Zum Schluss möchte ich Professor Fabian Wittreck zitieren, der auf dem Symposium zur Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde vom 9. Juni 2015 ausgeführt hat – ich zitiere –:
„Ich will nicht so weit gehen zu sagen, dass eine Landesverfassung, die Grundrechte verspricht, aber keine Verfassungsbeschwerde zu ihrer direkten Umsetzung enthält, ein Witz wäre. Sie verfehlt aber die Pointe des Verfassungsstaates.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP und Grünen, lassen Sie uns gemeinsam diese Pointe des Rechtsstaates, dass ich die Rechte, die ich habe, auch einklagen kann, umsetzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bovermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Abgeordneter Engstfeld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Individualverfassungsbeschwerde existiert im Grundgesetz seit 1969. Seit 1969 ist es den Bürgerinnen und Bürgern
dieses Landes möglich, direkt nach Karlsruhe zu gehen, wenn sie sich in ihrem Grundrechtsschutz beschränkt, bedroht oder ungerecht behandelt fühlen.
Die Debatte, die wir hier in Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde führen, ist nicht neu. Wir haben es in der Anhörung noch einmal von Professor Dietlein von der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf gehört: Der erste große Schwung zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde in Nordrhein-Westfalen war 1989 im Rahmen der Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes.
Lassen Sie mich rechnen: 1989 hatten wir die erste intensive Debatte. 1999, 2009, demnächst 2019: Das Thema wird in Nordrhein-Westfalen also seit fast 30 Jahren diskutiert.
Das Entscheidende ist: Was wird hier genau diskutiert? – Seit fast 30 Jahren wird in diesem Land über die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung gesprochen. Es geht immer darum, dieses Instrument in der Verfassung zu verankern.
Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode, wie es Herr Professor Bovermann als Vorredner gerade schon ausgeführt hat, in der Verfassungskommission – ich betone es noch einmal – die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung diskutiert. Darum ging es immer.
Wir haben dazu – das haben Sie auch angesprochen – eine Anhörung in der Verfassungskommission gehabt. Wir haben ein Symposium gehabt, durchgeführt von der Landtagspräsidentin und der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen.
Die durchgängige Meinung nach Ende des Symposium war, die Individualverfassungsbeschwerde in der Verfassung zu verankern.
Leider ist es nicht gelungen, weil der politische Korb in der Verfassungskommission nicht zustande gekommen ist.
Nun gibt es einen einfachgesetzlichen Entwurf von Schwarz-Gelb, den wir morgen beschließen werden und dem wir auch zustimmen. Aber Sie bleiben auf halbem Weg stehen. Wir haben noch einmal eine Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf gehabt. Alle Sachverständigen haben sich dafür ausgesprochen, dass die Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung kommt.
Und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat uns doch schon auf dem Symposium gesagt, dass er dafür sei, all das in die Verfassung zu schreiben.
Herr Papier als ehemaliger Präsident war in der Anhörung und hat gesagt: Ja, ich bin dafür, das in die Verfassung zu schreiben.
Und auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hat uns im Rechtsausschuss noch einmal erklärt: Ja, es ist angemessen und sinnvoll, die Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung zu schreiben.
Was brauchen Sie denn noch? Sie gehört doch einfach dahin. Denn wenn die Verfassungsbeschwerde nur einfachgesetzlich geregelt ist, kann sie in diesem Parlament mit einfacher Mehrheit wieder abgeschafft oder verändert werden. Wenn man aber die Bürgerrechte ernst nimmt, muss man die Individualverfassungsbeschwerde auch in die Verfassung schreiben.
Also: Ich lade Sie ganz herzlich ein, mit uns den Weg zu gehen. Heute ist die Einbringung, erste Lesung. Tun wir das, was eigentlich in der – Achtung! – Verfassungskommission schon klar war, in der wir uns schon alle einig waren, gemeinsam den Weg zu gehen, die Individualverfassungsbeschwerde mit in die Verfassung zu schreiben: mit CDU und FDP gemeinsam, auch die AfD ist herzlich eingeladen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Engstfeld, das mit der Verfassung haben wir jetzt wirklich verstanden.
Ich kann aber auch verstehen, warum er das so betont. Heute vor 68 Jahren ist die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens in Kraft getreten. Da macht es also Sinn, heute viel über die Verfassung zu sprechen. Das tun wir natürlich gerne, und ich finde das auch richtig.
Schade, dass der Kollege im Antrag einen Teilfall vergessen hat. Die kommunale Selbstverwaltung und die entsprechende Verfassungsbeschwerde dazu ist auch noch ein Thema, das anliegt.
Wir werden die Individualverfassungsbeschwerde morgen – das ist mehrfach angeklungen – einführen. Es wird eine tolle Sache sein, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens deutlich auszuweiten. Darüber werden wir morgen noch einmal intensiv sprechen.
Verfassungen sind aber auch Texte, die sehr behutsam und sorgfältig geändert werden sollen. Nicht umsonst ist dazu eine qualifizierte Mehrheit nötig. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens deutlich weniger geändert worden als das Grundgesetz. Insofern hat der Verfassungsgeber immer darauf geachtet, hier entsprechend behutsam in großem Konsens vorzugehen.
Grundsätzlich sind wir für eine solche Diskussion aber offen; man muss das angehen. Das muss man aber nicht im Hauruckverfahren machen,
auch wenn das schon in anderen Wahlperioden – wir haben es ja eben vom Kollegen gehört – Thema war. Das muss behutsam angegangen werden. Wir sollten den ersten Schritt vor dem zweiten machen und morgen das Verfassungsgerichtshofgesetz in der geänderten Fassung beschließen. Im Nachgang kann man sicherlich auch über eine Verfassungsänderung nachdenken.
Eins nach dem anderen. Wir wollen erst einmal die Erfahrungen sammeln. Deswegen sollte die Abstimmung über den Gesetzentwurf nicht verschoben werden, wie die Anregung der Kollegen aus dem Rechtsausschuss lautete. Vielmehr wollen wir hier einen entsprechenden Beschluss fassen. Das Gericht wartet auf diesen Beschluss und will sich darauf einstellen. Wir werden gucken, was die Rechtspraxis dann bietet.
Im Übrigen ist auch das Grundgesetz nicht in einem ersten Schritt geändert worden, sondern die Verfassungsbeschwerde wurde erst beim einfachen Gesetzgeber angesiedelt und erst anschließend im Grundgesetz – Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a – verankert; ebenso Nr. 4b, die kommunale Verfassungsbeschwerde.
In Ihrem Antrag ist die Rede davon, dass für die Rechtswegerschöpfung und ein Annahmeverfahren eine Änderung der Landesverfassung notwendig sei. – Das ist nicht der Fall. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der einfache Gesetzgeber dies regeln kann.
Wir werden uns mit der Verfassung des Landes noch einmal intensiv befassen. Ich fand die bisherige Diskussion außerordentlich spannend und freue mich auf morgen, wenn wir das Verfassungsgerichtshofgesetz anpassen. Ich freue mich aber auch auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Wir werden dieser Überweisung selbstverständlich zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die beiden Redner der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerade gehört habe, dann frage ich mich, weshalb wir das in der letzten Legislaturperiode nicht hingekriegt haben.