Schwarz-Gelb überhaupt bereit ist, Landesmittel für Kinderbetreuung, für den Ausbau von Plätzen zur Verfügung zu stellen. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Ist das nicht das eigentliche Versagen, dass Sie darauf erst im Jahr 2019 gekommen sind?
Vor dem Hintergrund der Fakten, die ich Ihnen dargestellt habe, ist Ihre Formulierung „Ihres Versagens während Ihrer Regierungszeit“ eine für mich etwas seltsame Fragestellung. Was wir in den Jahren 2017 und 2018 erst einmal mit den Rettungspaketen gemacht haben, war, dass wir die Kindergärten am Leben erhalten haben.
Jetzt gehen wir in die Qualitätsverbesserung hinein, geben eine Garantie für den Ausbau, und wir sagen, dass das zweite Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Meine Güte, Sie hatten doch sieben Jahre Gelegenheit, das alles tun zu können.
(Beifall von der CDU, der FDP und von Ale- xander Langguth [fraktionslos] – Christian Dahm [SPD]: Wir haben doch kein Bundes- geld bekommen so wie Sie!)
Deswegen: Schaffen von guten Rahmenbedingungen. Daran arbeiten wir in der Landesregierung, in der NRW-Koalition.
Wenn wir ein solches Umfeld haben, dann kann man sich auf Ausbildung, Studium und Beruf und auch auf Gründung ganz anders konzentrieren.
Dann gibt es Vorschläge, man sollte etwas bei dem Thema der Zuschüsse oder bei der Gründung aus Arbeitslosigkeit tun. Da ist es so, dass beim Arbeitslosengeld auch die Familiensituation mitberücksichtigt wird und es ohnehin eine entsprechende Unterscheidung und eine gezielte Förderung gibt. Das ist auch geregelt.
Das, was wir – wie ich finde – sehr schlank und wirksam aufgestellt haben, ist, dass wir, wie im Wahlkampf angekündigt, in der Koalitionsvereinbarung festgelegt haben, ein Gründerstipendium anzubieten, was gerade Frauen hilft, wenn sie aus einer Berufstätigkeit oder nach dem Studium den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen, indem sie gerade in der Seed-Phase, dort, wo es hohe Risiken gibt, eine entsprechende Förderung bekommen.
Im vergangenen Halbjahr sind in einer ersten Phase über 327 Stipendien vergeben worden; der Anteil der weiblichen Stipendiaten beträgt 19 %. Das ist noch nicht unsere Zielzahl, aber das ist schon eine Steigerung gegenüber dem, was Sie an weiblichen Startup-Fällen, Frau Kampmann, hier aufgeführt haben.
Wir werden alles tun, um mit diesen jungen Frauen, die hier mit dem Gründerstipendium an den Start gehen und an ihrem eigenen Erfolg bauen, andere auch im Land Nordrhein-Westfalen als Best Practice zu überzeugen, dass sie mit diesem Weg und den anderen Förderungen, die dargestellt worden sind, genau die Rahmenbedingungen antreffen, um hier in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gründen zu können.
Dann wollen wir einmal über die Jahre sehen, ob wir nicht mehr junge Unternehmerinnen für dieses Land gewinnen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Nun sind wir am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/4806 ab.
Wer stimmt dem Inhalt zu? – Das ist die SPDFraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Wie angekündigt enthält sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Damit steht das Ergebnis fest: Der Antrag Drucksache 17/4806 ist mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pinkwart, nur damit wir nicht weiter Geschichtsklitterung betreiben:
Das sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, denn das Erste, was wir damals machen mussten, war, Geld nachzuschießen, nämlich 1,4 Milliarden Euro.
Jetzt möchte ich gerne bemerken, dass heute der Tag der Handschrift ist, und deutlich sagen: Dass wir uns nun mit digitalen Endgeräten beschäftigen, hat nichts damit zu tun, dass die Handschrift weniger wertgeschätzt wird. Vielmehr ist sie notwendig, um das Denken zu lernen und das Lernen gut zu entwickeln. Das betone ich, damit wir nicht in gegensätzliche Dinge hineinlaufen.
Gleichwohl ist es wichtig, dass wir uns mit der Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten befassen, denn es geht nicht nur um gleiche Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte im Amt, sondern auch um gleiche Chancen für die Schülerinnen und Schüler in der Medienbildung, in der informatischen Grundbildung und in der individuellen Förderung, die mit den Möglichkeiten digitaler Endgeräte schließlich verbunden sind.
Ich hatte die Freude, über den Wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten in Auftrag geben zu können, und es hat mich sehr gefreut, dass Herr Professor Wrase damit beauftragt worden ist, dieses Thema zu bearbeiten. Seine Feststellungen, glaube ich, bringen uns in der Debatte hier in Nordrhein-Westfalen deutlich weiter.
Es ist klar, dass die Schulträger für die Ausstattung zuständig sind. Allerdings muss das Land die Schulträger auch in die Lage versetzen, mit gleichmäßiger Ausstattung im Land diese Verhältnisse herzustellen, und es muss gegebenenfalls sogar über die Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass die Vorgaben umge
setzt werden. Denn es geht nicht nur um verwaltungstechnische Nutzungen, sondern auch um die Aufgaben im Unterricht.
Lehrkräfte haben dann, wenn das Land seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, laut Herrn Professor Wrase sogar die Möglichkeit, sich direkt beim Anstellungsträger schadlos zu halten und zu sagen: Dann bist du als Land zuständig, mich in die Lage zu versetzen, in solcher Art und Weise unterrichten zu können, wie es das Schulgesetz vorsieht.
Nun bedarf es Raum, wenn man alle Lehrerarbeitsplätze so vorhalten soll. Deswegen ist es sicherlich sehr sinnvoll, bei digitalen Endgeräten auch über mobile Endgeräte zu reden.
Wenn das Land als Dienstherr jetzt auch für die Einhaltung von Standards sorgen soll, ist es notwendig – auch das wird im Gutachten ausgeführt –, dass erst einmal mit den Kommunen darüber geredet wird, welche Standards zu setzen sind und was der Rahmen der Ausstattung ist, die für Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist.
Wir haben schon im Schulausschuss angefragt, wie es eigentlich aussieht; schließlich ist es nicht das erste Mal, dass wir uns miteinander über die Ausstattung unterhalten. Die Ministerin hat uns gesagt: Da ist etwas in Arbeit. – Wir wissen aber nicht, was.
Vielleicht haben wir heute die Gelegenheit, Konkretes zu erfahren; das wäre die erste Chance. Ansonsten bietet sich die Anhörung, die wir dazu durchführen wollen. Das ist jedenfalls wichtig.
Ganz klar ist auch, dass es einen Belastungsausgleich geben muss. Es muss Standards geben, die vom Land aus definiert werden. Das ist die Voraussetzung, damit es wirklich weitergehen kann und damit die Schulen im Land gleichzeitig ausgestattet werden.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen. Wir müssen uns auch über die Ergonomie unterhalten. Deswegen ist es mir wichtig, dass die Expertise der Unfallkasse NRW in diese Fragen einbezogen wird. Schließlich geht es um die Arbeitsplatzgestaltung, um den Umgang, um die Nutzungsintervalle mit den Geräten, und zwar für Lehrerinnen und Lehrer und auch für Schülerinnen und Schüler.
Da sich darüber in der Diskussion eigentlich noch niemand Gedanken gemacht hat, ist es mir wichtig, dass es eingebracht wird.
Ich freue mich aber auch auf die Debatte im Ausschuss und auf die Anhörung und hoffe, dass es dann zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden