Was unternimmt die Landesregierung, damit es möglichst bald zu einer Lösung im Konflikt um die Grundsteuerreform kommt und die NRW-Kommunen Sicherheit zum Fortbestand einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen erlangen?
Mit der Entscheidung vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Gestaltung der Grundsteuer samt Jahrzehnte alter Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt, um eine Neuregelung zu schaffen. Diese Neuregelung ist für die Kommunen in NRW unbedingt notwendig, da die Grundsteuer sonst als eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen wegbricht und tiefe Löcher in die Haushalte reißt. Aktuell erhalten Kommunen bundesweit rund 14 Milliarden Euro aus dieser Steuerart. Etwa 3,6 Milliarden Euro erhalten die Kommunen in NRW.
Trotz unmittelbarer Ankündigung des NRWFinanzministers, mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen in Bund und Ländern „zeitnah eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten“ (Pressemittei- lung des Ministeriums der Finanzen NRW vom 10.04.2018), sind bis heute keine entsprechenden Bemühungen oder gar Ergebnisse erkennbar. Während sich zahlreiche kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Initiativen und Verbände
etwa hinter einem Modell der Bodenwertsteuer versammeln und sich 14 der 16 Bundesländer in der Vergangenheit bereits für ein Kostenwertmodell ausgesprochen haben, ist aus den Beratungen der Finanzministerinnen und -minister im Rahmen der diesjährigen Jahresfinanzministerkonferenz am 25. Mai 2018 in Goslar keine zielführende Initiative oder Entscheidung bekannt.
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Lienenkämper antworten wird, dessen Mikrofon ich jetzt freischalte. Das würde ich zumindest gern. Ich kann es nicht freischalten. Es tut mir leid. – Jetzt klappt es. Von hier oben konnte ich es leider nicht freischalten.
Herr Minister Lienenkämper, ich lasse das Mikro vorsorglich die ganze Zeit angeschaltet. Mit einer kleinen Verzögerung folgt nun die Antwort des Ministers.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit dem Mikrofon ist nicht schlimm. Im Moment sitzt niemanden neben mir, mit dem ich sprechen könnte, und kann mich somit ganz der Antwort widmen.
Sie wissen, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber am 10. April dieses Jahres zwei verschiedene Fristen für eine gesetzliche Neuordnung der Grundsteuer eingeräumt hat. Eine Frist läuft Ende 2019 ab. Das ist die Frist für die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage; es geht also darum, ein neues Gesetz zu verabschieden.
Dann gibt es noch eine zweite Frist, die am 31. Dezember 2024 abläuft. Das ist die Frist für die verwaltungstechnische Umsetzung dessen, was auch immer in dem neuen Gesetz beschlossen werden wird. Deswegen sind Bund und Länder aufgerufen, zeitnah eine zukunftsfeste Lösung zu finden.
Mir ist wichtig, dass die Grundsteuer erhalten bleibt; denn sie stellt eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen dar. Ich will außerdem, dass das rechtssicher, fair und aufkommensneutral passiert. Die Kommunen haben 2017 bundesweit immerhin rund 14 Milliarden € aus dieser Steuerart erhalten. Auf Nordrhein-Westfalen sind davon rund 3,7 Milliarden € entfallen.
Es handelt sich um eine bundesgesetzliche Regelung. Deswegen haben Bund und Länder in einem ersten Gespräch der Finanzminister mit Bundesmi
nister Scholz verabredet, dass die notwendige Reform gemeinsam auf den Weg gebracht werden muss und wird.
Der Bundesminister der Finanzen ist dankenswerterweise bereit – jedenfalls hat er das angekündigt –, zum Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ihm ist wichtig – und Gleiches gilt für uns als Länderfinanzminister –, dass es ein so einfaches Modell gibt, dass sichergestellt werden kann, dass auch die verwaltungsmäßige Umsetzung innerhalb der relativ kurzen Frist bis 2024 erledigt werden kann.
Warum ist das eine relativ kurze Frist? So etwas erschließt sich am Anfang nicht. Der Grund ist, dass jedes einzelne Grundstück in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Schlüssel, den das neue Gesetz festlegen wird, neu betrachtet werden muss, und zwar unabhängig davon, wie dieser genau aussehen wird. Bislang sind keinerlei IT-technische Vorbereitungen dafür getroffen, dass das Ganze auch erfolgen kann. Das heißt, wir müssen die komplette IT-Infrastruktur aufbauen, unabhängig davon, was genau Inhalt der Regelungen sein wird.
Deswegen ist die Frist so verhältnismäßig kurz. Es ist notwendig, das Gesetz klugerweise so einfach zu halten, dass sichergestellt wird, dass es auch verwaltungstechnisch umgesetzt werden kann.
Wir beteiligen uns an der Erarbeitung des Prozesses. Es gibt eine länderoffene Arbeitsgruppe, an der wir selbstverständlich mitwirken, und an der wir uns beteiligen. Es bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse dieses Verfahrens aussehen werden.
Vielen Dank, Herr Lienenkämper. – Ich habe die erste Nachfrage, und zwar von der Fragestellerin Frau Düker.
Danke, Herr Finanzminister. Sie haben mal wieder – wie so oft – unsere Frage nicht wirklich beantwortet, weswegen ich die Gelegenheit zur Nachfrage nutze.
Wir sind schon ein bisschen weiter; wir fangen hier nicht bei null an. Es gibt im Wesentlichen drei Modelle, die hier zur Auswahl stehen: das sogenannte Kostenwertmodell, das Bodenwertmodell oder die Flächensteuer. Dazu hat sich der Bundesrat schon 2016 mit großer Mehrheit geäußert. 14 von 16 Bundesländer haben damals im Wesentlichen das Kostenwertmodell präjudiziert.
Vor diesem Hintergrund lag dieses Modell jetzt auch bei Ihrer Finanzministerkonferenz auf dem Tisch. Dem Vernehmen nach – das sollten Sie vielleicht bestätigen – hat sich NRW dagegen ausgesprochen, sich entlang dieses alten mehrheitlichen Bundesratsmodells zu orientieren. Meine Frage: Warum hat sich NRW gegen diesen alten Bundesratsbeschluss gestellt?
So ist das manchmal mit „dem Vernehmen nach“. Das kommt nicht immer richtig an. Deswegen bin ich froh, dass ich Ihre Frage direkt beantworten kann.
Zunächst zur politischen Ausgangslage. Die ist interessanterweise dadurch geprägt, dass seinerzeit 14 Länder eine Position vertreten haben und zwei Länder eine jeweils andere. Das war Bayern, und das war Hamburg unter dem damals Regierenden Bürgermeister Olaf Scholz, der das auch im Bundesrat und öffentlich mit großer Vehemenz vertont hat. Nunmehr hat er in neuer Rolle den Auftrag, eine neue Vorlage zu erarbeiten.
Sie können sich also mit der gemeinsamen politischen Erfahrung ausrechnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesminister der Finanzen einen der beiden damals auf dem Tisch liegenden Vorschläge unverändert wieder machen wird, relativ gering ist. Er wird sich im Zweifel – und verständlicherweise – kaum völlig gegen seine damalige Position wenden können. Umgekehrt wird er aber auch die seinerzeitige Mehrheitslage der Bundesländer und deren Interessen außer Acht lassen können.
Insofern hat er jetzt eine durchaus spannende Aufgabe bei der Erarbeitung dieses Vorschlags vor sich. Deswegen hat sich auch niemand gegen oder für irgendetwas ausgesprochen, sondern wir sind im Moment in dem Stadium, in dem sich die Steuerabteilungsleiter intensiv mit der Frage beschäftigen, ob die vorliegenden Modelle so, wie sie vorliegen, nach dem neuen Urteil wirklich verfassungsgemäß und innerhalb der neuen Frist umsetzbar wären. Das kannte man damals beides noch nicht. Das wir derzeit geprüft.
Eingedenk meiner Eingangsbemerkungen kann ich nicht erwarten, dass der Bundesminister der Finanzen tatsächlich in Reinform irgendeines der beiden Modelle vorschlagen wird.
Schönen Dank. Kann ich Ihre Ausführungen, Herr Minister, so verstehen, dass Sie von der bisherigen Position der nordrheinwestfälischen Landesregierung, das Kostenwertmodell zu favorisieren, abgerückt sind?
Ich habe das Gleiche getan, was dankenswerterweise die 15 anderen Kollegen in unserer Besprechung mit Bundesminister Scholz auch gemacht haben. Wir alle haben gesagt, dass wir eingedenk der Tatsache, dass unverändert keines der Modelle realistisch erscheint, bereit sind, uns auf eine vernünftige, faire
aufkommensneutrale Lösung zuzubewegen, damit das Ziel erreicht werden kann, die Vorgaben des Verfassungsgerichts einzuhalten.
Dank! – Herr Minister, vielen Dank, dass Sie in Ihrer Eingangsbemerkung deutlich gemacht haben, dass Sie der Auffassung sind, dass die Grundsteuer mindestens in dem Aufkommen erhalten bleiben muss, wie es jetzt der Fall ist.
Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Rahmen abzustecken, worüber wir reden. Sie haben das Bundesverfassungsgerichtsurteil angesprochen. Das ist, wenn man ehrlich ist, die logische Konsequenz aus dem Verhalten in den vergangenen Jahren. Bereits 2006 – daran kann ich mich noch gut erinnern – hat Ihr Vorvorgänger Herr Linssen entsprechende Arbeitsgruppen eingerichtet, um weitere Bewertungen vorzunehmen, weil das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal entschieden hat, dass die Einheitswerte so nicht mehr akzeptabel sind. Ich erspare mir jetzt die Erläuterungen. Wir müssen uns nicht gegenseitig schlauer machen, als wir es schon sind.
Wir befinden uns in einer Situation – Sie haben die Zeiträume beschrieben –, dass eine Steuer, die zentral für die Finanzierung der Kommunen ist, ersatzlos fallen könnte. Wir reden über 120 Millionen € – in Essen, in Bielefeld und in anderen Städten. Das wäre der Zusammenbruch der nordrhein-westfälischen kommunalen Selbstverwaltung, wie wir sie kennen, wenn diese Steuer ersatzlos fallen würde. Deswegen haben wir Alarmstufe Rot.
Ich frage Sie nun als Finanzmister. Ich will nicht Ihre Einschätzung dazu wissen, wie sich Herr Scholz verhält, sondern wir reden hier im Landtag darüber, was das größte Bundesland mit der größten Steuerverwaltung macht, um die Rechte der Kommunen – um die geht es nämlich – zu erhalten.
Deswegen meine konkrete Frage: Was tut das Land Nordrhein-Westfalen, um den Finanzminister des Bundes und die anderen Länderfinanzminister dazu zu bringen, über den Zeitraum der nächsten sechs bis zehn Monate – viel länger darf das Gesetzgebungsverfahren inklusive verfassungsrechtlicher
Prüfung nicht dauern – tatsächlich etwas zu tun? Was tun Sie konkret, nach welchen Schritten handeln Sie, was arbeiten Sie wann ab, um zu erreichen, dass die Grundsteuer zumindest in diesem Aufkommen erhalten bleibt?
Herr Kollege Mostofizadeh, vielen Dank für die Frage. Wir haben – wie ich das schon beschrieben habe – mit allen 16 Länderfinanzministern und mit dem Bundesminister der Finanzen Scholz im Mai eine gemeinsame Besprechung durchgeführt, bei der wir verabredet haben, dass bis zum Ende dieses Jahres der von mir zitierte Vorschlag aus dem Bundesministerium der Finanzen vorliegen soll.
Wir haben beschlossen, dass es eine länderoffene Arbeitsgruppe geben soll, an der sich alle Länder beteiligen können, um an der Erarbeitung dieser Vorschläge mitzuwirken. Nordrhein-Westfalen wirkt selbstverständlich in dieser länderoffenen Arbeitsgruppe mit.
Ich habe vorhin den Status quo beschrieben: Derzeit werden die vorhandenen Modelle auf Verfassungsgemäßheit und vor allen Dingen auf verwaltungstechnische Umsetzbarkeit nach dem vorliegenden Urteil überprüft. Denn wir haben nichts davon, dass wir alle irgendeinen uns genehmen politischen Kompromiss verhandeln und beschließen, der dann am 31. Dezember 2024 nicht in IT umgesetzt ist. Dann dürften wir nämlich danach ab dem 1. Januar diesen schönen Beschluss nicht mehr umsetzen. Das Ergebnis wäre ein Ausfall bei der Grundsteuer, den wir nicht wollen.
Insofern sind wir gehalten, sowohl die verwaltungstechnischen Aspekte als auch die politischen Aspekte gleichermaßen im Blick zu halten. Das tun wir gerade in dieser Arbeitsgruppe. Wir wirken mit.
Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das hier einmal dementiert haben und gesagt haben, dass Sie sich unter den Finanzministern nicht grundsätzlich gegen dieses Kostenwertmodell ausgesprochen haben. Ich entnehme aber Ihren Ausführungen, dass Sie da verfassungsrechtlich zumindest so viele Probleme sehen, dass das noch einmal geprüft werden soll.
Können Sie uns bitte einmal im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteils erläutern, welche verfassungsrechtlichen Bedenken es an dem Kostenmodell denn nun gibt, sodass man jetzt nicht anhand des alten Beschlusses ein neues Modell entwerfen kann?
Kollegin Düker, ich habe nicht die Prüfung mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Modell begründet,
sondern ich habe gesagt, dass es seinerzeit frei von einem Urteil des Verfassungsgerichts mehrere Modelle gab, die auf dem Tisch gewesen sind.