Protocol of the Session on September 13, 2017

Die Fakten sind bemerkenswert. Verschließen Sie doch nicht immer noch Ihre Augen vor diesen Fakten. Satte 92 % der Vergabestellen in NordrheinWestfalen haben über Mehraufwand durch das Gesetz geklagt.

(Michael Hübner [SPD]: Der ist doch ausgegli- chen worden!)

Alleine für diesen Mehraufwand sind von 2012 bis 2014 Kosten in Höhe von mindestens 20 Millionen € entstanden, meine Damen und Herren.

(Michael Hübner [SPD]: Die ausgeglichen worden sind!)

72 % der Vergabestellen haben Probleme bei der Anwendung des Gesetzes. 71 % der Auftragnehmer klagen über große Probleme bei den Nachweispflichten.

Deswegen verwundert es nicht, dass jeder dritte Kreis über Verteuerungen bei öffentlichen Ausschreibungen klagt. Es ist ja ganz einfach: Wenn weniger Firmen anbieten, steigen auch die Kosten für die öffentliche Hand. Sie haben ohne Not die öffentlichen Haushalte noch weiter belastet, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Und das alles – das ist doch das eigentliche Problem – für nichts und wieder nichts! Die Anhörung im letzten Jahr hat eindeutig und klar gezeigt, dass das Gesetz keinerlei positive Effekte gehabt hat. Es ist kein bisschen Kinderarbeit dadurch reduziert worden. Es ist kein bisschen Umweltschädigung

dadurch reduziert worden. Herr Kollege Bell, erwecken Sie hier nicht den falschen Eindruck, dass dieses Gesetz irgendetwas genützt hätte. Die Anhörung war in diesem Punkt eindeutig.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Auch die kosmetischen Änderungen, die die alte Regierung wegen der schweren Verständlichkeit – Herr Becker, und das ist ein absoluter Euphemismus – an diesem Gesetz vorgenommen hat, ändern nichts daran: Dieses Gesetz ist im Kern nutzlos. Es ist im Kern belastend.

Es ist fast schade, dass wir jetzt direkt abstimmen und zumindest bei diesem Antrag der Grünen nicht die Chance haben, das in verschiedenen Ausschüssen in Anhörungen noch einmal deutlich von den Fachleuten gesagt zu bekommen.

(Michael Hübner [SPD]: Das machen wir dann, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf einge- bracht haben! Keine Sorge! – Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Es ist gut – das sage ich hier noch einmal in aller Klarheit –, dass die neue Landesregierung den wirtschaftlichen Stillstand in unserem Land aufbrechen wird. Es ist gut, dass wir hier Eckpunkte für eine Entfesselungsinitiative vorgelegt bekommen haben. Wir wollen die Menschen, die Betriebe und auch die Kommunen in diesem Land von unnötiger Bürokratie entlasten.

Die Grünen wollen – das zeigt ihr Antrag – dieses Korsett immer noch enger schnallen oder da, wo sie es eng geschnallt haben, eng halten. Das ist der Unterschied zwischen innovativer und wirtschaftsfreundlicher Politik, zu der wir uns eindeutig und ausdrücklich bekennen, und grüner Ideologie.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Klar ist – das gehört zur Genauigkeit dazu –, dass der eigentliche Kern des Vergaberechts, die Formulierung verbindlicher und sachbezogener Kriterien der Ausschreibung, nicht angetastet wird. Deswegen bleibt die namensgebende Tariftreue auch Bestandteil der Regelungen, auch wenn sie natürlich durch andere Vorgaben ebenfalls gesichert wäre.

Alle vergabefremden Elemente sind aber verzichtbar. Deswegen ist es richtig, diesen rot-grünen Gemischtwarenladen im Vergaberecht zu entrümpeln. Faire Wettbewerbsbedingungen sowie nachhaltige und soziale Vergabe und Beschaffung sind weiterhin wichtige Ziele. Sie brauchen aber keine Normierung im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn Sie haben in erster Linie die Betriebe in diesem Land belastet. Das ist der Effekt Ihres Gesetzes gewesen. Deswegen ist das Gesetz

ein schlechtes Gesetz, das auch noch wirkungslos ist.

Wir brauchen keinen Sonderweg in Nordrhein-Westfalen. Wir haben EU- und Bundesvorgaben, an denen wir uns an dieser Stelle ausrichten können. Deswegen ist es richtig, das Gesetz zu entschlacken. Dadurch werden die Vergabeverfahren schlanker, effektiver und weniger bürokratisch.

Wir entlasten Betriebe, wir entlasten Kommunen, und wir entlasten damit die Menschen in unserem Land. Die Politik, die in Ihrem Antrag formuliert wird, ist klar gescheitert. Diese Politik ist abgelehnt und abgewählt worden. Ihr Antrag wird auch abgelehnt, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Vielen Dank, Herr Bombis. – Für die AfD hat Herr Dr. Vincentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat nicht nur einen klangvollen Namen. Nein, es hat in der Wirtschaft und im Handwerk – Sie sagten es eben schon – auch einen sehr metaphorischen Spitznamen: das Bürokratiemonster.

Die Motive, die hinter dem Gesetz stehen, sind durchaus löblich. So begrüßen neben den 83 % der Unternehmer aus der von Ihnen zitierten Untersuchung von Kienbaum auch wir von der AfD den Versuch eines Gesetzes zur Durchsetzung fairer Löhne, von Nachhaltigkeit in der Produktion, des Ausschlusses von ausbeuterischer Arbeit in Schwellenländern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Zuruf)

Ja, das ist wirklich so. Vor allem aber hinsichtlich seiner hohen Zielsetzung bleibt das TVgG letztlich einen dem Aufwand angemessenen Zielbeitrag schuldig – es bleibt eben beim Versuch.

So geben in der gleichen Studie 72 % der Unternehmen an, das TVgG trage nicht zu innovativeren, umweltfreundlicheren oder energieeffizienteren Produkten bei, wohl aber zu einem erheblichen Mehraufwand und zu einer Kostensteigerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung können den bürokratischen Aufwand rund um die Vergabe kaum leisten. So verabschiedet sich die schweigende Mehrheit, also gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, aus dem öffentlichen Auftragswesen.

(Beifall von der AfD)

Das TVgG geht schlicht an der Realität der Vergabestellen und Unternehmen vorbei.

Genauso ist doch deutlich zu hinterfragen, ob es in einem Verordnungsflickenteppich innerhalb einer expandierenden EU sinnvoll ist, noch ein weiteres Gesetz zu schaffen. Neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, der Sektorenverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit, der Unterschwellenvergabeverordnung, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen etc. jetzt auch noch ein TVgG zu installieren, ist doch wirklich reichlich fraglich.

(Beifall von der AfD)

Ein weiterer Ausbau der Bürokratie steht einer lebenswerteren Welt genauso im Wege wie viele der Dinge, die Sie zu bekämpfen versuchen. Sie schreiben es ja selbst: Es gibt eine breite Unterstützung für die Ziele des Gesetzes, aber eben nicht für das Gesetz selbst.

Ferner ist in der von Ihnen zitierten Studie von Kienbaum von einer wenig konkret messbaren Wirkung die Rede. Warum sollte man ein teures, aufwendiges Gesetz erhalten, wenn dessen Wirkung insgesamt wenig messbar ist? Das ist sehr grün; denn es macht überhaupt keinen Sinn.

(Beifall von der AfD)

Gut gemeint ist eben oft noch lange nicht gut gemacht. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachhaltiges Wirtschaften, die Förderung von sozialem, ökologischem und innovativem Handeln beim Einkauf der öffentlichen Hand ist zweifelsohne richtig und wichtig.

Aber brauchen wir in Nordrhein-Westfalen dazu wirklich ein eigenes Landesgesetz, zwei Rechtsverordnungen, ein bürokratisches Verfahren mit Verpflichtungserklärungen, eine eigene Behörde zur Kontrolle sowie eine Servicestelle, die das Ganze dann auch noch erklären soll?

Wo liegt der Mehrwert eines so komplizierten und bürokratischen Regelwerks, zumal parallel hierzu ebenfalls noch ein umfangreiches allgemeines Vergaberecht besteht, das gleichermaßen die oben genannten Zielsetzungen abbildet?

Die antragstellende Fraktion fordert nun nicht nur die Beibehaltung dieser unglücklichen verwaltungsintensiven Auswüchse, sondern dringt sogar noch auf deren Ausweitung, ohne dass belastbare Zahlen, Daten oder Argumente für ein solches Begehren aufgeführt werden können. Es ist nicht ersichtlich, dass wir weitere Gesetze für den bereits heute verantwortlich regulierten Einkauf energieeffizienter und umweltschonender Waren brauchen.

Auch was die Bekämpfung prekärer Arbeitsbedingungen in Schwellenländern oder die Ausgestaltung familienfreundlicher Rahmenbedingungen in Unternehmen betrifft, können wir uns auf bestehende Regelungen stützen und sollten nun vielmehr konkrete Eigenverantwortlichkeiten vor Ort stärken, um unkompliziert umzusetzen, worüber wir uns im Kern alle einig sind:

Jede Kommune oder öffentliche Stelle kann selber am besten beurteilen und entscheiden, wie sie nachhaltige Ziele im konkreten Einzelfall umsetzt. Dies soll sie zukünftig auch wieder tun dürfen, und zwar möglichst zeitnah und unbeschwert von überflüssigen bürokratischen Hürden und mitunter obsoleten Regelungen.

Wir wollen nicht generalstabsmäßig an der Praxis vorbeiregulieren, sondern vielmehr den konstruktiven Rahmen für eine möglichst eigenverantwortliche und effiziente Arbeitsweise zugunsten jeder einzelnen Vergabestelle schaffen. Denn wir dürfen Vergabestellen vor allem im kommunalen Bereich nicht unterschätzen. Wir sind ja auch sonst stets am Subsidiaritätsprinzip orientiert, und normalerweise stehen bei allen Fraktionen die Kommunen im Mittelpunkt der Betrachtung, denen wir an anderer Stelle eine Menge zutrauen – ich finde, zu Recht.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich verstehe Herrn Kollegen Bell nicht. Wenn Sie sagen, das sei jetzt ein Rückschritt, unterstellen Sie doch in Wahrheit den Beamtinnen und Beamten, den Verantwortlichen in den Kommunen, dass sie es mit den Zielen nicht ernst meinen. Ich würde ihnen das nicht unterstellen. Ich glaube, das sind unsere besten Sachwalter in dieser Angelegenheit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nach meiner festen Überzeugung ist das Bewusstsein für nachhaltigen Einkauf vorhanden, und es besteht ein breiter Konsens, dass der öffentlichen Hand eine Vorreiterrolle zukommt. Diese wollen wir aber nicht durch unglückliche Regelungen einschränken, sondern durch Stärkung der Eigenverantwortung sowie eine noch engere Zusammenarbeit und Kooperation mit den bereits vorhandenen Stellen und Organisationen fördern.

Wenn ich mir ergänzend noch die Bemerkung erlauben darf: Meine Gespräche mit den Arbeitnehmer

vertretungen haben mir eher gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht dazu geführt haben, Verbesserungen zu erreichen, erst recht nicht die Prüfstelle, die eingerichtet wurde; sie wird eher als zahnloser Tiger erachtet. Auch hier gilt: Weniger ist mitunter mehr.