Ich will Ihnen auch noch sagen, was er inhaltlich vorgetragen hat. Es ist manchmal sehr schön, Plenarprotokolle durchzublättern. Da stellt man nämlich fest, dass Sie, Herr Kollege Höne – und es ist die FDP, die heute springen muss; das will ich an dieser Stelle einmal klar sagen –, gesagt haben: Wer als Rechtsstaatspartei das Wahlrecht einschränkt, ohne Argumente zu haben, muss das klar erklären. – Das
Sie haben allen Ernstes behauptet, die Stichwahl sei im deutschen Wahlrecht die Ausnahme. Tatsächlich ist die Stichwahl im deutschen Wahlrecht Standard, was die Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen betrifft.
Aber Sie haben sich zu dem Vergleich hinreißen lassen, dass rund 7.669 Vertreterinnen und Vertreter mit relativer Mehrheit gewählt worden sind. Dabei stellen Sie auf die Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter ab. Sie haben Äpfel mit Birnen verglichen. Das haben Sie mittlerweile eingesehen. Ihr Argument ist weg.
In diesem Zusammenhang kurz zur Chronologie des ganzen Verfahrens: Wir haben im letzten Jahr, im Mai 2018, einen Entwurf von Herrn Minister Reul bekommen, der ohne Stichwahl und ohne Änderung der Wahlkreise, aber mit Verhüllungsverbot – das will ich hier schon sagen – ins Rennen gegangen ist. Im Juni 2018 hat es dann den Parteitagsbeschluss der CDU gegeben. Im Juli 2018 hat die SPD-Fraktion angefragt: Wie sieht denn die Landesregierung die Frage der Stichwahl?
und wir überlassen es den Fraktionen, das zu beurteilen. – Das ist der Stand der Landesregierung bis heute. Sie haben weder Fakten, noch Zahlen, noch inhaltliche verfassungsrechtliche Argumente geliefert, die es zwingend machen, diese Änderung vorzunehmen. Stand heute lehnt die Landesregierung diesen Punkt offensichtlich ab. Da müssen Sie sich einmal festlegen, Herr Minister Reul.
An dieser Stelle will ich noch auf die Zahlen eingehen, weil hier der eine Punkt massiv mit dem anderen Punkt verwechselt wird.
Es geht nicht – das hat der Sachverständige Wißmann in der Sachverständigenanhörung ausgeführt – insgesamt um die Wahlbeteiligung, sondern
im Wesentlichen um die Frage: Mit wie vielen Stimmen ist die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte ins Amt gewählt worden?
Auf die Frage von Frau Düker, was zwischen 2011 und 2019 passiert ist, hat Herr Höne auf die Wahlen 2014/2015 hingewiesen. In 75 % der Fälle – ohne die Landratswahlen – hat die Bewerberin bzw. der Bewerber im zweiten Wahlgang einen höheren Stimmenanteil gehabt als im ersten Wahlgang.
(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU] – Gegenruf von Rainer Schmeltzer [SPD]: Prozentrech- nen können Sie nicht, Herr Löttgen!)
Nehmen wir einmal den kreisangehörigen Raum. In einem Drittel der Fälle, in denen Stichwahlen stattgefunden haben, haben die Kandidaten im zweiten Wahlgang nicht nur einen höheren Stimmenanteil als im ersten Wahlgang gehabt, sondern es hat sogar die Mehrheit gewechselt.
Das heißt auf Deutsch: Diese Stichwahl ist so gut wie nie zuvor. Sie führt dazu, dass im jeweiligen Fall nicht die falsche Kandidatin bzw. der falsche Kandidat zum Stadtoberhaupt gewählt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss – denn die Redezeit geht dem Ende zu – noch zwei Argumente nennen, die ganz wichtig sind.
Sie haben doch gar keinen Versuch unternommen, andere Mittel zu verwenden. Sie haben gar nicht versucht, für die Wahlrechtsbeschränkung anderweitig Abhilfe zu schaffen. Was ist mit der Idee, die Bürgermeisterwahl, die Personenwahl, zwei Wochen vor der verbundenen Ratswahl durchzuführen?
Wenn es Ihnen allein um die höhere Wahlbeteiligung ginge, würden Sie feststellen, dass bei der verbundenen Wahl natürlich mehr Menschen zur Wahl gingen und ein höheres Abstimmungsergebnis zustande käme. Im Jahr 1994 haben mehr als 80 % der Wahlberechtigten an der Kommunalwahl teilgenommen, weil die Bundestagswahl am selben Tag stattgefunden hat.
Ich kann Ihnen nur sagen: Es geht Ihnen nicht um eine höhere Wahlbeteiligung. Ihnen geht es darum, das, was Sie sich einmal in den Kopf gesetzt haben, durchzusetzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Das werden wir in Münster sehr klar zur Sprache bringen.
Sie haben es nicht geschafft, hier einen politischen Diskurs darüber zu führen, warum Menschen vielleicht anders abstimmen. Ich habe an den Zahlen deutlich gemacht, dass es auch eine aktive Wahlenthaltung geben kann. Die Menschen haben nicht deshalb nicht am zweiten Wahlgang teilgenommen, weil sie keine Lust hatten, sondern, weil sie den Kandidaten oder die Kandidatin nicht wählen wollten. Trotzdem hat in den allermeisten Fällen – in 75 % der Fälle, wenn man alles zusammennimmt, oder in 65 % der Fälle – der Kandidat bzw. die Kandidatin gewonnen, der bzw. die in allen Wahlgängen mehr Stimmen hatte.
Das ist die Wahrheit, und darüber reden wir heute. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Stichwahl abzuschaffen – außer, einen CDU-Parteitagsbeschluss durchzusetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Bananenrepubliken mit klangvollen Namen wie Panama, Papua-Neuguinea oder Paraguay ist es gelebte Tradition, dass sich derjenige, der gerade an der Macht ist, ein Wahlrecht schreibt, das diesen Zustand möglichst lange erhalten soll.
Gewachsene und stabile Demokratien hingegen ändern ihr Wahlrecht äußerst sparsam – und wenn, dann zumeist mit großen Mehrheiten. Gemessen daran – und leider nicht nur daran – ist unser Bundesland offenbar im demokratiepolitischen Rückwärtsgang. Auch wenn man es nach den Redebeiträgen nicht hätte meinen können: Das schmutzige Spielchen spielen leider alle Altparteien.
In der letzten Legislaturperiode hat sich eine ganz große Koalition aus SPD, CDU und Grünen erst einmal selbst bedient, die Verfassung gebrochen und eine Sperrklausel für Kommunalvertretungen eingeführt. Dafür haben Sie sich eine kräftige Klatsche beim Verfassungsgericht geholt.
Jetzt kommen Sie, nachdem Sie unseren Antrag dazu abgelehnt hatten, den Maßgaben des Gerichts nach. Weil das Gericht Bezirksvertretungen und die RVR-Versammlung nicht nennt, setzen Sie dieses unwürdige Verhalten in diesen beiden Fällen sogar noch fort. Das zeugt nicht nur von einem fragwürdigen Demokratieverständnis. Es ist bei den Bezirksvertretungen auch noch völlig sinnfrei; denn aufgrund ihrer Größe braucht ein Wahlvorschlag ohnehin mindestens ca. 5 %, um zum Zuge zu kommen.
keine Beschwerden dagegen. Schaut man auf Ihren Änderungsantrag, ist es Ihnen vielmehr wichtig, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, dass man jetzt auch mit einer Burka Wahlhelfer sein darf. Angesichts Ihrer Zuwanderungspolitik ist das natürlich konsequent.
Ganz schlimm ist für Sie offenbar auch, dass Wahlkreise zukünftig nach der Wählerzahl bemessen werden, wie das auch bei allen anderen Wahlen üblich ist. Ihrer Meinung nach sollen Nichtwahlberechtigte mitgezählt werden, also Ausländer ohne EU-Pass.
Auch hier sind bemerkenswerte Prioritäten festzustellen. Im Kölner Rat haben das Ihre Genossen übrigens deshalb befürwortet, weil es – Zitat – in solchen Vierteln besonders viele Probleme gebe. Das ist wenigstens ehrlich. Wenn das einer von uns gesagt hätte, könnte ich das Ende der Lichterkette wahrscheinlich nicht mehr sehen.
Aber, meine Damen und Herren von Rot-Grün, was Sie hier wollen, ist nichts anderes als eine versteckte Repräsentanz für Nicht-EU-Ausländer. Dann machen Sie sich doch ehrlich und beantragen das gleich. Beantragen Sie ein Wahlrecht für Ausländer.
CDU und FDP nehmen diese Änderung jetzt natürlich nicht uneigennützig vor. Aber an dieser Stelle sehen wir kein Problem. Im Gegenteil!
Schließlich haben wir noch das große Thema „Abschaffung der Stichwahl“. Da braucht man keinen Rechenschieber, um die Beweggründe der CDU zu erkennen. Nach der jüngsten Umfrage liegt sie im Landesschnitt etwa 7 Prozentpunkte vor der SPD, ist also die sogenannte Volkspartei mit der deutlich höheren Bindungskraft.
Wenn jetzt schon eine relative Mehrheit ausreicht, um Bürgermeister oder Landrat zu werden, kann sich die CDU natürlich ausrechnen, dass sie besonders viele Rathäuser einnehmen wird. In Köln hat die CDU sicherheitshalber auch noch einen Demoskopen befragt. Sogar dort liegen Sie inzwischen vor der Konkursmasse der Sozialdemokratie.