Danke für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. – Sie müssen uns hier doch noch mal erklären, was der Straßenbau, das KiBiz – was war es noch? –,
die Straßenbahnen, die Sporthallen und das, was Sie gerade an Politik machen, mit dem eigentlichen Thema des Antrags zu tun haben.
Das Thema des Antrages ist eigentlich nur eine Wiederholung dessen, was Ministerpräsident Laschet gesagt hat, nämlich sich bei der Bundesregierung für die Kürzung der Zuschüsse für die Geflüchteten bei der Unterbringung und Versorgung einzusetzen.
(Beifall von der CDU – Monika Düker [GRÜNE]: Ach so! – Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Herr Hoppe-Biermeyer, der große Mann mit dem großen Weitblick! Sie sind ein politischer Philosoph! – Zurufe von der SPD: Ah!)
Frau Düker, Sie selbst haben doch gestern, als es darum ging, dass wir eine schwarze Null präsentieren, gesagt, dass Ihnen diese schwarze Null nicht reicht. Sie haben eindeutig gesagt: Sie sollten sehen, dass Sie im Schuldenlabor noch wesentlich mehr tun. –
Wenn Sie auf der anderen Seite aber jetzt fordern, dass wir für die Flüchtlingshilfe deutlich mehr aufwenden, dann müssen Sie auf der anderen Seite auch das große Ganze sehen – so, wie Sie es gestern eingefordert haben.
(Monika Düker [GRÜNE]: Wir wollen nur die Kürzungen verhindern! – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU])
Es hat aber immer auch etwas mit dem großen Ganzen zu tun. Ich sage Ihnen auch, warum: In den Kommunen sitzen Kämmerer und Bürgermeister, die genau wissen, dass es letztlich wichtig ist, was unterm Strich rauskommt.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz ge- nau! – Berivan Aymaz [GRÜNE]: Deshalb em- pören Sie sich doch auch gerade alle! Ist das für Sie nicht Ernst? – Zurufe von der SPD – Widerspruch von der CDU)
Ja, weil Sie eben das große Ganze nicht sehen. Natürlich sprechen wir mit den Kommunen auch über die Flüchtlingsfinanzierung.
Laufend. – Ich prophezeie Ihnen: Die Verhandlungen werden ähnlich lang und hart wie beim KiBiz. Aber am Ende wird es wie beim KiBiz mit den Kommunen eine gemeinsame Lösung geben, die den Städten und Gemeinden hilft und gleichzeitig bezahlbar sein wird.
Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Wir haben vermutet, dass Sie mit der Antwort auf die erste Zwischenfrage fertig waren. Es gab ja noch den Wunsch nach einer zweiten von Herrn Kollegen Mostofizadeh.
Ach so, die stellen wir jetzt zurück. Die machen wir am Ende; dann lass ich noch mal eine Frage oder Kurzintervention zu – ganz wie Sie wollen.
Genau in diesem Punkt unterscheidet sich Ihre Politik, liebe Grüne, von der Politik, wie wir sie verstehen. Sie decken mit Geld einfach nur Probleme zu. Wir lösen mit Geld Probleme nachhaltig.
Mit der Umsetzung des Asyl-Stufenplans NRW werden die Kommunen mittel- und langfristig finanziell entlastet. Denn wenn nur die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in den Kommunen ankommen, erleichtert das auch die Arbeit der Städte und Gemeinden. Zudem setzt die Landesregierung konsequent gültiges Recht in NRW um: Im letzten Jahr wurden 6.603 Ausreisepflichtige abgeschoben – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Außerdem geben wir Geduldeten, die sich nachweislich gut integriert haben, die Chance, hierzubleiben; denn auch damit entlasten wir die Kommunen finanziell.
Dass die Kommunen für die Flüchtlingsfinanzierung auch die Mittel vom Bund benötigen, ist der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP selbstverständlich bewusst.
Schon im März, als hier über die FlüAG-Kostenpauschale debattiert wurde, haben wir die Kürzungspläne von Bundesfinanzminister Scholz deutlich kritisiert. Dass Sie nun erneut einen ähnlichen Antrag im Plenum eingebracht haben, war also mehr als überflüssig; denn natürlich sprechen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden über mögliche Lösungen und setzen uns selbstverständlich auch in Berlin für eine Fortsetzung der Flüchtlingsfinanzierung ein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer. – Jetzt haben wir nur ein kleines Problem, weil sich Herr Mostofizadeh zu einer Zwischenfrage und nicht zu einer Kurzintervention gemeldet hat. Aber Sie waren ja so freundlich, zu sagen, Sie lassen die Zwischenfrage am Ende zu. Ich würde hinsichtlich der Geschäftsordnung ob des Tages ein Auge zudrücken und Herrn Mostofizadeh das Wort erteilen, wenn er das noch möchte. – Möchte er. Bitte schön.
