Protocol of the Session on July 13, 2018

Wer auch immer am Ende recht behält – wir werden es sehen. Gesetze sind zum Glück nicht in Stein gemeißelt. An dieser Stelle handelt es sich um einen nachvollziehbaren Versuch in Bezug auf die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Wir werden uns dem sicherlich nicht in den Weg stellen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes erhoffen sich viele Menschen mit Behinderung eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation und vor allem

eine Stärkung der Teilhabe und der Selbstbestimmung.

Das Ihnen vorliegende Landesausführungsgesetz regelt für unser Bundesland die notwendigen Zuständigkeiten. Ich betone: Es regelt Zuständigkeiten – keine Inhalte und keine Standards. Aufgrund der Regelungen, die wir heute treffen, können die Vertragsverhandlungen zwischen der kommunalen Familie und der freien Wohlfahrtspflege geführt werden. Leistungen sollen aus einer Hand erbracht werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung folgt der Logik des Bundesteilhabegesetzes und trennt die Zuständigkeiten in Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen. Die existenzsichernden Leistungen bleiben bei den Kommunen. Die Fachleistungen an erwachsene Menschen mit Behinderung erfolgen zukünftig einheitlich in der Verantwortung der Landschaftsverbände.

Die beiden Landschaftsverbände sorgen dafür, dass wir eine einheitliche Qualität der Leistungserbringung in ganz Nordrhein-Westfalen erreichen. Das gilt auch für den Bereich der Frühförderung. Die Kreise und kreisfreien Städte werden als zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zur Beendigung der Schulzeit bestimmt.

Ich weiß, dass es viele Diskussionen um die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche gegeben hat. Die Landkreise haben sich in Bezug auf die Frühförderung eine andere Lösung gewünscht. Einige von ihnen haben sich in über 30 Jahren auch mit großem finanziellem Engagement in dieser Frage eingebracht.

Ich weiß aber auch, dass trotz aller Verhandlungen in den letzten zehn Jahren keine Einigung erzielt werden konnte, um die Vorgaben aus dem Bundesrecht einheitlich umzusetzen. Deshalb bin ich dem Wunsch der Behindertenverbände gefolgt, die Frühförderung in die Hände der Landschaftsverbände zu legen.

Ich habe nicht geglaubt, dass eine Einigung, die man im Laufe von zehn Jahren nicht hinbekommt, jetzt plötzlich vom Himmel fällt. Wir brauchen Rahmenverhandlungen, die zu einem einheitlichen, flächendeckenden interdisziplinären Angebot führen. Ich begrüße aber ausdrücklich, dass die Regierungsfraktionen dem Wunsch des Landkreistages gefolgt sind und einen Antrag eingebracht haben, der eine Evaluation dieser Regelungen vorsieht.

Wir alle betreten mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Neuland. Wir werden die Umsetzung des Gesetzes intensiv begleiten. Es ist selbstverständlich, dass wir die Wirkungen insbesondere in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen genau beobachten werden. Hierfür richtet das MAGS eine spezielle Arbeitsgemeinschaft ein, an der das

MAGS, Landschaftsverbände, Leistungsträger und Behindertenverbände teilnehmen. Wichtig ist uns die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Land, aber gerade bei Kindern auch flexible und bedarfsgerechte Lösungen.

Zugleich wird die Rechtsaufsicht konkretisiert. Es wird verstärkt geprüft, ob Träger der Eingliederungshilfe ihrer Berichtspflicht nachkommen. Besonders wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit der Träger.

Die UN-Behindertenrechtskommission fordert mehr Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Ich begrüße es daher, dass die regierungstragenden Fraktionen zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung einen Änderungsantrag eingebracht haben. Dieser sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Landesbehindertenbeauftragten vor.

Das ist eine kompetente Anlaufstelle für die Verbände der Menschen mit Behinderung. Hier werden sie zum Beispiel an den richtigen Ansprechpartner verwiesen; sie erhalten aktuelle Termine und wichtige Unterlagen. Durch diese Ergänzung wird sichergestellt, dass die Verbände ihre Rechte zur Partizipation vollumfänglich wahrnehmen können.

Der Schutz der betroffenen Menschen in Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist uns sicherlich allen ein wichtiges Anliegen. Deswegen hat die Landesregierung den Trägern der Eingliederungshilfe nun vorgegeben, auch ohne Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte die Qualität der Leistungen zu prüfen. Zudem erfolgen solche Prüfungen auch unangemeldet. Dies ist mir besonders wichtig.

Ein weiterer Aspekt, der mir besonders am Herzen liegt, ist die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Wir wollen Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu sind Instrumente vorgesehen wie das Budget für Arbeit. Die Zuständigkeit legen wir in die bewährten Hände der Landschaftsverbände.

Zum Schluss komme ich auf die finanziellen Auswirkungen. Ob und welche Kostenfolgen das Bundesteilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen auslösen wird, kann zurzeit nicht sicher abgeschätzt werden. Deshalb sieht der Gesetzentwurf in Abstimmung mit der kommunalen Familie eine Regelung zur Überprüfung der Kosten vor. In einer Arbeitsgruppe mit der kommunalen Familie werden wir dazu das weitere Vorgehen vereinbaren.

Ich möchte mich heute vor der Abstimmung bei allen bedanken, die an der Gesetzgebung mitgewirkt haben: bei den Fraktionen des Landtags, beim zuständigen Fachausschuss des Landtags, aber auch bei den vielen Verbänden außerhalb des Landtags.

Eines darf ich an dieser Stelle noch sagen: Als ich vor gut einem Jahr ins Amt kam, hatte das Ministerium in der Fachabteilung mit Herrn Schmeltzer bereits viele Vorarbeiten für den Gesetzentwurf geleistet. Daran sieht man, dass Regierungswechsel in der Behindertenpolitik nicht immer sofort zu Systemveränderungen führen. – In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 12, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3126. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 17/3126 abgelehnt.

Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3127. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die AfDFraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen im Haus? – Die sind bei der SPD-Fraktion. Dann ist mit diesem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 17/3127 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls abgelehnt.

Dann kommen wir zur dritten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1414. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/3061, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind CDU, FDP, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind demzufolge SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit diesem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1414 angenommen, und zwar laut Beschlussempfehlung Drucksache 17/3061.

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes.

(Beifall von der CDU)

Es ergibt sich zwar von selbst, aber für das Protokoll sage ich gern noch einmal, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschussbeschlussfassung in zweiter Lesung verabschiedet worden ist.

Ich rufe auf:

13 Fit für die Zukunft Grenzüberschreitender Zu

sammenarbeit

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3010

Änderungsantrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3128

Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der SPD Herr Kollege Weiß das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa verändert sich. Diese Aussage allein ist selbstverständlich keine sonderlich weitreichende Erkenntnis; denn Stillstand hat es bei uns in Europa wohl noch nie gegeben.

Aber was wir momentan erleben, wirft in letzter Konsequenz nicht nur die Frage danach auf, in welche Richtung Europa sich entwickelt, sondern es stellt infrage, ob es in Zukunft überhaupt noch das gemeinsame Europa geben wird, dem wir einen Großteil unseres Wohlstands, unserer Freiheiten und unseres friedlichen Miteinanders verdanken.

Dass dieses Europa bestehen bleibt, ist kein Automatismus; das dürfte mittlerweile allen klar geworden sein. Wir müssen uns aktiv in den Prozess der Veränderung einmischen, wenn wir ihn zu unseren Gunsten und zum Wohle der Menschen in NRW beeinflussen wollen.

