Die Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden also laufend statt. Dafür braucht es nicht den Antrag.
Mit Bezug auf den Themenkomplex der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz und IT-Compliance des BSI möchte ich klarstellen: Bei der Zertifizierung wird ein Betrachtungsgegenstand definiert und entsprechend analysiert, aber nicht die gesamte Behörde. In unserem Fall wurde die Betriebsinfrastruktur von IT.NRW zertifiziert. Eine Übertragung oder Ausweitung dieses Zertifikats auf andere Dienststellen macht keinen Sinn und ist gar nicht möglich.
Bei den von Ihnen angeführten Beispielen handelt es sich nicht um nach ISO 27001 zertifizierte Behörden, sondern sie besitzen ein Zertifikat für einen bestimmten Betrachtungsgegenstand. Die Zertifizierung bei IT.NRW ist für die zentrale Betriebsinfrastruktur durch einen externen Auditor durchgeführt worden.
Die Digitalisierung geht in der Landesverwaltung mit einer verstärkten zentralen Bereitstellung von Diensten bei IT.NRW einher. Diese Qualitätsstufe einer
Zertifizierung ist für einen IT-Dienstleister erstrebenswert, um seine Leistungsfähigkeit gegenüber seinem Auftraggeber zu belegen.
Für die gesamte Landesverwaltung besteht seit 1998 die Verpflichtung zur Umsetzung des IT-Grundschutzes des BSI. Dies wurde mit der Leitlinie zur Informationssicherheit in der Landesverwaltung 2005 fortgeschrieben. Dabei ist der Erfolg der Maßnahmen durch Audits in einem zyklischen, kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu prüfen. Eine Zertifizierung durch Externe sehen wir als nicht sehr sinnvoll an.
Abschließend möchte ich noch einmal daran erinnern, dass wir in einem kontinuierlichen und intensiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden stehen und eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten zur Informationssicherheit vorhalten.
Summa summarum: Wir sind in Bezug auf die ITSicherheit in NRW bereits gut aufgestellt – sicherlich noch nicht perfekt. Selbstverständlich werden wir das Ganze den neuen Herausforderungen im Zuge des digitalen Wandels anpassen. Wir haben den Eindruck, dass der vorliegende Antrag diesbezüglich jedoch keine neuen Impulse bietet. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4803 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wer möchte diesem Beschlussvorschlag folgen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP bringen heute einen umfassenden Antrag zum Thema „studentisches Wohnen“ in das parlamentarische Verfahren ein.
NRW braucht bestmögliche Rahmenbedingungen für die Bereiche Aus- und Fortbildung, Weiterbildung, Studium, Forschung und Lehre. Dazu gehört auch – diesbezüglich gehe ich von fraktionsübergreifendem Konsens aus – ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem, preisgebundenem – das sage ich auch – und attraktivem studentischen Wohnraum.
NRW hat eine vielfältige Hochschullandschaft. Sie umfasst 73 Studienorte der Hochschulen und Einrichtungen, an denen man staatlich anerkannte Hochschulabschlüsse erhalten kann. Diese Zahl verdeutlicht die Tragweite der Frage des studentischen Wohnens.
Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ist uns allen bewusst. Insbesondere in den Universitätsstädten ist der Mangel an Wohnraum ein großes Problem. Der Wohnraum für Studentinnen und Studenten ist knapp, teuer und nur selten attraktiv. Die hohen Wohnkosten stellen eine immense Belastung für die Studierenden in NRW dar. Die zur Verfügung stehenden rund 40.000 Wohnheimplätze der Studierendenwerke, ergänzt durch Angebote privater Anbieter – mit und ohne öffentliche Förderung –, decken nicht annähernd die Nachfrage.
Zudem gibt es einen massiven Instandhaltungs- und Sanierungsstau, der von den Studierendenwerken in der Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags verortet wird. Ich komme selbst aus dem Immobilienbereich. Daher erlaube ich mir, zu sagen: Ein solcher Immobiliensanierungsstau entsteht nicht in anderthalb Jahren unter Schwarz-Gelb. Er entstand in Jahrzehnten unter Rot-Grün.
Unsere Landesregierung hat bei der Übernahme der Regierungsverantwortung im Mai 2017 versprochen, die Bedingungen in unserem Land zu verbessern, unser Land wieder nach vorne zu bringen und es fit für die Zukunft zu machen.
Die fünf Stellschrauben, an denen wir hierfür drehen müssen, lauten: zur Verfügung stehende Grundstücke, ausreichende finanzielle Förderung, praktikable Förderrichtlinien, konkrete Baumöglichkeiten und Baukompetenz vor Ort.
Wir haben mit dem vorliegenden Antrag Lösungsansätze entwickelt, die Perspektiven für die Betroffenen – für Studierende, Studierendenwerke, Kommunen und Investoren – enthalten.
Die Vorgängerregierungen hatten in ihrer Regierungszeit, also in nahezu fünf Jahrzehnten, ausreichend die Möglichkeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Situation beim studentischen Wohnraum nicht derart angespannt ist, wie sie jetzt ist.
Nun, da Sie die Verantwortung abgegeben haben und nicht mehr tragen, verlangen Sie ungeprüft die Bereitstellung von dreistelligen Millionenbeträgen. Wer soll einen solchen Ansatz, der alle anderen Stellschrauben völlig ignoriert, ernst nehmen?
Die NRW-Koalition beschäftigt sich mit dem Thema „Bauen und Wohnen“ nicht erst seit heute. Für die Studierendenwohnheimförderung steht weiterhin ein reservierter Betrag in Höhe von jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Fördergrundsätze werden wir künftig kontinuierlich bezüglich ihres Aktualisierungsbedarfs überprüfen. Meine Damen und Herren, die Mittelverwendung muss attraktiver werden.
Wir werden auch die finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung studentischen Wohnraums überprüfen. Hier bedarf es aber zunächst einer unabhängigen gutachterlichen Erhebung und Bewertung.
Mit den Studierendenwerken stehen wir im Dialog. Aus unseren Gesprächen wissen wir, dass vor Ort die Möglichkeiten sehr unterschiedlich sind. Genau deshalb werden wir kein sozialdemokratisch alles gleichmachendes Gießkannenprinzip anwenden, sondern besonders dort helfen, wo am dringendsten Hilfe benötigt wird.
Bereits seit dem Haushaltsjahr 2017 fließen deswegen 40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt gezielt in die besonders stark sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Wohnheime der Studierendenwerke Paderborn, Münster, Essen, Duisburg und Bonn.
Konkret bedeutet das: Diese Studierendenwerke erhalten 40 % der Gesamtbaukosten in Form einer Zuwendung; 60 % müssen aus Eigenmitteln oder über Darlehen gedeckt werden.
Wir werden außerdem die Möglichkeit zur Aktivierung von Baugrundstücken vor Ort sowie eine verbilligte Abgabe landeseigener Grundstücke und Gebäude bei deren Geeignetheit für studentisches Wohnen prüfen.
Das sind die Kernpunkte unseres Antrags zur Stärkung und Weiterentwicklung des studentischen Wohnraums.
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das Thema wirklich ernst nehmen, sollten Sie sich dem Anliegen, unsere beiden Anträge – Sie haben ja auch einen Antrag zu diesem Thema gestellt – in einer gemeinsamen Anhörung zu behandeln, nicht weiter verschließen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt meiner Meinung nach erst einmal Grund, sich zu freuen, und zwar darüber, dass wir mittlerweile so viele Studierende in unserem Land haben. Die Zahlen überholen sich ständig. Die letzte Statistik wies bereits 760.000 studierende junge, aber auch ältere Männer und Frauen sowie 105.000 Erstsemester allein im Wintersemester 2018/2019 aus.
Dass die bauliche Infrastruktur – auch bei den Studentenwohnheimen – damit nicht immer Schritt gehalten hat, kann man leicht nachvollziehen. In der Vergangenheit hat man allerdings verkannt, dass auch auf dem Gelände der Universitäten ausreichend Fläche vorgehalten werden muss. Dies ist über Jahre und Jahrzehnte verpasst worden.
Will man gute Politik für Studierende machen, hilft es sehr, sich anzuschauen, wie sie heutzutage eigentlich wohnen und leben. Das hat sich ja stark verändert.
Vor wenigen Tagen wurde vom Centrum für Hochschulentwicklung – CHE – in Gütersloh, das von der Bertelsmann Stiftung gegründet wurde, eine Studie zum studentischen Wohnen vorgelegt. Sie zeigt interessante Zusammenhänge und Trends auf, die wir für die nächsten Jahre berücksichtigen müssen.
68 %, also über zwei Drittel, aller Studierenden leben am Hochschulort, weitere 27 % im Umkreis von nur 50 km und lediglich 6 % über 50 km vom Hochschulort entfernt. Sehr viele von ihnen wohnen also direkt in der Hochschulstadt.
Auch folgender Trend ist eindeutig und mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte vielleicht auf eine Ausweichbewegung zurückzuführen: Immer mehr junge Leute wohnen in Wohngemeinschaften, immer weniger in selbst angemieteten Privatwohnungen. Der Ausbau der Studentenwohnheime hat, wie ich eingangs schon gesagt habe, mit der Zahl der Studierenden überhaupt nicht Schritt gehalten.
zu wenig passiert ist, wie man an diesen Zahlen ablesen kann. Allein der Vergleich zwischen 2017 und 2018 zeigt schon, welchen Sprung wir jetzt innerhalb kurzer Zeit gemacht haben.
Derzeit gibt es fünf Wohnheimbauvorhaben. Davon sind drei privat finanziert, eins von einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft und eins von den Studierendenwerken. Das kommunale Investitionsprojekt ist in Siegen. In Düsseldorf, Paderborn und Aachen liegen die privaten Projekte. In Münster befindet sich das Projekt des Studierendenwerks.