Protocol of the Session on April 11, 2019

Was sieht die Geschäftsordnung vor, wenn es keine wesentliche Änderung gibt? Eine Zweidrittelmehrheit für eine zweite, eine zusätzliche Anhörung zum gleichen Sachverhalt. Warum ist das wohl so? Das haben wir nicht im Mai 2017 geändert. Das gilt, damit Debatten hier im Hause zielorientiert und planbar geführt werden können. Wenn jede Änderung nach einer Anhörung zu einer erneuten Anhörung führen

würde, könnten wir keine zehn Gesetze in der Legislaturperiode beschließen.

Meine Damen und Herren, an diesem Verfahren ist nichts neu. An diesem Verfahren ist nichts ungewöhnlich. Da wurde nichts geändert. Das alles ist nur der lächerliche Versuch der Opposition, ein alltägliches parlamentarisches Verfahren zu skandalisieren. Das schadet dem Parlament insgesamt.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herr Körfges hat gestern in seiner Rede gesagt, die Änderungen bei den Wahlkreisen seien nicht geboten. Ich sage: Nur weil eine Änderung vielleicht nicht zwingend geboten ist, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass sie verboten ist. Natürlich hat der Gesetzgeber auch einen politischen Gestaltungsspielraum. Und in aller Bescheidenheit: Diesen Gestaltungsspielraum nutzen wir mit dem Votum und dem Mandat der Wählerinnen und Wähler vom Mai 2017 zu Recht auch aus.

(Zuruf von der SPD: Eindeutig!)

Was ergibt sich denn aus der Beobachtung und der Analyse der Stichwahlen? Die Anzahl der Stichwahlen insgesamt ist rückläufig. 1999 gab es 131 Stichwahlen; zuletzt waren es 2014/2015 noch 98 Stichwahlen. Die Wahlbeteiligung geht im Vergleich zum ersten Wahlgang bis zu 20 Prozentpunkte herunter; das sind über 400.000 Stimmen weniger. Auch beim Vergleich Stichwahl zu Stichwahl geht es nach unten: 45 % Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen 1999, 31 % bei den Stichwahlen 2015.

Wenn bei einer Wahlbeteiligung von 30 % jemand mit 55 % ins Amt gewählt wird, dann stehen 16,5 % der Wahlberechtigten hinter dieser Person. Die Opposition warnt vor sogenannten Minderheiten-Bürgermeistern. Ich frage mich: Was, wenn nicht Minderheit-Bürgermeister, sind denn die, die nur noch 15 % oder 16 % der Wahlberechtigten hinter sich vereinigen können?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die Stärke eines Hauptverwaltungsbeamten auch gegenüber dem Rat hängt doch mit der Expertise, der Empathie, den Managementfähigkeiten und dem Charakter dieses Menschen zusammen.

(Zuruf von der SPD: Erstaunlich wendig!)

Wenn Sie Sorge haben, dass dies in Ihren Reihen immer dünner wird, dann ist das Ihr Problem, nicht unseres.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Frage der Wahlkreiseinteilung eingehen. Da ist jetzt zu lesen, es gehe demnächst nicht mehr um Einwohner, sondern um Wahlberechtigte. Vorsicht an der Bahnsteigkante!

Ich habe hier auch gestern noch einmal deutlich gesagt, dass wir eine Analogie zum Bundeswahlgesetz schaffen.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Nicht vergleichbar!)

In § 3 heißt es – ich zitiere –:

„Bei Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer … unberücksichtigt.“

Genau diese Analogie führen wir hier auch ein – mit der Ausnahme, dass bei den Kommunalwahlen EUBürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt sind.

Das heißt zum Beispiel, dass minderjährige Einwohner berücksichtigt werden. Warum ist das so? Das ist übrigens auch Teil der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen. Weil davon auszugehen ist, dass Minderjährige sich gleichmäßig über die verschiedenen Wahlkreise in einem entsprechenden Gebiet verteilen, dass also Minderjährige nicht zu Verschiebungen führen.

Das ist bei Drittstaatlern nicht der Fall. Darum braucht es hier eine Klarstellung. Diese Klarstellung ist notwendig, um den gleichen Erfolgswert, den gleichen Wert einer jeden abgegebenen Stimme zu garantieren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wenn Sie das als Parteitaktik bezeichnen, sagt das sehr viel mehr über Ihr Demokratieverständnis aus, als Ihnen lieb ist. Es ist schlicht und ergreifend logisch und gerecht. Die Freien Demokraten stimmen diesem Gesetzentwurf auch heute zu.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, Herr Präsident, war ich etwas überrascht, dass Sie nicht eingegriffen haben, als der Kollege Geerlings hier vorgetragen hat. Ich hatte bisher gedacht, dass Entscheidungen des Präsidiums oder von Sitzungsvorständen entweder im Ältestenrat oder in dafür vorgesehenen Obleuterunden verhandelt werden und nicht hier im Plenum.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte aber auch auf die Anhörung zurückkommen, Herr Kollege Höne. Was die Länge der Anhörung betrifft, kann ich den geneigten Zuhörerinnen und Zuhörern, die heute hier sind, nur Folgendes mitteilen: Der Kollege Höne hatte keine Frage an die Sachverständigen, als die FDP in der ersten Runde aufgerufen wurde.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ste- fan Kämmerling [SPD]: Genau so war das!)

