Protocol of the Session on April 11, 2019

(Helmut Seifen [AfD]: Geht es noch zyni- scher?)

Erstens. Seit dem Jahr 2015 sei die Anzahl der Tuberkulosefälle in Deutschland gestiegen. – Falsch! Die Anzahl ist im Jahr 2015 nur einmalig gestiegen; seitdem ist sie jedes Jahr rückläufig. Das schreiben Sie übrigens im Antrag zwei Absätze darunter sogar selber. Immerhin kann man mit gesundem Menschenverstand bereits ahnen, worauf die Argumentation hinausläuft; das haben wir eben auch gehört.

(Helmut Seifen [AfD]: Oh!)

Zweitens. Laut Antrag „erweisen sich immer mehr Tuberkuloseerregerstämme als resistent gegenüber den wichtigsten Medikamenten“ – Multiple-Drug-Resistance meinen Sie wahrscheinlich. – Falsch! In Deutschland liegt der Anteil solcher Fälle seit Jahren bei nur 3 %.

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Bei den besonders bedrohlichen Tuberkuloseresistenzen wurden 2017 in ganz Deutschland lediglich fünf Fälle gemeldet. Für diese fünf Erkrankten ist das ein ernst zu nehmendes Problem. Aber es sind fünf von 83 Millionen.

Nur, um es klarzustellen: Es waren keineswegs nur Geflüchtete, die davon betroffen waren, sondern ebenso Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind.

(Dr. Martin Vincentz [AfD]: Erzählen Sie das doch den Patientenverbänden! – Zuruf von Volkan Baran [SPD])

Drittens. Es sei ein verbindliches, einheitliches Gesundheitsschutzprogramm erforderlich. – Falsch! Ein solches Programm gibt es in Deutschland bereits, und dass es funktioniert, zeigt sich genau daran, dass die im Jahr 2015 gestiegene Anzahl der Tuberkulosefälle daraufhin von Jahr zu Jahr wieder gesenkt werden konnte.

Was Sie hier betreiben, ist erneut nichts anderes als Panikmache.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Nachdem Sie zuletzt psychisch Erkrankte stigmatisiert haben, nehmen Sie nun wiederum Geflüchtete ins Visier und stigmatisieren sie zu Krankheitsüberträgern.

Die Forderung „Verbindliche Untersuchungen von anerkannten Migranten müssen alle meldepflichtigen Erkrankungen umfassen“ ist so grotesk, dass man darüber fast nur lachen kann. – Aber vielleicht sollte man darüber weinen.

(Beifall von der SPD)

Zur Erinnerung: Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören neben Tuberkulose zum Beispiel auch Tollwut, Milzbrand, Cholera und Polio.

Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei – das gilt ebenso für Milzbrand. Die letzte Choleraepidemie fand im Jahre 1892 in Hamburg statt. Jährlich werden maximal drei Verdachtsfälle der Cholera in Deutschland gemeldet. Die letzten beiden Poliofälle gab es 1992, und der letzte Ausbruch der Tuberkulose wurde Ende 2017 in Dresden registriert – der Überträger war übrigens ein Lehrer.

Auch die Forderung nach Tuberkulosefortbildungsprogrammen ist schon erledigt; es gibt sie bereits in Massen. Das medizinische Personal wird sowohl in der Ausbildung als auch in Hygieneschulungen auf den Umgang mit jeder ansteckenden Krankheit vorbereitet. Umgebungsuntersuchungen gehören zu jedem Verdachtsfall dazu.

In den vergangenen Jahren gab es keinen einzigen bekannten Ausbruch der Tuberkulose im deutschen Gesundheitswesen – und das, obwohl bekanntermaßen zu wenig Personal in den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Gesundheitsämtern vorhanden ist und es gerade auf dem Land zu wenige Ärzte gibt.

Wer verbindliche Untersuchungen ausschließlich für Menschen mit Migrationshintergrund fordert, möchte sich von jeglicher Ideologie abgrenzen? – Also bitte.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Formulierung „fernab jeglicher Ideologie“ im Titel des Antrags ist – mit Verlaub – einfach nur lächerlich.

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

Ich hoffe, dass wir es bei der Debatte im Ausschuss weniger mit Lach-, sondern mehr mit Sachgeschichten zu tun haben werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Hel- mut Seifen [AfD]: Dann dürften Sie aber nicht teilnehmen!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Von Herrn Dr. Vincentz von der AfD ist eine Kurzintervention angemeldet worden. Sie können sie vom Redepult oder von Ihrem Platz aus beantworten. – Herr Dr. Vincentz hat das Wort.

Frau Weng, es schockiert mich wirklich zutiefst, dass Sie 1,8 Millionen Todesfälle jährlich durch die Tuberkulose als Panikmache begreifen und sagen, es sei eine Lachgeschichte, die ich hier im Parlament erzähle.

(Nadja Lüders [SPD]: In Deutschland? – Vol- kan Baran [SPD]: Oder in Nordrhein-Westfa- len? – Angela Lück [SPD]: Nein, in Düssel- dorf!)

