Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz: Grober Klotz erfordert groben Keil, gar keine Frage. Wenn Sie solch einen Antrag stellen, haben Sie es nicht besser verdient, eine entsprechende Antwort zu bekommen.
Sie geben jedenfalls keine Antworten auf die Probleme von heute in unseren Städten. Ich würde mir diesen Antrag gerne für den nächsten Wahlkampf für alle einrahmen, um Ihren Wählerinnen und Wählern zu sagen, dass Sie ihnen Steine statt Brot geben. Denn die Hauptprobleme in unseren Städten bestehen zurzeit doch darin, günstigen Wohnraum zu schaffen.
Natürlich gibt es einen Konflikt um die Fläche. Sie wollen Parkflächen statt günstigen Wohnraum für die
Menschen in unseren Städten schaffen. Das müssen wir als aktuelles Problem beheben, nicht aber neue Parkplätze.
Wenn wir es rein verkehrspolitisch betrachten, kommen Sie mit Lösungen aus den 50er- und 60er-Jahren, die schon einmal krachend gescheitert sind. Das mutet ein wenig an, als würde man in einer Sackgasse stehen und dann noch einmal richtig Gas geben. Die autogerechte Stadt, die man in den 50er- und 60er-Jahren als Konzept verfolgt hat, ist doch gänzlich und total gescheitert, wie wir heute an unseren Städten feststellen müssen.
Ich bin sehr dankbar, dass alle anderen Fraktionen das Leitbild einer europäischen Stadt vertreten – einer europäischen Stadt, die einen historischen Kern hat und die Arbeiten, Wohnen, Gewerbe und Sonstiges miteinander verbindet. Das ist das Leitbild einer Stadtentwicklung, die sich in Europa durchgesetzt hat, in der wir alle die Multifunktionen ermöglichen müssen, die in den Reden der Vorredner auftauchten. Wir müssen jedoch keinen zusätzlichen Parkraum schaffen, um die dringenden Probleme zu beseitigen.
Also: ein Antrag mit Lösungsvorschlägen von vorgestern – weder problemlösend für die aktuellen Probleme noch zukunftsweisend. Ich weiß nicht, ob Sie in der letzten Anhörung im Verkehrsausschuss nicht anwesend waren, in der es um die Frage ging, wie sich das Verkehrssystem in Zukunft entwickeln wird.
Es ist ganz klar, dass zum Beispiel die Vision eines Verkehrs, der auf autonomes Fahren setzt, gar keine Parkplätze mehr braucht. Die Autos werden sich auf der Straße bewegen und nicht parken. Das ist die Vision der Digitalisierung und des individuellen Verkehrs kombiniert mit dem öffentlichen Verkehr. Diese Vision erfordert in der Tat Investitionen, aber doch nicht Ideen von vorgestern. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Als nächster Redner erhält für die Landesregierung Herr Minister Wüst das Wort. Bitte schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich einige Tage lang gefragt, wie die AfDFraktion auf die Idee kommt, einen solchen Antrag zu schreiben. Eben habe ich die Antwort frei Haus geliefert bekommen: Als die antragstellende Fraktion Herrn Dedy, den Geschäftsführer des Städtetages NRW, zitiert hat, habe ich mir gesagt: Mensch, das hast du doch irgendwo schon gesehen.
Das ist allerdings schon etwas her. Sie haben, um Ihre Antragsbegründung zu hinterlegen, aus dem „EILDIENST“ des Städtetages vom März 2013 zitiert. Sie haben aber nur teilweise zitiert. Wenn Sie das Zitat fortsetzen, ist damit ein Teil der Lösung, die ich Ihnen jetzt vortrage, schon benannt.
Es ist immer klug, den „EILDIENST“ des Städtetages zu lesen. Sie merken: Nicht nur Sie tun es, auch ich tue es. Es ist aber ein bisschen dünn, nur den einen Absatz zu lesen und zu sagen: Melde gehorsamst, Herr Fraktionsvorsitzender, ich habe eine Spitzenidee für einen Antrag.
Wenn Sie die zwei Absätze zu Ende gelesen hätten, könnte ich Ihnen meine Ausführungen ersparen. Da Sie sie wohl nicht gelesen haben, sage ich Ihnen:
Zweitens besteht ein Teil der Lösung in unserem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und in der Umsetzung der Förderrichtlinie Nahmobilität. Zudem leisten wir Unterstützung bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten und arbeiten daran, mittels Digitalisierung die Vernetzung von Verkehrsmitteln zu verbessern und neue Möglichkeiten zu schaffen, digitales Parkraummanagement auf den Weg zu bringen.
Falls Sie wirklich nur den ersten Absatz gelesen haben: All das, was ich Ihnen gesagt habe, ist dort angedeutet. Lesen bildet! Nicht jeder Antrag bildet. Deswegen wäre dieser Antrag nach unserer bescheidenen Auffassung abzulehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Wüst. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.
Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich unmittelbar über den Inhalt des Antrages Drucksache 17/2552 abstimmen lasse.
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der CDUFraktion, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag Drucksache 17/2552 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
ken – Eigenbeteiligung an der gemeinsamen Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes streichen!
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Abgeordneter Altenkamp das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien im SGB-IIBezug für die gemeinsame Mittagsverpflegung an Schulen und Kitas Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen.
Ein paar Worte zur Geschichte des Bildungs- und Teilhabepaketes: Es ist überhaupt erst auf den Weg gebracht worden, weil das Bundesverfassungsgericht 2010 der Auffassung war, dass die Regelsätze für Kinder im SGB-II-Bezug zu niedrig sind. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – sie leiten sich aus den Regelsätzen für Erwachsene ab und berücksichtigen dabei nicht, dass Kinder und Jugendliche, um am Alltagsleben teilhaben zu können, zeitweise sogar einen viel höheren Bedarf haben als Erwachsene: Teilnahme an Schulausflügen, am Mittagessen oder im Ganztag auch an weiteren Angeboten. Aber auch die Teilnahme an Schulausflügen und die Mitgliedschaft in einem Sportverein sind durch den Regelsatz für Kinder alleine nicht sicherzustellen.
Der Regelsatz sollte damals nicht grundsätzlich erhöht werden. Deshalb ist die damalige Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen den Weg gegangen, das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg zu bringen. Aus damaliger Sicht war das sicherlich nicht nur die einfachere, sondern auch die preiswertere Lösung.
Die Anspruchsberechtigten müssen einen Eigenanteil von 1 € pro Essen aufbringen. Das heißt zum Beispiel bei rund 26 Schultagen im Monat immerhin 26 €. Das mag sich für die meisten im Saal nicht viel anhören, aber wenn man bedenkt, dass der Regelsatz für ein Kind von sieben bis 14 Jahren zurzeit 291 € beträgt, bekommt man vielleicht ein Gefühl dafür, warum dieser Eigenanteil problematisch sein könnte.
Ich bin davon überzeugt, dass wir uns hier im Landtag grundsätzlich einig darüber sind, wie wichtig die Teilnahme am Mittagessen für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ist. Ich denke auch, dass die meisten von Ihnen hier im Saal sehr
gut nachvollziehen können, dass es sicherlich ein Erlebnis ist, das wir unseren Kindern und Jugendlichen ersparen sollten, wenn sie nämlich an einer solchen gemeinsamen Mahlzeit nicht teilnehmen können.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist dieses Problem schon lange erkannt. Deshalb gibt es unter anderem auch den Fonds „Alle Kinder essen mit“ für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eben nicht anspruchsberechtigt sind.
Natürlich sollen sich alle Eltern insbesondere für die Verpflegung ihrer Kinder mitverantwortlich fühlen, aber wenn am Ende des Geldes häufig so viel Monat übrig ist, dann kommt es eben nicht selten zu Situationen, dass Kinder nicht mehr am Mittagessen im Ganztag teilnehmen können.
Dennoch haben die allermeisten Träger der Ganztagsangebote Wege gefunden, dass die Kinder trotzdem am Mittagessen teilnehmen können. Nur: Ausgebliebene Beiträge erschweren die Abrechnung. Zeitweise melden manche Träger Außenstände in einer fünfstelligen Höhe. Diese werden dann zumeist von den Sozialbehörden zu gegebener Zeit übernommen. Aber das ist ein bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Auch wenn pünktlich bezahlt wird, klagen Sozialhilfeträger, Essensanbieter und Träger über den bürokratischen Aufwand, der mit der Abrechnung bzw. Verrechnung des Eigenanteils an der gemeinsamen Mittagsverpflegung verbunden ist.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene ist das Problem des Eigenanteils bei der gemeinsamen Mittagsverpflegung erkannt, und hier wird dessen Wegfall avisiert. Deshalb schlägt die SPD in ihrem heutigen Antrag vor, sich der Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz anzuschließen. Damit könnte diesem Problem schnell abgeholfen werden.
In Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU sage ich: Dies ist ein Vorhaben der gemeinsamen Koalition auf Bundesebene, das somit schnell umgesetzt werden könnte. Viele Kinder und Jugendliche wären sicherlich dankbar. Aber nicht nur die Kinder, sondern auch die Sozialbehörden und Träger von Ganztagsangeboten könnten sich ohne diese uneffektive Abrechnungs- und Anrechnungsbürokratie stärker um die Bekämpfung von Armut bei Kindern und Jugendlichen in NRW kümmern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag möchte die SPD erreichen, dass sich NRW der Bundesratsinitiative des Landes Berlin anschließt. Der Eigenanteil der Verpflegung für Kinder von einkommensschwachen Familien beim Mittagessen soll gestrichen werden.
Es ist richtig, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien an der Gemeinschaftsverpflegung im Kindergarten und in der Schule teilnehmen. Es steht außer Frage, dass eine warme Mahlzeit am Tag wichtig für Kinder ist – also im besten Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes –; denn mit leerem Magen funktionieren Bildung und Teilhaben nur schwer.
Da das auswärtige Mittagessen nicht im Hartz-IVSatz abgebildet ist, ist es sicher sinnvoll, im Rahmen des Bundesteilhabepaketes hier einen Zuschuss zu gewähren. Aber die siebenjährige Praxis zeigt: Die Leistungen werden von viel zu wenigen Bedürftigen abgerufen. Das liegt daran, dass es nicht so einfach ist, die Leistungen zu beantragen.
Wir erreichen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket also nicht die Kinder von Einkommensschwachen, die wir gerne fördern möchten, und die die Förderung benötigen. Deswegen ist es erforderlich, die Bürokratie nicht nur dann abzubauen, wenn es um die Wirtschaft geht, sondern auch in diesem Bereich.
Hier geht es um Kinder und Jugendliche, denen man helfen muss. Ein geringes Einkommen der Eltern darf nicht weiter Gradmesser des Lebenserfolges der nächsten Generation sein. Dies steht, wie Sie richtig zitieren, auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene.
Sicher wäre es eine Maßnahme, die Bürokratie um den Ein-Euro-Essensbeitrag abzuschaffen. Das ist aber nur ein Baustein von vielen. Da sind nicht wir hier in NRW in der Pflicht, sondern der Bund, denn das BuT ist ein Bundesgesetz.