Protocol of the Session on January 24, 2019

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Berger das Wort. Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 46 Sekunden überzogen hat, so

dass auch den Rednern der Fraktionen diese Redezeitüberziehung zusteht. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Berger.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Landtagswahl im Jahr 2017 hat es eine politische Veränderung in unserem Bundesland gegeben. Seitdem steht – wir haben es gerade gehört – endlich wieder eine Person an der Spitze des Wissenschaftsministeriums, die an einer Verbesserung des Wissenschaftsbetriebs und des Wissenschaftssystems arbeitet

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Wer denn?)

und nicht an einer Degeneration.

Das bisher geltende Hochschulzukunftsgesetz hat positive Entwicklungen verhindert. Es hat die Steuerung von Hochschulen erschwert. Es löste großes Unverständnis aus, warum überhaupt ein erfolgreiches Hochschulfreiheitsgesetz abgelöst werden sollte. Dieses Hochschulzukunftsgesetz konnte überhaupt nur gegen den großen Widerstand aller im Wissenschaftssystem Tätigen eingeführt werden.

Nach Aussage der Hochschulen war das Hochschulfreiheitsgesetz, das vorher in Kraft war, die Grundlage für die erfolgreiche Handhabung des doppelten Abiturjahrgangs, die beeindruckende Verdopplung der Drittmittelquote und die hervorragenden Leistungen und Erfolge bei der Exzellenzinitiative.

Heute, meine Damen und Herren, bringen wir die lang erwartete Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg, um den nordrhein-westfälischen Hochschulen wieder mehr Freiheit einzuräumen. Deshalb schaffen wir das verbindliche Instrument, den Landeshochschulentwicklungsplan, ab. Keine Hochschule kann sich bestens entfalten, wenn ihr diktiert oder politisch auferlegt wird, wie sie sich strategisch auszurichten hat. Wissenschaft ist ein offener Prozess. Ministerielle Planung würde diesen Prozess nur behindern.

Auch das Instrument der Rahmenvorgaben werden wir streichen. So kann die Autonomie an den Hochschulen endlich wieder an Bedeutung gewinnen. Damit legt die Politik auch die Drohkulisse ad acta und signalisiert den Hochschulen jetzt endgültig: Wir vertrauen euch.

Wir schaffen die politische Steuerung des Landes weitgehend ab. Künftig soll nur der Hochschulrat und nicht das Ministerium dem hochschuleigenen Entwicklungsplan zustimmen können. Wir setzen auf das Instrument der Hochschulverträge. So wird mehr Partnerschaft erzeugt, und es erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf die einzelne Hochschule. Damit begegnen wir den Hochschulen auf Augenhöhe.

Darüber hinaus gehen mit der Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes – schon allein dessen Name ist ja ein reiner Euphemismus – weitere vielfältige Änderungen einher.

Wir stellen den Hochschulen anheim, über Zivilklauseln nachzudenken. Schließlich besteht auch die Gefahr, dass Zivilklauseln dazu herangezogen werden, politisch missliebige Projekte zu diskreditieren.

Meine Damen und Herren, weitreichende Hochschulautonomie, starke Hochschulpräsidien und flache Führungshierarchien: Das ist christdemokratischer Ausdruck unserer Überzeugung von Eigenverantwortlichkeit der Wissenschaft.

Es ist spürbar, dass dieses Gesetz positive Auswirkungen hat.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

So sagte beispielsweise Ulrich Müller vom CHE:

„Bei der vorigen rot-grünen Regierung waren die Verschärfungen des Hochschulgesetzes getrieben von der Angst vor Missbrauch der Freiheit und von Misstrauen. Ministerin Pfeiffer-Poensgen dagegen signalisiert den Hochschulen: Ihr habt unser Vertrauen verdient. Macht was draus.“

Das war ein Zitat aus der „Westfalenpost“.

Meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus noch folgende Punkte:

Wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, die Bauherrenschaft auszuweiten. Diese Möglichkeit wird von den Universitäten begrüßt.

Die Fachhochschulen sollen die gesetzliche Bezeichnung „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ erhalten. Sie können sich Eigennamen geben und haben damit eine weitere Möglichkeit zur Entwicklung ihrer eigenen Marke.

Das starre Verbot von Anwesenheitspflichten im klassischen Seminar wollen wir ebenfalls abschaffen. Ganz im Sinne der Hochschulfreiheit trauen wir den Hochschulen zu, selbst die Frage der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen entscheiden und regeln zu können.

Klar ist auch – das ist ja ausgeführt worden –, dass Anwesenheitspflichten nicht die Regel sein werden. Wir wollen aber den Lehrenden die Möglichkeit einräumen, dieses Mittel dort anwenden zu können, wo es dem angestrebten Lehrerfolg dienen könnte. Wir zeigen den Lehrenden damit auch: Wir stehen hinter euch.

Mit den Studienverlaufsvereinbarungen und den Angeboten zur Studienberatung wollen wir den Studierenden gerade am Anfang bestmöglich auf den Weg verhelfen, um einen erfolgreichen Studienabschluss hinzubekommen, und ihnen Hilfsangebote an die Hand geben.

Meine Damen und Herren, die Änderung des Hochschulgesetzes hat eine lange Historie. Nun machen wir uns endlich wieder gemeinsam mit den Hochschulen auf den Weg zu mehr Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Berger. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Kollege Bell das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Ausführungen meines Vorredners Dr. Berger verfolgt habe, habe ich mich gefragt, ob er über die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen oder über irgendetwas anderes gesprochen hat. Die Behauptung, die Hochschulgesetzgebung der alten Landesregierung habe Entwicklungen behindert, deckt sich jedenfalls nicht mit der Realität in diesem Land.

