auf den Freiheitsperspektiven, die es den Hochschulen gegeben hat, und auf der Dynamik, die es ausgelöst hat, weil die Hochschulen eigenverantwortlich für sich Schwerpunkte setzen können.
Genau das hat Dynamik in die Hochschulen gebracht. Genau das hat uns in Nordrhein-Westfalen weitergebracht. Deswegen gehen wir auch wieder dahin zurück, weil es ein Schritt in die richtige Richtung war.
Ich erinnere an die letzte Debatte um das Hochschulgesetz. Da haben Sie am Ende viel weniger gemacht, als Sie gerne wollten. Aber wir werden jetzt auch noch das Unsinnige wie Rahmenvorgaben und andere Bürokratie wegnehmen.
Herr Kollege, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Bell. Wollen Sie sie zulassen?
Herr Kollege Körner, offensichtlich waren Sie am Dienstagabend auch in Köln. Haben Sie denn zur Kenntnis genommen, dass Professor Freimuth gesagt hat, die Grundlage hätten das Hochschulfreiheitsgesetz und die daraus folgenden rechtlichen Regelungen gelegt?
Wir können uns jetzt gerne intensiv über die genauen Feinheiten seiner Aussagen streiten. Vielleicht sprechen wir noch einmal mit ihm. Aber dass die Grundlage dafür im Hochschulfreiheitsgesetz gelegt wurde, war ja gerade meine zentrale Aussage.
Wir gehen jetzt noch ein Stück weiter. Wir vervollständigen nämlich die Hochschulfreiheit in dem Sinne, dass wir den Hochschulen auch die Möglichkeit eröffnen, über ein Optionsmodell ohne den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes zu bauen. Das gibt den Hochschulen eine neue Möglichkeit, nämlich die Freiheit eigenständiger Gestaltung der Bausituation vor Ort.
Das wird von der Opposition auch überhaupt nicht kritisiert. Denn eigentlich hätten Sie das gerne selber gemacht. Sie haben es nur nicht hinbekommen. Es ist aber zentral. Angesichts des Sanierungsbedarfs und des Bedarfs an Neubauten – übrigens auch des Bedarfs an Planung und Strukturierung der Exzellenz für unsere Universitäten, die in der Exzellenzinitiative vorne sind – ist das ein richtiger Schritt, der mehr Dynamik in die Hochschullandschaft bringen wird.
Ich weiß, was gleich kommen wird. Herr Kollege Bolte wird vom „Studierendengängelungsgesetz“ sprechen.
Deswegen will ich noch kurz auf die üblichen Kritikpunkte eingehen. Wir haben sie im Plenum auch schon häufiger diskutiert. Ich will sehr deutlich sagen,
Ich habe mit Vertretern aller ASten in NordrheinWestfalen gesprochen. Ich habe sie in den Landtag eingeladen und mit ihnen einen sehr intensiven Austausch darüber geführt. Wir sind uns da nicht hundertprozentig einig.
Aber wir haben zum Beispiel – gegenüber dem Regierungsentwurf – die Studienbeiräte verpflichtend beibehalten.
Wir haben auch präzisiert – im Gegensatz zum vorigen Gesetz –, dass die Fragen von Anwesenheitspflichten und Prüfungsordnungen in den Studienbeiräten gelöst werden müssen, also auf Augenhöhe zwischen Lehrenden und Studierenden. Das ist genau der richtige Ort, um diese Fragen zu klären. Denn es kann auch im Sinne der Studierenden sein, zum Beispiel bei besonders überfüllten Seminaren, dass man eine klare Anwesenheitspflicht schafft. Für diejenigen, die sich für ein Seminar bewerben und nicht mehr hineinkommen, ist es nämlich unfair, wenn dann andere gar nicht hingehen. Insofern glaube ich, dass wir da gute Möglichkeiten geschaffen haben.
Ich will auf einen letzten Punkt eingehen, bei dem ich völlig davon überzeugt bin, dass wir ihn streichen müssen. Das sind die Zivilklauseln. Forschung muss frei sein, weil der Kern von Forschung ist, dass man am Ende noch nicht weiß, was dabei herauskommt.
