Protocol of the Session on September 18, 2019

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat konkrete Vorschläge im Bundesrat gemacht; zum Beispiel bei den KdU den Anteil des Bundes auf 75 % zu erhöhen. Das haben übrigens auch die KSVen in den letzten Anhörungen immer wieder begrüßt, weil das eine deutliche und sofort wirksame Entlastung der kommunalen Familie hier in Nordrhein-Westfalen wäre.

Ich kann Sie wie uns alle nur noch einmal dazu auffordern, im Sinne der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Berlin eine etwas bessere Lobbyarbeit zu machen als das, was die SPD-Landtagsfraktion da vorgelegt hat.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, die Hausaufgaben aus dem Koalitionsvertrag werden nach und nach erledigt. Das gilt auch für unsere Vorhaben im Bereich „Kommunales“, und das GFG 2020 zeigt, dass wir diese Versprechen einhalten, wir nach und nach konzentriert abarbeiten und wir vor allem für die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen ein verlässlicher Partner waren, sind und bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie den Bürger auf der Straße mit dem Begriff Gemeindefinanzierungsgesetz behelligen, ernten Sie bestenfalls ein Schulterzucken. Auf großes Interesse stoßen Sie aber eher nicht.

Auch hier im Haus – man sieht es an der Beteiligung – ist das nicht so viel besser. Dabei verteilen wir hier ganz schön gewaltige Summen – über 12 Milliarden Euro.

Auf höherer Ebene gibt es vergleichbare Einrichtungen. Davon hört man eher einmal etwas, zum Beispiel dass man sich auf der Bundesebene in Berlin Wohltaten gönnt, mal eben die Abgeordnetenvergütung verdoppelt und dafür dann in erster Linie der bayerische Steuerzahler aufkommt. Das ist allgemein kein Geheimnis. Allgemein ist auch bekannt, dass seit der Wiedervereinigung erhebliche Mittel in West-Ost-Richtung geflossen sind, um die Folgen des Sozialismus abzumildern.

Ähnliches gilt in der EU. Hier wird das Geld in erster Linie in Nord-Süd-Richtung umverteilt. Das ist keine deutsche Besonderheit. In Italien finanziert seit Jahrzehnten der Norden den Süden mit, und bei unseren belgischen Nachbarn fließt das Geld von Flandern in die Wallonie.

Da ist es auch kein Wunder, dass ein so großes und vielfältiges Bundesland wie das unsere eine ähnliche Einrichtung hat. Wir haben prosperierende Kommunen oder – wie man das auf Neudeutsch nennt; ich habe den Begriff heute vermisst – abundante Kommunen, und wir haben Kommunen, die mit den Folgen von Strukturwandel zu kämpfen haben.

In ein paar Jahren werden sich dann weitere Kommunen einreihen, denen es bisher ganz gut ging, die aber durch politische Willensentscheidungen ihrer ökonomischen Grundlage beraubt werden, nämlich all diejenigen, die derzeit von der Industrie und Energiewirtschaft leben. Das ist neu, denn bisher war der Strukturwandel etwas, das sich aus ökonomischen

Trends ergab und dann von der Politik mehr oder weniger gut verwaltet wurde. Jetzt ist die Politik auch noch der Urheber; das aber nur am Rande.

Wir haben also einen Umverteilungsmechanismus, und mit der Umverteilung kommt unvermeidlich auch der Verteilungskampf. Das ist hier so, und das ist auf allen anderen Ebenen, die ich eben genannt habe, nicht anders. Man hört dann zwei Schlagworte: Solidarität und Subsidiarität.

Solidarisch ist, dass Kommunen mit schlechten ökonomischen Voraussetzungen, die vielleicht besonders unter einem Strukturwandel leiden, einen größeren Schluck aus der Steuergeldpulle nehmen dürfen.

Der Grundsatz von Subsidiarität bzw. von Eigenverantwortung besagt aber, dass die Solidarität endlich ist. Auch der Stärkste will nicht ewig für den Schwachen aufkommen, vor allem dann nicht, wenn er offenbar gar nicht gewillt ist, seine Lage zu verbessern. Diese Gefahr ist bei Umverteilungsinstrumenten immer vorhanden. In der Wirtschaftswissenschaft spricht man vom Moral Hazard, also vom moralischen Risiko. Der Empfänger solcher Leistungen hat gar kein großes Interesse mehr an einer Verbesserung seiner Lage.

Letzte Woche war ich beim Landkreistag zu Gast; einige Kollegen waren auch da. Der Ministerpräsident hat gesprochen, und eigentlich könnte man meinen, für einen CDU-Ministerpräsidenten sei der Landkreistag ein Heimspiel. Aber dem war nicht so. Denn obwohl es durch gewisse Justierungen am GFG in den letzten Jahren eine vorsichtige Verschiebung von Mitteln aus den Städten auf das Land gegeben hat, wird der ländliche Raum bei der Verteilung von Mitteln nach wie vor benachteiligt.

Ich will das an zwei Zahlen verdeutlichen:

Die Schlüsselzuweisungen sind seit 2008 für die Großstädte um 205 % gestiegen, für kreisangehörige Gemeinden hingegen bloß um 132 %.

Die Folgen davon spüren dann nicht nur die Menschen auf dem Land, sondern auch in der Stadt. Denn die Menschen ziehen dorthin, wo das Angebot passt, wo der Bus kommt, wo das Internet schnell ist, wo es gute Schulen für die Kinder gibt, Ärzte, Krankenhäuser, Infrastruktur; die Ministerin hat die Punkte vorhin schon aufgezählt.

Derzeit ziehen sie also hauptsächlich in die Ballungsräume, und der dortige Bevölkerungszuwachs sorgt dann wieder für neue Probleme; heute fiel schon des Öfteren das Stichwort „Mieten“.

Natürlich gibt es in der kommunalen Familie ganz unterschiedliche Herausforderungen; der Kollege Mostofizadeh hat es vorhin erwähnt. Das Bemerkenswerte ist allerdings, dass sich auch Kommunen mit

sehr ähnlichen Ausgangspositionen sehr unterschiedlich entwickelten. Vieles von dem, was da schiefgeht oder gut geht, ist schließlich auch eine Folge der Politik vor Ort.

Wenn ich an meine Heimatstadt Köln denke, die trotz bester Ausgangslage keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommt, während die Oberbürgermeisterin das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinauswirft, dann muss ich feststellen, dass das System, das wir hier diskutieren, offenbar einen grundlegenden Mangel hat.

Ein grundlegendes Umsteuern wäre also wünschenswert gewesen, aber die Landesregierung liefert überwiegend Klein-Klein.

Sie feiert sich zum Beispiel dafür – die Ministerin tat es eben auch wieder –, dass es jetzt einen echten Verbundsatz von 23 % gebe; auch Herr Déus hat es erwähnt. Das ist zwar ein Fortschritt und lobenswert, aber auch kein Durchbruch. Da waren wir in den 80er-Jahren schon einmal weiter, bevor dieser Satz unter einer SPD-Regierung gesenkt wurde.

Das tut im Moment nicht so weh; denn 23 % von dem, was man allgemein als sprudelnde Steuergeldeinnahmen bezeichnet, sind eben nicht wenig. Doch jeder weiß, dass die fetten Zeiten bald vorbei sein werden, und dann wird es an vielen Ecken wieder brennen, weil viele Kommunen die gute Zeit nicht zur Konsolidierung genutzt haben, aber auch, weil vom Land keine Lösung in der Altschuldenproblematik angeboten wird. Aber wie sollten sie auch auf die Idee kommen, sich zu sanieren, wenn es auch auf anderen Ebenen, nämlich im Land und im Bund, nicht gemacht wird!

Meine Damen und Herren, kommunale Selbstverwaltung ist eine gute Sache, aber das System, das hier schon seit Jahren betrieben wird, pervertiert dieses Prinzip unseres Staatswesens zusehends. Wie auf dem großen Bazar wird um einen Verteilungsschlüssel gefeilscht – und im Jahr der Kommunalwahl offenbar besonders heftig –, um Pauschalen und um Zuweisungen. Ob eine Kommune dann tatsächlich gute oder schlechte Politik macht, kann der Bürger in so einem System am Ende eben kaum noch ermessen, und das scheint auch der Sinn zu sein. Das wird verschleiert.

Solidarität ist eine gute Sache. Sie muss sein, und ich kenne niemanden, der nicht bereit wäre, zu helfen, wo wirkliche Not da ist. Aber es muss eben auch Grenzen geben. Wer Solidarität missbraucht, kann sich darauf nicht berufen. Wer tüchtig ist und leistet, der muss am Ende eben auch einen Lohn dafür bekommen. Das gilt für Kommunen nicht weniger als für Menschen. Diesen Grundsätzen wird das GFG leider nicht gerecht. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort, wenn sie möchte. – Sie möchte nicht.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst stimmen wir ab über die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2020. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7200 sowie der Finanzplanung Drucksache 17/7201 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt.

Ich darf fragen, wer der Überweisungsempfehlung in dieser Form zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig so angenommen worden.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes

2020. Hier empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7203 sowie der Finanzplanung Drucksache 17/7201 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Verkehrsausschuss sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien.

Ich darf fragen, wer gegen diese Überweisungsempfehlung stimmen möchte. – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen in Abwesenheit der fraktionslosen Abgeordneten so angenommen worden.

Ich lasse drittens abstimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Drucksache 17/7318. Hierzu hat der Ältestenrat die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7318 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so angenommen und diese Überweisung so ausgesprochen worden.

Viertens lasse ich über die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7202 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales,

Bauen und Wohnen. Gibt es gegen diese Überweisungsempfehlung Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich auch hier die einstimmige Zustimmung aller Fraktionen fest. Damit ist die Überweisung so erfolgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 1 und kommen zur Beratung von Tagesordnungspunkt

2 Älteren Menschen mit Migrationsgeschichte

den Zugang zu Pflege- und Altenhilfe erleichtern und ihre Lebensleistung würdigen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4455

Beschlussempfehlung und Bericht des Integrationsausschusses Drucksache 17/7343

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/7295

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7373

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Gebauer das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach ausgiebigen Beratungen in den Fachausschüssen liegen uns heute zwei Entschließungsanträge vor, über die es zu entscheiden gilt.

Vorab: Ich freue mich darüber, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP zu formulieren, der heute hier mit Mehrheit beschlossen werden kann. Uns alle eint bei diesem Thema eine Leitfrage: Wie können wir die Lebenssituation für Menschen mit Pflegebedarf in unserem Land nachhaltig verbessern?