Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch wirklich erfrischend, zu sehen, dass Sie nun auch endlich erkennen, dass über offene Grenzen nicht nur Milch und Honig fließen.
In seiner ersten Regierungserklärung kündigte Herr Ministerpräsident Laschet an – er hat uns schon längst verlassen –, unser Land zur Nummer eins zu machen. Und tatsächlich sind wir auf dem allerbesten Wege dorthin. Nordrhein-Westfalen ist das Erwartungsland Nummer eins für Wölfe, für die Afrikanische Schweinepest, für illegale Migranten
und für illegale Gülle. Da können Sie doch einmal richtig stolz auf sich sein. Das haben Sie doch gut hingekriegt!
Nun fordert die Landesregierung schärfere Grenzkontrollen, aber nicht für die illegalen Migranten, sondern für Gülle, weil Sie einmal Zeitung gelesen und einen Bericht in der „Westdeutschen Zeitung“ entdeckt haben. Wir forderten übrigens von Anfang an – das können Sie in unserem Wahlprogramm nachlesen – ein generelles Ende des Gülletourismus. Wir wollen generell keine niederländische Gülle auf unseren Äckern.
Die Landesregierung ist bei der Güllebewirtschaftung heillos überfordert und bei deren Überwachung bis zum Hals in Schwierigkeiten. Dank der EU ist die Verbringung der Gülle schon genauso bürokratisch wie das Abgeben einer Steuererklärung. Es wurde ein System von rechtlichen Regeln und multinationalen Ausführungsbestimmungen erlassen, das kein Laie mehr versteht.
Die Öffnung der Grenzen macht Nordrhein-Westfalen zu einem weltoffenen Entsorgungsland für Gülle. Unfähig, den Warenverkehr zu kontrollieren, bleibt die Erkenntnis, dass die Gülleausbringung sich nicht steuern lässt, wenn unsere Nachbarn ihre eigenen
Spielregeln haben. Die Sperrzeiten in den Niederlanden sind deutlich länger als in Deutschland, sodass es immer wieder Anreize zu grenzüberschreitenden Verklappungen gibt. Die Nitratwerte schießen bei uns nach oben, weswegen wir von der alles überwachenden EU-Kommission auch noch eine Klage am Hals haben. Da passt etwas nicht zusammen.
Die Verbringung der Gülle und anderer landwirtschaftlichen Reststoffe auf unseren Äckern ist übrigens nicht alternativlos. Überschüssige Gülle kann zur Biogaserzeugung eingesetzt werden, man kann sie aber auch einfach verbrennen. Die Verbrennung von Geflügelkot funktioniert und hinterlässt in der Asche Phosphat und Kalium, aber kaum Nitrate.
Im Bericht der Landesregierung zu den illegalen Gülletransporten findet sich eine Statistik der Verbringung aus den Niederlanden. Danach sind mengenmäßig bedeutsam die Schweinegülle, die Gärreste aus der Biogaserzeugung, der Geflügelmist sowie – für den Laien überraschend – Champost. Diese Champignonerde eignet sich wegen des hohen Gehalts an organischer Substanz und an Pflanzennährstoffen gut als Dünger, kann aber auch mit Rückgewinnung der Mineralien verbrannt werden.
Mit dem Bericht der Landesregierung bleiben jedoch noch eine Menge Fragen offen: Warum wurden im Jahr 2017 nahezu 400.000 t Champost nach Nordrhein-Westfalen exportiert? Eine Entsorgung und Verwendung in den Niederlanden wäre doch ohne große Fläche möglich gewesen.
Noch etwas: Das Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest auf Belgien sollte für die Landesregierung Anlass genug sein, die Importe von Schweinegülle auf Erreger dieser gefährlichen Seuche zu untersuchen. Am besten wäre es allerdings, diesen Schweinemist per Erlass direkt als Abfall zu deklarieren. Die Importe aus Belgien stellen die größte Gefahr dar. Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf. Wir werden die Entwicklung aufmerksam beobachten. Es stinkt so einiges in unserem Bundesland. – Danke schön.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, warum ich immer diejenige bin, die bei Ihnen, Herr Dr. Blex, Aufklärungsarbeit leisten muss.
Herr Dr. Blex, Gülle ist – und das ist unser Hauptproblem – als Wirtschaftsgut eingestuft. Deshalb muss es innerhalb der EU auch frei handelbar sein.
