Protocol of the Session on December 13, 2018

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4097

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4506

dritte Lesung

Ich weise hin auf den Antrag der Fraktion der SPD vom gestrigen Tag auf Durchführung einer dritten Lesung und auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4506 zur zweiten Lesung.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion dem Abgeordneten Herrn Moritz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem gestrigen Redebeitrag habe ich den Fokus klar auf den wichtigsten Teilaspekt des Gesetzentwurfs gerichtet: die Kinderarmut. Das ist für die Mitglieder der NRW-Koalition der eigentliche Kern des Gesetzes. Gestern habe ich auch mehr als deutlich unterstrichen – zumindest für mein Verständnis –, dass wir hier schnell aktiv werden müssen und der Gesetzentwurf wirklich konkrete Hilfe für die Eltern leistet, die dringend auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der Leidensdruck der Eltern durch die drohende Kinderarmut scheint für die Opposition leider kein Argument zu sein. Aber, meine Damen und Herren, vielleicht sind trockene Zahlen für den einen oder anderen überzeugender als der Aspekt der Hilfe für Kinder und Eltern.

Lassen Sie mich das daher an einem Beispiel festmachen. Durch die Gesetzesänderung des Bundes beim Unterhaltsvorschuss zahlt die Stadt Mönchengladbach eine halbe Million mehr. Bei vielen anderen Kommunen in NRW ist das nicht anders. Jetzt kann man reflexhaft und kurzsichtig aufschreien und sagen: Toll, die Landesregierung lässt sich feiern, und die Kommunen zahlen drauf.

Aber, meine Damen und Herren: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist eine grundlegende Effizienzsteigerung bei der Geltendmachung und Vollstreckung verbunden.

(Michael Hübner [SPD]: Was?)

Wenn wir nach Bayern schauen, sehen wir, welche Effekte eine Zentralisierung der Geltendmachung ha

ben kann. In Bayern ist nur ein Landkreis für die Geltendmachung des Unterhaltsvorschusses im gesamten Landesgebiet zuständig. Statt nur 13 % des Unterhaltsvorschusses zurückzuholen, wie das beispielsweise in Mönchengladbach der Fall ist, sind es in Bayern über 60 %.

Das Ziel der Regierung ist klar: Statt hoffnungslos auf die Einsicht der säumigen Eltern zu warten, nehmen wir sie an die kurze Leine. Wir werden dafür sorgen, dass die Quote deutlich gesteigert wird. Die Investitionen zur Zentralisierung sind genau das wert. Dass sich die Investitionen am Ende des Tages rechnen werden, davon bin ich überzeugt.

Für die Kommunen bedeutet das: Die Kosten für die Kommunen werden nicht steigen, obwohl deutlich mehr Fälle bearbeitet werden und deutlich mehr Eltern einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Sie werden mit dem Gesetzentwurf sinken,

(Christian Dahm [SPD]: Ab wann bitte?)

ebenso wie die Gefahr, dass noch mehr Kinder in Armut leben müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD hat der Abgeordnete Hübner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade für mich erkannt, warum eine dritte Lesung sinnvoll ist. Der Sachverhalt, den Sie gerade beschrieben haben, ist gar nicht der Sachverhalt, über den wir uns sinnvollerweise unterhalten sollten.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Herr Moritz, Sie haben hervorragend daran vorbeigeredet. Der Skandal, ist eigentlich, dass wir bisher im Haushaltsausschuss gar keine Chance auf eine Debatte hatten, weil Sie sich einer Debatte konsequent verweigert haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute die Möglichkeit haben, das noch mal klarzustellen.

Sie wissen, dass die Städte auch Probleme hatten, sich das Geld von den Vätern – in der Regel sind es die Väter, die nicht bezahlen – wieder zurückzuholen. Das war der Gesamtzusammenhang.

Der Bund hat freundlicherweise mit Unterstützung von uns, aber auch mit Unterstützung der CDU zu einer Lösung beigetragen und das richtige Signal gesetzt, nämlich, dass das Unterhaltsvorschussgesetz durch andere getragen werden sollte und eben nicht durch die Kommunen. Das ist der Sachverhalt, um den es geht, Herr Moritz.

Dann ist es eindeutig richtig, ein Landesamt für Finanzen dafür zu gründen. Da kann man nicht widersprechen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Aber es muss doch auch eine Klarheit des Sachverhaltes für diejenigen geben, die unterhaltsvorschussberechtigt sind bzw. auf die der entsprechende Rückgriff erfolgen soll.

In Ihren Gesetzentwurf haben Sie eine Übergangszeit von 18 Jahren eingebaut – und das als Regierung, die immer sagt, sie betreibe Demokratieabbau und mache alles schlanker und flotter. Nichts tragen Sie dazu bei!

(Beifall von der SPD)

Wenn Sie zwei Kinder haben, von denen eines vor dem 01.07.2019 geboren ist und eines nach dem 01.07.2019 geboren wird – das habe ich Ihnen gestern schon dargestellt –, haben Sie zwei zuständige Behörden,

(Christian Dahm [SPD]: Genau!)

nämlich das Landesamt für Finanzen und die Stadt, die bisher zuständig ist. Wenn Sie das mit Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit oder klarem Verwaltungshandeln bezeichnen wollen, muss Ihnen sagen: Was Sie da machen, ist nicht in Ordnung. Das hat damit wirklich überhaupt nichts zu tun.

Wir bleiben bei unseren Kritikpunkten. Sie haben kein parlamentarisches Verfahren gewählt, das eine ordentliche Debatte zugelassen hätte. Sie machen hier einen Schnellschuss, der enorme Nachteile für die Städte und Gemeinden in diesem Land und insbesondere für die Betroffenen, die sich in Zukunft mit zwei Behörden auseinandersetzen müssen, mit sich bringen wird.

(Beifall von der SPD)

Dieser Schnellschuss ist wirklich nicht zu akzeptieren.

Nicht zu akzeptieren war aber auch das parlamentarische Verfahren, das Sie hier gewählt haben.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Ich will Ihnen das noch einmal sagen. Wir werden in Zukunft auch immer darauf achten, dass unsere Parlamentsrechte und auch unsere Minderheitenrechte durch Sie nicht gefährdet werden. Dazu brauchen wir solche Debatten, damit Sie das lernen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Ende. Als vermutlich letzter Redner der SPDFraktion möchte ich Ihnen im Namen meiner Fraktion alles Gute für das kommende Jahr und die restliche Adventszeit wünschen. Hoffentlich sehen wir uns nächstes Jahr an dieser Stelle bei etwas freudigeren

Themen, die wir miteinander beraten, wieder. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Redezeit an dieser Stelle bei Weitem nicht ausnutzen, weil ich unsere fachlichen Vorstellungen und Konzeptionen zu diesem Thema schon gestern in der zweiten Lesung dargelegt habe. Daher möchte ich mich heute nur auf zwei Punkte konzentrieren, die uns in der gestrigen Debatte vorgehalten worden sind.

Erstens. Herr Kollege Hübner hat hier wieder die Frage thematisiert, wie es sich mit Alt- und Neufällen sowie Doppelzuständigkeiten verhält, wenn das Land ein neues, wichtiges Angebot macht.

Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich schon am gestrigen Tag gesagt habe. Es stimmt auch mit dem überein, was die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sagt, also die Gewerkschaft, die voraussichtlich die meisten Bediensteten wird organisieren müssen, die diese Aufgabe in der Zukunft wahrnehmen. Sie sagt: Lasst das Land die nächsten Jahre mit den Neufällen anfangen; dann stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt die Frage, ob man nicht doch eine Zusammenführung organisiert.

Ich würde dem Landtag empfehlen – wie auch immer die Verhältnisse in der nächsten Legislaturperiode sein sollten, wer auch immer ihm angehören sollte –, das zu evaluieren, nachdem man ein bisschen Erfahrung damit gesammelt hat, und sich dann zu überlegen, ob es möglicherweise eine Weiterentwicklung gibt und man sich um die Altfälle in anderer Weise kümmern sollte.

Jetzt sind wir dabei, neue Strukturen aufzusetzen. Wir sollten uns darauf konzentrieren, diese Aufgabe vernünftig zu bewerkstelligen.

Zweitens. Vonseiten der Opposition ist gerade insinuiert worden, hier sei keine kommunalfreundliche Lösung gewählt worden.