Frau Präsidentin und Herr Kollege, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Sie haben gesagt: Am Ende interessiert die Kommunen, was unterm Strich rauskommt. – Wir haben eine Anfrage an die Landesregierung hinsichtlich der Kosten der Flüchtlingsunterbringung in Nordrhein-Westfalen gestellt. Da stellte sich heraus, dass die Landesregierung gegenüber dem Haushaltsplan 2016 nunmehr weit über 1,7 Milliarden Euro bei der Unterbringung von Geflüchteten einspart, während die Kommunen nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände über 1 Milliarde Euro mehr aufwenden müssen.
Können Sie mir kurz vorrechnen, wie Sie dazu kommen, dass diese Landesregierung mehr für die Geflüchteten tut als jede Landesregierung vorher?
Ganz einfach dadurch, dass wir die Bundespauschale in Höhe von über 432 Millionen Euro weitergegeben haben.
An dieser Stelle geben wir deutlich mehr als Sie. Der Milliardenbetrag, den Sie anführen, ergibt sich daraus – das ist das, was ich eben schon ausgeführt habe –, dass 2015, 2016 eine außergewöhnliche Situation gegeben war. Aber Sie können diesen Betrag nicht verstetigen. Das erwartet auch niemand in der kommunalen Familie.
Vielen Dank. Das war die Antwort auf die Zwischenfrage am Ende. – Damit kommen wir zum nächsten Redner: Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Göddertz das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesen Sachverhalt haben wir vor einigen Monaten schon einmal besprochen. Auch seinerzeit ging es darum, aufgrund der Planungen der Bundesregierung die Mittel für Flüchtlingskosten zu reduzieren. Ich will die Vorschläge der Bundesregierung hier gar nicht schönreden.
Für meine Heimatstadt Bottrop sieht die Situation wie folgt aus: Meine Kommune erhält momentan rund 6,3 Millionen Euro pro Jahr aus Bundes- und aus Landesmitteln. Die Summe setzt sich aus der pauschalen Erstattung aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, aus der Übernahme der KdU und aus der Integrationspauschale zusammen.
Nach den Planungen des Bundes würden der Stadt Bottrop künftig nur noch Bundesmittel in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro zustehen. Das wären bei gleichbleibender Landesförderung in der Summe rund 4,3 Millionen Euro weniger für eine kleine kreisfreie Stadt. Dem Kämmerer und auch der Politik vor Ort fehlen hier schlichtweg die Phantasie, wie eine solche Deckungslücke aus kommunaler Finanzkraft kompensiert werden soll.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Zahl der Flüchtlinge ab 2017 gesunken ist, gilt das nicht für die Aufwendungen für die bereits bei uns lebenden Flüchtlinge: Aufwendungen für die Unterkunft, für den Lebensunterhalt und vor allem Aufwendungen für die vielfältigen notwendigen Integrationsmaßnahmen. Die Integration der Geflüchteten aber ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, genauso wie deren Finanzierung.
Die Kommunen leisten hier seit 2015 hervorragende Arbeit. Sie sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine gute Unterbringung. Sie finanzieren Hilfsangebote und Beratungsstellen. Viele Ehrenamtliche bringen sich in die Integrationsarbeit vor Ort ein. Die Kommunen brauchen hier mehr Unterstützung und nicht weniger.
Die Landesregierung ist gefordert, sich für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen einzusetzen und sich angemessen daran zu beteiligen.
Sehr geehrter Herr Minister Stamp, machen Sie Ihre Versprechungen aus der letzten Debatte wahr, und sorgen Sie für eine ausreichende Finanzierung der Flüchtlingskosten, losgelöst von den Debatten im
Bund! In Ihrem Antwortschreiben auf die Anfrage der kommunalen Spitzenverbände zum Thema „Finanzierung und Zuweisung von Flüchtlingen“ sprechen Sie von spürbaren Entlastungen für die Kommunen, weil Sie die Verwendungsoptionen für die Mittel der Integrationspauschale erweitern wollen. Ich spüre auf kommunaler Ebene keine Entlastung; das tut mir wirklich leid.
Die volle Weitergabe der Integrationspauschale ist eine notwendige Maßnahme zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe. Ja, das sage ich durchaus selbstkritisch – auch in Richtung der früheren Landesregierung. Das hat aber rein gar nichts mit einer auskömmlichen FlüAG-Pauschale zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft der Flüchtlinge zu tun. Hier versuchen Sie, die berechtigten Ansprüche der kommunalen Spitzenverbände zur Höhe der FlüAG-Pauschale kleinzurechnen.