Protocol of the Session on May 17, 2018

Ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass es an dieser Stelle endlich konkreter wird. Deshalb ist es erst einmal wichtig, dass wir diese Richtlinie zur elektronischen Rechnungstellung haben, und natürlich auch, dass wir das entsprechende Änderungsgesetz haben. Sie haben es gerade schon erwähnt: Es bringt zahlreiche Vorteile für effizientere, schlankere und vor allem auch medienbruchfreie Prozesse innerhalb der Verwaltung mit sich, aber natürlich auch für die Unternehmen, für die es in Zukunft noch einfacher sein wird, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übertragen.

Was ich aber in Ihrem Entwurf eindeutig vermisse – Sie haben die Kommunen angesprochen, Herr Minister –, ist, die Kommunen als Partner mit ins Boot zu holen, um die Digitalisierung der Verwaltung tatsächlich zu einem Erfolgsmodell für Nordrhein-Westfalen zu machen.

Sie haben ja eindeutig recht: Mittel- und langfristig werden sich wesentliche Kosteneinsparungen für die kommunale Seite ergeben. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass wir die kurzfristigen Kosten absolut nicht unterschätzen dürfen; denn sie werden mit Sicherheit deutlich über die Kosten für die Einführung einer neuen Software hinausgehen. Und das ist wichtig.

Ich möchte an dieser Stelle überhaupt nicht die offensichtlich strittige Frage der Konnexität ansprechen. Dazu ist in der entsprechenden Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände etwas gesagt worden. Dennoch finde ich es wichtig, dass die Frage

der Kosteneinschätzung und gerade der Kostenfolgeneinschätzung an dieser Stelle auch von der Landesregierung in Betracht gezogen wird.

Ein zweiter Punkt, der auf kommunaler Seite nicht zu unterschätzen ist, sind die Beschäftigten. Wenn wir uns ehrlich machen, können wir sehen, dass die elektronische Rechnungstellung eine wesentliche, tiefgreifende Reform innerhalb der Verwaltung ist. Ich komme selbst aus der Verwaltung und weiß, was das für die Beschäftigten dort bedeutet. Das bezieht sich zum einen auf die Vorbereitung der Beschäftigten, zum anderen aber auch auf entsprechende Schulungsmaßnahmen. Davon ist in Ihrem Entwurf gar keine Rede. Das muss aber unbedingt mit in Betracht gezogen werden, wenn das Ganze am Ende praxisgerecht umgesetzt werden soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns anschauen, was in den vergangenen Monaten zum Thema „E-Government“ geschafft wurde, können wir die Summe vieler Einzelteile sehen. Dann können wir erkennen – Sie haben es auch noch einmal angesprochen, Herr Minister –, dass es inzwischen digitale Modellprojekte gibt. Modellprojekte machen aber nur dann Sinn, wenn wir etwas Neues haben und Modellprojekte dort beispielhaft vorangehen sollen.

Die Digitalisierung auch in der Verwaltung ist aber nichts Neues. Sie ist schon weit fortgeschritten. Deshalb helfen uns Modellprojekte an dieser Stelle nicht weiter. Uns helfen auch keine Einzelmaßnahmen weiter. Wir brauchen endlich ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung der Verwaltung. Ansonsten bin ich mir sicher, dass Sie scheitern werden. Da müssen Sie noch ein ganzes Stück drauflegen; das kann ich Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich sagen.

(Beifall von der SPD)

Dazu gehört auch Ihre Entscheidung, das Thema „Digitalisierung“ im Wirtschaftsministerium zusammenzulegen. Das kann man so machen. Man darf aber an dieser Stelle nicht außer Acht lassen, dass die Digitalisierung in der Verwaltung gerade zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger erfolgen sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, ich sehe noch keine Bemühungen, wie das umgesetzt werden soll. Gerade für die Menschen in unserem Land bedeutet die Digitalisierung unglaubliche Einschnitte, unglaubliche Veränderungen. Ich meine, dass Sie an dieser Stelle noch zulegen müssen, um Digitalisierung tatsächlich – die FDP spricht immer davon – zu einer Chance für alle zu machen.

Das wird uns nämlich nur gelingen, wenn wir Digitalisierung auch entsprechend politisch gestalten. Dazu sehe ich noch viel zu wenig Ansätze in Ihrem Regierungshandeln. Da wünsche ich mir mehr. Das kann ich bisher beim besten Willen nicht erkennen. Ich hoffe, dass noch entsprechende Bemühungen

folgen werden, damit das Ganze tatsächlich zu einem Erfolgsprojekt für unser Land wird. – Herzlichen Dank.

Frau Kollegin Kampmann, vielen Dank. – Herr Kollege Kerkhoff hatte sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.

Ja, sehr gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Kerkhoff.

Frau Kollegin Kampmann, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, welche konkreten Projekte denn in Ihrer Regierungszeit hierzu auf den Weg gebracht wurden. Denn wir haben ja feststellen müssen, dass dort weitgehend gähnend leere Schubladen waren. Weil Sie sich jetzt hier hinstellen und beherzt kritisieren, dass da noch nicht genug passiert ist, würde mich einmal interessieren, was denn Ihr Beitrag an dieser Stelle war.

(Beifall von der CDU)

Lieber Kollege Kerkhoff, da gilt zum einen das, was ich bei meiner letzten Rede schon zu Ihrem Nachbarn gesagt habe: Ich würde Ihnen das gerne erläutern. Die heute zur Verfügung stehende Zeit wird es aber wahrscheinlich nicht zulassen,

(Lachen von der CDU – Bodo Löttgen [CDU]: Sie haben alle Zeit der Welt!)

dass ich Ihnen alle Maßnahmen erläutere, die wir an dieser Stelle auf den Weg gebracht haben. Vielleicht können wir dazu einmal ein persönliches Treffen durchführen.

Ich kann Ihnen aber Folgendes sagen – es geht ja heute um eine Änderung des E-Government-Gesetzes –: Natürlich hat Rot-Grün beim Thema „EGovernment“ viel auf den Weg gebracht. Deshalb sagte ich ja auch anfangs, dass viele …

(Zuruf von der CDU: Was haben Sie denn auf den Weg gebracht?)

Ich rede gerade über das E-Government-Gesetz. Genau das haben wir auf den Weg gebracht, lieber Herr Kollege. Vielleicht schauen Sie noch einmal auf die rot-grüne Regierungszeit zurück. Dann wird sich auch Ihnen erschließen, dass das ein großer Erfolg der rot-grünen Regierung war.

Wenn Sie darauf aufsetzen wollen, brauchen Sie keine Einzelmaßnahmen, sondern – so wie wir es

damals auf den Weg gebracht haben – ein Gesamtkonzept. Ich habe meine Zweifel, ob das von Ihnen noch jemals kommen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Abgeordneter Matheisen das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Entfesselungspaket II“ und „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EGovernment-Gesetzes Nordrhein-Westfalen“: Das klingt erst einmal sperrig, kompliziert und umständlich. Tatsächlich ist das aber ein Meilenstein für einen Staat, der es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen einfach machen will.

Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer – wir haben es eben schon mehrfach gehört – digitalen, medienbruchfreien Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft, aber auch zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Menschen. Es ist ein Meilenstein für eine einfachere Kommunikation und für effizientere Prozesse – und auch für die Schonung der natürlichen Ressourcen durch einen geringeren Papierverbrauch; denn auch darüber müssen wir uns in diesem Zusammenhang Gedanken machen.

Worüber reden wir? Wir reden über die Einführung der elektronischen Rechnung. Gerade in diesen Tagen wird viel auf Europa geschimpft. Hier kommt jetzt einmal etwas Gutes aus Brüssel, das wir vernünftig umsetzen. Wir reden über eine EU-Richtlinie, die in Nordrhein-Westfalen so auf den Weg gebracht werden soll, dass man für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen das Beste erreicht.

Viele Digital Natives, viele jüngere Menschen, die mit dem Smartphone aufwachsen und die entsprechenden Apps nutzen, empfinden es als völlig anachronistisch, dass wir mit Papierrechnungen arbeiten. Aber nicht nur die Digital Natives, sondern auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger halten es für völlig absurd, dass man in einem Unternehmen eine Rechnung ausdruckt und in einen Umschlag steckt, der zum Beispiel zu einer Kommune gebracht wird, wo die Rechnung dann eingescannt wird und erst anschließend in den Prozess eingespielt wird.

Weil das in der Tat völlig absurd ist, wollen wir hier zur einfacheren Prozessen kommen. Wir wollen als ersten Meilenstein die digitale Rechnung, die ERechnung, umfassend umsetzen.

(Beifall von der FDP)

Ich muss Ihnen, werte Kollegin Kampmann, massiv widersprechen, wenn Sie sagen, wir würden nicht

genug auf die Kommunen zugehen. Wir wollen – das ist keine Frage – zügig vorgehen und nicht noch mehr Zeit verlieren, als es ohnehin schon geschehen ist. Wir wollen aber nicht von oben herab agieren, sondern als Partner der Kommunen, aber auch der kleinen und mittleren Unternehmen auftreten.

Schauen Sie sich doch an, was in der Zeit der alten Regierung passiert ist. Demgegenüber geschieht beispielsweise in Ihrer Region Ostwestfalen-Lippe auf diesem Gebiet gerade wahnsinnig viel. Insofern kann ich Ihre Kritik nicht ganz verstehen. Natürlich werden wir die Kommunen mitnehmen. Natürlich werden wir ihnen dabei Hilfestellung geben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen werden wir natürlich mitnehmen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. – Ich sehe, dass auch der Minister nickt. Ja, das ist absolut richtig.

Wir bringen das auf den Weg, und wir bringen es vernünftig auf den Weg – auch für die Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen einen unterschiedlichen Stand haben. Ein kleineres oder mittleres Unternehmen hat es schwerer als ein Großkonzern, bei einer Ausschreibung, die entsprechende Auflagen enthält, mitzukommen. Deswegen werden wir mit dem Gesetz beispielsweise die hybriden Formen weiter zulassen, die es gerade kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, dort weiter unterwegs zu sein.

Herr Kollege Matheisen, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Kampmann hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet. Wollen Sie sie zulassen?

Bitte schön, Frau Kollegin Kampmann.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sagen, dass Sie die Kommunen und die Beschäftigten mitnehmen wollen. Das klingt immer gut. Aus dem Gesetzentwurf konnte ich allerdings nicht herauslesen, wie Sie das machen möchten. Vielleicht können Sie an einigen Beispielen darstellen, wie das in Zukunft ganz konkret geschehen soll? – Vielen Dank.

Herzlichen Dank für die Frage. Genau darauf wäre ich gleich noch eingegangen. Wir stehen jetzt nicht am Ende eines Prozesses, sondern wir sind mittendrin. Dem Gesetz wird noch eine Rechtsverordnung folgen, in der die Details geregelt und die Verfahren konkretisiert werden.

Ich bin der Meinung, dass wir jetzt bei der Beratung des Gesetzentwurfs entsprechende Hinweise für die

Ausgestaltung gewinnen werden. Daran sollten wir, glaube ich, unabhängig von Parteigrenzen gemeinsam arbeiten. Wir sollen dort genau schauen: Wo drückt den Kommunen der Schuh? Wo drückt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen der Schuh? Wo gibt es noch Hürden? Und wo bestehen zum Beispiel für kleine und mittlere Unternehmen Hürden? Da muss man unter Umständen Ermessensentscheidungen treffen.

Auf der einen Seite müssen wir zusehen, dass wir den Prozess zügig voranbringen. Auf der anderen Seite müssen wir den Kommunen aber auch die Möglichkeit geben, diesem Prozess folgen zu können. Sie können sich sicher sein, dass wir das machen werden. Wir freuen uns umso mehr, wenn Sie sich dort aktiv mit Ihren Ideen einbringen.

(Beifall von der FDP)

In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und auf eine gute weitere Arbeit für die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Matheisen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Bolte-Richter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, wir alle erinnern uns an das Plakat der FDP aus dem letzten Wahlkampf, auf dem ein junger Mann abgebildet war, neben dem folgender Spruch stand: „Die Digitalisierung ändert alles. Wann ändert sich die Politik?“

Herr Minister, Sie waren nicht der junge Mann auf dem Plakat. Insofern richte ich die Frage an Sie: Wann ändert sich denn jetzt einmal etwas?