Protocol of the Session on June 26, 2019

(Ralf Witzel [FDP]: Der Wähler hat das nicht so gesehen! – Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Das sollte jetzt nur eine Diskussion zwischen Frau Düker und mir werden, Herr Witzel, Herr Golland, Entschuldigung.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Ein Aspekt, den ich in den Raum stellen will: Soweit ich das in Erinnerung habe, gab es nur bei der Frage, ob Nordrhein-Westfalen nach Afghanistan abschiebt, eine Diskussion, hinsichtlich der man sich gemeinsam darauf festgelegt hat. Ansonsten sind die weiteren Maßnahmen zur Rückführung von Geflüchteten, die keinen Aufenthaltsstatus haben, auch von den Grünen mitgetragen worden. Zumindest habe ich das aus den sieben Jahren so in Erinnerung.

(Monika Düker [GRÜNE]: Ja! – Beifall von Mi- chael Hübner [SPD] und Eva-Maria Voigt- Küppers [SPD])

Frau Düker, Sie haben auch gesagt, dass Sie mit dem Antrag die Position der NRW-SPD abfragen. Ging es Ihnen also gar nicht um konkrete Politik oder einen konkreten Ansatz? Wollten Sie uns vielmehr einfach nur in diese Falle tappen lassen?

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE] – Verein- zelt Beifall von der SPD und der CDU – Beifall von Rainer Matheisen [FDP])

Das ist okay, das können Sie gerne machen. Ich habe Ihnen aber gerade gesagt, dass wir dabei Bauchschmerzen haben und dass es natürlich auch in der Bundestagsfraktion durchaus Kritikpunkte gibt, die dort geäußert worden sind, und die ich teile.

Wenn Sie mich konkret – wenn ich das richtig …

Jetzt ist die Zeit aber um, Herr Kollege!

Ganz kurz noch ein Wort zum Vermischungsverbot.

Nein. Im Prinzip sind wir mit Kurzinterventionen streng.

Die Position diesbezüglich ist so, wie sie auch in den letzten Jahren war: Das geht nicht. – Es können keine Geflüchteten in irgendeiner Weise in JVAs untergebracht werden. Den Justizminister habe ich auch so verstanden, dass das keine neue Position von NRW ist.

Vielen Dank, Herr Wolf. Damit ist die Kurzintervention beantwortet.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE] – Sven Wolf [SPD]: Da sind wir uns mal einig!)

Der nächste Redner hatte sich eben schon zum Rednerpult begeben; deswegen ist er schnell da. Das ist Herr Lenzen für die FDP-Fraktion. Er hat jetzt das Wort. Bitte schön, Herr Lenzen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte eben den ehemaligen Koalitionären bei der großen Eintracht hinsichtlich dieser Thematik lauschen. Am kommenden Freitag tagt der Bundesrat; da ist über ein Paket mehrerer Gesetze zur Migrationspolitik abzustimmen.

Wir haben es verfolgen können: Nach monatelanger Diskussion hatten wir bei den Freien Demokraten ein wenig den Eindruck, dass die Große Koalition in Berlin vielleicht ein bisschen Torschlusspanik hat und die unterschiedlichen Aspekte von der Fachkräfteeinwanderung bis zur Rückführung gleichzeitig abräumen wollte.

Was jetzt vorliegt, enthält zwar auch – das gestehen wir dem Ganzen zu – durchaus sinnvolle Einzelregelungen; aus Sicht der Freien Demokraten ist es aber kein wirklich großer Wurf. Am Ende bleibt es an der einen oder anderen Stelle bei Flickschusterei.

Als Freie Demokraten hätten wir uns eher ein neues Konzept im Sinne eines in sich konsistenten Einwanderungsgesetzbuches gewünscht; daraus mache ich keinen Hehl. Darin hätten wir klar definieren müssen, unter welchen Voraussetzungen die Menschen in unser Land kommen und bleiben dürfen, aber – wenn sie die Kriterien nicht erfüllen – auch wieder gehen müssen; auch das ist wichtig.

Diesen Zweiklang vollzieht die NRW-Koalition von Beginn an. Wir sagen auf der einen Seite, dass wir

Humanität walten lassen, und auf der anderen Seite, dass wir auch klare Regeln wollen.

