Protocol of the Session on September 29, 2018

Herr Terhaag, eines zu dem Unterschied: Wir haben viele gleiche Ansichten, was sich darin zeigt, dass wir zwischen Zuwanderung, Asylrecht und einem Aufenthalt aus anderen Gründen oder einem unberechtigten Aufenthalt trennen müssen. Bis dahin sind wir uns, glaube ich, einig.

Nicht einig sind wir uns darin, wie man diese Probleme vermeidet. Ein Selbsteintrittsrecht hat es in unserem Asyl- und in unserem Ausländerrecht eigentlich nie gegeben; das ist erst entstanden. Wie will man beispielsweise eine Dublin-Verordnung durchsetzen, wenn die Grenzen gar nicht erst kontrolliert werden? Da widerspricht das eine Recht dem anderen.

Wir könnten uns vieles von dem, worüber wir hier diskutieren und wo dann von Lagern, Inhaftierung und sonst etwas gesprochen wird, ersparen, wenn wir schon an den Grenzen feststellen würden, dass jemand kommt, der schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat.

Von daher: Es gibt tatsächlich Differenzen.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Stamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom Abgeordneten Yetim wurden eben die Begriffe „Isolationshaft“ und „Lager“ gebraucht, die in unserem Land auch im historischen Kontext kontaminiert sind. Ich erwarte vom Kollegen Yetim in diesem Zusammenhang eine Entschuldigung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Jeder, der meine Arbeit kennt, weiß – und das gilt ausdrücklich auch für die Verbände, für die NGOs –, dass ich einen zutiefst humanitären Ansatz verfolge. Die Unterstellung, es handele sich hier um eine Unterbringung in Lagern – und ich sage das auch als Enkel von jemandem, der im Dritten Reich inhaftiert war –, ist deswegen eine persönliche Beleidigung, und ich erwarte, dass das klargestellt wird.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen nimmt nicht an dem Pilotprojekt der Ankerzentren teil. Wir halten es für falsch, ein Pilotprojekt aufzusetzen, bei dem es jetzt neu darum geht, große Einrichtungen zu schaffen, in denen sehr viele Bewerber, nämlich deutlich über 1.000, untergebracht werden. Wir erleben gerade auch in Bayern, dass die Kolleginnen und Kollegen große praktische Umsetzungsprobleme haben. In Nordrhein-Westfalen gehen wir einen eigenen Weg.

Wir haben immer gesagt: Das, was uns an der Idee der Ankerzentren richtig erscheint, ist die enge Vernetzung aller Akteure im Verfahren. Dazu gehört gerade vor dem Hintergrund, dass beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den letzten Monaten auf einmal die Gesamtschutzquote sinkt und wir eine große Anzahl an zusätzlichen Verfahren bekommen werden, die im Übrigen wahrscheinlich in großen Teilen auch positiv beschieden werden, auch ausdrücklich die Verwaltungsgerichtsbarkeit. An anderer Stelle haben wir wiederum die Situation, dass in Länder wie Eritrea usw., die im Moment nur noch eine Schutzquote von 40 % haben, nicht zurückgeführt werden kann, was die Anzahl der Geduldeten wieder

nach oben treibt. Das ist die Konsequenz der Politik von Horst Seehofer; wir gehen hier einen anderen Weg.

Ich werde auch nicht müde, zu sagen: Wir brauchen einen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen, damit wir uns gemeinsam darauf verständigen können, wie wir die eigentlichen, wirklichen Ziele, nämlich die Verfahrensbeschleunigung, ein vernünftiges Rückkehrmanagement, aber auch die Integration derer, die sich hier gut eingefunden und ein vernünftiges Bleiberecht haben, schnell und zügig gemeinsam umsetzen können. Ich bin bereits auf das erste Bundesland zugegangen. Wenn Horst Seehofer das in Berlin eben nicht auf Reihe bekommt, dann werden wir das aus den Ländern selber gestalten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir stehen aber auch in der Verantwortung, das System in Nordrhein-Westfalen zu verändern und zu optimieren, und das, was in unseren Möglichkeiten liegt, so auf den Weg zu bringen, dass es sowohl für die Kommunen als auch für das Land vernünftig gestaltbar bleibt und Verfahren beschleunigt werden können, wir gleichzeitig aber die Rechtsstaatlichkeit und die Humanität im Auge behalten. Es wurde gerade erzählt, wir würden Flüchtlinge oder Geflüchtete 24 Monate kasernieren. Das ist einfach falsch. Das ist eine falsche Behauptung.

Erstens. Es wird nicht kaserniert. Man kann in Landeseinrichtungen genauso ein- und ausgehen, wie das auch in kommunalen Einrichtungen der Fall ist. In der Öffentlichkeit wird hier ein völlig falsches Bild gezeichnet.

Zweitens handelt es sich an der Stelle nicht um Geflüchtete. Diejenigen, für die der Zeitraum bis 24 Monate möglich ist, haben einen unzulässigen Antrag oder offensichtlich unbegründete Anträge gestellt. Das sind dann aber keine Geflüchteten, Frau Kollegin Aymaz, sondern andere Migranten, die möglicherweise aus nachvollziehbaren Motiven ihren Weg in Deutschland versuchen, hier aber keinen Schutzstatus gefunden haben, weil ihr Antrag offensichtlich unbegründet oder unzulässig war. Deswegen sind das keine Flüchtlinge, und deswegen muss auch einmal mit dieser Propaganda Schluss sein, wir würden Flüchtlinge zwei Jahre kasernieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Im Übrigen sind das alles Menschen, die in ihre Heimatländer zurückgehen können, und es ist auch ein Stück weit die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern, dafür zu sorgen, dass sie wieder in die Schule gehen können, und zwar auch in ihrem Heimatland. Das gehört ebenfalls zur Wahrheit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Unabhängig davon bin ich ja nicht nur der Minister für Integration und Flüchtlinge, sondern ich bin auch der Minister für Kinder und Familien.

(Zuruf von den GRÜNEN: Genau! Und des- halb sind Sie auch dafür verantwortlich!)

Und deswegen können Sie darauf verlassen, dass wir gerade die Situation der Familien ganz besonders in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass es ein Bildungsangebot in allen Einrichtungen geben wird und dass das Gewaltschutzkonzept in allen Einrichtungen sukzessive …

(Zuruf von den GRÜNEN)

Sie können gleich noch einmal sprechen!

… umgesetzt wird.

Wir lassen uns unsere Politik an dieser Stelle nicht von Ihnen kaputtreden. Wir sorgen dafür, dass wir mehr Ordnung ins System kriegen. Sie können sicher sein, dass unter mir in diesem Land eine humanitärere Politik gemacht wird, als es sieben Jahre lang unter Rot-Grün in diesem Bereich der Fall gewesen ist. In dieser Zeit haben Sie sich um dieses Thema gar nicht wirklich gekümmert!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Blondin jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz gewährt als eine der wenigen Verfassungen der Erde unter bestimmten Voraussetzungen jedem politisch Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl und zieht damit die historischen Lehren aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Es ist ein verfassungsmäßig garantiertes Individualrecht, welches denen gewährt wird, die durch staatliche Mittel in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden. Auf diesen Anspruch können wir stolz sein.

(Beifall von der CDU)

Es gilt, diesen Menschen, die aus der Not zu uns kommen, Schutz zu gewähren und ihnen zu helfen, sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und zu integrieren. Dies wird für die NRW-Koalition auch weiterhin eine zentrale Aufgabe in der Asylpolitik sein. Darauf sollten sich unsere nordrhein-westfälischen Kommunen in Zukunft konzentrieren. Damit sie dies auch tatsächlich können, hat das Landeskabinett am 24. April 2018 beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in NRW umzustellen.

Hier setzt nun der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen an, der zum Rundumschlag gegen die „Kasernierung von Geflüchteten“ ausholt. In einer Zeit, in der wir die Verrohung der Sprache in den Parlamenten anprangern und als demokratische Parteien mit gutem Beispiel vorangehen sollten, bringen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, die Ankerzentren des Bundesinnenministers und den Asylstufenplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung völlig unnötig in Verbindung mit einem Kasernenhof, der wohl die Assoziation des Eingesperrtseins erwecken soll.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das ist völlig daneben und bringt nur unnötig Zündstoff in eine ohnehin schon aufgeheizte Debatte.

Zur Klarstellung – da kommen wir zu einer völlig unterschiedlichen Einschätzung –: Wir verfolgen in Nordrhein-Westfalen nicht die Einrichtung der Ankerzentren; aber der Asylstufenplan von Minister Dr. Stamp verfolgt durchaus ähnliche Ziele. Es geht dabei um Folgendes: Das Asylverfahren soll schneller und effizienter gestaltet werden.

Schutzsuchende sollen nicht länger endlos auf eine Antwort darauf warten müssen, wie es mit ihnen weitergeht. Sie sollen möglichst schnell eine rechtssichere Antwort auf ihre Asylanfrage erhalten. Die Kommunen sollen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zugewiesen bekommen. Allein die Integration dieser Menschen wird in den kommenden Jahren auch in finanzieller Hinsicht eine Herausforderung für unsere Kommunen sein.

Diejenigen, die nicht schutzberechtigt sind und keine Bleibeperspektive haben, wollen wir nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren konsequent abschieben und gar nicht mehr auf die Kommunen verteilen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie verbleiben bis zu ihrer Rückführung in den Landeseinrichtungen. Die Zuständigkeit für Rückführungen soll damit schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden. Wie gesagt, wir sprechen hier von denjenigen, die keine Bleibeperspektive haben. Doch der Antrag der Grünen suggeriert, wir wollten Flüchtlinge und Schutzbedürftige grundsätzlich kasernieren und isolieren.

Dem möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich widersprechen. Wir setzen lediglich das um, was den Ländern durch bundesgesetzliche Vorgaben erlaubt ist. Wir wollen unzulässige oder unbegründete Asylverfahren und die entsprechenden Rückführungen beschleunigen, Ressourcen bündeln und uns auf die Menschen fokussieren, die unsere Hilfe benötigen und unseren Schutz brauchen. Und: Wir werden – wie bisher – besonderen Wert auf die Schutz

bedürftigkeit von Familien mit minderjährigen Kindern legen. Diese werden spätestens nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen, auch wenn sie noch keinen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben.

Wir entsprechen mit unserer Zielsetzung, den Kommunen möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge zuzuweisen, auch ganz klar dem Wunsch vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Land.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Umso mehr wundert es mich, dass die Grünen die Landesregierung in ihrem Antrag auffordern, die Kommunen finanziell zu entlasten und sich für die Übernahme der Kosten für Geduldete beim Bund einzusetzen. Natürlich ist die finanzielle Belastung der Kommunen größer, wenn sie für Geduldete nach dem dritten Monat allein aufkommen müssen. Als Partner der Kommunen hat die NRW-Koalition deshalb ein finanzielles Gesamtpaket geschnürt und entlastet die Kommunen gleich an mehreren Stellen, nämlich sowohl in der Asylpolitik als auch durch höhere Zuweisungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hingegen hat es in den Jahren 2016 und 2017 nicht einmal geschafft, die Integrationspauschale an die Kommunen weiterzuleiten. Die kommunale Familie hat das völlig zu Recht kritisiert.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die NRW-Koalition misst dem Thema „Integration“ im Gegensatz dazu einen deutlich höheren Stellenwert bei. Richtig, Herr Kollege Yetim – ich sage es noch einmal –: Wir leiten in diesem Jahr nicht nur 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale an die Kommunen weiter, sondern die flüchtlingsbedingten Zuweisungen an die Kommunen belaufen sich in 2018 insgesamt auf rund 1,6 Milliarden Euro.

Gleichzeitig wird sich Nordrhein-Westfalen weiterhin für einen stärkeren finanziellen Beitrag des Bundes bei der Übernahme der Kosten für Geduldete einsetzen; denn die Kommunen tragen nicht die Verantwortung für die derzeitige internationale Lage.

Im Übrigen hat das Bundeskabinett gerade erst in dieser Woche beschlossen, die Flüchtlingsfinanzierungen nicht nur fortzuschreiben, sondern die Zuwendungen an Länder und Gemeinden ab dem kommenden Jahr noch einmal deutlich zu erhöhen.