Protocol of the Session on September 29, 2018

(Ministerin Ursula Heinen-Esser: Im Aus- land?)

Das System mit einer Fluggastrechte-App behandeln zu wollen – allein das Wort ist schon schrecklich –, ändert am Befund nichts. Eine schlechte Verordnung wird nicht durch Aufklärung besser. Die Kritik geht an die europäische Politik, die eine Verordnung erlässt, die die Fluggäste dann im Grunde jahrelang allein lässt. Die schwarzen Schafe müssen Sie daher also in Brüssel suchen, und dort werden Sie sie zu Genüge finden.

Eine Novellierung der Verordnung war schon 2013 ein Thema. Nichts hat sich seitdem getan. Seit Jahren liegen die Verhandlungen dort quasi auf Eis. Ich gebe zu, in Ihrem Antrag haben Sie präzise die Zahlen zu den Fluggästen und den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen präsentiert. Na und?

Die deutsche Luftfahrtbranche macht sich seit Jahren für Veränderungen in der EU-Verordnung stark. Die Lobby hat gerufen, und eilfertig tut sich was in Berlin. Die Passagierrechte wurden im Frühjahr wieder im Koalitionsvertrag der GroKo verankert. In den Vereinbarungen heißt es – ich zitiere –:

„Wir unterstützen den Novellierungsvorschlag der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung.“

Die Fluglinien halten das für einen Fortschritt. Doch Vorsicht, allzu große Freude ist verdächtig. Anders wird ein Schuh daraus. Das Fluggastrechte-Portal Flightright geht angesichts der von Brüssel geplanten Einschränkung davon aus, dass 72 % weniger Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben werden. 483 Millionen Euro könnten jährlich eingespart werden, heißt es. Für die Airlines ein Geschenk, für die Verbraucher wieder einmal ein Griff ins Portemonnaie. Das ist massive Beschneidung der Passagierrechte und würde übrigens auch den Kreis der Interessierten an Ihrer App drastisch reduzieren.

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Die 28 Mitgliedstaaten können sich hierauf nicht einigen. Die Branche meint, dass frühestens 2020, wenn Deutschland die Ratspräsidentschaft übernimmt, Bewegung in die Sache kommt. Bis dahin bleibt den Lobbyisten nur die Vorfreude und uns die Hoffnung, dass es nicht zur Bescherung kommen wird.

Mit Ihrem Antrag zeigen Sie, dass Sie zu tiefgreifenden Reformen nicht in der Lage sind. Verbraucherschutz geht anders, und darum lehnen wir Ihren Antrag ab. – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal gilt mein herzlicher Dank den Kollegen von CDU und FDP dafür, dass sie diesen Antrag heute hier einbringen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn er heute hier verabschiedet würde. Mein Dank gilt zudem den Kollegen der SPD, die ihm zustimmen wollen. Die Grünen würde ich gerne noch überzeugen. Leider ist ihr Redner gerade nicht anwesend. Ich möchte gleich noch etwas dazu sagen.

Es wurden schon viele Zahlen benannt, unter anderem dazu, wie viele Verspätungen, Flugausfälle, schleppende Abfertigungen und Pannen es bei den Sicherheitskontrollen etc. gab. Die Zahl der Beschwerden im Reiserecht hat enorm zugenommen, sowohl bei der Verbraucherzentrale – auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen – als auch bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Die Fallzahlen, vor allen Dingen bei Verspätungen und Annullierungen, sind stark angestiegen. Es

ist also höchste Zeit, im Bereich des Verbraucherrechts Änderungen herbeizuführen und Missstände zu beheben.

Im Antrag und auch in der Debatte geht es heute nicht darum, eine große verkehrspolitische oder verkehrstechnische Diskussion zu führen. Das ist auch alles wichtig; aber angesichts der Tatsache, dass demnächst die Herbstferien und dann Weihnachtsferien, Osterferien etc. anstehen, benötigen die Menschen Hilfe, weil sie sie an den Flughäfen tatsächlich nicht erhalten. Es ist wichtig, dass wir hier ein paar Pfeiler einschlagen und sagen: So stellen wir uns das zur Stärkung der Verbraucherrechte vor.

