Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits im Ausschuss mehrmals über die Änderung des Gesetzes geredet und dazu auch eine informative Anhörung mit betroffenen Verbänden durchgeführt.
In der Anhörung machten die Sachverständigen deutlich, dass sie den Anteil der weitergeleiteten Mittel für viel zu gering halten; denn die Landesregierung leitet lediglich 100 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, was die Fraktionen der Mitte-rechts-Koalition ursprünglich selbst gefordert haben. Es geht hier immerhin um 434 Millionen Euro, welche der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt.
(Henning Höne [FDP]: Wie viel haben Sie da- von zur Verfügung gestellt? – Gegenruf von der SPD: Stand es bei uns denn im Wahlpro- gramm?)
Dabei waren die Versprechen vor der Wahl im vergangenen Jahr noch ganz andere. Am 1. April 2017 hatte die CDU ihr Wahlprogramm für den damaligen Wahlkampf beschlossen. Darin ist auf Seite 98 zu lesen – ich zitiere –:
„Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“
Vor diesem Hintergrund ist die Enttäuschung der kommunalen Spitzenverbände natürlich allzu verständlich; denn sie haben sich vor der Wahl auf dieses Versprechen verlassen. Oder sollten wir lieber sagen: „Auf dieses Versprechen sind sie reingefallen“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dass Sie mich falsch verstehen: Wir sind absolut dafür, dass die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit unterstützt
werden. Sie sollen zudem gestärkt werden. Die Aufgaben, die vor Ort übernommen werden, sind von unschätzbarem Wert.
Zu diesen wichtigen Integrationsaufgaben gehört neben den Leistungen der Kommunen auch die Arbeit des Landesintegrationsrates. Der Landesintegrationsrat hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass in § 10 des Gesetzes die Vertreter auf Landesebene geregelt seien. Derzeit heißt es in Absatz 1:
„Das Land fördert die Arbeit der von den kommunalen Integrationsräten und Integrationsausschüssen gebildeten Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund auf Landesebene durch finanzielle Zuwendungen.“
Aus unserer Sicht wäre es logisch und sinnvoll, wenn auch der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen namentlich im Gesetz vorkommen würde. Sie sehen: Es gibt einige Punkte, die an dem Gesetzentwurf nicht stimmig sind.
In Richtung der Landesregierung kann ich nur Folgendes sagen: Wir messen Sie an dem, was Sie gefordert haben. Vor diesem Hintergrund liefern Sie eindeutig zu wenig. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung deswegen ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition setzt eine Trendwende. Mit der Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes stellen wir zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Entlastung der Kommunen bei der Integration von geflüchteten Menschen zur Verfügung.
Die NRW-Koalition hat damit den finanziellen Spielraum in den Beratungen zum Haushalt 2018 für die Unterstützung der Kommunen bei der Integration vor Ort entsprechend genutzt. In den vergangenen Jahren – ich glaube, man muss es wiederholen, denn bei dem einen oder anderen in der Opposition herrschen ein paar Erinnerungslücken – gab es für die Städte und Gemeinden eigentlich nichts. Die Kommunen gingen leer aus. Die vorherige rot-grüne Landesregierung hatte für die Kommunen im Haushalt 2016 0 Euro, im Haushalt 2017 0 Euro, aber auch in der mittelfristigen Finanzplanung nicht einen Cent übrig.
Man hatte auf der einen Seite wachsende Belastungen und auf der anderen Seite die fehlende Unterstützung der rot-grünen Landesregierung. Dies haben wir geändert. Das war zu Beginn meiner Rede mit der Trendwende gemeint; das war kein Verrutschen des Textbausteins, lieber Kollege.
Mit diesem Gesetz – zumindest im Ausschuss haben Sie mit der Enthaltung noch die Kurve bekommen – werden wir zusätzliche Mittel entsprechend weitergeben. Damit senden wir ein wichtiges Signal an unsere Kommunen. Wir werden sie bei ihren Aufgaben zum Thema „Integration“ vor Ort nicht alleinlassen.
So ist auch der Schlüssel für die Verteilung der Mittel richtig gewählt; denn es geht darum, die unterschiedlichen Belastungen der Kommunen zu berücksichtigen. Wir richten uns nach den tatsächlichen Flüchtlingszahlen. Es wurde ja in der Anhörung begrüßt, dass wir uns da ganz klar nach dem FlüAG und der Wohnsitzregelungsverordnung richten und das Verfahren so unbürokratisch wie möglich gewählt haben. Das fand bei den Kommunen ausdrücklich Zustimmung. Jeder, der hier einen anderen Eindruck erwecken möchte, war anscheinend nicht dabei.
Diese zusätzlichen 100 Millionen Euro sind auch nicht die einzige Maßnahme zur Unterstützung der Kommunen; vielmehr werden wir mit dem Stufenplan unseres Ministers Dr. Joachim Stamp die Städte und Gemeinden langfristig entlasten. Wir haben für Planungssicherheit gesorgt und die Kommunalen Integrationszentren bis 2022 abgesichert.
Wir wollen – ich bin frohen Mutes, dass wir das noch gemeinsam hinbekommen – die Migrantenselbstorganisationen entsprechend stärken. Darüber werden wir später ja noch sprechen. Genauso ist es richtig, dass wir das Flüchtlingsaufnahmegesetz anpassen und die Kommunen auch dort weiter unterstützen werden.
Klar, auch der Bund ist gefordert. Wir brauchen eine verlässliche und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kosten für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen, und zwar mindestens auf dem bisherigen Niveau, aber auch über 2019 hinaus. Nur dann können wir die Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes noch bedarfsgerechter unterstützen und das weiterentwickeln.
Im Gegensatz zu der rot-grünen Landesregierung handelt die NRW-Koalition. Wir verstehen uns als Partner der Kommunen. Frau Kollegin Stock, ich war im Ausschuss ja schon schockiert über Ihr Nein so nach der Devise: ganz oder gar nicht. Spätestens da haben Sie doch ganz klar signalisiert: Wenn es ums Geld geht, lassen Sie die Kommunen bei der Integrationsarbeit im Regen stehen.
(Ellen Stock [SPD]: Nein, wir erinnern Sie nur an Ihr Versprechen! – Zuruf von der SPD: Er- zählen Sie nicht so einen Unsinn!)
Sie setzen das Verhalten aus Ihrer Regierungszeit in der Opposition fort. Sie sind weiterhin nicht bereit, nur einen Euro weiterzuleiten.
Es war ein klares, aber völlig falsches Signal, das Sie an die Städte und Gemeinden ausgesendet haben.
Sprechen Sie doch einmal mit Ihren Bürgermeistern. Die wären über jeden Euro Unterstützung glücklich, zufrieden und bräuchten das vor Ort auch. Aber Sie lassen sie im Stich. Sie könnten sich einen Ruck geben;
(Ellen Stock [SPD]: Geben Sie und Ihre Lan- desregierung sich einen Ruck und geben Sie die 434 Millionen!)
denn auch aus der Opposition heraus kann man Verantwortung übernehmen. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Die Integration gelingt nur gemeinsam mit den Kommunen. Die Grünen haben sich wenigstens der Stimme enthalten. Die Devise „ganz oder gar nicht“,
dass Sie nicht bereit sind, heute die Entscheidung über die 100 Millionen Euro mitzutragen, ist unwürdig. Das wird auch kein SPD-Bürgermeister verstehen. – Danke schön.
(Beifall von der FDP und der SPD – Ellen Stock [SPD]: Sie haben Ihr Wahlversprechen gebrochen, und das wissen die Bürgermeis- ter!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stefan Lenzen, du drehst bei dieser Geschichte eine richtig schöne Pirouette bzw. springst einen Salto. Nehmen wir einmal den Ausgangspunkt: 434 Millionen Euro hat die CDU-Fraktion 2016 per Antrag in diesem Landtag gefordert. Sie hat im Landtagswahlprogramm gefordert: Kein einziger Cent der Integrationspauschale darf beim Land verbleiben. Jeder Euro aus dem Landeshaushalt muss an die Kommunen weitergegeben werden.
Jetzt könnte man sagen: Die Zeiten ändern sich. – Und die Zeiten haben sich verändert. Sie haben sich
sogar massiv verändert, was die Frage der Geflüchteten anbetrifft. Dieses Land hat nämlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Einzelplan 07 mehr als 1,5 Milliarden Euro weniger Kosten für Geflüchtete zu verausgaben als 2016. Das ist die Wahrheit.
Jetzt könnte man auch sagen: 1,5 Milliarden Euro hat das Land nun weniger auszugeben. – Aber vielleicht geht es den Kommunen auch besser, die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Ja, die Rahmenbedingungen haben sich verändert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wie? Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung zum GFG letzte Woche vorgetragen, dass sie mittlerweile 1 Milliarde Euro zusätzlich für den Personenkreis der Geduldeten ausgeben müssen. Das wäre ein weiterer Ansatzpunkt, Herr Kollege Lenzen und auch Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, zu sagen: Okay, die Rahmenbedingungen haben sich so sehr geändert, dass wir das jetzt anpassen müssen. Wir müssen auch anders damit umgehen.
Ich habe heute im Berichterstattergespräch auch noch einmal nachgefragt. Dort wurde gesagt, dass eine Ergänzungsvorlage geplant ist, weil, Herr Kollege Lenzen, nämlich auch für 2019 bei der Integrationspauschale 0 Euro im Haushalt stehen. Die Ankündigung aus dem Ministerium ist, dass man sich dafür einsetzen wird – ich will das jetzt vernünftig ausdrücken, da es noch keine Kabinettsvorlage gibt –, 100 Millionen Euro für 2019 bereitzustellen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Angesichts dessen, was Sie im Wahlkampf veranstaltet haben, insbesondere die CDU – es gibt zahlreiche Pressemitteilungen aus Städten, wo gesagt wurde, dass, wenn die CDU an der Macht ist, 434 Millionen Euro von 434 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden –, ist das hier eine Bankrotterklärung, eine Peinlichkeit. Es ist lächerlich, was Sie als Gesetzentwurf vorlegen.
Ich komme zu einem zweiten Aspekt, der auch im Flüchtlingsaufnahmegesetz eine Rolle spielen wird – auch darüber werden wir sprechen müssen, möglicherweise noch in den nächsten Wochen –, nämlich die Frage der Kosten, was den Einzelfall im Flüchtlingsaufnahmegesetz betrifft.
Ich kann Ihnen unser Abstimmungsverhalten im Ausschuss sehr klar erklären. Natürlich sind 100 Millionen Euro besser als 0 Euro. Natürlich stimmen wir dann nicht dagegen, wenn es eine Verbesserung gibt. Das wäre ja auch albern. Aber dass wir das richtig finden – deswegen können wir dem auch nicht zustimmen –, können wir alles andere als konstatieren.