Protocol of the Session on February 20, 2019

Erfreulicherweise hat diese Verordnung bereits erste Wirkungen gezeigt.

Seit Januar 2019 gibt es in NRW ergänzend eine neue Landesdüngeverordnung. Hier werden noch einmal verschärfte Anforderungen für die sogenannten roten Gebiete, also Gebiete mit sehr hoher Nitratbelastung, festgelegt.

Vor wenigen Wochen hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem unabgestimmten Vorstoß mitgeteilt, dass es weitere Nachbesserungen an der Düngeverordnung geben soll. Mit Blick auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union und die drohenden Strafzahlungen ist dieser Vorstoß zunächst sogar nachvollziehbar.

Doch die vorgestellten Maßnahmen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bisher ohne Mitnahme der Länder entschieden. Man muss nun schauen, wie die Bundesländer und vor allem die landwirtschaftlichen Verbände damit umgehen.

Jetzt aber zum Antrag der Grünen und den darin gestellten Forderungen! Bevor ich ins Detail gehe, möchte ich vorab ganz klar sagen: Die meisten Forderungen sind völlig überflüssig.

So sind zum Beispiel eine Information des Landtags und eine Verbändebeteiligung absolut selbstverständlich. Sie wurden bisher auch immer so umgesetzt.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Das werden wir natürlich auf der Landesebene auch weiterhin entsprechend fortführen.

Die geforderte Unterstützung der Landwirtschaft beim Schutz von Wasser und Umwelt wird seit Jahren praktiziert. Von dieser Umsetzung möchte auch keiner weg.

Herr Kollege Terhaag, entschuldigen Sie, wenn ich Sie …

Nein, ich mache jetzt weiter.

So bietet – um ein Beispiel zu nennen – die Landwirtschaftskammer NRW verschiedenste Beratungen an, um Betriebe in belasteten Gebieten besser zu informieren und zu schulen. Denn die Gewässer zu schützen, ist gerade Sinn und Zweck der Düngeverordnung. Dabei gleichzeitig Bürokratie abzubauen – eine der Forderungen in Ihrem Antrag –, ist für die NRW-Koalition selbstverständlich.

Insgesamt bringt uns damit Ihr Antrag, liebe Grüne, in der aktuellen Situation und Diskussion leider keinen Millimeter weiter.

Wir müssen Lösungen suchen, die für die Beteiligten umsetzbar sind, und echte Perspektiven in den Blick nehmen, anstatt pauschal strengere Anforderungen an die Beteiligten zu stellen.

Denn wenn man Ihre Forderungen in dem Antrag genauer betrachtet, sieht man, dass sie doch sehr durchschaubar sind. Sie wollen insbesondere zu einer Bestandsreduzierung in den Ställen kommen.

Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, um die Belastungen zu senken. Ein Beitrag wären zum Beispiel technische Lösungen bei der Gülleaufbereitung, die in der Vergangenheit viel zu wenig einbezogen wurden. Hier suchen wir bereits über Pilotanlagen nach sachgerechten Alternativen.

Gleiches gilt bei dem Thema „Precision Farming“, also der zielgerichteten Bewirtschaftung der Ackerflächen. Hier müssen wir Forschungsvorhaben unterstützen und die Förderung der Anschaffung der dafür benötigten Technologien und Gerätschaften prüfen.

Aber auch das Thema „illegale Düngeimporte“ nimmt die Landesregierung sehr ernst. Sie wird hier die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Niederlande noch weiter ausbauen, um die Verursacher zu verfolgen und zu sanktionieren.

Als weiterer wichtiger Baustein müssen die Wasserkooperationen zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft noch stärker initiiert und unterstützt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden nun in den Prozess der Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium gehen und bei der Umsetzung einer neuen Düngeverordnung für NordrheinWestfalen nach der bestmöglichen Lösung für Umwelt und Landwirtschaft suchen.

Den Antrag der Grünen werden wir ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Terhaag. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Dr. Blex das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Seien Sie doch einmal ehrlich. Die Nitratwerte im Wasser sind nicht erheblich erhöht. Sie liegen vielmehr auf dem für Agrargebiete typischen Niveau.

Aber ja; zur Freude der Grüninnen sind der Grenzwert von 50 mg/l und der Zielwert von 25 mg/l an einigen Messstellen überschritten worden.

Doch – das ist das Entscheidende – die toxikologischen Grundlagen für diese Grenzwerte sind lächerlich schwach. Tatsächlich erinnert der Nitratgrenzwert an die unfundierten Grenzwerte für Stickoxide in der Luft. Beide Grenzwerte befinden sich in einer ideologischen Kampfauktion zwischen dem grünen Milieu in Deutschland und dem grünen Milieu in Brüssel – nach dem Motto: Wer bietet weniger?

Verehrte Kollegen, die Rügen der EU und ihres Gerichts sind doch heute gar nicht mehr maßgeblich. Denn sie beziehen sich auf einen Zustand vor dem Erlass der neuen Düngeverordnung. Diese ist noch keine zwei Jahre alt. Ihre Praxistauglichkeit zur Senkung des Nitrats konnte also noch gar nicht hinreichend getestet werden.

Dennoch betreiben die Grüninnen Alarmismus. Sie warnen vor Verstößen gegen die fremdbestimmte EU-Nitratrichtlinie und stellen Forderungen ohne Maß und Ziel auf. – Ich muss mich korrigieren. Sie haben ja ein Ziel. Ihr angestrebtes Ziel ist ein – ich zitiere – guter Zustand. Wann wird dieses Ziel erreicht sein? Darüber könnten sehr, sehr viele Fachleute und noch mehr solche, die sich dafür halten, sehr, sehr lange diskutieren. Doch wissen Sie, wem und was das schaden würde? Ich sage es Ihnen, Herr Rüße: den Bauern und ihrer Rechtssicherheit.

Aber die Grüninnen haben es sich ja zur Bestimmung gemacht, uns das Leben schwer zu machen. Die neue Düngeverordnung gibt Anlass zur Sorge, ob die Bauern neben der Administration dieses Regelwerks überhaupt noch Zeit für die Landwirtschaft haben werden. Schlimm genug!

Doch im Antrag befindet sich ein Abschnitt über die Neugestaltung der Düngeverordnung. Angeblich sei das – ich zitiere – im Interesse von Umwelt, Wasser und Bauern. Hier wird deutlich, dass der bürokratische Druck noch einmal deutlich erhöht werden soll. Vorschläge zur Erleichterung und Vereinfachung sind darin nicht zu finden.

Die AfD-Fraktion schließt sich der Einschätzung vieler Praktiker in der Landwirtschaft und im Gewässerschutz an, dass die aktuelle Düngeverordnung für die Landwirtschaft kaum praktikabel und mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Der Antrag der Grüninnen enthält keinerlei Ansätze für eine Abhilfe. Vergebens sucht man auch Ansätze für eine realistische Revision der Grenzwerte, für die Vereinfachung der Hoftorbilanz, für die Verständlichkeit der Regelung und für die Entwicklung eines wiederum erneuerten Umsetzungsplans.

Stattdessen sehen wir die typischen Instrumente der Grüninnen für eine kaum begründete Senkung der Belastungen ohne Angabe praktikabler Instrumente.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Ich verstehe sehr wohl, was Sie wollen, Herr Rüße. Ich weiß ganz genau, was Sie wollen. Das ist nichts Gutes für unser Land.

Angesichts der aufwendigen Arbeiten des Ministeriums, der Landwirtschaftskammer, der Wasserwerke und nicht zuletzt der Landwirte zur Umsetzung der immer noch neuen Düngeverordnung lehnen wir jede weitere Novellierung als überflüssig und kontraproduktiv ab.

Die AfD erwartet vielmehr von der Landesregierung eine sorgfältige Berichterstattung über die Umsetzung der Verordnung. Vom Bund erwarten wir eine zusammenfassende Berichterstattung, die auch Alternativen in den anderen Ländern erkennen lässt.

Meine Damen und Herren, die Begrenzung von Nitrat im Wasser, insbesondere im Trinkwasser, darf nicht auf die Bedienung der Interessen der EUKommission reduziert werden. Auch die Abwasserreinigung und die Klärschlammbehandlung sowie der illegale Import von Gülle nach Nordrhein-Westfalen sollten angesprochen werden.

Diesen Antrag der Grüninnen lehnt die AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Das war Herr Abgeordneter Dr. Blex. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der einen Seite finde ich es gut und richtig, dass wir uns heute über die aktuelle Situation zu der Düngeverordnung und der Nitratrichtlinie unterhalten.

Auf der anderen Seite meine ich, dass es wirklich noch zu früh ist, um über konkrete Maßnahmen etc. zu sprechen. Schließlich werden wir jetzt erst in einen ganz normalen Rechtssetzungsprozess zum Thema „Düngeverordnung“ überleiten, den wir sehr klug gestalten müssen.

Ich habe, Herr Rüße, wie Sie und wahrscheinlich viele hier im Haus den Prozess der Entstehung der Düngeverordnung über viele Jahre begleitet. Ich glaube, da hat sich keiner so richtig mit Ruhm bekleckert, egal, um welchen Verband es ging, und egal, was die Politik gemacht hat. Der Prozess ist über mehrere Jahre gegangen. Am Ende wussten wir alle, egal, wer hier wo sitzt, dass es klappen kann oder vielleicht auch nicht klappen kann. Das Urteil im vergangenen Jahr und die folgenden Vertragsverletzungsverfahren haben uns gezeigt, dass es nicht geklappt hat.

Ich finde es aber überhaupt nicht in Ordnung, wenn der eine oder andere heute Abend hier beispielsweise sagt: Den Landwirten kann man noch mehr abverlangen; die Landwirte wollten das nicht. – Es gibt eine ganze Menge Landwirte, die um ihre Existenz kämpfen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Diesen Landwirten haben wir mit der jetzigen Düngeverordnung schon ganz schön viel zugemutet.

Sie kritisieren, dass wir aus dem Maßnahmenpaket nur drei Maßnahmen in unsere Düngeverordnung aufgenommen haben. Es ging aber überhaupt nicht anders. Im Übrigen sind die meisten Bundesländer genau diesem Beispiel gefolgt – aus dem einfachen Grund, dass wir aufpassen müssen, bäuerliche Betriebe nicht zu überfordern. Auch das müssen wir vor Augen haben.

Ich bin völlig bei Ihnen, dass wir die Werte einhalten und etwas für den Boden und die Gewässer tun müssen. Das ist hier wohl auch unstreitig. Wir müssen es aber auch so tun, dass hinterher nicht die Hälfte der Betriebe auf der Strecke bleibt.

Jetzt haben wir das Vertragsverletzungsverfahren. Julia Klöckner hat der Kommission mitgeteilt, wo sie Änderungen herbeiführen wird. Vier Maßnahmen werden uns vorgeschrieben werden. Zwei weitere dürfen wir dann freiwillig umsetzen. Der Prozess wird im Sommer des nächsten Jahres auch in NordrheinWestfalen starten. Ich kann uns nur raten, das vernünftig zu machen.

Wir müssen uns jetzt auch überlegen: Wie helfen wir den Landwirten über diese Klippe?