Protocol of the Session on July 13, 2018

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Liegen weitere Fragen zu diesem Komplex vor? – Herr Klocke, bitte schön.

Danke, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage. Es geht um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zum Luftreinhalteplan Aachen und die Ankündigung, dass die Stadt Aachen bis Ende 2018 einen verbindlichen Plan aufgestellt haben muss – bis dahin ist es weniger als ein halbes Jahr; wir haben auch in der letzten Plenardebatte über das Aachener Beispiel diskutiert.

Haben Sie Kenntnisse darüber, wann der überarbeitete Luftreinhalteplan in Aachen vorgelegt wird? Ist Ihrem Haus eine Rückmeldung aus Aachen bekannt, wann der neue Plan vorgelegt wird und ob der Termin bei diesem engen Zeitfenster überhaupt eingehalten werden kann?

Es ist in der Tat – auch da haben Sie recht – ein sehr enges Zeitfenster. Die Bezirksregierung Köln arbeitet zurzeit am Luftreinhalteplan. Sie müssen von der zur Verfügung stehenden Zeit – Geltung des Luftreinhalteplans ab dem 1. Januar 2019 – auch noch die für eine ausführliche Öffentlichkeitsbeteiligung benötigte Zeit abziehen. Es sind mindestens sechs Wochen, in

denen dieser Plan öffentlich diskutiert wird. Daher ist es das Ziel, die Luftreinhaltepläne im Spätsommer oder im Frühherbst zu veröffentlichen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Remmel hat noch eine Frage. Es ist seine zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, gestern war Ihre Bundeskollegin zu Gast in Nordrhein-Westfalen. Wie in den vergangenen Monaten verschiedenen schriftlichen Quellen zu entnehmen war, setzt sich die Bundesumweltministerin – ich glaube, genauso wie die Umweltministerkonferenz – sehr dafür ein, gegenüber der Automobilindustrie die technische Nachrüstung durchzusetzen. Mich würde interessieren, ob es Gespräche zwischen Ihnen – der Landesregierung – und der Bundesregierung – der Bundesumweltministerin – gibt, um diesem Ziel näherzukommen.

Wir haben auf der letzten Umweltministerkonferenz eine intensive Debatte zu diesem Thema geführt. Das ist etwa drei, vier Wochen her.

Ich persönlich bin auch der Auffassung, dass die technische Nachrüstung insbesondere von Euro-5Diesel-Pkw ein großer Schritt wäre, um die Werte in den Städten deutlich abzusenken. Allerdings bin ich hochskeptisch, dies tatsächlich rechtlich durchzusetzen. Wir selbst haben kein Gutachten in Auftrag gegeben, aber Gutachten, die wir zur Kenntnis genommen haben, besagen, dass es rechtlich nicht so einfach ist, die Automobilindustrie dazu zu zwingen. Ausnahme sind die bekannten Softwaremanipulationen, bei denen die Industrie verpflichtet ist, Änderungen herbeizuführen.

Deshalb müssen wir jetzt überlegen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, die Automobilindustrie tatsächlich zur technischen Nachrüstung dieser Euro-5Diesel-Pkw zu bringen.

Dazu muss ich deutlich sagen, Diesel-Pkw sind in der Vergangenheit von uns allen – von den Grünen vielleicht nicht so sehr – im Hinblick darauf sehr gefördert und unterstützt worden, dass sie zur CO2Minderung beitragen können. Es ist sehr schwierig, heute einem Fahrer eines Euro-5-Diesels zu erklären, dass er vor drei Jahren noch für die Anschaffung seines Diesel-Pkw gelobt wurde und das heute nicht mehr der Fall sein soll. Deshalb werden wir eine Brücke bauen müssen. Wie die genau aussieht, insbesondere was die Übernahme der Kosten für eine solche Nachrüstung angeht, ist in der Tat offen. Eine Nachrüstung kostet etwa 3.000 € pro Diesel-Pkw.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Rüße hat eine Frage. Bitte schön, Herr Rüße.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir haben in allen Regierungsbezirken Probleme mit erhöhten Werten. Alle Bezirksregierungen werden deshalb die Luftreinhaltepläne überarbeiten. Mich interessiert, ob Sie seitens der Landesregierung einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, diesen den Bezirksregierungen dann zur Verfügung stellen und eine der Maßnahmen in einem solchen Maßnahmenkatalog – wenn es ihn denn gibt – Fahrverbote sind.

Ich muss Sie etwas korrigieren. Es ist so, dass nicht wir den Maßnahmenkatalog vorgeben. Ich darf Ihnen kurz vortragen, wie beispielsweise der Luftreinhalteplan Düsseldorf fortgeschrieben wird, also welches Verfahren das ist.

In Düsseldorf wurde – und das ist üblich – bei allen Planerstellungen eine Projektgruppe mit Vertretern der Stadt Düsseldorf, der Wirtschafts- und Umweltverbände, der Rheinbahn und des LANUV, also unserer Behörde, einberufen. Die Federführung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Gruppe hat schon zweimal getagt. Es wurden vier Unterarbeitsgruppen gebildet, die insgesamt über 100 Maßnahmenvorschläge gesammelt haben. Diese Maßnahmenvorschläge wurden der Bezirksregierung übermittelt. Die Bezirksregierung wertet diese jetzt aus. Da, wo es möglich ist, die Minderungswirkungen zu berechnen, werden diese Maßnahmen zurzeit auf ihre positive Wirkung auf die Stickstoffdioxidwerte hin ausgewertet.

Also, nicht wir sammeln die Maßnahmen für die Bezirksregierung. Da es sich hier um sehr konkrete lokale Themen handelt, muss das tatsächlich über Projektgruppen vor Ort gemacht werden. Wir stellen natürlich Links zu Förderprogrammen des Bundes her, beispielsweise wenn es um die Umrüstung von Bussen geht.

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser.

Weitere Fragen liegen mir jetzt nicht vor. – Das bleibt auch so. Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 21 und der nachträglich gestellten Fragen.

Damit sind wird fünf Minuten und sieben Sekunden über die eigentlich als Fragestunde eingeplante Zeitstunde hinaus.

Ich stelle also nunmehr dem Abgeordneten Michael Hübner von der Fraktion der SPD die Frage, ob seine

Mündliche Anfrage 22

Welche Position nimmt die Landesregierung zum Brief des Bundesinnenministers

Seehofer vom 27. Juni 2018 und einem möglichen Widerspruch dieses Briefes zur Meinung der gesamten Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund des Engagements des Brexit-Beauftragen Friedrich Merz, ein?

im nächsten Plenum mündlich oder in entsprechender Frist schriftlich beantwortet werden soll.

(Michael Hübner [SPD]: Ich würde sie gern mündlich beim nächsten Plenum beantwor- ten lassen!)

Mündlich beim nächsten Plenum. – Ist Ihnen bewusst, dass es nicht um das Plenum geht, das jetzt noch ansteht, sondern um die nächste Fragestunde, die nach der Sommerpause stattfindet?

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

Danke für den Hinweis, Herr Kollege Hübner. Wir behalten das natürlich fest im Auge. Das ist gar keine Frage.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf:

8 Ländliche Regionen in Nordrhein-Westfalen

mit Fördermitteln stärken

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3018 – Neudruck

Die Aussprache ist eröffnet. Es spricht Frau Dr. Peill für die CDU-Fraktion.

(Dr. Patricia Peill geht zum Redepult. Sie trägt eine grüne Hose. – Norwich Rüße [GRÜNE]: Die Hosenfarbe überzeugt schon mal! – Ver- einzelt Heiterkeit)

Ein guter Beobachter! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Dieser Antrag spricht vielen aus dem Herzen. Es ist ein Antrag zum Bürokratieabbau der LEADER- und VITAL

Programme, ein Antrag, der das Gute und Sinnvolle eines EU-Förderprogrammes wieder freilegen soll.

In meiner Funktion als Mitglied im Lenkungsausschuss einer dieser LEADER-Regionen habe ich persönlich zahlreiche leidvolle Erfahrungen sammeln können, sodass es für mich auch persönlich eine Freude ist, diesen Antrag umsetzen zu dürfen.

Kurz zum Hintergrund: Bei LEADER handelt es sich um ein seit 1991 laufendes Programm der Europäischen Union innerhalb der ELER-Förderung. Ziel ist es, modellhafte Förderprojekte zu unterstützen, um die ländlichen Regionen Europas bei ihrer eigenständigen Entwicklung im Hinblick auf den strukturellen Wandel zu fördern.

Die Grundidee dieser 28 LEADER- und neun VITALProgramme ist ein Bottum-up-Gedanke. Das heißt, Menschen vor Ort entscheiden über die Zukunftsprojekte ihrer Region. Wer eine gute Idee zum Beispiel zur Mobilität, Kultur, Integration oder für eine Nachwuchskampagne bei der Feuerwehr hat, findet bei LEADER theoretisch die richtige Unterstützung. Dabei steht am Anfang eine Projektidee, die durch die sogenannten lokalen Aktionsgruppen vor Ort beraten wird und dann in einen Projektantrag mündet. Danach kommt die Genehmigung durch den Lenkungskreis und vor allem der Bezirksregierung.

Und dann erhält der Projektträger im Idealfall schnell und unkompliziert Fördermittel. Durch diese Unterstützung kann also jeder seine Heimat ein Stück weit mitgestalten. Das klingt doch wirklich motivierend – und das alles im Geiste des europäischen und regionalen Wir-Gefühls.

Wenn dem so wäre, stünde ich heute nicht hier. Der Zustand stellt sich nämlich anders dar. In der Realität liegen zwischen der Projektidee der Menschen vor Ort und dem ersten Mittelabfluss häufig zahlreiche unnötige bürokratische Hürden, langwierige Genehmigungsverfahren, schwer zu ertragende Vorfinanzierungen und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den Bezirksregierungen. Nicht selten sind daher potenzielle kleine Projektträger vor, während oder nach der Antragstellung einfach nur frustriert und wollen teilweise sogar aufgeben, anstatt begeistert und stolz zu sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das Ergebnis dieser Entwicklung in NRW ist, dass die Bezirksregierungen im Förderzeitraum von 2014 bis 2020 bis heute nur ein Drittel der genehmigten Fördermittel ausgeschüttet haben. Das ist nicht Sinn und Zweck des Programms. Wir wollen einen kreativen und schnell auf Temperatur kommenden Motor der regionalen Entwicklung und kein Angstvermeidungsverhalten.

Deshalb hat die NRW-Koalition am 6. März 2018 zu einem großen LEADER- und VITAL.NRW-Workshop mit allen Regionalmanagern der LEADER- und VITAL-Regionen eingeladen. Wir haben viel zugehört, diskutiert und verstanden und die europäische,

die Bundes- und die Landesebene auseinanderdividiert. Als erster Schritt ist das gemeinsam erarbeitete Ergebnis in diesen Antrag geflossen – getreu dem Motto: So viel Freiheit wie möglich, so wenig Bürokratie wie notwendig.

(Beifall von der CDU)

Wir alle wissen, dass es auch einfacher geht – Interreg V ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Es geht hier und heute um über 200 betroffene Kommunen in NRW, in denen knapp 4,5 Millionen Menschen leben. Wollen wir die zur Verfügung stehenden 45 Millionen € noch sinnvoll im ländlichen Raum einsetzen, müssen wir schnell handeln.

Deshalb schlagen wir in unserem Antrag Folgendes vor: Das Genehmigungsverfahren soll einheitlicher, schneller und transparenter werden. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, Kleinstprojekte zu einem Rahmenprojekt zusammenzufassen und somit zu vereinfachen. Den Akteuren vor Ort sollen mehr Freiheiten zugestanden werden, und wir wollen die Ansprechstellen der Bezirksregierungen beim Ministerium stärken, um die Genehmigungsverfahren zielführender zu gestalten.

Auch hat sich aus unserem Workshop heraus bereits ein NRW-Arbeitskreis zum gegenseitigen Austausch zwischen den LAGs, dem Ministerium, der Bezirksregierung und der Zahlstelle gebildet, der sich bereits einmal getroffen hat. Diesen konstruktiven Dialog zum Abbau von Bürokratie begrüßen wir sehr, und wir werden ihn eng begleiten.

(Beifall von der CDU und der FDP)