Wenn Herr Dr. Berger am Dienstag beim Jahresempfang der Universität zu Köln gewesen wäre, hätte er der Rede von deren Rektor, Professor Freimuth, folgen können, der die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in einer exzellenten Verfassung sieht und dies am Beispiel der Exzellenzinitiative sehr deutlich gemacht hat. Wortwörtlich hat er ausgeführt: Allein an der Universität Bonn gibt es sechs Exzellenzcluster. So viele Exzellenzcluster hat ganz Bayern nicht.

Alles das muss man natürlich nicht zur Kenntnis nehmen. Man sollte dann aber wenigstens das Zitat der eigenen Ministerin kennen, die zu der Frage der Erfolge der Hochschulen vor wenigen Wochen auf ihrer Internetseite geschrieben hat – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Dieser außerordentliche Erfolg in der Konkurrenz mit vielen herausragenden Universitäten deutschlandweit zeigt, wie leistungsstark der Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen ist. Die nordrheinwestfälischen Universitäten sind für die Exzellenzstrategie hervorragend aufgestellt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich empfehle dringend, der eigenen Ministerin zuzuhören, anstatt hier immer wieder Zerrbilder, die auch dem Standort nicht helfen, zu verbreiten.

(Beifall von der SPD)

Der Hochschulgesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie. Wissenschaftspolitisches Konzept? Nicht erkennbar! Hier wird letztlich nichts anderes als der wissenschaftspolitische Rückzug vorgenommen.

Das deckt sich auch ein wenig mit den Erfahrungen, die wir im Ausschuss in den letzten anderthalb Jah

ren machen können. Wo wird denn eigentlich in diesem Landtag noch wissenschaftspolitische Debatte geführt?

Wir hatten wenigstens Leitmotive, Herr Dr. Berger. Über diese kann man sich ja streiten. Einführung des Kaskadenmodells – von Ihnen gerade noch einmal positiv hinterlegt –, Stärkung der Mitbestimmung der Gruppen – allerdings autonomiekonform, hat Ihr Haus selbst bei der Beantwortung der Großen Anfrage dargestellt –, Stärkung der transdisziplinären Forschung, gute Arbeit an Hochschulen: Vieles, gegen das es zunächst Widerstände aus den Hochschulen gab, ist heute State of the Art, geadelt durch den Wissenschaftsrat.

Dieses Gesetz ist aus meiner Sicht inhaltlich nichts anderes als eine wissenschaftspolitisch relativ leere Hülle mit Rückabwicklungen und – leider – keiner klaren Zielorientierung. Das enttäuscht – ich will das so deutlich sagen – auf ganzer Linie. So sieht ambitionierte Wissenschaftspolitik am bedeutendsten Wissenschaftsstandort Europas nicht aus.

Das ist, wenn dies das zentrale Gesetz Ihrer Legislaturperiode ist – und wir diskutieren hier über Rahmenvorgaben –, Mimikry und keine wirkliche Leitlinie für erfolgreiche Wissenschaftspolitik in NordrheinWestfalen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Aber einen Punkt will ich sehr deutlich machen, weil dieses Gesetz ein Leitmotiv hat. Das ist die Schwächung der Rolle der Studierenden an den Hochschulen. Die Studierenden haben heute Morgen hier draußen gestanden und ein gemeinsames Aktionsbündnis „#NotMyHochschulgesetz“ gegründet. Die Studierenden wehren sich, Herr Dr. Berger, dagegen, dass Sie sagen: Wir wollen Hilfsangebote für Studierende machen. – Die Studierenden bewerten das nicht als Hilfsangebot, sondern als Gängelung, was Sie hier mit Studienverlaufsvereinbarungen und Online-Self-Assessments auf den Weg bringen – inklusive des völlig untauglichen Mittels der Anwesenheitspflichten. Darüber haben wir hier im Hohen Haus schon häufiger diskutiert.

Ich freue mich auf die Debatten, die den Hochschulen bevorstehen. Denn Sie tun im Grunde nichts anderes, als die Hochschulen mit diesen Geschichten in Teilen zu chaotisieren. Sie schwächen die studentische Mitbestimmung, obwohl sie sich bewährt hat. Dass Sie ohne Evaluierung die Vertretung der studentischen Beschäftigten infrage stellen und gleichzeitig auch die Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen durch die Abschaffung des Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ infrage stellen, ist aus meiner Sicht wirklich nicht zu verantworten.

Alles in allem: Wenn dies das ist, was Sie nach einem Drittel der Legislaturperiode wissenschaftspolitisch auf den Weg bringen, dann sage ich: arm; zu wenig. Da gibt es viel zu tun, damit der Standort nicht zurückfällt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bell. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Körner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, weil wir mit einem neuen Hochschulgesetz ein Stück weit zurückkehren zum Hochschulfreiheitsgesetz, das tatsächlich eine enorme Dynamik in unseren Hochschulen ausgelöst hat. Deswegen ist es ein guter Tag für Studierende, für Professoren und für die Hochschullandschaft insgesamt in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Lieber Kollege Bell, ich hätte es Ihnen ja erspart. Aber Sie haben hier schon den Rektor Freimuth zitiert. Er hat in seiner Ansprache eindeutig gesagt: Der Erfolg, auch der Exzellenzstrategie, gründet auf dem Hochschulfreiheitsgesetz,

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Dietmar Bell [SPD])

auf den Freiheitsperspektiven, die es den Hochschulen gegeben hat, und auf der Dynamik, die es ausgelöst hat, weil die Hochschulen eigenverantwortlich für sich Schwerpunkte setzen können.