Protocol of the Session on June 14, 2018

und nachhaltig zu einem bezahlbaren Wohnraum für diese Familien beiträgt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Kommen wir zu einem weiteren Thema – „Märchen“ darf ich, glaube ich, als Vertreterin der Landesregierung einem Abgeordneten gegenüber nicht sagen.

(Zuruf von Roger Beckamp [AfD] – Sven Wolf [SPD]: Mit so einem Nachnamen! Wenn Sie einem Wolf sagen, dass er Märchen erzählt – das ist schlecht!)

Sehen Sie, Sie haben es ja verstanden, Herr Abgeordneter.

Wenn Sie uns als Landesregierung von NordrheinWestfalen vorwerfen, dass im Jahr 2017, nachdem wir die Landesregierung übernommen haben, die Anzahl der Baufertigstellungen im Vergleich zur Zeit der von SPD und Grünen geführten Vorgängerregierung abgenommen hat, dann ist das – offen gesagt – nichts anderes als ein Märchen. Sie wissen, dass Wohnungsbau nicht kurzfristig stattfindet; wenn er kurzfristig stattfinden würde, könnten wir ganz viele Probleme in diesem Land zügig lösen.

Sie haben im Jahr 2017 noch für mehr als ein halbes Jahr die Verantwortung getragen. Es tut mir leid: Sie

haben eine Landesbauordnung formuliert, die, wenn sie in Kraft getreten wäre, dazu geführt hätte, dass in diesem Land gar kein Geschosswohnungsbau mehr stattfindet. Wir haben sie angehalten und eine modernisierte Landesbauordnung auf den Weg gebracht.

(Sven Wolf [SPD]: Das ist aber Glatteis, Frau Ministerin! – Weiterer Zuruf von der SPD: Jetzt wird es aber abenteuerlich!)

Und Sie werden feststellen, dass diese Freiheiten, die wir den Investoren geben, auch zukünftig in Nordrhein-Westfalen wieder genutzt werden.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Jetzt kommt die Sache mit dem Märchen wieder! – Sven Wolf [SPD]: Sagen Sie ruhig Entfesselung!)

Gestatten Sie mir einen abschließenden Hinweis. Sie haben hier immer viel über Gelsenkirchen und über Gebietskulisse gesprochen. Im Ist hat Gelsenkirchen 2017 in der sozialen Wohnbauförderung 5,3 Millionen € bekommen.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Sie werfen uns nun vor, dass wir mit dieser Wohnraumförderung bei der Gebietskulisse Schindluder treiben. Uns liegen derzeit Anträge aus Gelsenkirchen in Höhe von 8,9 Millionen € vor, und heute ist uns das Interesse am Studentenwohnen mit einem Umfang von 2,6 Millionen € mitgeteilt worden.

Das ist mehr als eine Verdoppelung dessen, was mit Ihren Wohnraumförderrichtlinien erreicht wurde. Deshalb: Verabschieden Sie sich von Ihrer Argumentation.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1 Minute und 33 Sekunden überzogen.

(Markus Herbert Weske [SPD]: Skandal! – Jo- sef Hovenjürgen [CDU]: Kann gar nicht sein! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Nicht nur die Rede- zeit!)

Damit sind einige Überschreitungen der Redezeit durch die Fraktionen sozusagen bereits ausgeglichen. Gleichwohl frage ich in die Runde, ob seitens der Fraktionen noch der Wunsch besteht, die Redezeitüberziehung der Landesregierung in Anspruch zu nehmen. – Das ist nicht der Fall.

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt, und wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/2797, den Antrag Drucksache 17/1438 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer wünscht, dem Antrag

zuzustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe. Enthaltungen? – Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/2797 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen und Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf:

10 Zuführung zum Pensionsfonds auch in den

nächsten Jahren erhalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2408

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/2798

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Moritz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Landesregierung unter Finanzminister Norbert WalterBorjans brachte im Jahr 2015 eine Gesetzesinitiative zur Errichtung eines Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Weg. Der ursprüngliche Entwurf ermöglichte gemäß § 5 – Zuführung der Mittel – Abs. 4, neben den festgeschriebenen jährlichen 200 Millionen € zwar weitere Zuführungen; diese hätten den Zuführungsbeträgen der Folgejahre jedoch nicht angerechnet werden können.

Im Verlauf des Beratungsprozesses wurde genau dieser Absatz noch einmal folgendermaßen geändert – ich zitiere –:

„Weitere Zuführungen zu dem Sondervermögen sind zulässig. Sie können die Zuführungsbeträge der Folgejahre mindern.“

In der folgenden Plenardebatte zu diesem Thema – Frau Gebhard kann sich sicher noch gut daran erinnern – wurde eben diese Änderung von den damaligen Regierungsfraktionen noch explizit verteidigt.

(Monika Düker [GRÜNE]: Und von euch abge- lehnt!)