Das passt letztlich ins Bild des ganzen Verfahrens, das Sie hier abgeliefert haben. Am 10.10. letzten Jahres hat Innenminister Reul einen Gesetzentwurf eingebracht. Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll:

„Aktuelle Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht sind ebenso zu berücksichtigen wie Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis. Zugleich sind die Vorschriften an die jüngste Rechtsprechung anzupassen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt diesen Anforderungen Rechnung.“

Die Landesregierung sah keine Notwendigkeit, die Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl abzuschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Ausgangslage, mit der wir gestartet sind.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Geerlings, um Ihnen das mal sehr klar zu sagen: Wer das Wahlrecht ändert, muss es begründen – und nicht die Opposition, die es nicht will. Das haben Sie nicht getan.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wo ist es denn erforderlich, dass die Stichwahl abgeschafft wird? Dass es weniger Stichwahlen gibt, ist doch nicht der Punkt. Wir hatten eine höhere Zustimmung in allen 43 Stichwahlen, die 2015 im kreisangehörigen Raum stattgefunden haben. Selbst die Zweitplatzierten hatten in der Regel mehr Stimmen als im ersten Wahlgang. Ein Drittel hat sich bei der Wahl auch noch anders entschieden. Das zeigt: Die Stichwahl ist gut, sie wirkt, und sie führt zu den richtigen Ergebnissen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie liegen auch, ehrlich gesagt, normativ schlichtweg falsch. Es geht doch um die Zustimmung zu demjenigen oder derjenigen, der oder die Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin wird. Die Zustimmung zu der jeweiligen Person wächst, wenn es eine Stichwahl gibt; sie nimmt nicht ab. Das hat auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Bertrams, in seiner Stellungnahme im „Kölner Stadt-Anzeiger“ klargemacht. Sie liegen sogar bei der Beurteilung Ihres eigenen Antrags normativ völlig falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Anders als Herr Dr. Geerlings sehe ich auch, dass sich seit der zweiten Lesung sehr wohl eine ganze Menge verändert hat. Wir hatten hier gestern Nachmittag die Gelegenheit, den Verfassungsminister zu befragen. Der Verfassungsminister hat ein ziemlich klares Bild gegeben. Er hat nämlich gesagt: Kann man machen, muss man aber nicht machen. – Das

ist aber nicht eine Herleitung, wie sie das Verfassungsgericht fordert.

(Christian Dahm [SPD]: So ist es!)

Das Verfassungsgericht sagt: Ihr müsst nachweisen, dass es erforderlich ist. – Es geht nicht darum, ob es euch Spaß macht oder nicht Spaß macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Innenminister Reul, deshalb wäre es erforderlich gewesen, dass sich Ihr Haus systematisch mit den Fakten seit der Wahl 2011, also seit die Stichwahl hier wieder eingeführt worden ist, auseinandergesetzt hätte. Es hat eine Auseinandersetzung gegeben, nämlich im Zusammenhang mit der Wiedereinführung. Auch 2014 hat das Innenministerium, damals unter der Führung von Ralf Jäger, sehr wohl eine Beurteilung vorgenommen. Die Evaluation hat auch damals ergeben: Die Wiedereinführung der Stichwahl war erfolgreich, und sie war auch sinnvoll.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja, 2014!)

Das ist der Stand, den wir im Moment von der Regierung auf den Tisch gelegt bekommen haben. Wir haben von der Regierung keine neuen Zahlen, keine neuen Fakten und keine Informationen über eine Veränderung der Meinungsbildung bekommen. Deshalb muss ich das so interpretieren: Sie halten es nicht für erforderlich, diese Zahlen vorzulegen – und sie wollen es auch nicht –, um das nachweisen zu können. Das muss man an der Stelle sehr klar konstatieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Einen Punkt will ich an der Stelle noch anmerken, was die Wahlkreise und das Prozedere überhaupt betrifft: Der Staatssekretär hatte in der Sitzung des Kommunalausschusses darauf hingewiesen, es wäre gut, wenn wir zügig agieren würden, weil die Kommunalwahl vorbereitet werden muss. Die Kommunalwahl ist so nah, dass wir im August die Wahlkreise bestimmen müssen. Die Kommunalwahl findet nicht irgendwann statt, sondern die Verwaltungen müssen jetzt ganz konkret handeln.

Deswegen kann ich Ihnen auch nur ins Stammbuch schreiben: Es ist falsch, egal wie man das normativ sieht, an dieser Stelle so am Wahlrecht herumzuhampeln. Es ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Das, was Sie machen, ist Murkserei und hat mit einem vernünftigen Verfahren nichts zu tun.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)