Von daher, finde ich, passt dieser Antrag, obwohl wir darüber schon diskutiert haben, dennoch in die aktuellen Debatten, denn wir sollten hier nicht so tun, als wäre bereits alles auf dem richtigen Weg. Insofern begrüße ich den Antrag und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. – Danke schön.
Kommen wir also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung des Antrags Drucksache 17/5056 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Innenausschuss, an den Wissenschaftsausschuss, an den
Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemand, der etwas dagegen hat, dass wir so verfahren? –
rechtsverletzung – Verletzungen von Körper und Seele von Kindern, Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten
Ich eröffne die Aussprache. Es ist Frau Schlottmann für die CDU-Fraktion, die jetzt das Wort hat. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der Mädchen und jungen Frauen, die weltweit mit verstümmelten Genitalien leben, wird auf rund 130 Millionen geschätzt. Tendenz steigend!
Auch in Deutschland können wir dieses Thema nicht mehr länger ignorieren. Durch Flucht und Migration sind in den vergangenen Jahren viele Frauen aus Ländern zu uns gekommen, in denen Beschneidungen vorgenommen werden. Nach Berechnungen der Organisation Terre des Femmes leben in Deutschland mindestens 65.000 Mädchen und Frauen, die aus sogenannten Prävalenzländern kommen, in denen diese Menschenrechtsverletzungen immer noch praktiziert werden, und die von dem sogenannten FGM oder FGM/C betroffen sein könnten.
Nach einer Studie, die der Deutsche Bundestag in Auftrag gegeben hat und die am 6. Februar 2017 veröffentlicht worden ist, wird die Zahl der von FGM betroffenen Frauen auf mindestens 45.000 geschätzt. Die geschätzte Zahl der von FGM bedrohten Mädchen unter 18 Jahren differiert zwischen 1.560 und 5.690. Ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass jede Frau davon eine zu viel ist.
Fest steht – und da sind wir uns mit den verantwortlichen Fraktionen im Deutschen Bundestag völlig einig –, es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Konsequenzen weiblicher Genitalverstümmelung sind gravierend. Aus rein medizinischer Sicht kann die Praktik zu schwerwiegenden Blutungen, Wundinfektionen, Schmerzen, Unfruchtbarkeit, Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt sowie zahlreichen weiteren körperlichen Problemen führen. Viele Opfer erleiden darüber hinaus ein lebenslanges Trauma.
In den meisten Fällen werden die Beschneidungen unter schlechten hygienischen Bedingungen vorgenommen. So wird laut WHO sogar davon ausgegangen, dass ca. 10 % der betroffenen Mädchen und Frauen an den akuten Konsequenzen der Beschneidung sterben, ca. 25 % an den langfristigen Folgen.
Diese medizinischen und psychischen Leiden bis hin zum tödlichen Ausgang sollten Grund genug dafür sein, dass Politik endlich dem einen Riegel vorschiebt. Die weibliche Genitalbeschneidung ist nicht nur eine Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 SGB VIII, sondern sie gilt seit 2013 in Deutschland als Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch und ist damit ein Verbrechen und nicht mehr nur eine Körperverletzung. Ich denke, das muss man immer sehr, sehr deutlich hervorheben und sehr, sehr deutlich sagen.
Doch die alleinige Tatsache der Strafbarkeit kann das Problem nicht ausreichend bei den Wurzeln packen. Das Problem liegt hier leider viel tiefer. Die Beweggründe der Eltern für eine weibliche Beschneidung sind zahlreich und in vielen Kulturen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger tief verankert. Es gibt zahlreiche Gründe, die die Betroffenen zur Begründung heranziehen. Diese sind oftmals traditionell und kulturell begründet. Diese positiven Konnotationen führen dazu, dass Mädchen und Jungen im schlimmsten Fall die Durchführung einer Beschneidung sogar selbst wünschen.
Wenn wir den betroffenen Mädchen und Frauen wirklich helfen wollen, müssen wir behutsam vorgehen und vor allen Dingen umfassend und nachhaltig auf
klären, aufklären über die folgenschweren medizinischen Gefahren und über die weitreichenden psychischen Gefahren.
Wir müssen offen darüber sprechen, dass die Beschneidung von Mädchen und Frauen nicht einfach nur ein schmerzhafter Brauch nach alten Traditionen ist, sondern ein Verbrechen an kleinen Mädchen und jungen Frauen.
Wir müssen das Selbstwertgefühl bei den Mädchen und jungen Frauen und das Bewusstsein bei den Eltern fördern. Nur so können wir eine Veränderung bewirken und den betroffenen Eltern, die eine Beschneidung ihres Kindes erwägen, bei der Entscheidung dagegen helfen.
Wir müssen durch eine intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein in der Bevölkerung für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung schärfen. Die Handlungsbereitschaft in konkreten Gefährdungsfällen kann auf diese Weise erhöht werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert seit vielen Jahren die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit des Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen. Hier müssen wir noch intensiver arbeiten und das Verzahnen mit der vorhandenen Frauenhilfeinfrastruktur verstärken.
Ich habe bei meiner Teilnahme am Runden Tisch viel gelernt und viele Informationen mitgenommen. Denn dort – das ist ganz wichtig – diskutieren die Expertinnen und Experten zu diesem Thema, die sich intensiv mit den Frauen und ihren Schicksalen beschäftigen.
Wir benötigen eine Handlungsempfehlung für Fachkräfte im sozialen Dienst, für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, für den Gesundheitssektor sowie für Polizei und Justiz mit dem Ziel, einen Einblick in die Thematik zu geben, hierfür zu sensibilisieren und eine erhöhte Sicherheit im Handeln zum Schutz der bedrohten Mädchen und jungen Frauen zu vermitteln.
Dies setzt aber eine frühzeitige Schulung von Fachleuten ebenso wie ein Einbinden in die aufklärende Familienarbeit von Geburt an voraus. Ich denke dabei auch an die Schulung von Hebammen, Erzieherinnen und Ärzten.
Auf diese Weise können wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung machen. Ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass wir damit hoffentlich vielen Mädchen und jungen Frauen eine selbstbestimmte Zukunft in einer selbstbestimmten körperlichen Integrität ermöglichen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung. Das ist die Wahrheit. Selbst der Titel des vorliegenden Antrags vermag gar nicht zu beschreiben, was diese unmenschliche Praxis in Wirklichkeit bedeutet.
Viele Frauen sterben an dieser Barbarei, entweder sofort oder erst nach einigen Jahren an den Spätfolgen. Für die Frauen, die den Eingriff überleben, bedeutet er meist lebenslanges Leiden. Das sind körperliche Schmerzen, die jeden Tag direkt fühlbar sind. Da ist aber vor allem auch das seelische Leid, das die Betroffenen lebenslang belastet. Und da ist auch diese unglaubliche Zurücksetzung als Mensch, als Individuum, die mit dieser Unmenschlichkeit einhergeht.
Es darf daher gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass diese barbarische Praxis in unserem Land in irgendeiner Weise toleriert wird.
Wir beschäftigen uns hier im Landtag mit diesem Thema nicht zum ersten Mal. Es macht mich unglaublich traurig, dass wir uns immer und immer wieder damit auseinandersetzen müssen. Denn in unserem Land gibt es leider immer mehr Frauen, die Opfer einer Zwangsbeschneidung geworden sind.
Es gibt Mädchen, die in ihrem ursprünglichen Heimatland Opfer wurden, es gibt Mädchen, die hier Opfer wurden, und es gibt sogar Mädchen, die eigens für die Zwangsbeschneidung ins Ausland gebracht wurden, weil diese Barbarei dort akzeptiert wird und unbemerkt vollzogen werden kann.
In Deutschland sind mehr als 15.000 Mädchen gefährdet. Wir müssen alles tun, damit nicht auch sie noch zu Opfern werden.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Haus eine grundsätzliche Übereinstimmung in dieser Frage haben. Das hat sich in den vergangenen Debatten gezeigt.
Das wird auch immer wieder aufs Neue deutlich, wenn der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen zusammentritt. Seit 2007 tagt er regelmäßig. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion danke ich allen am Runden Tisch Beteiligten für die von ihnen geleistete Arbeit zu diesem wichtigen Thema ganz herzlich.
Was ist nun künftig zu tun? – Wir müssen die Erfahrungen des runden Tisches und der bereits bestehenden Beratungsangebote stärker nutzen und neue Maßnahmen daraufhin ausrichten. Beratungsgespräche mit Eltern potenziell gefährdeter Mädchen
erreichen nämlich längst nicht alle Bevölkerungsgruppen. Nach einem Bericht der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte nehmen solche Angebote nämlich eher gebildetere Eltern in Anspruch.
Wir müssen also niedrigschwellige Angebote zum Schutz aller Mädchen und Frauen in der Community entwickeln. Damit solche Angebote erfolgreicher werden, bedarf es eines guten Netzwerks.
Projekte wie Change Plus in Berlin, das auf Initiative von Terre des Femmes entwickelt wurde und von der EU finanziert wird, können in dieser Hinsicht Vorbildcharakter haben. Bei Change Plus werden einerseits Schlüsselpersonen als Multiplikatoren in praktizierenden Berliner Communities ausgebildet, um ein Umdenken und dann einen Verhaltenswechsel anzustoßen. Andererseits wird ein besonderer Fokus auf die Netzwerkarbeit auf politischer und institutioneller Ebene gelegt. Natürlich muss die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit stets eng mit der vorhandenen spezifischen Frauenhilfeinfrastruktur verzahnt werden.