Ich wurde eben darauf angesprochen, dass da in Berlin nichts läuft bzw. man es nicht über den Bundesrat versucht. Als Verbraucherschutzministerium haben wir aber schon einiges getan. Wir haben uns für eine verpflichtende Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften auf europäischer Ebene eingesetzt. Wir haben uns mit Überbuchungen beschäftigt – das ist auch ein bewährtes, gern genutztes Instrument. Jeder Flug wird um 10 bis 15 % überbucht, und wenn dann tatsächlich alle Passagiere da sind, haben nicht alle einen Platz im Flieger, und einige müssen draußen bleiben.

Vor allem als ich noch in Berlin war, habe ich selbst schon umfangreiche Erfahrungen damit gemacht, wie es ist, wenn man plötzlich nicht mehr mitgenommen wird. Das ist noch ärgerlicher, wenn es auf dem Weg in die Ferien passiert.

Es ist wichtig, dass Flugreisende aktiv Informationen durch die Airlines über Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen erhalten. Gestern Morgen bin ich nach Berlin geflogen – gestern Nachmittag bin ich im Übrigen mit dem Zug zurückgekommen; das war auch nicht viel besser.

(Heiterkeit von Bodo Löttgen [CDU])

Ich habe gestern einen Blick in die App der Airline geworfen, und da stand schon gar nichts mehr drin. Ich habe dann getwittert, ob das nun das Beispiel dafür sein soll, dass jetzt gar nichts mehr ginge. Prompt war es am Flughafen so, dass das Fluggerät getauscht wurde, und statt 180 Personen flogen nur noch 75 mit. Das ist auch ein üblicher Vorgang.

Flugreisende benötigen die Informationen über ihre Fluggastrechte im Vorfeld und am Flughafen. Und sie brauchen die Rechtsdurchsetzung. Wir wollen uns darum kümmern – darum ist der Antrag so wichtig –, dass Verbraucherschlichtungsstellen und Verbraucherzentralen dabei sind, weil sie eben nicht kommerziell sind.

Es geht darum, dass die Verbraucher zu ihrem Recht kommen, ohne noch einmal soundso viel Prozent an private Vermittler abführen zu müssen. Das ist die Idee dahinter. Es soll hier nicht darum gehen, dass

die Menschen noch Erfolgshonorare zahlen müssen, sondern dass sie wirklich zu ihrem Recht kommen.

Deshalb noch einmal herzlichen Dank für den Antrag und auch herzlichen Dank für die App. Die App muss jetzt auf den Weg gebracht werden, und auch deshalb ist die heutige Abstimmung so wichtig. Wenn der Antrag angenommen wird, wollen wir die Verbraucherzentrale, mit der wir eng zusammenarbeiten, beauftragen, diese App zu entwickeln und einzuführen. Und wir wollen darüber hinaus ein Portal entwickeln, in das alle Verspätungen einfließen.

Natürlich ist es richtig, dass wir nicht alle Probleme im Bereich „Flüge“ hier in Nordrhein-Westfalen lösen können, aber wir können Initiator für eine gute Entwicklung sein und zeigen, dass wir uns im bevölkerungsreichsten Bundesland in der Politik, in der Regierung und im Landtag für die Nöte der Passagiere an den Flughäfen interessieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache angelangt sind.

Wir können zur Abstimmung kommen; zunächst über den Antrag der Fraktion von CDU und FDP Drucksache 17/3808. Von den antragstellenden Fraktionen wurde direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nunmehr über den Inhalt des Antrags ein Votum einhole. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3808 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich lasse im Weiteren über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/3866 abstimmen. Ich frage auch hier, wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte. – Das sind erwartungsgemäß die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ich frage der guten Ordnung halber, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/3866 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

4 Für eine menschenwürdige und integrative

Unterbringung: Kommunen stärken – keine Kasernierung von Geflüchteten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3793

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordneten Aymaz das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bei der am kommenden Sonntag in Bayern anstehenden Landtagswahl hat ein Thema sicherlich enorm zur Polarisierung beigetragen, nämlich die Errichtung der sogenannten Ankerzentren von Bundesinnenminister Seehofer.

Trotz großer Widerstände aus Ländern und Kommunen, aber auch aus der Zivilgesellschaft, von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und sogar von der Gewerkschaft der Polizei will der selbst ernannte Heimatminister, der in den letzten Monaten immer wieder die Republik spaltet, die Errichtung von sogenannten Ankerzentren durchpeitschen.