Ordnung auf der einen Seite und Bleibeperspektiven auf der anderen Seite – bei denjenigen, bei denen wir sagen, dass sie hierbleiben sollen – gehören – das ist kein Widerspruch – im Sinne der NRW-Koalition genauso zusammen. So konsequent vollzieht es das unser Minister Dr. Joachim Stamp seit Regierungsübernahme und hat dazu schon klar kommuniziert.

Wichtig ist – wenn wir sagen, dass wir ein klares Konzept brauchen, mit dem geregelt ist, wer kommen und wer bleiben darf und wer wieder gehen muss –, dass wir weltoffen bleiben wollen mit klaren Regeln; das wäre unser neues Konzept. Jetzt sehen wir aber eher ein Sammelsurium von Einzelgesetzen, das einem Flickenteppich gleicht. Außerdem sehen wir das Gesetz gerade im Bereich der Fachkräfteeinwanderung als etwas zu mutlos an.

Es gibt auch positive Aspekte; die wollen wir anerkennen. So wird im Bereich der Förderlücke das Gröbste beseitigt; das ist zu honorieren. Das gilt auch dafür, dass zum Beispiel der Zugang zu Integrationskursen erleichtert wird und die ausbildungsbegleitenden Hilfen dort wieder möglich sind.

Auf der anderen Seite hätten wir uns mehr gewünscht. Wir haben mit den Erlassen – dem Bleiberechtserlass wie auch bei der 3+2-Regelung – das Ganze so liberal wie möglich ausgestaltet, um den Menschen Perspektive zu bieten, die sich hier an die Regeln halten. Hier gehen wir eher einen Schritt zurück; das ist sehr restriktiv. Da müssen wir schauen, inwieweit Fortschritte in NRW gefährdet werden.

Aber in der Debatte steht das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz im Vordergrund. Es ist wichtig: Klare Regeln erfordern auch eine Verpflichtung zur Ausreise; diese muss durchgesetzt werden. Das ist für uns als Freie Demokraten völlig unstrittig, auch wenn es vielleicht für die Grünen – so habe ich heute wieder den Eindruck gewonnen – manchmal eine unangenehme Wahrheit ist, dass am Ende, wenn der Rechtsstaat das durchsetzt, eine freiwillige Ausreise bis hin zu einer zwangsweisen Rückführung stehen muss. Davor darf man die Augen nicht verschließen.

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP wie auch unser Minister Dr. Joachim Stamp tun dies eben nicht. Das zeigt seit Regierungsübernahme unser konsequentes Vorgehen gegenüber Straftätern und Gefährdern. Da lassen wir keine Gnade walten. Dort werden wir weiterhin konsequent rückführen. Das halten wir für den richtigen Weg.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass mit Regierungsübernahme gerade NRW vom Anteil her prozentual, aber auch absolut die höchsten Zahlen bei der Rückführung im bundesweiten Vergleich vorzuweisen hat.

Aber – das hat unser Minister Stamp schon oft genug gesagt, vielleicht sagt er es auch nachher noch einmal; ich kann es an dieser Stelle nur wiederholen – natürlich ist hier nicht nur der Bund mit irgendwelchen Gesetzesvorschlägen gefordert, sondern gerade auch Bundesinnenminister Seehofer.

Da sehen wir die Priorität bei den Themen: Wie verbessere ich die Abkommen mit den Herkunftsländern? Wie unterstütze ich die leichtere Beschaffung von Passersatzpapieren? Wie unterstütze ich die Länder zum Beispiel durch den Einsatz von mehr Bundespolizei? – Das wäre hilfreich, um gerade das Thema Rückführung voranzubringen.

Mit dem Gesetzentwurf wird zwar eine verbindliche Mitwirkung bei der Identitätsklärung eingefordert; die Umsetzung wird aber neue Probleme schaffen. Wir haben es eben schon gehört: Diesen neuen Status „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ sehen wir aus zweierlei Gründen problematisch:

Das betrifft einmal das Verbot von Erwerbstätigkeit – das schließt eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts völlig aus, führt und hält die Menschen in Abhängigkeit von Transferleistungen, wird die öffentlichen Haushalte weiter belasten – und die fehlende Anerkennung von sogenannten Vorduldungszeiten, die aus unserer Sicht bestehende Bleiberechtsregelungen aushöhlen können.

Damit werden im Endeffekt Hemmnisse aufgebaut, wodurch die Integration von Menschen erschwert wird. Gerade bei den Personen, von denen wir wissen, dass sie langfristig in Deutschland sind, eine Ausreisepflicht rechtlich und tatsächlich aber nicht durchsetzbar ist, sehen wir definitiv ein Problem.

