Landtags NRW gegen die Landesregierung wegen Verletzung des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten
Wir kommen also zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4319, dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof derzeit nicht beizutreten. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/4319. Wer stimmt dieser zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Letzteres ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4141 die in der Vorlage 17/1200 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer tritt dem bei? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Letzteres ist nicht der Fall. Damit ist die Vorlage 17/1200 einstimmig angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
Die Übersicht 13 enthält fünf Anträge, die vom Plenum gem. § 82 Abs. 2 GO an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 13. Wer tritt dem bei? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die in der Drucksache 17/4336 enthaltenen Abstimmungsergebnisse einstimmig bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 17/17 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen. Eine Aussprache nicht vorgesehen.
Wer stimmt zu und bestätigt damit? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Letzteres ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses aus Übersicht 17/17 einstimmig bestätigt.
Das war es für heute. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Das Plenum berufe ich wieder ein für morgen, Donnerstag, den 29. November 2018, 10 Uhr.