Protocol of the Session on October 10, 2018

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wenn niemand der Überweisung widersprechen möchte – das ist der Fall – und niemand sich enthalten möchte – das ist auch der Fall –, dann haben wir den Antrag so überwiesen.

Ich rufe auf:

15 Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang

zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3773

erste Lesung

Wie Sie sehen, erhält Herr Minister Stamp das Wort zur Einbringung. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Das vergangene Jahr hat für die Kindertageseinrichtungen im Land dank des aufgelegten Kita-Träger-Rettungsprogramms deutliche Verbesserungen gebracht.

500 Milliarden Euro sind zur Soforthilfe in die Einrichtungen geflossen. Damit wurden Schließungen abgewendet und weitere Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität verhindert.

(Zurufe)

Bitte?

Herr Minister, reden Sie ruhig weiter. Es geht um die Zahl.

(Zurufe: 500 Millionen, nicht Milliarden!)

Ja, 500 Millionen. Wenn Sie „Milliarden“ verstanden haben, liegt das hier an der Akustik.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich glaube, ich kann ganz ordentlich mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandeln, aber 500 Milliarden sind da nicht zu holen.

Wir haben also die Soforthilfe auf den Weg gebracht und haben damit Schließungen abwenden können und weitere Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität verhindert. Wir sind aber noch nicht auf der sicheren Seite. Die Familien im Land können sich darauf verlassen, dass wir diese Situation weiter stabilisieren werden. Darum werden wir die Kitas in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich nicht alleine lassen.

Wir wollen der Kindertagesbetreuung in NordrheinWestfalen eine gute finanzielle Grundlage, ein dauerhaft tragfähiges Fundament geben. Das Rettungsprogramm war hierfür ein erster notwendiger Schritt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz wollen wir den nächsten wichtigen Schritt gehen.

Die verschiedenen Stabilisierungsmaßnahmen des Landes für die Kindertagesbetreuung werden mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 enden: die Anhebung der jährlichen Dynamisierung von 1,5 % auf 3 % seit dem Kindergartenjahr 2015/2016, die zusätzlichen Pauschalen zur Überbrückung mit den Mitteln aus dem weggefallenen Betreuungsgeld und das Kita-Träger-Rettungspaket.

Zu diesem Zeitpunkt kann der Prozess für eine verlässliche, dauerhaft auskömmliche und zukunftsfähige Ausgestaltung der Finanzierung der gesamten Kindertagesbetreuung noch nicht abgeschlossen sein, Stichwort: Verhandlung mit allen entsprechenden Partnern.

Sie wissen selbst, wie schwierig das ist. Deshalb werden wir für einen Übergang sorgen, der den Kitas Verlässlichkeit bietet. Genauso, wie wir das zuvor beim Kita-Träger-Rettungspaket gemacht haben, schaffen wir jetzt auch bei der Übergangsfinanzierung rechtzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten, damit es unseren Kindern in den Kitas gut geht.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit der Übergangsfinanzierung für das Kitajahr 2019/2020 mit einem Gesamtvolumen von gut 450 Millionen Euro für die Träger werden wir einen nahtlosen Anschluss an die auslaufenden Maßnahmen gewährleisten. Es wird erneut einen Zuschlag zu den Kindpauschalen geben. Darüber hinaus werden wir die Kindpauschalen für ein weiteres Kitajahr statt nur um 1,5 % um 3 % erhöhen. So sichern wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ich begrüße dabei ausdrücklich, dass es wieder gelungen ist, die Kommunen an diesem notwendigen Zwischenschritt finanziell zu beteiligen. An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich bei den Kommunen für die Zusammenarbeit bedanken. Wir hatten gute Gespräche; wir führen weiterhin gute Gespräche. Das ist angesichts der schwierigen Situation bei den Kitas im Land nicht selbstverständlich.

Meine Damen und Herren, das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz verschafft allen den zeitlichen Spielraum für die notwendigen Vorarbeiten und Umsetzungsschritte einer Reform des KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2020/2021. Wir bringen das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und allen Trägern der Kindertageseinrichtungen auf den Weg, und zwar mit der angemessenen Sorgfalt, die es für ein solch komplexes Finanzierungssystem braucht.

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen braucht Sicherheit, braucht Stabilität und Qualität, um ihrer großen Verantwortung für die Kinder gerecht werden zu können. Gute Arbeit in Kindertageseinrichtungen muss auch finanziell gut abgesichert werden. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie alle diesen Gesetzentwurf unterstützen würden und eine zügige Befassung ermöglichen. Dafür möchte ich Ihnen schon jetzt herzlich danken.

Ich möchte noch – ähnlich, Herr Mostofizadeh, wie ich das vorhin getan habe, als wir über die Finanzierung der Integration diskutiert haben – einen erneuten Appell an den Bund richten. Denn auch hier sind

wir wieder in der Situation, dass das Gute-Kita-Gesetz droht, ein „Schlechtes-Kita-Gesetz“ zu werden, wenn die Große Koalition es nicht hinbekommt, dieses Gesetz zu entfristen und es bei der Befristung bis 2021/2022 bleibt. Das ist immer Stückwerk, und damit kann man die Länder nicht alleine lassen. Dann gerät nämlich das Bund-Länder-Finanzverhältnis wieder aus den Fugen.

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche.

So kann man nicht miteinander arbeiten. Deswegen bitte ich noch einmal den Bund und die Kollegin Giffey darum, dieses Gesetz zu entfristen. Das würde uns allen bei der gemeinsamen Gestaltung für unsere Kinder helfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Gesetzentwurfes.

Wir kommen zur Abstimmung, da eine Aussprache heute nicht vorgesehen war. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3773 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend in der Federführung sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und an den Haushalts- und Finanzausschuss in der Mitberatung. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/3773 so überwiesen.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Stärkung religiöser und weltan

schaulicher Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3774

erste Lesung

Herr Minister Biesenbach hat seine Einbringungsrede ebenfalls zu Protokoll gegeben (s. Anlage 2).

Auch hier ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung und Überweisung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss in der Federführung sowie an den Integrations

ausschuss und an den Hauptausschuss in der Mitberatung. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/3774 so überwiesen.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlge

setzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3776

erste Lesung

Auch hier wurde die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage 3).

Hier ist ebenfalls für heute keine Aussprache vorgesehen, und wir kommen zur Überweisung des Gesetzentwurfs. Gemäß der Empfehlung des Ältestenrates überweisen wir in der Federführung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und in der Mitberatung an den Hauptausschuss. Möchte jemand der Überweisung widersprechen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/3776 so überwiesen.

Ich rufe auf:

18 Gesetz zur Änderung des Altlastensanie

rungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes