Protocol of the Session on December 12, 2018

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD erteile ich dem Abgeordneten Ganzke das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Gregor Golland, wenn das wirklich so ein Meilenstein wäre, den wir heute hier diskutieren und möglicherweise verabschieden, dann freue ich mich, dass neben dem Verkehrsminister und dem Europaminister wenigstens noch der Innenminister da ist. Die andere Regierungsbank ist verwaist. Wenn das wirklich so ein Meilenstein wäre, hätte man davon ausgehen können, dass gerade auch diejenigen, um die es geht, da sein würden.

Aber ich glaube, es geht um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass wir hier einen Entwurf eines Polizeigesetzes diskutieren. Das ist wichtig genug. Ich will Ihnen verraten, dass die Diskussion innerhalb der SPD nicht immer einfach war.

(Zuruf von der CDU: Ach?)

Die Diskussion um dieses Polizeigesetz war nicht einfach. Auch in unserer Fraktion haben wir es uns

nicht leicht gemacht. Wir haben gestern sehr intensiv diskutiert, und das eine oder andere Mitglied meiner Partei wird es sich wahrscheinlich auch nicht leicht machen. Ich will Ihnen klar sagen: Die SPD-Fraktion entscheidet nicht leichtfertig über den vorgelegten Entwurf für ein Polizeigesetz.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Wir stimmen diesem Entwurf eines Polizeigesetzes aus einem einzigen Grund zu: Es handelt sich eben nicht um den im Frühjahr von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Das ist es.

(Beifall von der SPD)

Es handelt sich hier um einen Entwurf, der – da stimme ich Ihnen voll und ganz zu, Kollege Golland – in intensiven Diskussionen und Verhandlungen bis zum Montagabend entschärft und dahin gebracht wurde, wo wir heute sind. Deswegen kann die SPDFraktion diesem Entwurf, wie er jetzt vorliegt, zustimmen.

Kollege Lürbke, auch wir haben sehr intensiv im Innenausschuss diskutiert. Insoweit kann ich es auch nicht verhehlen, dass ich beim Lesen heute Morgen in der Presse – über das Ärgern bin ich mit 52 hinweg – ein bisschen verwundert war. Ich weiß auch, dass jeder von uns sagen muss, was er für dieses Gesetz gemacht hat.

Herr Kollege Lürbke, heute Morgen las ich, dass Sie gesagt haben, die einzige Änderung, die die SPD hineingebracht hat, diskutieren wir heute in diesem Antrag, nämlich dass Menschen in Unterbindungsgewahrsam ein anwaltlicher Beistand verpflichtend zur Seite gestellt wird.

Dazu will ich Ihnen zwei Sachen sagen: Dass die SPD darauf hinweisen musste und dies hineinverhandeln musste, dass es notwendig ist, wenn ein Staat derart in die Rechte eines Menschen eingreift, dass ihm ein Rechtsanwalt, ein anwaltlicher Beistand verpflichtend zur Seite gestellt wird, spricht für uns und nicht für Sie als Bürgerrechtspartei.

(Beifall von der SPD)

Ich will Ihnen auch ein Zweites sagen: Ich weiß auch noch, wo die Datei mit dem anderen Entwurf, den CDU und FDP im Innenausschuss zur Abstimmung gebracht haben, liegt. Wir haben einen gemeinsamen Vorschlag auf den Weg gebracht und gemeinsam diskutiert.

Ich glaube, das Ergebnis zählt. Der jetzt vorliegende Entwurf, den wir zu diskutieren haben, ist kein Unrechtsgesetzentwurf.

(Beifall von Daniel Sieveke [CDU])

Das ist auch kein Gesetzentwurf, der die Freiheitsrechte in NRW ins Abseits stellt. Es ist vielmehr, wie es Burkhard Hirsch heute in einer öffentlichen Stel

lungnahme gesagt hat, das freiheitsschonendste Polizeigesetz, das er kennt. Damit ist der Entwurf ganz weit entfernt von dem Gesetz, das in Bayern durchgepeitscht worden ist. Dagegen lohnt es sich zu demonstrieren – nicht unbedingt gegen dieses Gesetz.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich sehe hier im Raum keinen Verfassungsrichter und auch keine Verfassungsrichterin. Wir in der SPD-Fraktion sind der Ansicht, dass wir gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, daran mitgearbeitet haben, dass wir hier ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg bringen werden. Das ist der Auftrag, den wir aus der Bürgerschaft mitbekommen haben.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir – wenn es denn so weit kommt – ein Gesetz für 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in NordrheinWestfalen verabschieden werden. Deshalb ist es auch nach den – ich will es noch einmal sagen: – harten Gesprächen, die wir mit den regierungstragenden Fraktionen hatten, wichtig, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetzentwurf gewahrt bleiben.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Stellung eines Anwaltes beim Unterbindungsgewahrsam – das war der Knackpunkt am Montagabend, den wir dann ausgeräumt haben – das Wichtige war, um zu zeigen, dass Waffengleichheit zwischen dem Staat auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite herrscht. Ein eingreifender Staat darf nicht alleine für sich stehen.

Ich glaube, mit diesem Pfeiler, den wir hier hineingehauen haben, werden wir auch Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

Ich glaube auch, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auch Akzeptanz bei den 40.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten finden werden. Und ich sage Ihnen auch, warum:

Es war wichtig, dass wir die Begriffe der „drohenden Gefahr“ und der „drohenden terroristischen Gefahr“ im ersten Durchgang rausgekickt haben. Wenn wir die im Gesetz stehen gelassen hätten, hätte das dazu geführt, dass jeder Polizeibeamte und jede Polizeibeamtin bei einer Entscheidung, die sie oder er zu treffen gehabt hätte, immer mit einem Bein im Ermittlungsverfahren gestanden hätte – wenn zum Beispiel ein Richter im Nachhinein entschieden hätte, das, was der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin getan habe, sei falsch gewesen.

Deshalb war es richtig, dass wir diese Begriffe rausgekickt haben, und ich denke, das haben wir im ersten Verfahren auch ganz richtig gemacht.

Der zweite Punkt, liebe Genoss …, liebe Kolleginnen und Kollegen …

(Heiterkeit von der CDU – Daniel Sieveke [CDU]: Oh!)

Ich sage hier schon Genossinnen und Genossen. Sie merken, wie wichtig es war, dass ich gestern bei mir in der Fraktion diskutiert habe. Das habe ich ja gesagt, das hat ein paar Stunden gedauert. Deshalb kommt das manches Mal auch so, dass man weiß, mit wem man zu diskutieren hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist wichtig – und auch da rede ich gar nicht darum herum – bzw. es geht darum, dass nach diesem Polizeigesetz ein Richter die Möglichkeit hat, jemanden oberhalb von 48 Stunden – nämlich bis jetzt 14 Tage und möglicherweise in einer Verlängerung noch mal 14 Tage – in Unterbindungsgewahrsam zu stecken. Wichtig für uns war, dass auch dieser Punkt nicht an einer drohenden Gefahr hängt, sondern an dem Begriff der konkreten Gefahr, der schon lange verfassungsrechtlich abgesichert ist. Nur das kann doch auch die Möglichkeit sein, dass wir die Akzeptanz a) bei der Bürgerschaft und b) bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hinbekommen.

Lassen Sie mich insoweit eines zum Bereich der Quellen-TKÜ sagen. Es ist richtig, dass es hier eine bundesverfassungsgerichtliche Vorgabe gibt, und wir werden sehen, wann wir aufgrund dieser bundesverfassungsgerichtlichen Vorgabe eine solche Quellen-TKÜ überhaupt einmal anordnen können oder eine solche durchzuführen ist.

Zwei Sachen sind hier wichtig. Das eine ist, dass es dabei um die Abwehr terroristischer Straftaten geht. Das Zweite ist: Wir legen alles an denjenigen, der darüber entscheiden wird, und auch das ist doch manches Mal in der Öffentlichkeit falsch dargestellt. Kein Polizeibeamter und keine Polizeibeamtin wird irgendein Handy überwachen. Auch das werden Richterinnen und Richter entscheiden, und zwar mit der Maßgabe, dass sie wissen, welches Softwareangebot seitens der Polizei eingesetzt werden soll.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Und das ist doch dann die Frage, dass wir dem Richter insoweit vertrauen, dass er sich technischen Sachverstand holen kann,

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

um zu überprüfen, ob das überhaupt möglich ist. Das, denke ich, ist genau der richtige Punkt, bei dem wir wieder die Möglichkeit gesehen haben, dass dieser Bereich auch richtig ist.

Ich will Ihnen zum Ende meiner Ausführung eines auch noch einmal sagen, und das sage ich mit ein bisschen Spaß dabei, obwohl der ehemalige Innenminister unsererseits nicht da ist: Wir haben natürlich mit unserem ehemaligen Innenminister ebenfalls sehr intensiv diskutiert. Wahrscheinlich wäre ein Polizeigesetz insoweit auch auf den Tisch gekommen.

Wahrscheinlich wäre es auch, weil es ein Polizeigesetz mit voller sozialdemokratischer Handschrift gewesen wäre, ein anderes gewesen. Ich denke aber, dass dieser Entwurf dieses Polizeigesetzes sehr viele Kompromisse beinhaltet, die dazu führen, dass wir sagen können: Wir können diesem Entwurf zustimmen.

Ich will Ihnen auch noch einmal sagen, warum die SPD sich das nicht nur so schwer macht, sondern warum wir das auch machen: Die SPD war in der Vergangenheit – in ihren 150 Jahren – immer die Partei, die für, die hinter, die vor oder die bei einem Staat steht, der seine Bürger schützt. Das war schon Ende der 20er-Jahre und Anfang der 30er-Jahre des 20. Jahrhunderts der Fall, als es Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen waren, die ihren Staat unterstützt, als Letzte aufrecht gestanden und die Freiheitsrecht gewahrt haben und dafür verboten und hinterher auch verhaftet und getötet wurden.

Es waren auch Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wie Helmut Schmidt sowie die FDP-Innenminister. Es war auch Gerhart Baum, der in der Zeit der 70er-Jahre – 1976 bis 1980 – gerade dem RAFTerror insoweit begegnet ist und dafür gesorgt hat, dass dieser Staat weiterhin existieren und seine Bürger schützen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entwurf, den wir heute diskutieren, haben auch Sozialdemokraten gezeigt, was sie von ihrem Staat halten, nämlich einem wehrhaften Staat, der in der Lage sein muss, die Bürger- und Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Aus diesem Grunde stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir sind der Ansicht, dass das ein Gesetzentwurf ist, den wir gemeinsam erarbeitet haben und der mit dem eingebrachten Gesetzentwurf vom April zum Glück nicht mehr so viel gemeinsam hat. Deshalb werden die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hier zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Lürbke das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war ein langer Weg bis zur heutigen zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs, aber ich denke, er hat sich gelohnt, und es war richtig, dass wir uns die notwendige Zeit genommen haben; denn das Ergebnis gibt uns recht. Mit dem vorliegenden Polizeigesetz verbessern wir die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen,

gleichzeitig wahren wir aber die Bürgerrechte, und beides gehört hier eindeutig zusammen. Uns als FDP, uns als NRW-Koalition war das besonders wichtig. Beides erwarten aber auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen von uns.

Freiheit und Sicherheit müssen immer sauber austariert werden, und das ist uns mit diesem Polizeigesetz jetzt gelungen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Um das einmal einzuordnen: Wir erledigen im Gegensatz zur Vorgängerregierung unsere Hausaufgaben. Wir stellen in diesem Land so viele neue Polizisten wie noch nie ein – 2.500 neue Stellen für junge Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter. Wir statten unsere Polizeibeamten mit zeitgemäßer, mit moderner Ausrüstung aus. Wir geben denjenigen, die für unsere Sicherheit sorgen, dort, wo es nötig ist und wo es Sinn macht, mit einen geänderten Polizeigesetz das erforderliche rechtliche Handwerkszeug an die Hand, um eben im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus im 21. Jahrhundert zeitgemäß und richtig aufgestellt zu sein.

Das Ganze muss aber, meine Damen und Herren, mit Augenmaß und im Einklang mit der Verfassung erfolgen. Uns als FDP – das ist kein Geheimnis – ist das naturgemäß immer besonders wichtig; denn nur ein rechtssicheres Gesetz macht Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich sicherer.