Deutlicher, als Sie es hier formuliert haben, kann man überhaupt nicht sagen, dass Ihnen einzelwirtschaftliche Interessen wichtiger sind als Belange der Umwelt und in diesem Fall das Trinkwasser.
Ganz klar wird an der Stelle auch – denn ich habe Ihren Koalitionsvertrag sehr genau gelesen –, dass Sie eine Kernaussage Ihres Koalitionsvertrages hier schon gleich brechen. Sie reden davon, dass Sie Ökonomie und Ökologie versöhnen wollen.
Es geht doch darum, dass wir am Ende dieses Prozesses der Düngeverordnung, den wir hier seit 2010 gemeinsam begleitet haben – das war ein ganz langer, quälender Prozess –, gesagt haben: Wir wollen nicht alle Betriebe über einen Kamm scheren, weil die Nitratwerte ja nicht überall schlecht sind. – Das sagt auch niemand.
Wir haben natürlich Problemregionen. Wir haben aber auch Regionen, in denen die Nitratwerte vollkommen in Ordnung sind. Also haben wir gemeinsam gesagt: Dann wollen wir für die Regionen, die Problemregionen sind, auch Möglichkeiten haben, mehr zu machen, damit wir insgesamt keine überzogenen Regelungen treffen müssen. – Das ist für uns auch eine Selbstverständlichkeit. Denn warum sollen wir Bauern im Sauerland, die die Probleme nicht verursachen, mit einer Düngeverordnung überziehen, die aus ihrer Sicht völlig unverhältnismäßig wäre?
Genau dafür, dass wir die Düngeverordnung nicht so strikt gestalten, brauchen wir auf der anderen Seite die Länderöffnungsklausel. Wenn Sie sie im Koalitionsvertrag von vornherein ausschließen, ist das ein Treppenwitz. Damit brechen Sie quasi auch die Verhandlungen zur Düngeverordnung insgesamt.
Herr Hovenjürgen, wir haben die Düngeverordnung jetzt ein paar Mal diskutiert. Wir wollen bei den Nitratwerten nach 30 Jahren Debatte und auch 30 Jahren Wasserkooperationen endlich zu Verbesserungen kommen. Dass das alles nicht von heute auf morgen geht, sehen wir ja ein. Aber es passiert viel zu wenig. Uns liegen die Nitratberichte vom Bund
Hier sind wir folgender Meinung: Wenn Sie sich weigern, ein Instrument wie die Länderöffnungsklausel zu nutzen, nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Nitratwerte am Ende so bleiben, wie sie sind. Und dann passiert das, was das UBA in seinem Gutachten prognostiziert hat: Die Aufbereitung von Trinkwasser wird zu höheren Kosten führen. Irgendwann stehen wir dann sogar vor der volkswirtschaftlichen Rechnung, ob sich der letzte Doppelzentner der Ernte noch lohnt, wenn gleichzeitig Trinkwasser für die Menschen immer teurer wird.
Ehrlich gesagt, gibt es zwei Bundesländer, für die wir die Länderöffnungsklausel wirklich brauchen. Das sind Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für diese beiden Bundesländer ist die Länderöffnungsklausel vor allem gedacht gewesen.
Daher ist es ein Armutszeugnis, wenn hier die Koalitionsfraktionen von vornherein sagen: Das wollen wir aber auf keinen Fall machen.
In der Region, aus der ich komme, dem Münsterland, ist es einfach so, dass wir in weiten Teilen schlechte Nitratwerte haben. Am Niederrhein haben wir viele Brunnen mit schlechten Nitratwerten. Insofern können wir nicht auf Dauer keine Düngung erlauben, die ständig am Limit und leicht darüber liegt.
Wir könnten hier in Nordrhein-Westfalen von einer Länderöffnungsklausel profitieren – wenn wir sie denn nutzen würden. Man fragt sich schon, warum Sie dieses sinnvolle Instrument nicht nutzen wollen. Warum tun Sie das nicht? Sie tun es doch deshalb nicht, weil Sie dem Bauernverband einen Gefallen tun wollen. Darum geht es nämlich in Wirklichkeit.
Wenn Sie jetzt eine Lösung anböten, die auch einen gangbaren Weg darstellte, könnte man ja vielleicht noch darüber reden. Aber Ihr Weg, den Sie vorschlagen, von dem man immer wieder hört, ist der Weg der freiwilligen Verbindlichkeit.
Übersetzt in ein Bild fällt mir da der Autofahrer ein, der nach dem Motto „Das ist ja nur freiwillig verbindlich“ bei Rot über die Ampel fährt. Anstatt dann massiv einzugreifen – wir alle würden sagen: Wenn jemand bei Rot über die Ampel fährt, bremsen wir ihn aber richtig –, schlagen Sie jetzt vor, einmal mit dem Autofahrer zu reden und ihm zu sagen: Pass mal auf, Autofahrer, wir möchten dich bitten, dich daran zu halten; Rot ist Rot; und damit du das auch tust, zahlen wir dir 200 €. – Vielleicht klappt es dann ja. Aber wenn er wieder über die rote Ampel fährt, ist es auch nicht schlimm; denn das ist ja alles nur freiwillig.
Zum Thema „Kooperation“: Keiner von uns hat etwas gegen Kooperation im Wasserschutz. Wir wollen sie alle. Aber es gibt Grenzen für diese Kooperation. Wir brauchen klare Spielregeln im Bereich der Düngung – aus volkswirtschaftlichen Gründen, aus Umweltschutzgründen und um das Verursacherprinzip auch in diesem Bereich endlich zu stärken.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Beratung und hoffen, dass Sie dann die Idee fallen lassen, die in Ihrem Koalitionsvertrag steht, und sehr wohl die Länderöffnungsklausel noch nutzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rüße. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Schulze Föcking das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in NRW in einigen Landesteilen ein Nitratproblem. Das ist bekannt. Das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode mehrfach diskutiert und besprochen. Genauso klar ist: Diese Anstrengungen sind erforderlich, um die Grundwasserbelastung schnellstmöglich zu senken.
Die Bundesebene war aber auch nicht untätig. Seit Kurzem ist die novellierte Düngeverordnung verabschiedet – mit dem Ziel, die Grundwasserbelastung mit Nitrat zu senken.
Bis hierhin kann ich dem Antrag der SPD auch sehr gut folgen. Aber das war es, offen gestanden, dann auch schon.
Offensichtlich haben Sie aber den Koalitionsvertrag von CDU und FDP nicht verstanden oder wollten ihn nicht verstehen. Sie möchten gerne die Landesregierung auffordern, darzustellen, wie sie die Nitratbelastung senken will, ohne die Länderöffnungsklausel der Düngeverordnung zu nutzen. Demnach gehen Sie davon aus, die Landesregierung werde gänzlich auf eine entsprechende Verordnung verzichten.
Meine Damen und Herren, um es klar festzustellen: Selbstverständlich werden wir eine Landesverordnung vorlegen. Sie wird für die mit Nitrat belasteten Grundwassergebiete in unserem Land entsprechende sachgerechte Maßnahmen vorsehen. Das ist fester Bestandteil der Umsetzung der Düngeverordnung und weder von CDU noch von FDP jemals infrage gestellt worden.
Es liegt im Übrigen auch gar nicht in der Hand der Landesregierung, auf diese Verordnung zu verzichten. Das ist eine Verpflichtung für die Länder, die sich aus der Düngeverordnung ergibt, und Bestandteil einer verbindlichen Zusage Deutschlands gegenüber der EU-Kommission.
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Frau Schulze Föcking, ich habe eine Nachfrage. Wie habe ich das zu verstehen? Die Länderklausel sagt ja, dass Sie drei von möglichen 14 Maßnahmen durchführen müssen. Wie wollen Sie damit in der Zukunft umgehen?
Genau das, Frau Watermann-Krass. Wenn Sie weiter zuhören, kommen wir genau zu diesem Punkt. Ich komme noch einmal darauf zurück. Diese Verpflichtungen sind für uns selbstverständlich. Darüber muss man gar nicht diskutieren.
Für diejenigen Kollegen, die vielleicht dieses Thema heute hier zum ersten Mal hören, kurz zum Hintergrund: In der kürzlich verabschiedeten Novelle der Düngeverordnung des Bundes gibt es eine Verordnungsermächtigung für die Länder. Damit sollen weitergehende Anforderungen an die Düngung in Gebieten mit Nitratbelastungen im Grundwasser formuliert werden. Die Ermächtigungsgrundlage enthält einen Katalog von 14 Maßnahmen, von denen die Länder mindestens drei umsetzen müssen.
Hieraus schließen Sie, Frau Watermann-Krass, die SPD und offensichtlich auch Herr Rüße, dass wir auf den Erlass einer Landesverordnung verzichten wollen. Das ist schlichtweg falsch.
Die Aussage in der Koalitionsvereinbarung besagt lediglich, dass wir über die drei erforderlichen Maßnahmen hinaus keine weiteren ordnungsrechtlichen Festlegungen treffen wollen. Wir haben nicht vor, unsere Landwirtschaft mit sechs, acht oder sogar 14 weiteren ordnungsrechtlichen Vorschriften zu überziehen.
Herr Rüße, wir gehen davon aus, dass Ihnen die Rechtslage auch bekannt ist. So weit sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben.