Protocol of the Session on December 12, 2018

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Bei den länderübergreifenden Tagungen ist es erfreulich zu hören, dass auch die Petitionsausschüsse in den anderen Ländern ähnlich arbeiten. Dieses demokratische Pfund dürfen wir nicht durch Angriffe gegen den Petitionsausschuss als solchen gefährden, denn gerade dieser Ausschuss arbeitet an der Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie.

Ich wünsche mir daher umso mehr, dass wir die oben beschriebene gute Arbeit im nordrhein-westfälischen Petitionsausschuss mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen fortsetzen.

Um die Wichtigkeit des Ausschusses zu bekräftigen, möchte ich hier heute auch auf eine besondere Funktion des Petitionsrechts eingehen.

Auf der Oberfläche liegt die Funktion einer Petition als Element des Interessens- oder Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Für mich liegt eine der bedeutendsten Dimensionen des Petitionsrechts jedoch in der Funktion der Partizipation, der Integration von Bürgerinnen und Bürgern in das Politische.

Mit der Petition hat jeder Bürger die Chance auf eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen; es kann letzten Endes sogar auf politische Entscheidungsprozesse eingewirkt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen dies wahr. Man darf die Bedeutung der Möglichkeit einer solchen Beteiligung nicht unterschätzen. Denn eine Demokratie, die ein besonderes Augenmerk auf Partizipation legt, ist eine lebendige Demokratie, und das Petitionsrecht ist in dieser Hinsicht ein unverzichtbarer Baustein.

Wenn wir also Vertrauen schaffen wollen in unsere Arbeit und unsere Institutionen, wie können wir dies besser als mit dem Angebot eines Dialogs auf Augenhöhe? Denn auch dies gibt das Petitionsrecht her.

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir die demokratische Bedeutung der Stellung unseres Petitionsrechts betonen. Schon Ende der 60er-Jahre wurden hier mit Art. 41a dem Petitionsausschuss besondere Rechte eingeräumt. Dies jährt sich übrigens im nächsten Jahr zum 50. Mal.

Aus gutem Grund gibt es in Nordrhein-Westfalen auch keine Sonderbehandlung und Privilegierung von öffentlichen Petitionen wie im Petitionsrecht des Bundestages.

Der Petitionsausschuss dieses Parlamentes hat es immer als seine Aufgabe angesehen, die Einzelanliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen – die kleinen oder großen Sorgen und Nöte, die dann in nichtöffentlichen Sitzungen beraten werden. Dabei ist keine Mitzeichnung erforderlich – eine einzelne Stimme genügt schon.

Es ist mir an dieser Stelle ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es für eine Petition daher nicht – wie auf den teils auch kommerziellen Internetpetitionsseiten oft fälsch angeführt – einer bestimmten Anzahl an Unterschriften bedarf, um eine Petition an den Landtag Nordrhein-Westfalen stellen zu können.

Von den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möchte ich Ihnen nun im Folgenden berichten. Zunächst ein paar Zahlen: Im ersten Halbjahr 2018 sind beim Landtag 2.830 Eingaben eingegangen. Damit bleiben die Eingaben an den Landtag weiter auf einem hohen Niveau, das sich im weiteren Jahresverlauf kaum abgeschwächt hat. Auch im Jahr 2018 werden uns wieder über 5.000 Petitionen erreichen.

In den ersten sechs Monaten des Jahres hat der Ausschuss 2.268 Eingaben beraten und beschlossen. Die meisten Beschlüsse wurden zu den Themen „Bauen“, „Wohnen“, „Verkehr“ und „Umwelt“ gefasst. Viele Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich über Verkehrsplanungen, nicht erteilte Baugenehmigungen oder über die Bauleitplanungen ihrer Kommunen.

Auch sorgte eine Massenpetition für den Tierschutz für einen starken Anstieg dieser Zahl.

Eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Eingaben war dem Bereich des Rundfunkrechts zuzurechnen, weil uns dort Sammel- und Massenpetitionen für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags erreicht haben.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist nach wie vor das Ausländerrecht. Dort hat der Petitionsausschuss 367 Eingaben abgeschlossen. Das sind über 16 % aller Beschlüsse. Viele Eingaben betreffen dabei ausländische Menschen, die hier mehrere Jahre gut leben, gut integriert sind und bereits einen Job oder einen Ausbildungsplatz haben. Dazu werde ich später noch berichten.

Im Bereich des Sozialrechts berieten wir – vergleichbar mit dem letzten Halbjahr – 268 Eingaben.

Stark angestiegen ist die Anzahl der Petitionen aus dem Bereich „Schule und Hochschule“. Dabei melden sich alle denkbaren Gruppierungen aus dem Schulleben – Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrer –, wenn es zum Beispiel um die Besetzung von Schulleitungsposten oder sonstige schulorganisatorische Angelegenheiten geht. Auch das Thema „Inklusion“ ist nach wie vor ein wichtiges Arbeitsfeld für den Petitionsausschuss.

Generell fällt die Erfolgsquote des Ausschusses seit vielen Jahren hoch aus; denn rund 35 % der Eingaben haben für die Petentinnen und Petenten ein positives Ergebnis. In 58 % der Eingaben können wir keine rechtliche Verbesserung erreichen – das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Antragsteller enttäuscht sind.

Manchmal reicht es schon aus, wenn der Petitionsausschuss das Anliegen sorgfältig prüft und die Bürgerinnen und Bürger anhört – oder noch einmal mit eigenen Worten erklärt, warum in diesem Fall die Behörden zu Recht so entschieden haben. 7 % der Eingaben erfahren eine sonstige Erledigung durch Beratung oder Überweisung an eine andere Stelle.

Ich möchte nun einzelne Petitionen kurz vorstellen.

In einer Zeit, in der Mobilität immer wichtiger wird, brauchen wir klare Regeln, um das Zusammengehen von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern, Anwohnern und Pendlern, Industrie und Handel zu gestalten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich, und nicht selten unternimmt der Petitionsausschuss in diesen Fällen auch einen Ortstermin, um

einer Beschwerde nachzugehen und sich ein Bild vor Ort zu verschaffen.

So ist es auch am südlichen Niederrhein geschehen, nachdem die Petentin auf eine starke Verkehrsgefährdung für Fußgänger auf einer Ortsdurchfahrtsstraße hingewiesen hatte. Hohe Verkehrsbelastung, übergroße, oft landwirtschaftliche Fahrzeuge und hohe Geschwindigkeiten in Verbindung mit geringen Breiten der Gehwege machten die Straße für Fußgänger kaum noch nutzbar. Auch die Lärmbelästigung hatte immer mehr zugenommen.

Der Eingabe hatten sich viele weitere Anwohner angeschlossen. Im Ortstermin des Ausschusses kamen alle Beteiligten zu Wort – die Petentin, weitere Anwohner sowie Vertreter des Ministeriums für Verkehr, der Stadt und des Landesbetriebs Straßen.NRW.

Gemeinsam kam man zu der Auffassung, dass die bereits für Lkw bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für alle Fahrzeuge gelten sollte. Dadurch könne der Verkehrsfluss zugunsten der Fußgänger geregelt werden. Die Anwohner wurden zudem beraten, welche Lärmschutzmaßnahmen an ihren Grundstücken und Wohnhäusern mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können, damit die Wohnqualität in dieser ländlich geprägten Gegend wieder steigt. Auch hier meldet der Petitionsausschuss einen Erfolg: Seit April 2018 gilt dort „Tempo 30 für alle“.

Auch folgender außergewöhnlicher Fall erreichte den Petitionsausschuss. Die Petenten wandten sich als ehrenamtliche Betreuer an uns; sie betreuen in der Regel hochbetagte Menschen. Nach deren Tod stünden sie vor der großen Frage, was mit den im Rahmen der Betreuung angefallenen Unterlagen wie Kontoauszügen und vollstreckbaren Titeln passiere, wenn keine Erben auffindbar seien. Sie seien noch gar nicht lange als Betreuer tätig, und trotzdem hätten sich mittlerweile viele Aktenordner angesammelt. In Rede stünden Aufbewahrungsfristen von bis zu 30 Jahren. Bei einem Verstoß fürchte man, sich schadensersatzpflichtig zu machen.

Dieses Problem war der Landesregierung bisher völlig unbekannt. Das Meinungsbild innerhalb des zuständigen Betreuungsgerichts war vielfältig. Die gemeinsame Erörterung verlief erstaunlich offen und emotional: Ratlosigkeit traf auf den Willen, die Petenten in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen.

Mangels Regelungen oder Rechtsprechung zu dem Thema konnte eine rechtsverbindliche Antwort nicht gegeben, dafür jedoch eine Vereinbarung getroffen werden, wie in der Praxis in der nächsten Zeit verfahren werden könne. Wenn gerichtlich festgestellt worden sei, dass keine Erben ermittelt werden können und dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden sei, erbe das jeweils zuständige Bundesland.

Auf diese Feststellung mögen die Petenten in Zukunft proaktiv hinwirken. Die Abwicklung des Nachlasses obliege dann der jeweiligen Bezirksregierung und somit also auch die Aufbewahrung der Unterlagen.

Die Erfahrungen aus diesem Verfahren sollen über das Ministerium landesweit weiter ausgetauscht und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei Schwierigkeiten durch die Landesregierung unterstützt werden. Hier geht von einer einzelnen Eingabe, von einem einzelnen Brief eine Initiative für ganz Nordrhein-Westfalen aus.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist immer noch das Ausländerrecht. Jenseits aller Parteipolitik und Grundsatzentscheidungen schauen wir uns Einzelschicksale an und suchen nach guten Lösungen für die Menschen.

Sehr bewegt hat mich die Sammelpetition einer Schule aus Aachen für eine Mitschülerin. Das 12-jährige Mädchen befürchtete, mit der Familie nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Die ganze Klasse – und auch Lehrer und Schulleitung – nahmen am Schicksal der fleißigen Schülerin Anteil und entschieden sich für den Weg einer Petition.

Nachdem die Schule mit dem Petitionsausschuss Kontakt aufgenommen hatte, luden wir das junge Mädchen und eine Delegation der Schule in den Landtag ein. Für uns Mitglieder des Petitionsausschusses ist es immer ein besonderer Moment, wenn junge Menschen dem Parlament begegnen und dabei feststellen, dass Politik nicht weit weg ist, sondern ihr Leben unmittelbar betrifft.

Über 1.500 Unterschriften brachten die Schülerinnen und Schüler mit und trugen uns engagiert vor, dass sie sich für ihre Mitschülerin und deren Familie einsetzen wollten. Noch am selben Tag erhielt die Familie die erlösende Nachricht vom zuständigen Minister, den man zufällig in der Wandelhalle des Landtagsgebäudes getroffen hatte: Eine Abschiebung droht nicht, und die Familie hat nun alle Möglichkeiten, ihre bisherige Integration zu verfestigen und sich auf diesem Weg eine Perspektive für ein Leben in Deutschland zu erarbeiten.

Eine weitere Eingabe betraf einen gut integrierten Familienvater aus Albanien, der mit seiner Familie im Sauerland lebte. Obwohl gute Integrationsleistungen vorlagen und die Familie keine finanziellen Leistungen vom Staat in Anspruch nahm, sollte sie in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Der Ausschuss lud auch hier die zuständigen Behörden zum Gespräch. Auch die Familie selbst wurde eingeladen. Sie wurde vom Arbeitgeber des Ehemannes, dem Inhaber eines sauerländischen Handwerksbetriebs mit 120 Mitarbeitern, begleitet. Der Firmenchef saß also mit am Tisch und legte für den Pe

tenten Zeugnis ab: Er sei ein hervorragender und zuverlässiger Mitarbeiter und solle bitte seine bereits begonnene Ausbildung als Fußbodenleger beenden können, da er ihn später als Mitarbeiter übernehmen wolle. Auch der 16-jährige Sohn der Familie absolviere derzeit ein Praktikum in der Firma und habe bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz.

Die Ausländerbehörde erwog nun, die Ehefrau und Mutter alleine ins Heimatland abzuschieben. Das konnte der Ausschuss im Gespräch mit der Ausländerbehörde verhindern; denn in den Zeiten, in denen der Familienvater auf Montage sein würde, müsste die Mutter die Betreuung des minderjährigen Jungen übernehmen. Zudem hatte sie selbst ein Jobangebot als Hauswirtschafterin in einem Altenheim und wartete nur auf die Erteilung einer Arbeitserlaubnis.

Diese Konstellation war auch für die bislang zögerliche Ausländerbehörde überzeugend. Alle drei Familienmitglieder können nun im Sauerland einer Beschäftigung nachgehen.

Ich möchte aber auch erwähnen, dass der Ausschuss klare Hinweise gibt, wenn eine Bleibeperspektive nicht gegeben ist. So geschehen in der Petition eines Pastors für zwei junge Männer aus Albanien. Sie lebten in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und waren bereits zum zweiten Mal illegal nach Deutschland eingereist. Beide arbeiteten in der Gemeinde als Krankenpfleger.

Hier konnte der Ausschuss nur anraten, den Aufenthalt durch die Ausreise und eine rechtmäßige Einreise im Wege eines Arbeitsvisums zu legalisieren. Die Ausländerbehörde unterstützte die beiden Petenten und beriet sie bei der Antragstellung.

Der letzte Fall betrifft die gesetzliche Krankenkasse. Auch dort gibt es immer wieder Handlungsbedarf durch den Petitionsausschuss. Im Falle einer Petentin führte falscher Stolz, ALG II zu beantragen, sogar zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes.

Uns erreichte der Brief einer verzweifelten Tochter, die sich für ihre Mutter an den Petitionsausschuss wandte. Die Mutter wurde vor einigen Jahren arbeitslos und beantragte aus falschem Stolz und Scham kein Arbeitslosengeld II. Sie lebte von ihrem Ersparten und bedachte dabei nicht, dass sie dadurch auch nicht mehr krankenversichert war.

Die gesetzliche Krankenkasse veranlasste bei der Petentin eine sogenannte Zwangskrankenversicherung, und es häuften sich Beitragsrückstände an, die die Petentin aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht begleichen konnte.

Als die Petentin erneut berufstätig wurde, zahlte sie wieder eigenständig in die Versicherung ein; die Schulden konnte sie aber nicht begleichen. Daher überließ ihr die Krankenkasse keine Versicherungskarte. Vor jedem Arztbesuch musste sie nun bei der

Krankenkasse vorsprechen und um Übernahme der Kosten bitten – und dies seit über acht Jahren.

Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich und sie verlor ihre Arbeit erneut. Als sie nun akut erkrankte und die dringende ärztliche Abklärung eines pathologischen Befundes erforderlich wurde, lehnte die Krankenkasse die Kostenerstattung ab.

Da fasste sich die Tochter ein Herz und wandte sich an den Petitionsausschuss. Dieser schaltete sofort die Aufsichtsbehörde ein – das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales –, sodass die Petentin die notwendige medizinische Behandlung umgehend erhielt.

Der Fall wurde grundsätzlich aufgearbeitet, und es wurde festgestellt, dass trotz der Beitragsrückstände inzwischen wieder ein Leistungsanspruch bestand. Die Krankenkasse hat Fehler bei der Bearbeitung eingeräumt, diese in der Zwischenzeit behoben und sich bei der Petentin entschuldigt. Auch hat sie der Petentin einen Mitarbeiter aus dem Patientenbegleitservice zur Seite gestellt, um sie zu beraten. Für die Beitragsschulden wurde eine Ratenrückzahlung vereinbart. Die Petentin erhielt wieder eine Versicherungskarte.

Der Petitionsausschuss hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Krankenkasse diese Petition sogar zum Anlass genommen hat, Qualitätssicherungsmaßnahmen aufzulegen, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden.