Sie von „Anteilen am Verleger“. Dieser Punkt würde die ganze Rechtsordnung der Bundesrepublik auf den Kopf stellen, denn an einer natürlichen Person können Sie de facto keine Anteile haben. Es geht also lediglich um juristische Personen – sprich: den Verlag. Da haben Sie bei Ihrem Gesetzentwurf schlichtweg schlampig gearbeitet.

Und dann immer dieser undifferenzierte Rundumschlag: Auch bei den Telemedien wird eine solche Kenntlichmachung vorgesehen, ohne dass hierbei in Ihrem Gesetzentwurf zwischen journalistischen Inhalten und anderen differenziert wird. Auch da wird wieder alles über einen Kamm geschoren. – Zu kurz gedacht, zu schräg gesprungen und voll danebengegangen, würde ich sagen.

Wo war eigentlich Ihr Engagement für Transparenz und Pressefreiheit, als die Häuptlinge ihrer heiß geliebten österreichischen Partnerpartei mithilfe eines russischen Oligarchen eine Zeitung kaufen wollten, um sie auf Spur zu bringen? Da haben Sie nichts gesagt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nückel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Engstfeld das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf eines Medientransparenzgesetzes NRW der AfD-Fraktion haben wir zur Kenntnis genommen.

Schon die sogenannte Problembeschreibung in Teil A Ihres Gesetzentwurfs wirft massiv die Frage auf, inwieweit die antragstellende Fraktion der AfD ihr offenbar schwer angeschlagenes Verhältnis zu diesem Staat mit solcher Art Anträge selbst hervorstellen will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wieso ist eigentlich eine besondere Staatsnähe für Sie von vornherein ein Problem? – Haben Sie wirklich im Blick, welche Rolle die Parteien auch nach

dem Grundgesetz unserer Republik in unserem Land spielen sollen?

Glaubt jemand hier im Hohen Haus ernsthaft, dass angesichts der enormen medialen Vielfalt und der Informationsflut über alle Kanäle irgendeine ernsthafte Meinungsbeeinflussung durch irgendwelche Beteiligungskonstruktionen in einzelnen Medienunternehmen stattfindet?

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Ist die Welt so einfach gestrickt, oder nimmt man das nur durch Ihre politische Brille so wahr?

Wieso vermuten eigentlich ausgerechnet Sie, dass die Parteien nur vitale Eigeninteressen verfolgen, die Menschen in ihrer öffentlichen Wahrnehmung beeinflussen wollen und – igittigitt – danach streben, ihre politische Macht zu vergrößern?

Während Sie von der AfD-Fraktion Meinungsvielfalt und Pluralität wieder einmal einschränken wollen, nachdem Ihr entsprechender Antrag in Bezug auf den WDR und die Landesanstalt für Medien hier schon gescheitert ist, arbeitet Ihre Partei selbst in zig Filterblasen und mit eigenen Video- und Internetkanälen ganz selbstverständlich nur daran, objektiv und ohne jedes Einflussbestreben künftig auf jegliche politische Teilhabe zu verzichten. – Achtung, das war natürlich ironisch gemeint.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bevor Sie die politische Konkurrenz nach der Machtübernahme abräumen, wollen Sie uns erst einmal kleinmachen. Oder wie anders ist die Aussage des Führers Ihres Rechtsaußen-Flügels zu verstehen, wenn er einem ZDF-Journalisten das Interview verweigert – so viel auch zum Thema Transparenz –

(Zuruf von der AfD)

und damit droht, dass er ja auch mal eine wichtige politische Person in diesem Lande werden könnte? Immerhin drohte er einen Satz vorweg: Wir wissen nicht, was kommt.

Allerdings hat er offenbar selbst schon vergessen, was er laut „Westdeutscher Allgemeiner Zeitung“ vom 17. September 2019 schon im Juli 2019 angekündigt hatte, übrigens im typischen Höcke-Sprachduktus, der nicht nur einen Nachgeborenen wie mich höchst unangenehm erschauern lässt. Ich zitiere, damit alle wissen, was kommt:

Nachdem hier am 27. Oktober in Thüringen Geschichte geschrieben worden ist, werde ich mich mit großer Hingabe und großer Leidenschaft der Neuwahl des Bundesvorstandes hingeben. – Gnade uns Gott, dass solch ein Sprücheklopfer niemals mehr eine wichtige politische Person in diesem Land werden kann.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir werden alle wachsam bleiben. Wehret den Anfängen, denn glasklar mit den Worten des großen deutschen Dichters Bertolt Brecht gesprochen: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch. –

Sorgen Sie also erst einmal in der AfD – das haben meine Vorredner ja auch schon gesagt – für Demokratie, Transparenz und Ordnung in Ihren eigenen Reihen, bevor Sie hier irgendwelche Transparenzgesetze einbringen, die Ihrem eigenen Verhalten in Stil und Inhalt diametral gegenüberstehen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Wir werden der Überweisung zustimmen, weil es so Usus ist. Den Gesetzentwurf lehnen wir aber in jedem Fall ab, weil wir solchen üblen Bauernfängereien sicher nicht auf den Leim gehen werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engstfeld. – Herr Kollege Tritschler, an sich ist vorgesehen, dass die Landesregierung zunächst spricht. Die Landesregierung signalisiert, sie möchte jetzt sprechen. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort – in Vertretung für Herrn Ministerpräsident Laschet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich das Ergebnis zusammenfassend voranstellen: Der vorliegende Gesetzentwurf sollte abgelehnt werden.

Der vorgebliche Zweck der Staatsferne lässt die vorgeschlagene Regelung zwar zu; eine solche Regelung ist jedoch verfassungsrechtlich weder geboten noch erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung erscheint zudem nicht sinnvoll.

Die Fraktion der AfD möchte mit ihrem Gesetzentwurf Verleger aller Druckwerke und Anbieter aller Telemedien verpflichten, Angaben über unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von Akteuren mit besonderer Staatsnähe an ihrem Unternehmen zu veröffentlichen. Dies soll über eine Erweiterung der Impressumspflichten erfolgen.

Diese Veröffentlichung soll bereits für Minderheitsbeteiligungen ab einer Schwelle von 5 % gelten. Verpflichtet wären etwa Parteien, parteinahe Stiftungen, Regierungsmitglieder oder auch Staatssekretäre.

Die Fraktion der AfD weist in der Begründung des Gesetzentwurfes darauf hin, dass für die Medien der Grundsatz der Staatsferne gilt. Dies ist zutreffend.

Der gesellschaftliche Meinungs- und Willensbildungsprozess hat insbesondere im Interesse des demokratischen Systems staatsfrei zu bleiben.

Dies ist Ausfluss der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunk- und Pressefreiheit. Der Staat darf weder unmittelbar noch mittelbar ein Medienorgan beherrschen.

Diesem Grundsatz sieht sich die Landesregierung vollumfänglich verpflichtet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch auch angesichts dieses Grundsatzes nicht geboten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner strengen Rechtsprechung die Verpflichtung des Gesetzgebers betont, jeden beherrschenden Einfluss auf Presse und Rundfunk zu verhindern.

In Bezug auf Minderheitsbeteiligung hat es keine vergleichbaren gesetzgeberischen Handlungsgebote erkannt. Im Gegenteil hat es das generelle Verbot von Minderheitsbeteiligung sogar als verfassungswidrig eingestuft.

Auch eine Transparenz von Beteiligung hat es nicht gefordert, sondern diese allenfalls als noch gerechtfertigtes milderes Mittel im Vergleich zum Verbot betrachtet.

Es besteht daher gerade keine verfassungsrechtlich begründete Handlungspflicht des Gesetzgebers zur Schaffung von weiterer Transparenz in Bezug auf staatsnahe Minderheitsbeteiligung an Medienunternehmen.

Im Übrigen ist die Gewährleistung der Staatsferne bereits durch gesetzliche Maßgaben sichergestellt. Zu verweisen ist hier auch auf die zuletzt erfolgte Begrenzung der Beteiligung staatlicher oder staatsnaher Personen in den Aufsichtsgremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.

Selbst wenn man in gewissem Umfang mehr Transparenz mit Blick auf Medienbeteiligungen befürworten würde, wären die hier vorgeschlagenen Pflichten zur Veröffentlichung im Impressum eines Druckwerks bzw. Telemediums auch in der Sache weder begründet noch systematisch sauber ausgestaltet.

Auswirkungen auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung sind nur dort zu erwarten, wo es sich um meinungsrelevante Angebote handelt. Bei den vorliegenden, in die Pflicht genommenen Medienformen, Presse- und Telemedien, wird hingegen nicht differenziert. Es werden alle Druckwerke und Internetseiten einbezogen ohne Rücksicht darauf, ob es sich überhaupt um ein journalistisch redaktionell gestaltetes oder periodisch erscheinendes Angebot handelt.

Bei nicht redaktionell gestalteten Telemedien und bei nicht periodisch erscheinenden Druckwerken besteht heute nicht einmal die Pflicht, überhaupt einen

inhaltlich Verantwortlichen im Impressum zu benennen.