Es ist noch nicht lange her, da hat ein Kollege Ihrer Fraktion an diesem Rednerpult bedauernd mitgeteilt, dass es demnächst schwer würde, das Wirtschaftsgut Auto von Deutschland nach Großbritannien zu exportieren. Die Gülle ist – es fällt auch mir schwer, das zu begreifen; aber es ist nun einmal so von der EU-Kommission und auch richterlich bestätigt – ein Wirtschaftsgut. Deshalb müssen wir hier mit starken Kontrollmechanismen arbeiten, und das tun wir auch.
Ich bin froh und dankbar, dass heute ein Antrag vorliegt, der uns die Möglichkeit gibt, das Thema „illegale Gülleimporte“ vernünftig diskutieren zu können. Natürlich enthält er auch Aspekte, die wir innerhalb der Landesregierung bearbeiten müssen.
Ich darf noch einmal einen Schritt zurückgehen und auf die Landwirtschaftskammer zu sprechen kommen, die im Übrigen trotz der vergleichsweise wenigen Mitarbeiter sehr gut arbeitet, Herr Rüße. Allein in NRW werden jährlich 2.500 Betriebe kontrolliert. Was die Kolleginnen und Kollegen dort leisten, ist wirklich ordentlich.
Die Landwirtschaftskammer hat bei der niederländischen Datenbank die Aufnehmer der in NordrheinWestfalen registrierten Gülle abgefragt. Die Zahlen dazu habe ich Ihnen bereits im Ausschuss präsentiert. In der Datenbank fanden sich 1.348 Betriebe, wovon 350 Betriebe gar nicht existierten. Es waren sogar Eisdielen darunter. Das war eine ganz spannende Zusammenstellung angeblicher Aufnehmer von Gülle. Es gab also erhebliche Diskrepanzen. Wir waren alle sehr erschrocken über dieses Ausmaß der Unstimmigkeiten, und deshalb arbeiten wir daran, das Problem intensiv anzugehen und die Lücken zu schließen.
Wir haben uns im Sommer dieses Jahres – Herr Kollege Diekhoff hat das netterweise schon einmal erwähnt – mit der niederländischen und der niedersächsischen Agrarministerin getroffen und weitere Schritte vereinbart; denn der Einblick in das niederländische Register reicht nicht aus. Wir brauchen da mehr. Wir müssen beispielsweise wissen, wer tatsächlich die Auftragnehmer sind, und das müssen wir genau abgleichen können.
Natürlich gibt es diese Gespräche schon lange. Christina Schulze Föcking hat sie geführt, Herr Remmel hat sie geführt und Eckhard Uhlenberg hat sie geführt. Alle haben diese Gespräche geführt; denn es gibt in dem Dreieck Niedersachsen – Niederlande – Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von Themen, die nicht nur die Gülle betreffen, sondern
Was haben wir vereinbart? Wir – also diese drei Länder – haben vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich diesem Thema noch weiter widmet. Schließlich wissen wir zum Beispiel gar nicht: Kommt die Gülle tatsächlich nach Deutschland oder geht sie zurück in die Niederlande? Es kann auch sein, dass es sich hier um einen sehr großen Betrug handelt, der wieder in die Niederlande zurückführt, um zu verschleiern, dass die Gülle dort ausgebracht wird. Oder wird die Gülle über Deutschland nach Belgien transportiert? Das sind alles Fragen, die nicht beantwortet sind, und die wir jetzt in einer Arbeitsgruppe diskutieren werden.
Dem Wunsch des Landtags, in einem Jahr erneut Bericht zu erstatten – auch vor diesem Hintergrund ist der Antrag wichtig –, kommen wir natürlich sehr gerne nach. Ich hoffe, dass wir in einem Jahr vor allen Dingen den betroffenen Menschen in der Region – übrigens auch dank der Abgeordneten aus der Region, die heute hier sind – eine vernünftige Antwort auf die Frage geben können, wie es weitergeht.
Denn so, wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen. Wir werden sicher noch weitere Möglichkeiten finden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit den Kollegen aus den Nachbarländern vernünftig vorangehen wird.
Zu guter Letzt darf ich noch eines sagen: Wir diskutieren über illegale Gülleverklappung, aber das ist nicht der Regelfall in der deutschen Landwirtschaft.
Der Regelfall ist, dass sich die Landwirte bei uns an Recht und Gesetz halten und hohe Standards beachten. Wir haben es hier mit einem echten Sonderproblem zu tun, das quasi nach Deutschland hereingetragen wird. Das Problem werden wir lösen – dafür stehe ich –, und in zwölf Monaten sind wir hoffentlich einen großen Schritt weiter. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/3688. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3688 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3807 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung wiederum werden nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Das sieht gut aus. Wer stimmt dagegen? – Das sieht auch gut aus. Enthält sich jemand? – Das sieht auch prima aus. Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen.