Ja, es ist natürlich einfach, schnell mehr zu fordern. Ich bin aber nicht bereit, auf eine gründliche, sachliche Vorarbeit zu verzichten, die ich in allen Bereichen voraussetze. Hier fehlt sie mir noch.
Über das studentische Wohnen haben wir in diesem Haus bereits im vergangenen Jahr sehr intensiv debattiert. Dieses Jahr haben runde Tische zum Thema „studentisches Wohnen“ an vier Standorten ihre Arbeit aufgenommen.
Auf Initiative des Bauministeriums sowie meines Hauses werden an den runden Tischen mit den Akteuren vor Ort ganz konkrete Lösungsstrategien zur Schaffung studentischen Wohnraums an den jeweiligen Standorten erarbeitet. Auch Ihnen allen dürfte bekannt sein, dass es schwierig ist, überhaupt noch Grundstücke, gerade in den besonders nachgefragten Städten, für solche Zwecke zu bekommen.
Außerdem haben wir eine weitere Initiative ergriffen: Ein Gutachten soll die tatsächlichen Sanierungsbedarfe bei den Studierendenwohnheimen identifizieren und beziffern; denn dazu gibt es noch keine seriösen, gründlich durchkalkulierten Unterlagen. Im Anschluss daran wird die Landesregierung entscheiden können, ob, und wenn ja in welchem Umfang, es zu einer weitergehenden Förderung kommt.
Der letzte Punkt meiner Ausführungen ist die gemeinwohlorientierte Weiterbildung, die hier mit sehr freundlichen Komplimenten bedacht wurde. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass im Haushaltsentwurf 2019 erstmals rund 2 Millionen Euro für eine Dynamisierung vorgesehen sind. Auch das gab es vorher nicht – das sollte man dann auch deutlich sagen.
Diese Mittel sollen als Zuschlag zur bisherigen Förderung gewährt werden. Der Zuschlag ist aber – das ist sehr entscheidend – dynamisch angelegt und wird in den nächsten Jahren steigen. Auch damit setzt die Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um.
Parallel dazu läuft natürlich die Reform des Weiterbildungsgesetzes. Sie wissen, dass es dazu im Sommer eine große Konferenz gab. Es finden viele Gespräche statt, die letzte Regionalkonferenz in diesem Kontext wird im nächsten Monat stattfinden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden wir zusammenführen. Natürlich soll es auch ein Eckpunktepapier für eine Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes geben, mit der notwendigen Beteiligung der Verbände.
Fazit: Für den Haushalt 2019 sind deutlich mehr Landesmittel eingeplant als in den Vorjahren. Damit schafft die Landesregierung die finanzielle Grundlage für die weitere erfolgreiche Arbeit der Wissenschaft und der Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Ich würde mich natürlich freuen, wenn Sie uns nicht nur positiv begleiten, sondern diesem Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. Ich erwähne es nicht so häufig, aber in diesem Fall muss ich es natürlich tun: Sie haben Ihre Redezeit ein wenig überzogen.
Nur ein wenig! Es hat ja auch niemand gemerkt. – Es waren etwa drei Minuten; falls es seitens der Fraktionen noch Bedarf gäbe, das Wort zu erheben, hätten Sie nun die Möglichkeit dazu.
Sie sowieso nicht, Herr Ministerpräsident – wenn überhaupt, dann die Fraktionen. Die Landesregierung hat ja eben gesprochen.
Mir liegen keine Wortmeldung vor, und damit schließen wir die Debatte zu Teil b) Wissenschaft und Weiterbildung.
Wir kommen somit zu den Abstimmungen, und ich bitte um ein wenig Geduld, weil wir uns durch einen kleinen Wust an Abstimmungen durcharbeiten müssen. Nach aktuellem Stand gehe ich nicht davon aus, dass wir heute noch einen zweiten Hammelsprung machen werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Verwaltung bedanken. Für viele in der Verwaltung war es der erste Hammelsprung in diesem Parlament.
(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN, der AfD und dem Parlamentari- schen Staatssekretär Klaus Kaiser)
Ich bin der Meinung, dass das Ganze prima organisiert wurde. Sie haben es sozusagen fast nicht gemerkt, außer dass Sie einmal den Saal verlassen und wieder betreten mussten. Danke also an alle, die dabei mitgewirkt haben – wir hatten auch ein klares Ergebnis.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen; erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/4344. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die SPD-Fraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – CDU und FDP sind dagegen. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion enthält sich. Damit haben wir ein klares Ergebnis. Der Änderungsantrag Drucksache 17/4344 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Einzelplan 06 ab. Der Haushalts- und Finanzausschluss empfiehlt in Drucksache 17/4406, den Einzelplan 06 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer
stimmt dagegen? – SPD und Grüne sowie AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Einzelplan 06 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4406 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Drittens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/4302. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt, also stimmen wir über den Inhalt des Antrags ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – CDU, FDP … – sonst niemand?
(Bodo Löttgen [CDU]: Meistens reicht das! – Heiterkeit von der CDU – Frank Müller [SPD]: Hammelsprung!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, es ist spät und der Abend ist lang, aber er wird jetzt erst richtig schön. – Wir müssen die Abstimmung noch einmal wiederholen. Ich habe den Eindruck, dass ein bisschen Verwirrung herrscht.
Wir stimmen also drittens ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/4302. Es handelt sich – ich sage es noch mal dem Inhalt nach – um den Antrag zum – stichwortartig gesagt – Prüfauftrag und Zuwendungsrecht. Dazu gab es auch eine Reihe von Ankündigungen.
Versuchen wir es also noch einmal: Wer stimmt diesem Antrag zu? – CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Nachzuholen ist nunmehr die Abstimmung über den Einzelplan 20, zu dem wir bereits gestern die Aussprache durchgeführt haben. Der Haushalts- und Finanzausschluss empfiehlt in Drucksache 17/4420,
den Einzelplan 20 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist der Einzelplan 20 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4420 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Erstens stimmen wir ab über das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018, das sogenannte Nachtragshaushaltsgesetz 2018.
Der Haushalts- und Finanzausschluss empfiehlt in Drucksache 17/4399, das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 unverändert anzunehmen. Wir stimmen also in der zweiten von drei Lesungen über den Gesetzentwurf – Drucksachen 17/3400 und 17/4099 – und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem so zu? – CDU und FDP sowie die AfDFraktion stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht.
Damit ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 Drucksachen 17/3400 und 17/4099 in zweiter Lesung mit breiter Mehrheit angenommen.
Wir stimmen zweitens ab über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019. Kennerinnen und Kenner ahnen es: Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist gemeint; das GFG 2019 Drucksachen 17/3302 und 17/4100. Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4417. Die Aussprache dazu haben wir gestern bereits geführt; wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen.
Der Haushalts- und Finanzausschluss empfiehlt in Drucksache 17/4417, den Gesetzentwurf Drucksachen 17/3302 und 17/4100 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu?