Der Haushalts- und Finanzausschluss empfiehlt in Drucksache 17/4417, den Gesetzentwurf Drucksachen 17/3302 und 17/4100 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu?
Damit ist der Gesetzentwurf Drucksachen 17/3302 und 17/4100 in der zweiten Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4417 mit breiter Mehrheit angenommen.
Wir stimmen drittens ab über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019, also das Haushaltsgesetz 2019 Drucksachen 17/3300 und 17/4100. Ich darf hinweisen auf Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4400. Die Aussprache darüber haben wir gestern im Rahmen der Generaldebatte geführt. Wir stimmen auch hier über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen ab.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der vorgenannten Drucksache 17/4400, den Gesetzentwurf mit den Drucksachen 17/3300 und 17/4100 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Haushaltsgesetz 2019 Drucksachen 17/3300 und 17/4100 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4400 mit allen Anlagen mit den Koalitionsfraktionsstimmen angenommen.
Viertens stimmen wir ab über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2019. Die Zurücküberweisung ist wichtig, weil wir ja noch eine dritte Lesung vor uns haben. Die Drucksachennummern habe ich jetzt häufig genug erwähnt. Die sind bekannt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 wird ebenso rücküberwiesen – Drucksachen 17/3302 und
Rücküberwiesen wird an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesungen. Wer stimmt dieser Rücküberweisung zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Gegenstimmen? – Die gibt es auch nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen und die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2019, des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 und des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 beschlossen.
Am Ende der zweiten Lesung der Haushaltsberatungen darf ich noch folgenden Hinweis geben: Das Haushaltsbegleitgesetz 2019 benötigt nur zwei Lesungen. Die Beratung in zweiter Lesung wurde gestern in der Grundsatzdebatte durchgeführt, aber noch nicht geschlossen. Die Abstimmung in zweiter Lesung zum Haushaltsbegleitgesetz findet erst in der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 statt. Alle, die nicken, wussten das auch.
Das heißt, dass gemäß § 75 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung noch Änderungsanträge zum Haushaltsbegleitgesetz 2019 zulässig bleiben.
Die dritten Lesungen der soeben überwiesenen Haushaltsvorlagen sind für die Plenarsitzungen am 12. und 13. Dezember 2018 vorgesehen.
Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 4, der vom Herrn Präsidenten zu dem Punkt selbst geschlossen und als wieder aufrufbar erklärt wurde, in der Fortsetzung wieder auf. Das war der Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4297. Das Thema war „Migrationspakt stoppen – Wir entscheiden selbst, wen wir ins Land lassen!“.
Ich habe den Tagesordnungspunkt wieder aufgerufen, um Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekanntzugeben. Ihre Stimmen abgegeben haben 187 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 13 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 174 Abgeordnete. Niemand hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 17/4297 mit breiter Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.