Protocol of the Session on November 14, 2018

(Beifall von der CDU)

Ähnlich sieht es beim Thema „Anwesenheitspflichten“ aus. Die Grünen behaupten, das Hochschulzukunftsgesetz verbessere die Studienbedingungen und stärke das selbstbestimmte Studium, und dann ziehen Sie als Hauptgrund die Abschaffung der Anwesenheitspflicht heran.

Wir sehen dieses Thema grundsätzlich anders. Wir werden das derzeitige Verbot von Anwesenheitspflichten wieder abschaffen. Zukünftig soll die Gemeinschaft von Lernenden und Lehrenden an jeder Hochschule selbst entscheiden, wo Anwesenheitspflichten mit Blick auf den Lernerfolg erforderlich sind oder nicht. Im bisherigen Status sind – unter Ausnahmen – auch Anwesenheitspflichten jetzt schon zulässig. Wenn man die Anfrage auswertet – Sie haben es selbst genannt –, ergibt sich je nach Fachbereich ein Bild zwischen 0 % und 50 %.

Wir halten also fest:

Erstens. Anwesenheitspflichten können jetzt schon ausgesprochen werden.

(Zuruf von Dietmar Bell [SPD])

Zweitens. Wir werden diesen Weg weiter gehen.

Gerade für Seminare – das möchte ich noch einmal ganz klar sagen – können die Anwesenheit und die aktive Teilnahme aller Studierenden elementar für den Studienerfolg sein. Der Diskurs, also der wissenschaftliche Streit in der persönlichen Begegnung in einem Seminar, ist die zentrale Größe eines jeden Studiums. Ein Diskurs benötigt Anwesenheit, ansonsten könnten wir auch flächendeckend Fernuniversitäten einführen.

(Beifall von der CDU)

Ihre Behauptung, dass Anwesenheitspflichten bisher verboten seien, ist also genauso falsch wie Ihre Suggestion, dass mit der kommenden Novelle Anwesenheitspflichten verpflichtend sein werden. Die Antwort auf Ihre Anfrage zeigt klar: Ein Blick ins Gesetz führt zu Klärung, Erleuchtung und Entemotionalisierung.

Jetzt kommen wir zum Thema „Landeshochschulentwicklungsplan“. Die Fragen dazu wurden auf über 100 Seiten beantwortet. Ich sage Ihnen grundsätzlich: Der Unterschied zwischen Ihrer Philosophie und der unsrigen lässt sich am besten am Landeshochschulentwicklungsplan erkennen.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Für mich gilt ganz allgemein: Die Worte „Plan“ und „Wissenschaft“ passen nicht zusammen.

(Beifall von der CDU)

Sie sind kein Geschwisterpaar, sie ergänzen sich nicht. Im Gegenteil: Sie torpedieren sich. Ihnen und insbesondere Frau Schulze ging es um Lenkung von Wissenschaft durch strenge Vorgaben. Dieses Verständnis von Wissenschaft lehne ich ab, lehnen wir ab, und auch die gesamte NRW-Koalition sowie die Landesregierung lehnen es ab.

(Beifall von der CDU)

Die Antwort zeigt darüber hinaus: Rot-Grün hat den Hochschulen Misstrauen entgegengebracht. Es flossen erhebliche Ressourcen in die mit diesen ganzen Aufstellungsverfahren verbundenen Abstimmungsprozesse. Wir werden durch Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die eigenverantwortliche Gestaltungskraft von Hochschulen begünstigen und die Hochschulen von zentraler Steuerung durch das Land befreien.

Wie ich zu Beginn ausführte, sind wir Ihnen wirklich zutiefst zu Dank verpflichtet. Der tiefe Erkenntniskern der Beantwortung Ihrer Anfrage, meine Damen und Herren von den Grünen, liegt in der Tatsache, dass unsere Hochschulen dringend einer Abkehr vom Zwang bedürfen. Es bedarf einer Korrektur der damaligen Regierungsphilosophie.

Alle von Ihnen angesprochenen Themen belegen klar, dass der Versuch, ein so großes System, wie

wir es in Nordrhein-Westfalen nun einmal haben, von oben steuern zu wollen, scheitern muss.

Das wird darüber hinaus – das haben Sie ebenfalls angesprochen – auch an der Frage der Zivilklausel deutlich. Sie haben alle Hochschulen genötigt, sich mit Zivilklauseln zu befassen. Vielleicht haben Sie gehofft, damit mit Zwang von oben das Thema „Frieden an den Hochschulen“ erzeugen zu können.

Ich sage Ihnen: Sie haben diese Klauseln – das ist, Herr Bolte, auch in Ihrer Rede eben wieder deutlich geworden – eingeführt, um Forschungsvorhaben, die Ihnen nicht genehm waren, politisch diskreditieren zu können.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Sind Panzerfabriken in autoritären Regimes so et- was Dolles?)

Sie wollen das entscheiden. Aus Ihrem Zwischenruf wird ganz deutlich, dass Sie in der Position sein wollen, zu entscheiden, was und worüber geforscht werden soll.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Es ist mit unserem Geld finanziert, mit Ihrem auch! – Josefine Paul [GRÜNE]: Es gibt auch politische Verantwortung, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen!)

Es ist nicht Ihre Aufgabe, Wissenschaftsfreiheit zu planen, auch wenn Sie diese Landschaft gerne zwingen möchten.

Jetzt sage ich Ihnen, wozu das führt. Die Antwort auf Frage 9 belegt klar: In Aachen, Bielefeld, Dortmund und Bochum gab es Forschungsvorhaben, die aufgrund von Zivilklauseln verhindert wurden. Es zeigt sich hier also exemplarisch: Steuerung von oben, grünes Wunschdenken und ein sozialdemokratischer Etatismus erzeugen Stillstand.

(Beifall von der CDU)

Deshalb werden wir die Ergebnisse dieser Anfrage in die Diskussion um die Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes einfließen lassen. Wir werden mehr Freiheit für unsere nordrhein-westfälische Wissenschaftslandschaft erzeugen.

Deswegen bedanke ich mich abschließend noch einmal für die Gelegenheit zur Debatte. Mir hat die Auswertung dieser Anfrage in vielen Dingen noch einmal bestätigt, dass der Weg, den wir hier gehen, der richtige ist. – In diesem Sinne vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD erteile ich nun unserem Abgeordnetenkollegen Herrn Bell das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin immer froh, hinter Dr. Berger sprechen zu können, und war wirklich heilfroh, zur Kenntnis nehmen zu können, dass er die Große Anfrage komplett gelesen hat. Das fand ich echt bemerkenswert.

Wenn man keinen akademischen Abschluss hat, zweifelt man allerdings manchmal an der Analysefähigkeit von Akademikern. Das war so, als ich den Kern des Redebeitrags hier an mir habe vorbeiziehen sehen.

(Beifall von der SPD)

Zum Schluss habe ich mich wieder zu Hause gefühlt. Das, was jetzt wunderbar aufgeschlagen ist, war der Duktus der letzten Legislaturperiode: Alles ist gut, machen Sie weiter so. – Das hilft aber in Bezug darauf, was in der Großen Anfrage deutlich geworden ist, eigentlich nicht weiter.

Ich probiere mal, die Große Anfrage ein bisschen abzuarbeiten. Dabei will ich ein wenig strukturierter vorgehen, damit man weiß, wo wir möglicherweise eine deutlich andere Interpretation haben.

Der erste Bereich der Großen Anfrage hat sich mit der Frage der Partizipation bei den Universitäten befasst. Im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Dr. Berger, vorgetragen haben, hat die damalige Gesetzesnovelle zum einen vorgesehen, dass die Stimmen der Vertreterinnen bzw. Vertreter der jeweiligen Hochschulgruppen im gleichen Verhältnis zueinander gewichtet werden müssen; es sei denn, dass eine Regelung in der Grundordnung vorliegt, mit der eine Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder nichtprofessoraler Gruppen bei den Beratungen und Entscheidungen des Senats im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse angemessen sichergestellt wird, die also mithin der Gruppenparität im Senat insofern funktional äquivalent ist.

Wir haben im Gegensatz zu dem, was immer behauptet wird, die Gruppenparität nicht in Gänze entsprechend durchgesetzt, sondern den Hochschulen die Verantwortung zugewiesen, mehr Beteiligung sicherzustellen, aber einen Weg zu finden, der hochschulangemessen ist.

Wenn man diese Große Anfrage liest, kann man feststellen, dass wir eine enorme Vielfalt an Regelungen haben. Die sind aus meiner Sicht ortsangemessen und hochschulangemessen, weil sie die jeweilige Kultur bzw. Mitbestimmungskultur an den Hochschulen entsprechend aufnehmen und ihr gerecht werden.

Selbst das Ministerium schreibt in Beantwortung der Großen Anfrage, dass diese Regelungen autonomieaffin sind, also nicht der Autonomie der Hochschulen widersprechen, sondern ihr sehr wohl entgegengekommen sind und insoweit jedenfalls – so lese ich das – durchaus sachgerecht sind.

Ich frage Sie, Herr Dr. Berger, und auch Sie, lieber Moritz Körner: Was wollen Sie denn dann eigentlich mit der Gesetzesnovelle erreichen, was nicht jetzt schon Realität in diesem Land ist? Selbst für mich waren eine ganze Reihe dieser Modelle, die durch die Hochschulen gefunden worden sind, durchaus überraschend.

Ich will zum Beispiel die Drittelparität an Fachhochschulen erwähnen, die mir vorher nicht bekannt war, aber in der Bewertung durch das Haus mit der Begründung genehmigt worden ist, dass dies wegen des Umstandes, dass es wenige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Fachschulen gibt, eine adäquate Regelung ist.

Das ist insoweit auch eine sehr pragmatische Betrachtungsweise des Hauses in Bezug darauf, was es an entsprechenden Regelungen – bis hin zur Öffnung der Grundordnung mit dem Zweck der Schaffung der Möglichkeit von Gruppenparität im Fachbereichsrat – gibt. Das hat die Uni Bielefeld gemacht; auch das war mir nicht bekannt.

Deswegen sage ich: Wir haben mit unserem Hochschulzukunftsgesetz die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten an den Hochschulen erhöht, und zwar autonomieaffin und standortgerecht. Das ist aus unserer Sicht erfreulich und widerlegt auch die bisher von Ihnen, Herr Dr. Berger, vorgetragenen Argumente ausdrücklich.

Der zweite Bereich, den ich ausdrücklich als Erfolgsmodell betrachten werde – deswegen würde ich es auch nicht so skandalisieren, wie Matthi Bolte es getan hat, sondern erst einmal herausstellen, was da passiert ist –: Wir haben die Studienbeiräte eingerichtet – aus meiner Sicht in Zeiten von Bologna ein absoluter Gewinn für die Hochschulen.

Wir haben in den letzten Monaten Anhörungen zur Bologna-Reform gehabt, in denen wir auch durch die Wissenschaft durch entsprechende Evaluierungen zur Kenntnis genommen haben, dass die Zufriedenheit der Studierenden an den Hochschulen nach anfänglich großen Problemen deutlich zugenommen hat.

Ich sage Ihnen: Dazu tragen auch maßgeblich die Studienbeiräte bei, weil sie eben sehr praxisbezogen Fragen der Studienordnung, der Festlegung von Studieninhalten bei der entsprechenden Aufstellung von Studiengängen diskutieren und damit auch die Sachkompetenz der Studierenden einbeziehen.

Dass wir in 225 Fachbereichen von 243 mittlerweile Studienbeiräte haben und dass mir jedenfalls in den Gesprächen an Hochschulen für diese Arbeit ein großer Respekt der handelnden Akteure übermittelt wird, ist doch ein Erfolg, den man hier auch nicht kleinreden sollte. Vielmehr ist in der Praxisorientie

rung bei der Beteiligung von Studierenden am Studienalltag der Erfolg dieses Gesetzes insoweit nicht zu beanstanden.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)