Es ist fatal, dass sich fast 40 % der Kinder und Jugendlichen in den sogenannten beschleunigten Asylverfahren länger als ein halbes Jahr in den Landeseinrichtungen befinden und nicht beschult werden.
Herr Minister Stamp, Sie werden sicher gleich auch auf Ihren Erlass hinweisen, womit diese Fragen gelöst werden sollen. Aber – ich habe es berechnet – auch nach Umsetzung Ihrer Vorgaben befänden sich immer noch 90 Kinder und Jugendliche viel zu lange ohne Beschulung in den Einrichtungen. Hier geht nicht nur wertvolles Integrationspotenzial verloren, sondern das ist ein klarer Bruch von international verankerten Kinder- und Menschenrechten.
Von einem Minister, der auch für Kinder zuständig ist – das muss ich ehrlich gestehen –, hätte ich mehr Verantwortungsübernahme gerade in dieser Frage erwartet.
Auch bei der Umsetzung des noch von der vorherigen rot-grünen Landesregierung erarbeiteten Gewaltschutzkonzeptes bewegt sich wenig – das hat sich immer wieder durch unsere Kleinen Anfragen herausgestellt.
Das alles zeigt, dass die schwarz-gelben Pläne zur Isolation von Schutzsuchenden langfristig zur Verschärfung von Problemen führen, anstatt zu deren Lösung beizutragen. Geflüchtete, die nach bis zu zwei Jahren Perspektivlosigkeit in den Landeseinrichtungen dann doch den Kommunen zugewiesen werden müssen, können nur noch schwer durch Integrationsangebote erreicht werden. Daher muss die Zuweisung auch so schnell wie möglich stattfinden, damit Kinder im Einklang mit den EU-Aufnahmerichtlinien nach spätestens drei Monaten zur Schule gehen und Erwachsene ihr Leben selbstständig gestalten und in die Hand nehmen können.
Deshalb finde ich: Anstatt Geflüchtete zu isolieren, muss das Land die Kommunen bei deren Aufgaben unterstützen. Dazu gehört auch, die Kosten für Geduldete über die bisherigen drei Monate hinaus zu übernehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt hinweisen: Gerade in Zeiten rechtspopulistischer und rassistischer Hetze kommt es doch darauf an, ganz klar deutlich zu machen, dass unsere Werte der Humanität und Rechtsstaatlichkeit auch vor Geflüchteten nicht Halt machen. Daher fordern wir Grüne eine menschenwürdige und integrative Unterbringung von Geflüchteten, anstatt sie abzuschotten und abzuhängen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Gebauer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ansieht, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Damen und Herren die Maßnahmen der Landesregierung auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik in den vergangenen Monaten nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen wollten.
Seit der Regierungsübernahme im Mai 2017 arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck daran, die Situation auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik zu ordnen.
Mit dem vorliegenden Asylstufenplan der Landesregierung, dessen Ziel es ist, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen, setzen wir unser Versprechen zur Entlastung der Kommunen um.
Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen bereits aus den Landeseinrichtungen möglichst konsequent und schnell in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Sie sollen nicht, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, auf die Kommunen in unserem Land verteilt werden.
Damit ermöglichen wir es den Kommunen, sich auf die Integration derjenigen zu konzentrieren, die ein Bleiberecht haben. Dafür schaffen wir auch eine landesgesetzliche Regelung zur Ausweitung der möglichen Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen.
Als Nordrhein-Westfalen-Koalition setzen wir uns nachdrücklich für eine Fortführung und ein starkes finanzielles Engagement des Bundes bei der Entlastung der Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten ab 2019 ein.
Sehr geehrte Grünenfraktion, gestatten Sie mir ein paar Worte zu dem Vorwurf, dass wir in NordrheinWestfalen die frühkindliche Bildung und Sprachförderung von Kindern in zentralen Unterbringungseinrichtungen nicht genug honorieren würden. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.
Für Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern besteht nach dem Schulgesetz NRW Schulpflicht, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Die Schulpflicht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen oder zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes, die der vorübergehenden Unterbringung bis zur Zuweisung an eine Gemeinde dienen.
Dennoch werden im Rahmen der Kinderbetreuung in allen Aufnahmeeinrichtungen des Landes altersangemessene Bildungsangebote sowie Aktivitäten im motorischen Bereich organisiert. Durch die spielerische Vermittlung eines Grundwortschatzes wird die Sprachkompetenz der Kinder gefördert. In einigen Zentren werden in Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen auch Bildungsangebote zur Verfügung gestellt, mit denen der Erstspracherwerb gefördert wird.
Mithilfe des Landesprogramms KOMM-AN des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration können auch Ehrenamtliche diese Zusatzangebote organisieren und anbieten.
Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Landesaufnahmesystems wird die Landesregierung zudem prüfen, in welchem Umfang zusätzliche Bildungsangebote in den Landeseinrichtungen angeboten werden.
Es bleibt dabei: Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben oder bereits anerkannte Flüchtlinge sind, sollen auch zukünftig möglichst schnell in unsere Gesellschaft integriert und unterstützt werden.
Nicht auf unsere Kommunen verteilen wollen wir Personen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen; bereits abgelehnte Asylbewerber, die einen sogenannten Folgeantrag stellen; Personen, die durch falsche Angaben oder Dokumente oder das Verschweigen wichtiger Informationen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit unsere Behörden offensichtlich getäuscht haben; Personen, die einen Asylantrag zum Zweck der Verzögerung oder Behinderung einer bevorstehenden Abschiebung stellen, und Personen, die aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen wurden oder bei denen es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sind.
Stattdessen wollen wir dafür sorgen, dass diese im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens unter Beachtung des Gebots der Rechtsstaatlichkeit möglichst konsequent und schnell in ihre Heimatländer
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gebauer, gerade haben Sie die Grünen angesprochen und gesagt, dass diese die Maßnahmen der Mitte-rechts-Koalition im Integrationsbereich wahrscheinlich gar nicht mitbekommen. Ich sage Ihnen: Ich habe sie auch nicht mitbekommen.
Seit anderthalb Jahren warten wir nämlich darauf, dass in der Integrationspolitik etwas passiert. Bisher ist da nicht viel passiert; und was nicht stattfindet, kann man auch nicht wahrnehmen – um das an dieser Stelle sehr deutlich zu sagen.
Sie haben davon gesprochen, dass Sie die Kommunen dadurch entlasten wollen, dass Sie die Menschen für bis zu zwei Jahre in den Einrichtungen behalten. – Ich glaube, genau das ist der Denkfehler, den sie machen.
Wenn Sie die Menschen nach zwei Jahren doch in die Kommunen geben, dann haben Sie dort – Frau Aymaz sprach es gerade an – Menschen, die traumatisiert sind. Und durch die zwei Jahre in der Isolationshaft sind sie zusätzlich traumatisiert. Dann haben sie nämlich Menschen, die auf engstem Raum …
(Daniel Sieveke [CDU]: Ja, ja! – Matthias Kerkhoff [CDU]: Das ist doch keine Isolations- haft! So ein Unsinn!)
Herr Sieveke, das ist kein Unsinn, das ist so. Sie waren wahrscheinlich noch nicht da drin; das ist auch Ihr Glück.
(Beifall von der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Erstens habe ich nicht Unsinn gesagt, und zweitens ist das keine Haft!)
Die Frage ist doch, ob Nordrhein-Westfalen ein oder sogar mehrere Ankerzentren bekommt oder nicht. Darum geht es doch im Kern.
Der Integrationsstaatssekretär Bothe hat im Integrationsausschuss vor einiger Zeit von einem Gespräch mit Bundesinnenminister Seehofer berichtet und dabei erklärt – nein, Herr Bothe ist gar nicht Integrationsstaatssekretär; Entschuldigung! –, dass er kein NRW-Ankerzentrum haben will und dass es das nicht geben wird. Ich sage Ihnen aber: Der Asyl-Stufenplan – das hört sich schöner an als Ankerzentrum – enthält wenig Neues im Vergleich zu den Vorschlägen des Bundesinnenministers. Der Paritätische
Wohlfahrtsverband – wenn Sie schon nicht auf uns hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf diejenigen, die sich tagtäglich mit dieser Materie auseinandersetzen – sagt dazu: Das, was im Asyl-Stufenplan der Landesregierung beschlossen wurde, ist keinen Deut besser als die Pläne von Herrn Seehofer.
Das, was Sie vorhaben, ist sogar schlimmer als das, was Herr Seehofer plant. Denn Herr Seehofer plant, Menschen bis 18 Monate in den Einrichtungen zu behalten. Die NRW-Landesregierung, die Mitte-rechtsKoalition, will das bis zu zwei Jahre. An der Stelle sind Sie viel schlimmer.
Herr Stamp, ich finde, für einen Integrationsminister ist das ein erschreckendes Menschenbild, um das mal ganz deutlich zu sagen. Gerade Sie müssten wissen, dass Isolation für die ankommenden Menschen, wenn Sie so eine lange Zeit da drin sind, nicht hilfreich ist. Es wird wertvolle Zeit verschwendet. Spracherwerb, Arbeitsmarktzugang, Integration in die Gesellschaft, Kennenlernen unserer Gesellschaft – all das wird an der Stelle für bis zu zwei Jahre verschenkt. Die Menschen kommen überhaupt nicht mit unserer Bevölkerung in Kontakt. Deswegen sind diese Lager, die Sie planen, eine große Gefahr für unsere Gesellschaft und für die Integration.
Weswegen ist es eine Gefahr? Wenn Sie auch da nicht auf uns hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf diejenigen, die damit beschäftigt sind. Wir haben über Probleme in den großen Einrichtungen, zum Beispiel in der ZUE Oerlinghausen, sehr lebhaft diskutiert. Wir haben Erkenntnisse aus Ellwangen. Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung sieht in diesen Lagern die Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention gefährdet. Der Bamberger Oberbürgermeister sagt sehr deutlich, und er warnt davor, weil er die Erfahrungen mit so großen Einrichtungen gemacht hat, dass das an der Stelle dazu führt, dass es zu einem sozialen Unfrieden in der Stadt kommt, dass es da zu Spannungen in der Stadtgesellschaft wegen dieser großen Einrichtungen kommt. Und die Gewerkschaft der Polizei – wir sind ja immer alle sehr nah bei der Polizei – warnt vor einer Verrohung und einer Gefährdung des sozialen Friedens in der Kommune. Die GdP warnt aufgrund von Enge, karger Versorgung und Isolation vor einem erheblichen Aggressions- und Gefährdungspotential.
An der Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn Sie nicht auf uns hören, hören Sie auf die Experten! Hören Sie auf diejenigen, die tagtäglich damit arbeiten müssen.