In den Massenunterkünften sollen alle nach Deutschland eingereisten Geflüchteten isoliert und kaserniert untergebracht werden und – je nach sogenannter Bleibeperspektive – bis zum Ende des Asylverfahrens bleiben. Das bedeutet, dass bis zu 1.500 Geflüchtete 18 Monate lang in Ankerzentren ausharren sollen, bis sie letztendlich von dort abgeschoben werden können.

Und was passiert bei uns in NRW? – Während sich fast die ganze Republik eindeutig gegen Seehofers Pläne ausspricht, duckt sich die schwarz-gelbe Landesregierung vor einer eindeutigen Positionierung gegen die Kasernierung von Geflüchteten. Und warum tut sie das? – Weil sie nämlich zeitgleich mit einem Asyl-Stufenplan Seehofers restriktivem Kurs nacheifert. Der NRW-Kasernierungsplan – also der sogenannte Asyl-Stufenplan – sieht sogar eine Verweildauer von bis zu 24 Monaten in Landeseinrichtungen vor; und das alles unter dem Deckmantel, die Kommunen zu entlasten.

Dabei hat sich doch auch in NRW am Beispiel der Zentralen Unterbringungseinrichtungen – wie zum Beispiel in Oerlinghausen – gezeigt, dass die Perspektivlosigkeit durch eine zu lange Aufenthaltsdauer in Landeseinrichtungen fatale Folgen für die Integration und für den sozialen Frieden im Umfeld hat. Bereits jetzt weisen die psychosozialen Zentren auf eine hohe Anzahl von traumatisierten Menschen innerhalb der Gruppe der Geflüchteten hin,

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja, ja!)

und der Bedarf an psychologischer Beratung ist enorm gewachsen.

(Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE])

Expertinnen und Experten warnen davor, dass durch die isolierte Unterbringung über einen derart langen Zeitraum die Wahrscheinlichkeit, an psychischen Störungen zu erkranken, massiv verstärkt wird. Schauen wir uns mal die Zahlen aus Bayern an: Dort haben sich die Suizidversuche von Geflüchteten in den Landeseinrichtungen in den letzten drei Jahren verdreifacht! Spätestens deswegen sollten wir diese Warnungen ernst nehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Massenunterkünfte lösen kein einziges Problem, sondern sie schaffen nur neue Probleme. Sie konterkarieren jegliche Integrationsbemühungen und verursachen hohe Folgekosten für die Kommunen, wenn ihnen Geflüchtete nach langem Aufenthalt in den Großeinrichtungen doch zugewiesen werden müssen. Daraus entsteht ein weitaus größerer Betreuungsbedarf – sei es, um im regionalen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, um nachholend auf eine selbstständige Lebensführung vor Ort vorbereitet zu werden, um nachholend eine – noch kostenintensivere – Sprachförderung zu erhalten oder um nachholend in Kita und Schule eingeführt zu werden.

Sehr geehrter Herr Minister Stamp, so kann doch eine tatsächliche Entlastung von Kommunen nicht aussehen. Sie versprechen hier etwas, was Sie nicht einhalten können.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Die Vorstellung, dass den Kommunen zukünftig nur noch Personen zugewiesen werden, die bereits als Schutzbedürftige anerkannt sind, geht doch völlig an der Realität vorbei. Die Zahlen der Menschen, die geduldet sind oder aus anderen berechtigten Gründen eben nicht zurückgeführt werden können, liegen Ihnen ja vor. Außerdem bedeutet das Festhalten von Geflüchteten in Landeseinrichtungen noch lange nicht, dass dadurch auch eine Effizienzsteigerung der Asylverfahren und der Rückführungen erreicht werden könnte. Denn wir wissen ja inzwischen, dass wir dafür vor allem mehr und besser qualifiziertes Personal beim BAMF und funktionierende Rückkehrabkommen mit den Herkunftsländern brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Daher, Herr Minister Stamp, sage ich Ihnen, wird Ihre Rechnung nicht aufgehen. Wer Kommunen ernsthaft entlasten will, muss ihnen bei ihren Aufgaben der Unterbringung und Integration von neu Zugewanderten zur Seite stehen.

Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen: Gerade die fehlende Beschulung von Kindern und Jugendlichen ist absolut nicht hinnehmbar.

(Beifall von den GRÜNEN)