Auch bei dieser Frage gibt es die Dual-Use-Problematik. Als man die Teflonpfanne entwickelt hat, wusste man nicht, dass Teflon hinterher auch in anderen Bereichen eingesetzt werden könnte.
Deswegen ist das gerade wichtig. Ich finde, in Zeiten, in denen die Welt unsicherer wird, sollten wir auch an Verteidigungs- und ähnlichen Fragen forschen, weil wir damit auch für den Frieden forschen.
Ich freue mich auf eine intensive Debatte im Ausschuss und in der Anhörung, die wir natürlich haben werden. Nach meiner Überzeugung können wir aber festhalten:
Wir gehen damit einen richtigen Schritt für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Wir geben ihnen mehr Dynamik und mehr Freiheit. Gekoppelt mit den Exzellenz Start-up Centern.NRW, die jetzt über den Wettbewerb an die Universitäten gehen, bringen wir damit richtig Schwung nach Nordrhein-Westfalen in
Vielen Dank, Herr Kollege Körner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter BolteRichter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sprechen heute von Freiheit. Ein Studium aufzunehmen, bedeutet Freiheit – die Freiheit, endlich selbstbestimmt das zu lernen, was ich wirklich selbst lernen will, zu entscheiden, wie und wann ich es lernen will, unabhängig zu sein, an einem neuen Ort zu leben, einen neuen Lebensabschnitt anzufangen, neue Menschen kennenzulernen und Neues zu wagen.
In ihrem Studierendengängelungsgesetz macht die Landesregierung aber klar, dass sie von dieser Freiheit nichts hält und dass diese Freiheit für alle gelten soll, aber nicht für Studierende.
Wir Grüne wollen, dass Studierende in NordrheinWestfalen frei und selbstbestimmt leben und lernen können. Wir wollen diese Freiheit gegen das RetroHochschulgesetz der schwarz-gelben Landesregierung, das ab heute beraten wird, verteidigen.
Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit der Umbrüche. Darauf können wir nicht die alten Antworten geben. Wir brauchen neue Antworten auf und kreative Lösungen für die Fragen unserer Zeit. Deshalb brauchen wir auch Hochschulen, an denen Querdenkerinnen und Querdenker gemeinsam lernen, forschen und Lösungen für morgen entwickeln.
Die Landesregierung will das krasse Gegenteil: Anwesenheitspflicht, verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen, verbindliche Self-Assessments. Das sind Instrumente, mit denen Sie die Studierenden aussortieren wollen, die nicht in Ihr Raster passen.
Was die Ausweitung der Anwesenheitspflicht angeht, ist die Lage doch eigentlich klar. Das Urteil aus Baden-Württemberg hat eindeutig gezeigt, dass auch bei Seminaren eine Anwesenheitspflicht in der Regel nicht begründet werden kann.
Wenn Sie jetzt Anwesenheitspflichten wieder einführen, werden Sie Zehntausende Studierende vor existenzielle Probleme stellen. Nicht alle können garantieren, in einem Seminar zu sein. Sie sind zum Teil auf einen Job angewiesen, weil das BAföG immer
noch nicht zum Leben reicht – schönen Dank nach Berlin –, oder arbeiten in der studentischen oder der akademischen Selbstverwaltung oder betreuen Kinder oder Angehörige oder haben eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung.
Die Anwesenheitspflicht ist da ein schwerer, aber vor allem ein sinnloser Eingriff in das selbstbestimmte Studium. Er ist akademisch fragwürdig, und er schafft mehr Bürokratie für die Hochschulen.
Es gibt einen ganz klaren Gegenvorschlag. Deswegen fand ich das Thema, das Herr Kollege Körner eben angesprochen hat, hochinteressant. Der Gegenvorschlag zur Anwesenheitspflicht ist ganz einfach: Stellen Sie erstens gute Lehre sicher. Sorgen Sie zweitens einfach dafür, dass es die überfüllten Seminare, von denen Sie gerade gesprochen haben, nicht gibt. Denn da tut Schwarz-Gelb zu wenig. Es gibt keine Initiativen und kein zusätzliches Geld. Da passiert schlicht und ergreifend nichts.