Wir haben eben viel gehört zur Aufhebung des Trennungsgebotes zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug. Es wurde schon angesprochen, dass dies nicht nur gegen die EU-Rückführungsrichtlinie verstößt – dazu haben sich auch schon Teile der Landesregierung klar geäußert –, sondern wir sehen auch, dass dadurch praktische Probleme der Umsetzung auch in den Vollzugsanstalten entstehen können.

Zudem wurde im Gesetzgebungsverfahren eine Verpflichtung der Länder neu eingefügt – dazu haben wir heute noch nicht viel gehört – zum Schutz von Frauen, von schutzbedürftigen Personen. Dies soll jetzt, wie wir es bei den Landeseinrichtungen bereits haben, in allen kommunalen Unterbringungseinrichtungen gewährleistet werden.

Wenn man das mal für NRW durchrechnet: Wenn wir bei circa 3.000 Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft mal 50.000 Euro als Investitionssumme ansetzen, kommen wir nachher auf zusätzliche Kosten von 150 Millionen Euro. Der Bund hat sich bis jetzt über einen finanziellen Ausgleich

überhaupt noch keine Gedanken gemacht. Dies ist an dieser Stelle von unserer Seite zu kritisieren.

Es gibt gute Gründe, nicht nur Änderungen an dem Gesetz zu fordern. In dem Antrag der Grünen wurde bewusst der Punkt aus dem Votum des Rechtsausschusses aufgegriffen. Man sollte aber nicht die Voten aus dem Bereich „Arbeit, Integration und Sozialpolitik“ wie aus dem Bereich „Frauen und Jugend“ vernachlässigen, die von NRW maßgeblich im Bundesrat vorangebracht worden sind. Da geht es nicht nur um die Aufhebung des Trennungsgebotes, was zu kritisieren wäre, sondern es wird auch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Wir wissen zudem – das hat Kollege Wolf eben sachlich differenziert dargestellt –: Der Bundesrat hat am Ende seine eigenen Regeln. Um diesen Vermittlungsausschuss einzuberufen, brauchen wir die absolute Mehrheit von 35 Ja-Stimmen. Es kommt dabei nicht alleine auf NRW an, wenn wir ehrlich sind; das haben wir eben auch herausgehört. Es gibt weitere Bundesländer, in denen Union und SPD genauso gefordert sind wie auch die Grünen als Antragsteller. Wir haben gehört: Sie sind in schwierigen koalitionsinternen Diskussionen in Baden-Württemberg und in Hessen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Nicht nur da!)

Wenn wir ehrlich sind: Wenn wir bis Donnerstagabend in intensiven Verhandlungen gemeinsam schauen müssen, wie wir für die Bundesratssitzung zu einer guten Lösung kommen, hilft dieser hier vorliegende Antrag leider herzlich wenig.

(Beifall von der FDP)

In diesem Sinne können wir ihm leider nicht zustimmen, danken aber trotzdem für die Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Lenzen. – Jetzt spricht Frau Walger-Demolsky für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Geordnetes-Rückkehr-Gesetz“ – ein Gesetz, das schon im Titel sehr viel mehr verspricht, als es im Folgenden hält. Möglicherweise gibt es auch deshalb Unzufriedenheit bei fast allen Fraktionen, abgesehen von der CDU. Genauso sah auch die Abstimmung im Bundestag aus.

Neben ein paar kleinen Verbesserungen gegenüber dem Status quo ist der politische Wille, Ordnung zu schaffen und Recht wiederherzustellen, nicht erkennbar. Statt Lösungen zu schaffen, Hunderttausende vom Grunde her Ausreisepflichtige tatsächlich

aus dem Land zu bringen, wird zum Beispiel durch das Duldungsgesetz der Spurwechsel fest etabliert, indem ein Status der Berechtigung der Unberechtigten kreiert wird. Ein bisschen mehr Recht im Abschiebungsgesetz wird aufgewogen gegen Unrecht im Duldungsgesetz.

Wenn Abschiebung so schwer ist, wie wäre es dann mit dem Schutz der Grenzen vor illegalem Übertritt? Nur dann wären auch wieder Einreisesperren tatsächlich durchsetzbar und nicht wie heute reine Makulatur. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Auch aktuell kommen circa 15.000 Menschen pro Monat und davon immer noch etwa 50 % ohne Ausweispapiere nach Deutschland.