Frau Gebhard verteidigte die Änderung damit, dass man haushaltspolitische Spielräume entstehen lassen und die Möglichkeit schaffen wolle – ich zitiere –, den Fonds in einem Jahr, in dem mehr Mittel zur Verfügung stehen, zusätzlich zu befüllen, um im nächsten Jahr gegebenenfalls eine entsprechende Minderung im Zuführungsbeitrag vornehmen zu können.

Auch der Finanzminister Norbert Walter-Borjans fragte, was daran das Verwerfliche sei, und führte aus: Das ist doch völlig in Ordnung, das zu machen. Natürlich können wir das im nächsten Jahr weniger einzahlen. Das ist sinnvoll.

(Monika Düker [GRÜNE]: Was habt Ihr denn dazu gesagt damals?)

Die Erkenntnis darüber, was aus Perspektive der SPD sinnvoll und nicht sinnvoll ist, hört sich gerade einmal zweieinhalb Jahre später ganz anders an. Sie fordern nämlich jetzt in dem vorliegenden Antrag das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrer Regierungsverantwortung umgesetzt und in der Plenardebatte genau hier verteidigt haben.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Das heißt, der Sinn dieses Antrags und Ihre finanzpolitischen Überlegungen erschließen sich keinem. Wenn Sie noch hinter der Arbeit Ihres Finanzministers stehen würden, dann hätten Sie diesen Antrag gar nicht formuliert. Und wenn der ehemalige Finanzminister Fraktionsmitglied bei Ihnen wäre, dann hätte er wahrscheinlich auch alles dafür getan, um diesen Antrag zu verhindern.

Damals wollten Sie sich selbst möglichst große finanzpolitische Spielräume eröffnen und gestehen Ihren Nachfolgern genau das jetzt nicht zu. Es scheint Ihnen also, glaube ich, hier gar nicht um die Sache zu gehen. Ihr politischer Schlingerkurs, Ihre Wende von der Wende, erschließt sich keinem vernünftig denkenden Menschen.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Ich bin ehrlich gesagt auch gespannt, welche Kehrtwenden von Ihnen noch weiter zu erwarten sind. – Meine Damen und Herren, wer so Politik macht, der muss sich nicht wundern, wenn der Zuspruch und das Vertrauen in die Sozialdemokratie immer weiter sinken.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Was bleibt, ist die Frage, welches eigentliche Ziel dieser Antrag verfolgt. Wenn Sie durch den Antrag Angst davor schüren wollen, dass die Rücklagen des Landes für seine Beamtinnen und Beamten nicht ausreichen könnten, und unterstellen wollen, die NRW-Koalition tue nicht genug für die Pensionen der Landesbeamten, dann ist das erstens eine Initiative, die jeder Grundlage entbehrt, und zweitens ein Versuch, bei diesem Thema Stimmen durch Angst zu gewinnen, und das ist schlechter Politikstil.

Ich erinnere Sie gerne noch einmal daran, was in der angesprochenen Plenardebatte vonseiten der Grünen geäußert wurde. Martin Abel – leider nicht mehr Mitglied des Landtags – hat in seiner Rede deutlich erklärt, warum es keinen Anlass zu der Annahme gibt, die Pensionen seien unsicher. Hat sich das jetzt geändert? – Nein, ganz im Gegenteil. Durch die 800

Millionen €, die wir dem Pensionsfonds im Haushaltsjahr 2017 zugeführt haben, haben wir die Sicherheit der Beamtenpensionen auf ein noch solideres Fundament gesetzt.

Wenn wir jetzt aber das tun würden, was Sie fordern, nämlich garantieren, dass wir trotz der Vorauszahlung 2017 zusätzlich jedes Jahr weitere 200 Millionen dem Pensionsfonds zuführen, dann würden wir uns diesen finanzpolitischen Handlungsspielraum nehmen, den Sie, Frau Gebhard, und Ihr Finanzminister im Sinne des Landes verteidigt haben.

Insofern bin ich insbesondere auf Ihr Abstimmungsverhalten gespannt. Denn Sie müssten ja nach dem, was Sie vor zweieinhalb Jahren gesagt haben, heute den Antrag Ihrer Fraktion ablehnen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Meine Damen und Herren, als Land haben wir eine Verantwortung, Vorsorge für die Pensionen der Landesbeamten zu leisten. Dass wir diese Vorsorge ernst nehmen, haben wir mit den 800 Millionen € Vorleistung bereits mehr als deutlich unterstrichen. Wir gehen gleichzeitig verantwortungsvoll mit dem Geld um, das den Beamten in NRW zusteht. Eventuelle Investitionen müssen dementsprechend nicht nur aus haushalterischen Ansprüchen, sondern auch aus ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen nachhaltig sein.

Die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen machen einen guten Job, und nicht weniger haben sie von der Politik und von unserer Landesregierung verdient. Das kann man von Ihrem Antrag nicht sagen. Gehen Sie noch einmal in sich! Lesen Sie noch einmal Ihre eigenen Argumente nach! Einsicht hat noch niemandem geschadet.

(Beifall von der CDU)