Protocol of the Session on November 14, 2018

Ich würde das jetzt gerne zu Ende führen wollen, Herr Präsident! – Und da werden wir alle Anstrengungen brauchen – das will ich noch einmal bekräftigen –, um alleine für die Projektvorschläge, die jetzt in der Kommission vorliegen, die notwendige Anschubfinanzierung angemessen auf die Standorte verteilt zu bekommen und darüber hinaus Mittelzusagen zu erhalten, die dann noch die mittel- und langfristige Realisierung dieser großen Vorhaben erlauben.

Ich will es hier zum Ausdruck bringen: Da kämpft jeder an seiner Stelle und in seiner Verantwortung, zu der wir auch stehen. Beim Bund stehen in der Kommission im Kern vier Bundesministerien. Zwei davon werden von Ihrer Partei, Herr van den Berg, mitgestellt, ganz zentral der Bundesfinanzminister. Ich bitte uns alle, dass wir uns auf die Projekte konzentrieren, dass wir versuchen, für sie zu werben. Ich bitte aber auch darum, dass wir die notwendige finanzielle Unterstützung dafür bekommen, damit wir die Projekte umsetzen können.

Wenn wir dann noch die Steinkohle – das haben wir vorhin in der Fragestunde diskutiert – angemessen berücksichtigen wollen, dann kann es nicht angehen, dass wir versuchen, das sowieso schon als zu klein identifizierte Tischtuch in jeweils eine andere Richtung – Ost/West – und innerhalb Nordrhein-Westfalens noch einmal Nord/Süd zu ziehen. Da müssen wir ehrlich sagen: Wenn es mehr Strukturerfordernisse gibt, dann müssen auch mehr Mittel bereitgestellt werden; sonst wird das nicht funktionieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Trotzdem müssen wir priorisieren, und wir müssen zusehen, dass wir das verantwortlich hinbekommen. Ich meine, dass wir das bislang ganz gut auf den Weg gebracht haben. Ich habe auch nicht den Eindruck – wenn ich mir erlauben darf, das zu sagen; bei allen Bemühungen auch der anderen Länder, sich zu positionieren –, dass wir in irgendeiner Weise im Vergleich zu den ostdeutschen Ländern ins Hintertreffen geraten wären.

Ich habe von Mitgliedern der Kommission – auch von Mitgliedern aus den neuen Ländern – gehört, dass sie unsere Vorschläge als sehr strukturiert und vorbildlich wahrgenommen haben. Ich habe auch wahrgenommen, dass die anderen Länder daraufhin noch einmal kräftig nachgearbeitet haben, bis hin zu gewissen Anleihen, die sie bei uns gesucht haben. Wir haben vorhin schon bei den Anträgen gesehen, dass der eine schon mal beim anderen Anleihen nimmt; das muss ja kein Nachteil sein.

Natürlich stehen wir ein Stück weit auch im Wettbewerb, aber – das ist meine Haltung dazu – ich möchte mich nicht daran beteiligen, dass sich die betroffenen Kohleländer und die Menschen, die darin wohnen, auch noch untereinander in einen Konflikt bringen und sich gegenseitig ausspielen lassen. Das kann nicht unser Interesse sein und liegt auch nicht im Interesse übergeordneter Ziele.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Wir wollen an einem Strang ziehen und sehen, dass es für alle Menschen – für die tragen wir auch Verantwortung – in gesamtstaatlicher Hinsicht, auch in der Lausitz usw., vernünftige und verlässliche Bedingungen gibt – genauso wie im Ruhrgebiet.

Deswegen bin ich daran interessiert, dass wir gemeinsam zu einem für alle vernünftigen Ergebnis kommen. Ich denke, mit unseren Vorschlägen haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet. Mit Ihrer Unterstützung werden wir auch in den nächsten Tagen und Wochen erreichen können, dass alle Länder und damit die Menschen mit einem guten Ergebnis dabei herauskommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht, sondern einen Vorschlag.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4117 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Stimmt jemand dafür? – Gibt es Enthaltungen? – Wir haben gemerkt, dass alle dafür waren. Dann ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

9 Wie steht es um die Mitbestimmung, die ge

sellschaftliche Verantwortung und das selbstbestimmte Studium an den Hochschulen in NRW?

Große Anfrage 5 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2612

Antwort der Landesregierung Drucksache 17/3674

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Bolte-Richter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben diese Große Anfrage gestellt, weil wir dokumentieren wollen, welche Fortschritte für Freiheit, Mitbestimmung und Demokratie an unseren Hochschulen in Nordrhein-Westfalen diese Landesregierung kaputtmachen will – aus rein ideologischen Gründen und mit einer Retropolitik, die Studierende und Beschäftigte gängeln und ihre Rechte einschränken will.

Sie wollen Militärforschung statt gesellschaftlicher Verantwortung. Sie wollen weniger statt mehr studentische Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes studentisches Leben ist Ihnen offensichtlich suspekt. Sie wollen Studierende zu einer Matrikelnummer in einem Massenabfertigungssystem machen.

Wenn Sie dann eines Tages doch mal in der Lage sind, Ihr Studierendengängelungsgesetz – wahrscheinlich als vergiftetes Weihnachtsgeschenk – in diesen Landtag einzubringen, werden wir zeigen: Wo Schwarz-Gelb Hausarbeits-, Klausuren- und Scheinfabriken will, wollen wir kritisches Denken. Wir wollen Studierende, die Querdenkerinnen und Querdenker sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das gibt es aber nur, wenn wir Studierenden die Freiheit lassen, die das Studium eigentlich bedeuten soll. Bei der Anwesenheitspflicht geht es los. Dabei geht es nicht darum, was Studierende in ihrer Freizeit treiben, sondern da geht es um die 6 % der Studierenden in Nordrhein-Westfalen, die Kinder erziehen, um die gut 5 %, die Angehörige pflegen, um die 13 %, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, und natürlich auch um die 68 % der Studierenden, die neben dem Studium arbeiten müssen, um ihren Aufstieg zu ermöglichen. Das sind Zehntausende Menschen, die Sie vor existenzielle Probleme stellen.

Das zeigen auch die Zahlen aus der Antwort auf die Große Anfrage. Sie zeigen, dass es heute mit der sehr engen, sehr restriktiven Regelung schon zum Teil in einigen Studiengängen in Richtung von 57 % Anwesenheitspflicht geht. Das zeigt die Richtung auf. Wenn Sie grundsätzlich Anwesenheitspflichten wieder ermöglichen, wird das zu einer flächendeckenden Anwesenheitspflicht in Seminaren kommen.

Wenn wir über Freiheit reden, reden Sie über die Freiheit der Hochschulräte oder über Kriegsforschung. Das ist der Unterschied zwischen uns, der sich schon durch die ganze Debatte zieht. Wir haben gefragt, wo die Zivilklausel Forschungsvorhaben verhindert hat. Das Ministerium war sichtlich bemüht – das muss man anerkennen –, ein paar Beispiele zu finden.

Richtig erfolgreich war es aber nicht. Es konnte fünf Beispiele liefern, in denen die Zivilklausel Forschungsvorhaben verhindert hat. Aber wenn man

sich die Forschungsvorhaben anschaut, um die es da ging, sieht man: Das sind solche Vorhaben, zu denen man definitiv sagen muss, dass es gut war, dass wir die Hochschulen an dieser Stelle auf gesellschaftliche Verantwortung verpflichtet haben.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Im Gegenteil, Herr Kollege Dr. Berger: Wenn es eine relevante Zahl an Forschungsvorhaben gegeben hätte, die große Probleme dokumentiert hätte, hätte das Ministerium doch nicht gezögert, die Beispiele aufzuführen. Bei den Beispielen, die Sie genannt haben, handelt es sich um wenige Fälle und um kleine Zahlen.

Beim Hochschulrat lässt sich das ähnlich aus den Zahlen ablesen. Hier sind Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter überproportional vertreten. Das ist schlicht und ergreifend ein Argument mehr für die kommende Debatte und dafür, dass das Hochschulgesetz auch weiterhin dafür plädieren muss, dass alle organisierten Interessen wie Gewerkschaften und Kulturverbände ebenfalls vertreten sind.

Es ist aber auch ein Beleg dafür, wie fragwürdig es ist, dass Sie letzten Endes den Hochschulrat wieder gegenüber dem Senat stärken wollen. Parallel beschneiden Sie dem Senat die demokratische Mitbestimmung und die demokratischen Möglichkeiten.

Es zeigt sich – da sind wir direkt beim Thema „Gruppenparität im Senat“ –: Wir haben an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mit dem Hochschulzukunftsgesetz mehr Demokratie geschaffen. Die reine Gruppenparität oder eine Quasi-Gruppenparität wurde an mehr als der Hälfte der Hochschulen umgesetzt. Wenn dieses Modell, wie Sie es immer plakativ behaupten, so unglaublich bürokratisch, schwerfällig oder was auch immer wäre, dass es für die Hochschulen überhaupt nicht gangbar gewesen wäre, hätten sie ein einfaches Kommissionsmodell beschließen können. Aber diese einfache Alternative haben wenige Hochschulen gewählt. Selbst die Hochschulen mit einem Kommissionsmodell haben noch viel weitergehende Beteiligungsmöglichkeit für die Statusgruppen von Studierenden und Beschäftigten geschaffen.

Also: Es würde die Demokratie an den Hochschulen deutlich schwächen, würde nicht mehr die Gruppenparität als Regelfall angenommen und würde keine Pflicht zur Genehmigung von alternativen Mitbestimmungsmodellen mehr bestehen.

Auch da gilt: Mit Ihrem Referentenentwurf, wahrscheinlich auch mit Ihrem Gesetzentwurf gibt es durch Schwarz-Gelb einen klaren Angriff auf die Mitbestimmung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es gehört zur Demokratie dazu, dass Mitbestimmungsrechte, die der Gesetzgeber gewährt, durch

die Exekutive durchgesetzt werden. Es zeigt sich an den Zahlen: An 18 von 243 Fachbereichen gibt es immer noch keine Studienbeiräte.

Es ist ein schlimmes Versäumnis der ministerialen Rechtsaufsicht, dass drei Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist in einigen Fachbereichen noch immer die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte von Studierenden missachtet werden. Das Ministerium muss endlich einschreiten, wenn es sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Schluss möchte ich einen grundsätzlichen Ausblick geben. Sie sind jetzt seit anderthalb Jahren in der Regierung, und seit dem Tag, an dem Sie mit Schwarz-Gelb die Regierung übernommen haben, wurde kein Wort mehr über das verloren, was Sie uns immer vorgehalten haben. Es gab kein Wort mehr über die Verbesserung der Betreuungsrelation, kein Wort mehr über die Erhöhung von Qualitätsverbesserungsmitteln und kein Wort mehr über die deutliche Steigerung der Grundfinanzierung der Hochschulen oder insgesamt über mehr Mittel im System.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass Studierende einen Anspruch auf gute Lehre erhalten und dass dieser Anspruch dann auch realisiert werden kann. Das geht aber nur, wenn diese Landesregierung endlich dazu übergeht, ihr Geld nicht mehr in Heino und dicke Bohnen zu stecken sondern in die Köpfe, die unser Morgen gestalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bolte-Richter. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dr. Berger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über das selbstbestimmte Studium in Nordrhein-Westfalen. Vorweg möchte ich mich ganz grundsätzlich bei der Fraktion der Grünen für diese Anfrage bedanken. Eine Große Anfrage erfordert viel Zeit und Herzblut, und die Beantwortung dieser Anfrage bereichert uns Fachpolitiker mit Wissen. Herzlichen Dank, Herr Bolte-Richter, dass Sie der Landesregierung die Gelegenheit gegeben haben, unser aller Wissensbasis zu verbreitern.

Das politische Ziel Ihrer Anfrage – Sie haben es selbst noch einmal formuliert – ist, den Nachweis zu führen, dass das bestehende rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz eine stärkere Demokratisierung der Hochschulen ermöglicht, und darüber hinaus die geplante Novellierung durch Schwarz-Gelb zu diskreditieren. Eine genauere Analyse der Antworten zeigt jedoch – auch das sei schon mal vorweg gesagt –,

dass Sie Ihr geplantes politisches Ziel mit dieser Großen Anfrage nicht erreicht haben. Im Folgenden werden wir darüber diskutieren, warum das der Fall ist.

Beginnen wir mit der Frage der Mitbestimmung in Senaten und Fachbereichen. Die Grünen behaupten in der Anfrage, das Hochschulzukunftsgesetz stärke die Demokratie, vor allem durch die Einführung der Gruppenparität in Senaten. Die Gruppenparität in der reinsten Form ist lediglich in drei Universitäten und fünf Fachhochschulen umgesetzt worden. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir 30 Hochschulen plus sieben Kunst- und Musikhochschulen haben. Hier kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die beabsichtigten Ziele des Hochschulzukunftsgesetzes von der Mehrheit der Hochschulen abgelehnt werden und auch von den Studierenden an dieser Stelle nicht eingefordert wurden.

Alle anderen Hochschulen haben ein alternatives Mitbestimmungsmodell nach § 11 Abs. 2 Hochschulzukunftsgesetz gewählt. Viele Lösungen sind als gruppenparitätsäquivalente Lösungen zu erachten und ein gleichwertiger Ansatz im Modell der partizipativen Hochschule. Deswegen sehen wir uns auch bei der Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes klar bestätigt, indem wir sagen, dass beim Senat Gruppenparität nicht mehr das gesetzliche Regelmodell sein soll, sondern eine von mehreren Optionen.

Sie sehen also schon zu Beginn der Analyse, dass Ihr Beharren auf einer veralteten ideologischen Praxis, im Grunde aus den 70er-Jahren, nicht zukunftsgerichtet ist und dass wir, Schwarz-Gelb, mit einer geplanten Flexibilisierung jetzt schon nachweisbar auf die Zustimmung der Hochschulen treffen.

(Beifall von der CDU)