Ich bin wirklich ernsthaft froh darüber, dass Sie als ehemalige Krankenschwester nun hier mit uns im Parlament sitzen und nicht mehr aktiv Ihrer Beschäftigung nachgehen.

(Frank Müller [SPD]: Das ist wirklich frech! Dann kann ich auch Ihre Approbation infrage stellen! – Gegenruf von Helmut Seifen [AfD]: Machen Sie mal halblang! – Gegenruf von Frank Müller [SPD]: Nein, Herr Seifen!)

Das ist kein aufgebauschtes Problem: Wenn wir darüber sprechen, dass Erkrankungen an gewisser Stelle mit einer hohen Prävalenz vorkommen, ist es infektiologisch nur absolut folgerichtig, dass wir natürlich auch genau diese Personen untersuchen, denn genau von diesen Personen geht ein Infektionsrisiko aus. Das ist nun einmal so. Über Fakten muss man an dieser Stelle einfach mal ideologiefrei diskutieren dürfen.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie und Fakten! – Ge- genruf von Helmut Seifen [AfD]: Ach!)

Dr. Vincentz, nutzen Sie Ihre Expertise als Arzt. Kümmern Sie sich darum, dass sich im Gesundheitswesen genügend Personal mit der richtigen Expertise mit diesem Problem auseinandersetzen kann, aber lassen Sie endlich die Migranten in Ruhe!

(Beifall von der SPD)

Als nächste Rednerin darf ich für die FDP die Abgeordnete Frau Schneider begrüßen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Tuberkuloseerkrankungen ernst nehmen und fernab jeglicher Ideologie bekämpfen“ – diese Überschrift der Antragsteller steht im Widerspruch zu den Botschaften, die Sie im Hintergrund senden.

(Beifall von der FDP, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes wollen Sie Ihre migrationskritischen Ansichten verbreiten. Sie stellen die Gefährdung durch Migranten heraus. Dieses Spiel mit den Ängsten der Menschen halte ich für gefährlicher als manche Infektionskrankheit.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Dieser Antrag ist aber auch überflüssig. Wir brauchen kein neues Gesundheitsschutzprogramm, da wir mit dem Infektionsschutzgesetz bereits über eine gesetzliche Grundlage für alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuberkulose verfügen.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Christina Weng [SPD])

Darin ist für Ärzte, aber auch für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen eine Meldepflicht für behandlungsbedürftige Tuberkuloseerkrankungen sowie eine Labormeldepflicht bei einem Erregernachweis von Mykobakterien festgeschrieben.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Ermittlung von möglichen Infektionsquellen und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung.

Dem ÖGD stehen dabei weitreichende Kompetenzen zur Verfügung – von Vorladungen von Personen zu einer Untersuchung wie zum Beispiel einer Tuberkulintestung bis hin zu Wohnungsdurchsuchungen. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen wie eine Umgebungsuntersuchung oder die Erteilung von Besuchsverboten veranlasst werden.

Wir haben also bereits ein seit Jahrzehnten etabliertes System zum Infektionsschutz. Statt neuer Programme oder Konzepte sollten wir eher dafür sorgen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst die beschriebenen gesetzlichen Aufgaben auch erfüllen kann.

Der ÖGD steht vor großen Herausforderungen – angesichts des Altersschnitts der dort beschäftigten Ärzte sowie angesichts des Bewerbermangels bei der Facharztweiterbildung. Offene Stellen können oft nicht besetzt werden. Es gilt, die Arbeit beim ÖGD bekannter zu machen und attraktiver zu gestalten – zum Beispiel durch den Abbau von Vergütungsunterschieden zu den Klinikärzten.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, auch hinsichtlich der Infektionsbekämpfung bei der Aufnahme von Asylbewerbern besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Bei Geflüchteten, die einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen werden, verpflichtet das Asylgesetz zu einer ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten – einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane.

Das bedeutet, dass Asylbewerber bereits heute durchgängig auf Tuberkulose, wie auch auf viele andere Krankheiten getestet werden. Der Antrag fordert aber gar keine Untersuchung bei der Aufnahme, sondern verbindliche Untersuchungen von anerkannten Migranten.

Im Klartext wären das Reihenuntersuchungen der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Das wäre nicht nur eine Maßnahme, die hinsichtlich des organisatorischen und finanziellen Aufwandes den ÖGD von seinen sinnvolleren Aufgaben abhalten würde, sondern vor allem auch – und ich betone das – eine Diskriminierung, die alle Zuwanderer unter Generalverdacht stellte.

(Helmut Seifen [AfD]: Das hat doch niemand getan!)

Auch bei den weiteren Forderungen fällt es schwer, sich mit dem Antrag sachlich auseinanderzusetzen. So ist der Schutz des medizinischen Personals nicht Aufgabe des ÖGD, sondern des jeweiligen Arbeitgebers. Ebenso überflüssig ist die Forderung nach Berichten des ÖGD über gemeldete Infektionskrankheiten.

Mit den wöchentlich im „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts veröffentlichten Statistiken stehen alle Informationen bereits zur Verfügung.