Dabei ist Europa mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, im Großen wie im Kleinen. Die Probleme im Großen sind offensichtlich: Demokratiedefizit, Souveränitätsverlust, Spardiktat oder Migrationskrise. Die EU muss sich vieler Vorwürfe erwehren, und wir alle werden nicht umhinkommen, uns dieser Probleme im Großen anzunehmen. Denn wenn wir es nicht tun, dann wird das Futter für die rechten Kräfte in Europa nicht ausgehen.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Ach du Scheiße!)

Wir dürfen uns dabei von den Parolen der Populisten nicht täuschen lassen. Wir sollten uns eines vor Augen halten: Die Großzahl der Menschen in Europa fällt nicht auf die hohlen Phrasen der Europafeinde herein. Das Eurobarometer verzeichnete dieses Jahr ein Rekordhoch an Zustimmung zur EU. Mehr als zwei Drittel der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und 75 % der Deutschen sind demnach der Ansicht, dass ihr Land von der EU-Mitgliedschaft profitiert. Das ist im Übrigen der höchste Wert seit 1983.

Das muss uns darin bestärken, dem einseitigen und selbstzerstörerischen Nein der Populisten zu einem gemeinsamen Europa selbstbewusst entgegenzutreten. Ein Blick in das Vereinigte Königreich zeigt: Das plumpe Nein zur EU ist nicht die Lösung, sondern genau das Problem.

(Markus Wagner [AfD]: Das wissen Sie doch noch gar nicht!)

Doch es gibt auch die Probleme im Kleinen, die in der breiten Öffentlichkeit weniger intensiv wahrgenommen werden. Diese Probleme sind da – sie sind nicht zu leugnen und erschweren das tägliche Leben von Millionen Menschen.

So ist es beispielsweise heutzutage möglich und auch keine Seltenheit mehr, in Nordrhein-Westfalen zu wohnen, sein Geld aber in Belgien oder den Niederlanden zu verdienen. Schwierigkeiten kann es aber beispielsweise dann geben, wenn der niederländische Arbeitgeber an der Krankenversicherung für die in Deutschland lebende Familie beteiligt ist. Es ist für grenzüberschreitend Tätige mitunter fast unmöglich, diesen Versicherungswirrwarr zu entschlüsseln und zu begreifen.

Schwierigkeiten kann es geben, wenn eine bestens qualifizierte Belgierin sich erst gar nicht auf den Job bewirbt, den ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben hat und seit langer Zeit besetzen möchte. Die Unsicherheiten über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schrecken gute Bewerberinnen und Bewerber sicherlich oft ab.

Es liegt jetzt an uns, auch Lösungen für diese Probleme zu finden. Mögliche Wege dorthin hat die Europäische Kommission aufgezeigt. Wir haben in diesen Antrag eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten aufgenommen. Sie setzen vor allem da an, wo die Menschen am stärksten von den immer noch bestehenden, grenzbezogenen Problemen betroffen sind, nämlich vor Ort.

In der Beseitigung dieser Probleme liegen übrigens auch große Chancen. Wie im Antrag beschrieben, könnte in grenznahen Gebieten von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2 % ausgegangen werden, wenn wir nur 20 % der Hindernisse abbauen würden.

Wir halten es für ein gutes Zeichen, dass dieser Antrag ein gemeinsamer Antrag der demokratischen Parteien in diesem Haus ist. Wir mögen unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie das Europa der Zukunft im Detail aussehen soll, sind uns aber sicher alle darin einig, dass es in Zukunft ein gemeinsames Europa geben muss.

Ich habe eingangs erwähnt: Europa verändert sich. Für uns ist klar: NRW muss seine Rolle als Mitgestalter in diesem Prozess aktiv wahrnehmen, wenn es weiter von Europa profitieren will. Dabei geht es um das große Ganze genauso wie um die kleinen Stellschrauben. Dieser Antrag zielt auf diese kleinen Stellschrauben und bietet eine Basis für konkrete Maßnahmen, die das Land NRW fit für die Zukunft grenzüberschreitender Zusammenarbeit machen.