Protocol of the Session on April 10, 2019

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Wenn das in Ihrem Sinne sein sollte, dann verstehe ich wiederum Ihren Antrag nicht.

Ich glaube, dass Sie versuchen, sich hier als Märtyrer aufzuspielen. Dieser Einsatz bietet dafür überhaupt keine Grundlage.

Die Redezeit.

Mein Appell: Lassen Sie das mit Ihrer peinlichen Weinerlichkeit sein. Das kommt weder in Kalk noch im Kindergarten gut an.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dos Santos Herrmann. Auch bei Ihnen haben wir das mit der Redezeit etwas großzügiger gehandhabt. – Jetzt hat der Abgeordnete Lürbke für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der AfD, Sie haben einen Eilantrag zu einem ganz konkreten Sachverhalt und Verlauf eines Polizeieinsatzes gestellt. Das kann man machen. Das machen Sie im Innenausschuss auch. Hier ist es aber schon ein wenig anders als im Innenausschuss, wo wir erst einen sachlichen Bericht lesen oder zumindest erst den Minister hören können, um uns einen Eindruck von der polizeilichen Situation und von den Hintergründen zu verschaffen.

Ich finde es schon schwierig, wenn sich jetzt 199 Abgeordnete über ein konkretes Ereignis eine Meinung bilden sollen, obwohl wahrscheinlich 186 – jetzt höre ich: 184 – von uns aus dem Parlament nicht vor Ort waren und sich deshalb allein auf die Schilderung der AfD verlassen sollen.

Ich selbst war auch nicht vor Ort – weder bei Ihnen, bei der AfD, noch bei den Demonstranten. Deswegen fällt es mir jetzt schwer, hier irgendwelche Bewertungen anzustellen. Dass Sie aber gleich von einem „Polizeifiasko“ sprechen, erscheint mir doch recht weitgehend.

Nach dem, was ich in den Kölner Medien gelesen habe, hat die Polizei Pfefferspray gegen die Demonstranten eingesetzt und später auch 41 Störer aus dem Saal entfernt. Bei dem ganzen Einsatz haben sich im Übrigen auch drei Beamtinnen verletzt. Das spricht für mich wirklich nicht dafür, dass die Polizisten ihrem Auftrag nicht nachgekommen wären. Den verletzten Beamtinnen wünsche ich an dieser Stelle übrigens ebenfalls alles Gute und schnelle Genesung.

Über die Chancengleichheit von Parteien, insbesondere im Wahlkampf, muss der Landtag NordrheinWestfalen meines Erachtens wirklich nicht noch einmal beschließen. Dafür gibt es nämlich schon das Grundgesetz, auf dessen Boden wir hoffentlich alle stehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP, der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Schäffer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Sonntag haben 2.000 Bürgerinnen und Bürger in Köln-Kalk das hohe Gut der Versammlungsfreiheit genutzt.

Ganz überwiegend haben sie friedlich für eine demokratische, vielfältige Gesellschaft und gegen Hass und Hetze demonstriert. Wir haben als Landtag hier schon oft gemeinsam Beschlüsse für gesellschaftliche Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefasst. Deshalb gebührt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich genau für diese Werte einsetzen, unsere Anerkennung.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

Ja, es hat, wie gerade schon deutlich geworden ist, Störaktionen im Veranstaltungssaal gegeben. Diese will ich nicht rechtfertigen. Ganz im Gegenteil! Aber eines will ich schon noch einmal feststellen, weil ich glaube, dass es für die rechtliche Betrachtung, die wir hier vornehmen müssen, wichtig ist: Es war eine öffentliche Veranstaltung. Und bei einer öffentlichen Veranstaltung hat erst einmal jede und jeder das Recht, daran teilzunehmen.

Dann kam es in diesem Saal zu der Störaktion. Der Versammlungsleiter der Veranstaltung hat offenbar die Polizei aufgefordert, die Störerinnen und Störer aus der Versammlung zu entfernen.

Die AfD kritisiert jetzt in ihrem Antrag, dass die Versammlungsleitung die ausgeschlossenen Personen einzeln benennen musste, und sieht das offenbar als Schikane an. So lese ich Ihren Antrag. Das ist aber mitnichten der Fall. Deshalb lohnt sich auch der Blick in die Gesetze.

Die Polizei hat sich nach unserer rechtlichen Bewertung völlig korrekt verhalten; denn die Versammlungsautonomie der Versammlungsleitung ist als sehr hoch anzusehen, und die Polizei kann bei einer Störung der inneren Ordnung – es handelte sich hier ja um eine Veranstaltung in einem geschlossenen Raum; wir reden nicht von einer Versammlung unter freiem Himmel – nur mit Zustimmung des Versammlungsleiters handeln. Die Versammlungsautonomie

der Versammlungsleitung ist, wie gesagt, sehr hoch. Deshalb hat sich die Polizei, wenn sie dazu aufgefordert hat, jede einzelne Person, die entfernt werden sollte, einzeln zu benennen, korrekt verhalten.

Die Polizei hat 41 Personen aus dem Saal geführt. Das verlief wohl völlig friedlich und ohne Widerstand. Das will ich hier noch einmal betonen, weil ich einer anderen Erzählung entgegenwirken will. Die Polizei hat dann gegen diese Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wurden Platzverweise erteilt.

Deshalb ist weder eine Kriminalisierung der Demonstrantinnen und Demonstranten durch die AfD noch die Kritik an der Polizei angemessen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Die AfD führt in ihrem Antrag noch weitere Vorwürfe gegen die Polizei auf, die aus meiner Sicht ebenso wenig nachvollziehbar sind.

Das bezieht sich unter anderem auf die Einsatzstärke der Polizei. Dies ist bei uns ja ein beliebtes Diskussionsthema, wenn es um Versammlungen geht. Wenn ich die Berichterstattung und die Pressemitteilung der Polizei richtig gelesen habe, gibt es überhaupt keinen Hinweis darauf, dass zu wenig Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt wurden.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Außerdem wird der Vorwurf erhoben, es habe nach der Demonstration keinen Begleitschutz gegeben. Auch dazu muss ich sagen, dass es zumindest laut meinen Informationen – also der Presseberichterstattung und der Pressemitteilung der Polizei – keine Hinweise darauf gibt, dass es nach den Versammlungen zu Übergriffen auf die AfD-Anhänger gekommen ist. Auch hier kann man der Polizei also keinen Vorwurf machen.

Wirklich Sorge bereitet mir aber, dass auf der Facebook-Seite der AfD-Landtagsfraktion anlässlich dieser Veranstaltung in Köln-Kalk mal wieder in höchstem Maße gehetzt und in manchen Kommentaren auch zu Gewalt aufgerufen wird. Widerspruch seitens der AfD-Landtagsfraktion findet man aber so gut wie gar nicht. Das halte ich tatsächlich für gefährlich.

Auf der einen Seite inszeniert sich die AfD hier mal wieder als Opfer. Auf der anderen Seite lässt sie Hetze und Aufrufe zu Gewalt unwidersprochen stehen. Damit heizen Sie eine ohnehin schon polarisierte Stimmung an. Das halte ich für wirklich gefährlich und auch für unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete! Die Chancengleichheit aller politischen Parteien ist ein wesentliches Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb werden alle Parteien gleich behandelt. Das ist nicht nur gut so, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben und unstrittig.

Mein Haus hat per Erlass den eigenen Geschäftsbereich aus Anlass der anstehenden Europawahl explizit für diese Frage sensibilisiert. Die Landesregierung setzt sich selbstverständlich für die Chancengleichheit ein. Dazu bedarf es eines solchen Antrags im Parlament wirklich nicht.

Derzeit finden landesweit zahlreiche Wahlkampfveranstaltungen der unterschiedlichen Parteien statt. Die Polizei schützt diese Veranstaltungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und unter selbstverständlicher Beachtung des Neutralitätsgebotes. – So viel grundsätzlich vorab.

Bei der in Rede stehenden Wahlkampveranstaltung am 7. April 2019 kam es zu einem deutlichen Gegenprotest, der ebenfalls unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fiel. Das haben wir sehr häufig. Es war also nicht das erste Mal der Fall. Vielmehr gibt es dies auch von anderen politischen Seiten. Den Tatbestand, dass eine Veranstaltung und eine Gegendemonstration stattfinden, haben wir wirklich sehr häufig. Diese Situationen bereiten uns sehr viel Kummer; das ist wahr.

Zurück zum Sachverhalt: Einzelne Störer verließen darüber hinaus den gesetzlich definierten Bereich des friedlichen Protests. Auf gut Deutsch: Sie haben sich nicht an die Regeln gehalten. Dagegen ist die Polizei konsequent vorgegangen. Sie hat die fortgesetzten Begehungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterbunden und anlassbezogene Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen konnte die Veranstaltung fortgeführt werden. Ohne den Einfluss der Polizei – ich verkürze das einmal – hätte man hinsichtlich der Veranstaltung also Probleme gehabt. Die Polizei hat ihren Job gemacht. Ihr eine falsche Einsatzstrategie vorzuwerfen, ist deshalb wirklich nicht in Ordnung.

Nach den mir vorliegenden Berichten der einsatzführenden Polizeibehörde Köln stellt sich der Sachverhalt vielmehr wie folgt dar:

Die Polizei hat zum Schutz der angemeldeten Versammlungen unter anderem ein umfangreiches Sperrstellenkonzept entwickelt. An der Teilnahme interessierte Personen wurden gesammelt – die Kollegin, die jetzt nicht mehr hier ist, hatte recht; sie wurden gesammelt – und durch die Polizei geschützt in Kleingruppen zur Veranstaltungsörtlichkeit geleitet, damit nichts passiert. Das war eine Schutzmaßnahme.

Dies erfolgte, wie im Vorfeld im Rahmen des Kooperationsgesprächs mit dem Versammlungsleiter abgestimmt, alsbald nach Öffnung der Veranstaltungsörtlichkeit durch diesen. Dass die Personen gesammelt und geschützt in die Versammlung geführt wurden, war also sogar mit dem Versammlungsleiter abgesprochen. Auch das war also kein wilder Zugriff.

Die Polizei ist übrigens nicht zögerlich gegen Störer eingeschritten. Im Gegenteil! Nach erfolgtem Ausschluss der Störergruppe durch den Versammlungsleiter – er muss das aber erst einmal machen – nach akustischen Störungen in Form von Pfiffen, Klatschen und Rufen sowie der Aufforderung, dem Entfernungsgebot nachzukommen, entfernte die Polizei 41 Personen, die den Saal nicht freiwillig verlassen hatten.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

So ist das nach dem Versammlungsrecht. Der Versammlungsleiter fordert dazu auf, und wenn man nicht herausgeht, dann kommt die Polizei.

Hierzu hatte der Versammlungsleiter den ihm zur Verfügung gestellten polizeilichen Verbindungsbeamten ersucht – so, wie dies im Vorfeld abgestimmt war. Es war also ebenfalls im Vorfeld mit dem Versammlungsleiter abgestimmt.

Das ist übrigens auch keine Besonderheit. Es wird immer so gemacht, dass man es abstimmt, damit die Polizei keine willkürlichen Eingriffe vornimmt.

Herr Minister.

Ich mache weiter. – Der Zeitaufwand für Ansprechen, Verweisen, Bitte um Unterstützung an die Polizei, Heranführung weiterer polizeilicher Kräfte und Begleitung der Störer aus dem Gebäude von weniger als 40 Minuten ist nicht zu beanstanden.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Anderthalb Stunden!)

40 Minuten. Sie müssen immer wissen, wo Sie anfangen, zu messen. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem der Versammlungsleiter um die Hilfe der Polizei bittet.